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Ebay zahlt das Geld nicht aus!

Ebay zahlt das Geld nicht aus! Nachdem ich problemlos 9 Artikel einstellen und verkaufen konnte, die Käufer bezahlt hatten und die Artikel alle verschickt wurden, schreibt mir Ebay, dass sie ein Foto der Vorder- und Rückseite meines Ausweises wollen. So etwas geht ja eigentlich schon mal gar nicht! Hab ich aber gemacht. Einige Tage später sollte ich meine Steuer ID angeben - hab ich auch gemacht. Und nun sagt Ebay, ich bekomme mein Geld zum Teil erst MITTE MAI!!! Das ist in 4 - 6 Wochen!!! Ist diese Firma denn wahnsinnig geworden? Glauben die, ich verkaufe meine Sachen zum Spaß? Was soll dieses Daten sammeln? Ebay ist auf dem absterbenden Ast. Mit mir haben sie einen weiteren Kunden (seit 2002!) verloren. Indiskutabel - man fühlt sich beim Verkaufen ja wie ein Verbrecher! Tja, Ebay, das wars mit Euch - das sieht man ja auch u.a. am Aktienkurs. Diese Plattform ist unbrauchbar geworden! Unverschämt! Ganz abgesehen davon, dass es keineMöglichkeit gibt, Hilfe über Ebay zu bekommen. So ein Mist!!! NIE WIEDER EBAY!

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15 ANTWORTEN 15

Ebay zahlt das Geld nicht aus!

Mit diesem Account bist du seit 2021 angemeldet und hast 9 Verkäufe in diesem Monat und 3 Verkäufe der letzten 6 Monate.

Mal angenommen dieser Account nun gehackt wäre, die Gelder geflossen sind aber die Ware nicht verschickt wurde.

Was würdest du dann schreiben? Du erkennst sicherlich das es verschiedene Betrachtungsweisen gibt.

 

Dazu kommt das du als Privatverkäufer hochpreisige Artikel verkaufst, da muss eBay rechtliche Vorschriften einhalten.

 

Hier folgt was eBay in seinen Grundsatz geschrieben hat:

Bei neuen Verkäufern oder Verkäufern, die nur selten verkaufen, werden Zahlungen auf Transaktionsebene einbehalten, während sie sich mit bewährten Verkaufspraktiken vertraut machen können. So können Verkäufer sich bei eBay etablieren und eine Verkaufshistorie aufbauen. Bei neuen Verkäufern werden Zahlungen in der Regel bis zu 30 Tage einbehalten, unter Umständen aber auch länger.

 

Nachricht 2 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!

Hej,

 

wie raffke schon geschrieben hat sind das alles ganz normale Abläufe.

 

Wenn du Hilfe von Ebay möchtest kannst du im Impressum gucken und da befindet sich eine Telefonnummer.

Dort kannst du anrufen und denen die genaue Sachlage schildern.

 

Das mit den 30 Tagen einbehalten des Geldes ist ja auch ehrlich gesagt aus Sicht des Verkäufers im ersten Moment etwas unverständlich aber Ebay begründet das alles. 

Die Begründungen sind auch gut verständlich.

 

Hoffe mit dem Hinweis auf das Impressum konnte dir geholfen werden.

 

Hej då, och vi ses.

MyEatNordic

Nachricht 3 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!

Was woanders nicht normal ist, ist auf eBay normal. Die Begründungen von eBay interessieren Verkäufer nicht, sie wollen IHR Geld haben.

Nachricht 4 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!

alena@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @corholzma-0 

 

Nach den Bestimmungen des PStTG ist eBay gesetzlich verpflichtet, als Teil der meldepflichtigen Daten, folgenden Informationen zu erfassen:

  • Für natürliche Personen, Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) - wenn Sie keine Steueridentifikationsnummer (IdNr.) haben, geben Sie bitte Ihren Geburtsort an.
  • Für juristische Personen - die Steuernummer. 

Wenn Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer noch nicht in Ihrem eBay-Konto gespeichert ist, sehen Sie in Ihrem Verkäufer-Cockpit ein Banner, sobald Ihr Umsatz EUR 2.000,00 erreicht oder Sie 30 Transaktionen abschließen. Sie erhalten außerdem eine E-Mail, in der Sie aufgefordert werden, Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer anzugeben.

