07-03-2024 15:03
Ein Käufer hat mir einen Preisvorschlag gemacht, den ich akzeptiert habe. Nun weigert er sich, den Kaufpreis zu zahlen mit der Begründung, er hätte sich bei der Eingabe des Vorschlags vertippt. Ich bin der Ansicht, daß es sich um einen klaren Kaufvertrag handelt, der Käufer verneint das.
Hat jemand eine Ahnung, wie zu verfahren ist? Bin für Vorschläge und Anregungen dankbar.
07-03-2024 17:25
Kommt darauf an wann er dir mitgeteilt hat das er sich vertippt hat.
https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
EBay gibt folgendes vor:
07-03-2024 15:39
Tag @fotonostalgie natürlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, selbst wenn der Käufer irrtümliche Euro-Beträge eingibt. Andererseits gibt es den sogen. Irrtums-Paragrafen.
Aaaber.... willst du dich wirklich mit so etwas herumärgern? Brich den Kauf ab, dir selbst zuliebe, solche Käufer möchte man doch selbst nicht, oder?
Sperr ihn für weitere Auktionen/Käufe bei dir
https://www.ebay.de/bmgt/BuyerBlock?
und entlass ihn aus dem Kaufvertrag, wenn dir keine Gebühren bei ebay deswegen entstehen, würde ich so verfahren, alles andere wird lästig und zeitaufreibend.
07-03-2024 15:14
wie ist die Rechtslage?
frag einen Anwalt!
hier darf es keine Rechtsberatung geben.
07-03-2024 15:13
Wenn der Käufer nach mindestens 4 Tagen nicht bezahlt hat kannst du den Kauf wegen Nichtzahlung abbrechen und der Typ bekommt seinen Nichtzahlervermerk.
Wenn du deinen Kaufvertrag rechtlich durchsetzen möchtest dann nur ausserhalb ebay ohne Hilfe von ebay.