24-01-2024 09:47
Ich bin dummerweise auf den Vorschlag eines Interessenten eingegangen, ihm eine Ware außerhalb von ebay zu verkaufen. Die Auktion habe ich daraufhin beendet. Das verstieß gegen die AGB und war widerrechtlich.
Die Auktion lief seit mehr als 48 Stunden und es gab schon Gebote.
Der Höchstbietende zum Zeitpunkt des Abrruchs fordert von mir:
> Holen Sie den Artikel zurück und machen ein Angebot für mein Ebay Benutzernamen.
> Also habe ich eigentlich Anrecht auf den Artikel zu dem Preis der bei der Löschung Gültig war!
Glücklicherweise konnte ich den Artikel tatsächlich zurückholen. Er ist unversehrt.
Muss ich jetzt dem Höchstbietenden ein Angebot zum gebotenen Preis machen oder kann ich die Auktion fortsetzen?
Es gibt ein einschlägiges BGH-Urteil: VIII ZR 182/17 vom 22.5.2019.
24-01-2024 17:09
@clownacado schrieb:> ein AG Mannheim entscheidet beispielsweise anders als ein AG Koblenz
Schon, aber es gibt nur einen Bundesgerichtshof. Der hat ein Urteil einer niederen Instanz, gegen das der Anbieter Berufung eingelegt hatte, bestätigt. Dahinter kann danach, so weit ich weiß, kein Land- oder Amtsgericht zurück. Höher ginge nur auf europäischer Ebene.
Der Sachverhalt war aber ein ganz anderer.... der Beklagte konnte nachweislich nicht belegen, dass ausgerechnet der Radsatz um den es dort ging, gestohlen wurde. 😎
Aber egal.... das ist kein Grundsatzurteil sondern behandelt einen einzigen Fall. Zudem ging es um sogen. Abbruchjäger, (ebenfalls dort nur vermutet und nicht nachgewiesen, also kein Vergleich zu deiner Situation.
24-01-2024 17:03
Danke für den Tipp!
24-01-2024 17:02
> ein AG Mannheim entscheidet beispielsweise anders als ein AG Koblenz
Schon, aber es gibt nur einen Bundesgerichtshof. Der hat ein Urteil einer niederen Instanz, gegen das der Anbieter Berufung eingelegt hatte, bestätigt. Dahinter kann danach, so weit ich weiß, kein Land- oder Amtsgericht zurück. Höher ginge nur auf europäischer Ebene.
24-01-2024 17:00
Ah... na dann läuft es ja hoffentlich weiter gut @clownacado
Kannst das näxte Mal entweder gleich hier fragen, oder aber einfach mal "Impressum ebay" googeln, da gibt es dann auch eine Telefonnummer "für allgemeine Anfragen" die du nutzen kannst.
24-01-2024 16:56
24-01-2024 16:37
Auktion fortsetzen? Sowas gibt es nicht, du hast abgebrochen und Gebote gestrichen?
Anspruch hat der Höchstbieter... und auch derjenige, der den Kauf außerhalb ebays wollte, denn du warst ja einverstanden.
Da du den Artikel nicht zweimal hast, musst du jetzt schauen, was du machst.
Einschlägige Urteile sind nicht zwingend auf jeden Sachverhalt zu übertragen... ein AG Mannheim entscheidet beispielsweise anders als ein AG Koblenz. Zudem geht es dort um einen "Abbruchjäger" ?