Im Folgenden finden Sie Informationen zum Format und dazu, wo Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.)/Steuernummer finden:

  Natürliche Person (einschließlich Einzelunternehmer) Juristische Person (z.B. GmbH), Personengesellschaften 
Name Steueridentifikationsnummer (IdNr.) Steuernummer
Format 11 Ziffern 10-13 Ziffern
Wo finde ich diese? Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) finden Sie auf dem letzten Steuerbescheid, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben, oder auf Ihrer Gehaltsabrechnung (sofern Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden).  Ihre Steuernummer finden Sie auf dem letzten Steuerbescheid, den Sie von Ihrem Finanzamt erhalten haben. Sie finden sie auch im gesamten Schriftverkehr mit Ihrem Finanzamt.

Wenn Sie aus irgendeinem Grund keine Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer haben, können Sie diese gegebenenfalls beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Finanzamt oder einem Steuerberater.

Wenn Sie zur Angabe einer Steueridentifikationsnummer verpflichtet sind, diese aber nicht angeben, können für Ihr eBay-Konto Zahlungen einbehalten oder Ihre Rechte als Verkäufer eingeschränkt werden.

 

Tipp:
Beachten Sie, dass die Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist. Informationen dazu, wo Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr.) bzw. Steuernummer finden, erhalten Sie im Abschnitt oben.

 

Liebe Grüße

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Nachricht 5 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!


@raffke2012  schrieb:

 

Dazu kommt das du als Privatverkäufer hochpreisige Artikel verkaufst, da muss eBay rechtliche Vorschriften einhalten.

 


Und welche wären das denn, die laut TE bereits erbracht wurden @raffke2012 ?

Dass die Abfrage in so manchen Fällen eher schlecht als recht funktioniert, ist ja wohl mittlerweile

kein Geheimnis mehr.

Warum wohl?

Die Leute wollen, wie @old-euro bereits anmerkte, einfach nur ihr Geld haben.

Nicht mehr, und auch nicht weniger.

Noch besser, oder meines Erachtens zwingend erforderlich wäre es, dass ein Einstellen oder gar

Verkauf ohne vorherige Verifizierung verwehrt würde.

Nachricht 6 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!

alena@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @corholzma-0 hab mir hier alles noch einmal genau angeguckt. Alle Bestellungen werden hier nur bis zum 22.04 einbehalten. Außer die Bestellnummer -97112 durch den hohen Wert bis zum 17.05.2024.

Also wirst du ja schon viel schneller dein Geld erhalten als erwähnt.

Liebe Grüße

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Nachricht 7 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!


@sinmarfi  schrieb:

@raffke2012  schrieb:

 

Dazu kommt das du als Privatverkäufer hochpreisige Artikel verkaufst, da muss eBay rechtliche Vorschriften einhalten.

 


Und welche wären das denn, die laut TE bereits erbracht wurden @raffke2012 ?

alena@ebayhat es schon gut beschrieben im Post 5

Dass die Abfrage in so manchen Fällen eher schlecht als recht funktioniert, ist ja wohl mittlerweile

kein Geheimnis mehr.

Da hast du recht, aber sie muss eben sein.

Warum wohl?

Die Leute wollen, wie @old-euro bereits anmerkte, einfach nur ihr Geld haben.

Nicht mehr, und auch nicht weniger.

Wie schon geschrieben von mir, was wäre wenn eBay die ganzen Beträge zurück zahlen müsste? EBay sichert sich hier sicherlich auch selber ab, was aber auch verständlich ist.

Noch besser, oder meines Erachtens zwingend erforderlich wäre es, dass ein Einstellen oder gar

Verkauf ohne vorherige Verifizierung verwehrt würde.

Da gebe ich dir vollkommen recht, würde auch für eBay selber einiges erleichtern.


 

Nachricht 8 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!

Wie schon geschrieben von mir, was wäre wenn eBay die ganzen Beträge zurück zahlen müsste? EBay sichert sich hier sicherlich auch selber ab, was aber auch verständlich ist.

