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fälschlich beendetes Angebot wieder einstellen?

Ich bin dummerweise auf den Vorschlag eines Interessenten eingegangen, ihm eine Ware außerhalb von ebay zu verkaufen. Die Auktion habe ich daraufhin beendet. Das verstieß gegen die AGB und war widerrechtlich.

Die Auktion lief seit mehr als 48 Stunden und es gab schon Gebote.

 

Der Höchstbietende zum Zeitpunkt des Abrruchs fordert von mir:

> Holen Sie den Artikel zurück und machen ein Angebot für mein Ebay Benutzernamen.

> Also habe ich eigentlich Anrecht auf den Artikel zu dem Preis der bei der Löschung Gültig war!

 

Glücklicherweise konnte ich den Artikel tatsächlich zurückholen. Er ist unversehrt.

 

Muss ich jetzt dem Höchstbietenden ein Angebot zum gebotenen Preis machen oder kann ich die Auktion fortsetzen?

 

Es gibt ein einschlägiges BGH-Urteil: VIII ZR 182/17 vom 22.5.2019.

 

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6 ANTWORTEN 6

Betreff: fälschlich beendetes Angebot wieder einstellen?


@clownacado  schrieb:

> ein AG Mannheim entscheidet beispielsweise anders als ein AG Koblenz

 

Schon, aber es gibt nur einen Bundesgerichtshof. Der hat ein Urteil einer niederen Instanz, gegen das der Anbieter Berufung eingelegt hatte, bestätigt. Dahinter kann danach, so weit ich weiß, kein Land- oder Amtsgericht zurück. Höher ginge nur auf europäischer Ebene.


Der Sachverhalt war aber ein ganz anderer.... der Beklagte konnte nachweislich nicht belegen, dass ausgerechnet der Radsatz um den es dort ging, gestohlen wurde. 😎

Aber egal.... das ist kein Grundsatzurteil sondern behandelt einen einzigen Fall. Zudem ging es um sogen. Abbruchjäger, (ebenfalls dort nur vermutet und nicht nachgewiesen, also kein Vergleich zu deiner Situation.

Nachricht 1 von 7
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Betreff: fälschlich beendetes Angebot wieder einstellen?

Danke für den Tipp!

Nachricht 2 von 7
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Betreff: fälschlich beendetes Angebot wieder einstellen?

> ein AG Mannheim entscheidet beispielsweise anders als ein AG Koblenz

 

Schon, aber es gibt nur einen Bundesgerichtshof. Der hat ein Urteil einer niederen Instanz, gegen das der Anbieter Berufung eingelegt hatte, bestätigt. Dahinter kann danach, so weit ich weiß, kein Land- oder Amtsgericht zurück. Höher ginge nur auf europäischer Ebene.

Nachricht 3 von 7
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Betreff: fälschlich beendetes Angebot wieder einstellen?

Ah... na dann läuft es ja hoffentlich weiter gut @clownacado 

 

Kannst das näxte Mal entweder gleich hier fragen, oder aber einfach mal "Impressum ebay" googeln, da gibt es dann auch eine Telefonnummer "für allgemeine Anfragen" die du nutzen kannst.

Nachricht 4 von 7
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Betreff: fälschlich beendetes Angebot wieder einstellen?

Danke für die Antwort!
 
Der Käufer war tatsächlich bereit, vom rechtswidrig zustandegekommenen und deshalb nichtigen mündlichen Kaufvertrag zurückzutreten. Ich musste ihn allerdings sanft darauf hinweisen, dass auch er ebay-Regeln gebrochen hatte, indem er mich vor Kaufabschluss nach meiner Adresse fragte. Ich habe die Ware bei ihm abgeholt und ihm das Geld zurückgezahlt.
 
Eine Beratung zum weiteren Vorgehen zu bekommen war schwierig. Zufällig lief zwischen 14 und 15 Uhr eine Fragestunde in der Community - aber nur mit einer einzigen Beraterin. In der Wartezeit habe ich ein viertes Mal den Chatbot unter "ebay kontaktieren" oder so befragt. Der hat gar nichts verstanden - einfach grotte! Telefonnummern suchte ich vergebens. Irgendwann bin ich drauf gekommen, einfach das Wort "Kundendienst" in den Chat eingegeben. Danach konnte ich als Option eine Rückrufbitte wählen, die sofort erfüllt wurde. Das Telefonat war wirklich gut. Danach wusste ich, was ich tun muss.
 
Meine perönliche Nachricht an den Höchstbietenden war:
 
Ich habe den Artikel zurückgeholt und mich von 14:38 bis 14:55 vom telefonischen ebay-Kundendienst beraten lassen. Herr Kaiser hat nachgelesen und legt mir folgendes Vorgehen nahe:
1. Ich informiere Sie als Höchsbietenden über das geplante Vorgehen. Sie seien der Einzige, der Anrecht auf den Kauf habe. Bis zum Angebotsabbruch unterlegene Bieter hätten keine Ansprüche.
2. Ich warte Ihre Zustimmung ab.
3. Ich stelle das Angebot ohne Auktion, nur mit Sofortkauf zum Preis von 123,- € zzgl. Versand wieder ein.
4. Ich teile Ihnen sofort nach der Wiedereinstellung die Angebotsnummer mit.
Sind Sie mit dem Vorgehen einverstanden?
 
So lief es dann.
 
Problem hoffentlich gelöst - mit viel Ärger und Aufwand. Lerneffekt: Regeln des Portals zur Kenntnis nehmen, bevor ich etwas Ungewöhnliches tue.
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Betreff: fälschlich beendetes Angebot wieder einstellen?

Auktion fortsetzen? Sowas gibt es nicht, du hast abgebrochen und Gebote gestrichen?

Anspruch hat der Höchstbieter... und auch derjenige, der den Kauf außerhalb ebays wollte, denn du warst ja einverstanden.

Da du den Artikel nicht zweimal hast, musst du jetzt schauen, was du machst.

 

Einschlägige Urteile sind nicht zwingend auf jeden Sachverhalt zu übertragen... ein AG Mannheim entscheidet beispielsweise anders als ein AG Koblenz. Zudem geht es dort um einen "Abbruchjäger" ?

 

 

 

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