 

Daran ist überhaupt nichts verständlich. Wenn jemand etwas auf Raten zahlt, wird ihm der komplette Betrag auch nicht auf dem Konto sicherheitshalber eingefroren, bis er alle Schulden zurückgezahlt. eBay stellt ALLE Verkäufer unter Generalverdacht. Das geht nicht, zudem eBay jederzeit Zugang zum Bankkonto des Verkäufers hat. Außerdem, wer Käuferschutz bietet, muss selber dafür aufkommen und sich ggf. das Geld mit rechtlichen Mitteln vom Verkäufer zurückholen. So wie ein Verkäufer dazu gezwungen ist, wenn eBay dem Käufer in einem Käuferschutzfall nicht nur das Geld zurückzauszahlt, sondern auch noch grosszügig die Ware "schenkt", falls der Verkäufer kein bezahltes Rücksendetikett zur Verfügung stellt. Wobei wir hier vom Geldeinbehalt nicht nur bei Verkäufern reden, gegen die ein Käuferschutzfall bereits geöffnet wurde, sondern auch von den, gegen die ein Käuferschutzfall nur theoretisch innerhalb der nächsten 30 Tagen geöffnet werden KANN. Der ganze Käuferschutz, mit dem sich eBay rühmt, wird also auch auf den Schultern von Verkäufern ausgetragen, die ehrlich sind und sich nichts zu Schulden kommen ließen. eBay macht sich das viel zu leicht und lässt unschuldige Verkäufer, die das Geld unter Umständen dringend brauchen, leiden. Das ist eine Frechheit.

Nachricht 9 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!


@old-euro  schrieb:

Wie schon geschrieben von mir, was wäre wenn eBay die ganzen Beträge zurück zahlen müsste? EBay sichert sich hier sicherlich auch selber ab, was aber auch verständlich ist.

 

Daran ist überhaupt nichts verständlich. Wenn jemand etwas auf Raten zahlt, wird ihm der komplette Betrag auch nicht auf dem Konto sicherheitshalber eingefroren, bis er alle Schulden zurückgezahlt.

Hier vergleichst du Birnen mit Äpfeln.

eBay stellt ALLE Verkäufer unter Generalverdacht. Das geht nicht, zudem eBay jederzeit Zugang zum Bankkonto des Verkäufers hat.

Was nützt eBay der Zugang wenn das Konto leer ist.

Außerdem, wer Käuferschutz bietet, muss selber dafür aufkommen und sich ggf. das Geld mit rechtlichen Mitteln vom Verkäufer zurückholen.

Diese Ansicht ist weltfremd. Ebay kann nicht die Rechte der Käufer weder vor Gericht noch anwaltschaftlich vertreten.

So wie ein Verkäufer dazu gezwungen ist, wenn eBay dem Käufer in einem Käuferschutzfall nicht nur das Geld zurückzauszahlt, sondern auch noch grosszügig die Ware "schenkt", falls der Verkäufer kein bezahltes Rücksendetikett zur Verfügung stellt.

Sollen die Käufer bei berechtigten Reklamationen noch Geld hinterher werfen.

Wobei wir hier vom Geldeinbehalt nicht nur bei Verkäufern reden, gegen die ein Käuferschutzfall bereits geöffnet wurde, sondern auch von den, gegen die ein Käuferschutzfall nur theoretisch innerhalb der nächsten 30 Tagen geöffnet werden KANN.

Auch hier gilt....wenn das Konto nicht mehr gedeckt ist, was dann?

Der ganze Käuferschutz, mit dem sich eBay rühmt, wird also auch auf den Schultern von Verkäufern ausgetragen, die ehrlich sind und sich nichts zu Schulden kommen ließen.

Bei wurde noch kein Betrag einbehalten, kann ich also nicht zustimmen.

eBay macht sich das viel zu leicht und lässt unschuldige Verkäufer, die das Geld unter Umständen dringend brauchen, leiden. Das ist eine Frechheit.

EBay kann leider nicht hellsehen und bestimmen wer ehrliche Absichten hat und wer nicht.

Ich sehe es so, das eBay mit der ZA sicherer geworden ist und nicht unsicherer.

Natürlich wird es auch immer Härtefälle oder Ungerechtigkeiten geben. Man kann aber bei so vielen Käufer und Verkäufer nicht jede indivutelle Möglichkeit bei der ZA berücksichtigen.

Das kann auch das Grundgesetz nicht und jedes Mitglied ist vom Alter her volljährig und hat das Recht zu klagen oder sich zumindest anwaltschaftliche Beratung einzuholen.

dazu hat jeder das Recht und die Freiheit man muss nur dazu auch bereit sein.


 

Nachricht 10 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!

Hier vergleichst du Birnen mit Äpfeln.

 

Mein Vergleich ist dafür da um zu zeigen, dass generelles Misstrauen kein Argument ist um bei jedem beliebigen Verkäufer das Geld nach Lust und Laune einbehalten zu können. 

 

Was nützt eBay der Zugang wenn das Konto leer ist.

 

Genau das Gleiche wie einem Laden, der jemandem etwas auf Raten verkauft hat und das Geld nicht abbuchen konnte, weil sein Konto leer ist. Soll dieser Laden den Betrag auf dem Konto sicherheitshalber noch vor der Warenlieferung einfrieren? Das ist das Problem des Ladens oder eBay, wie die an das Geld kommen, nicht des Käufers oder Verkäufers. Wer Käuferschutz bietet, soll SEIN Risiko selbst tragen und es nicht pauschal auf alle Verkäufer übertragen, nur weil theoretisch eventuell zu einem Käuferschutzfall kommen kann. Das nennt sich schmücken mit fremden Federn.
Was nützt dem Verkäufer das Vorgehen auf dem zivielen Weg gegen den unehrlichen Käufer (dessen Konto leer ist), dem eBay trotz Rückzahlung grosszügig erlaubt hat die Ware zu behalten, nur weil er kein Rücksendeetikett vom Verkäufer bekommen hat? Genau so wenig wie eBay, wenn das Konto des Verkäufers leer ist. Jückt eBay das Problem des Verkäufers, der seine Ware und sein Geld los ist? Nicht im Geringsten. Warum soll den ehrlichen Verkäufer das Problem von eBay interessieren, die sie vielleicht aber nur vielleicht bekommen könnten. Soll er dafür 14 oder 30 Tage auf seine Erlöse warten? Nein! 

 

Bei wurde noch kein Betrag einbehalten, kann ich also nicht zustimmen.

 

Es geht hier nicht um dich, sondern um Massen von Verkäufern, die neu sind oder andere, die zwar schon seit vielen Jahren bei eBay sind aber nur einmalig oder nicht regelmäßig verkaufen. Oder bisher nur Kleinkram verkauft haben und dann plötzlich und völlig unerwartet auf eine Idee kommen ein Handy oder etwas anderes hochpreisiges anzubieten. Auch die haben Recht ihr Geld gleich zu bekommen und nicht erst wenn eBay KI es für nötig hält.

 

Diese Ansicht ist weltfremd. Ebay kann nicht die Rechte der Käufer weder vor Gericht noch anwaltschaftlich vertreten.

 

Du verwechselt was. Nich die Rechte der Käufer, sondern eigene. Das Geld kann eBay dem Käufer aus eigener Tasche zurückzahlen, wenn sie es für nötig halten. Und erst dann vom Verkäufer zurückhollen, zur Not mit rechtlichen Mitteln. Und wenn das Konto vom Verkäufer leer ist - Pech gehabt. Grossspurig mit Käuferschutz auf den Schultern von unschuldigen Verkäufern werben kann jeder.

 

EBay kann leider nicht hellsehen und bestimmen wer ehrliche Absichten hat und wer nicht.

Ich sehe es so, das eBay mit der ZA sicherer geworden ist und nicht unsicherer.

Natürlich wird es auch immer Härtefälle oder Ungerechtigkeiten geben. Man kann aber bei so vielen Käufer und Verkäufer nicht jede indivutelle Möglichkeit bei der ZA berücksichtigen.

Das kann auch das Grundgesetz nicht und jedes Mitglied ist vom Alter her volljährig und hat das Recht zu klagen oder sich zumindest anwaltschaftliche Beratung einzuholen.

dazu hat jeder das Recht und die Freiheit man muss nur dazu auch bereit sein.

 

Das ist eBay Problem und nicht des ehrlichen Verkäufers. Niemand hat eBay gezwungen Käuferschutz anzubieten. Es hat auch funktioniert bevor Käuferschutz erfunden wurde. Gerechtigkeit kann man nicht mit Ungerechtigkeit erkaufen. 

Nachricht 11 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!


@old-euro  schrieb:

Hier vergleichst du Birnen mit Äpfeln.

 

Mein Vergleich ist dafür da um zu zeigen, dass generelles Misstrauen kein Argument ist um bei jedem beliebigen Verkäufer das Geld nach Lust und Laune einbehalten zu können. 

 

Stimmt so nicht, dass nach Lust und Laune Geld einbehalten wird.

 

Was nützt eBay der Zugang wenn das Konto leer ist.

 

Genau das Gleiche wie einem Laden, der jemandem etwas auf Raten verkauft hat und das Geld nicht abbuchen konnte, weil sein Konto leer ist.

 

Stellt dieser Ladenbesitzer seinen Laden Verkäufer zur Verfügung die ihre Ware da verkaufen können oder verkauft er in seinem Laden seine eigene Ware.

Mit anderen Worten stellt er Verkaufsflächen (Plattform) zur Verfügung oder ist er Verkäufer.

Das ist der entscheidete Unterschied.

 

Soll dieser Laden den Betrag auf dem Konto sicherheitshalber noch vor der Warenlieferung einfrieren? Das ist das Problem des Ladens oder eBay, wie die an das Geld kommen, nicht des Käufers oder Verkäufers.

 

Der Ladenbesitzer ist der Verkäufer, eBay ist nicht der Verkäufer

 

Wer Käuferschutz bietet, soll SEIN Risiko selbst tragen und es nicht pauschal auf alle Verkäufer übertragen, nur weil theoretisch eventuell zu einem Käuferschutzfall kommen kann. Das nennt sich schmücken mit fremden Federn.

Was nützt dem Verkäufer das Vorgehen auf dem zivielen Weg gegen den unehrlichen Käufer (dessen Konto leer ist), dem eBay trotz Rückzahlung grosszügig erlaubt hat die Ware zu behalten, nur weil er kein Rücksendeetikett vom Verkäufer bekommen hat?

 

Ich habe nirgends gelesen das eBay dem Käufer großzügig erlaubt hat, das der Käufer die Ware behalten darf.

Es wird darauf hingewiesen das dies passieren kann wenn kein Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt wird.

Genau so wenig wie eBay, wenn das Konto des Verkäufers leer ist. Jückt eBay das Problem des Verkäufers, der seine Ware und sein Geld los ist? Nicht im Geringsten. Warum soll den ehrlichen Verkäufer das Problem von eBay interessieren, die sie vielleicht aber nur vielleicht bekommen könnten. Soll er dafür 14 oder 30 Tage auf seine Erlöse warten? Nein! 

 

Es ist nicht ein Problem für eBay sondern des ehrlichen Käufers oder Verkäufers wenn das Geld weg ist.

 

Bei wurde noch kein Betrag einbehalten, kann ich also nicht zustimmen.

 

Es geht hier nicht um dich, sondern um Massen von Verkäufern, die neu sind oder andere, die zwar schon seit vielen Jahren bei eBay sind aber nur einmalig oder nicht regelmäßig verkaufen. Oder bisher nur Kleinkram verkauft haben und dann plötzlich und völlig unerwartet auf eine Idee kommen ein Handy oder etwas anderes hochpreisiges anzubieten. Auch die haben Recht ihr Geld gleich zu bekommen und nicht erst wenn eBay KI es für nötig hält.

 

Es geht aber nicht nur um die vielen ehrlichen Käufer und Verkäufer

 

Diese Ansicht ist weltfremd. Ebay kann nicht die Rechte der Käufer weder vor Gericht noch anwaltschaftlich vertreten.

 

Du verwechselt was. Nich die Rechte der Käufer, sondern eigene. Das Geld kann eBay dem Käufer aus eigener Tasche zurückzahlen, wenn sie es für nötig halten. Und erst dann vom Verkäufer zurückhollen, zur Not mit rechtlichen Mitteln. Und wenn das Konto vom Verkäufer leer ist - Pech gehabt. Grossspurig mit Käuferschutz auf den Schultern von unschuldigen Verkäufern werben kann jeder.

 

Stimmt das könnte eBay machen.

Schätze eine Woche lang, denn dann gibt es eBay nicht mehr.

 

EBay kann leider nicht hellsehen und bestimmen wer ehrliche Absichten hat und wer nicht.

Ich sehe es so, das eBay mit der ZA sicherer geworden ist und nicht unsicherer.

Natürlich wird es auch immer Härtefälle oder Ungerechtigkeiten geben. Man kann aber bei so vielen Käufer und Verkäufer nicht jede indivutelle Möglichkeit bei der ZA berücksichtigen.

Das kann auch das Grundgesetz nicht und jedes Mitglied ist vom Alter her volljährig und hat das Recht zu klagen oder sich zumindest anwaltschaftliche Beratung einzuholen.

dazu hat jeder das Recht und die Freiheit man muss nur dazu auch bereit sein.

 

Das ist eBay Problem und nicht des ehrlichen Verkäufers. Niemand hat eBay gezwungen Käuferschutz anzubieten. Es hat auch funktioniert bevor Käuferschutz erfunden wurde. Gerechtigkeit kann man nicht mit Ungerechtigkeit erkaufen. 

 

Größenteils hat es sicherlich funktioniert. Nur was war mit denen bei denen es nicht funktioniert hat.

Das solltest du nicht unter den Tisch fallen lassen.

Diejenigen sind heute besser geschützt.


 

Nachricht 12 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!

Stimmt so nicht, dass nach Lust und Laune Geld einbehalten wird.

 

Aber sicher doch. Es werden nicht mal alle Verkäufe bei dem selben Verkäufer gleich behandelt. Gestern bekommt er 120 € für einen Verkauf problemlos gleich ausbezahlt und morgen werden 3,47 € für einen anderen Verkauf einbehalten. Ssil das ganze nicht von Menschen, sondern vom System mittels irgendwelchen undurchsichtigen Algorithmen nach Zufallsprinzip geregelt wird.

 

Stellt dieser Ladenbesitzer seinen Laden Verkäufer zur Verfügung die ihre Ware da verkaufen können oder verkauft er in seinem Laden seine eigene Ware.

Mit anderen Worten stellt er Verkaufsflächen (Plattform) zur Verfügung oder ist er Verkäufer.

Das ist der entscheidete Unterschied.

 

Wenn dir jemand eine Wohnung vermietet, kann und darf er deine Einkünfte nicht einfrieren, auch nicht für den Fall, dass du deine Miete eventuell nicht bezahlst.

 

Der Ladenbesitzer ist der Verkäufer, eBay ist nicht der Verkäufer

 

Genau, deswegen kann eBay das Geld, das ihm NICHT gehört, nicht einfach einbehalten.

 

Ich habe nirgends gelesen das eBay dem Käufer großzügig erlaubt hat, das der Käufer die Ware behalten darf.

Es wird darauf hingewiesen das dies passieren kann wenn kein Rücksendeetikett zur Verfügung gestellt wird.

 

Ah wirklich? Auch ein nicht zur Verfügung gestelltes Rücksendeetikett kann und darf nicht über den Besitz des Verkäufers entscheiden. Es gehört ihm und nicht eBay. Kein Verkäufer würde zu Grunde gehen, wenn er die paar Kröten für den Rückversand berappen müsste, erst recht nicht bei einer kostspielligen Ware. Diese Vorgehensweise dient nur einem Zweck - den Verkäufer zu erpressen und zu zwingen die Rücksendekosten zu bezahlen, selbst wenn wenn der Käufer gelogen hat. Übrigens könnte man es auch auf eine andere Weise lösen, in dem das Geld für den Rückversand dem Verkäufer von seinen Erlösen oder von seinem Bankkonto eingezogen wäre und zwar NACHDEM die Ware vom Käufer zurückgeschickt und dem Verkäufer zugestellt wird. So wie es jetzt gehandhabt wird, ist eine Frechheit und sicher nicht rechtskonform. Und komme mir nicht mit "der Verkäufer kann seine Ware oder Geld bei dem Käufer zivilrechtlich einklagen". 

 

Stimmt das könnte eBay machen.

Schätze eine Woche lang, denn dann gibt es eBay nicht mehr.

 

Ich würde keine Träne darüber vergießen.

 

EBay kann leider nicht hellsehen und bestimmen wer ehrliche Absichten hat und wer nicht.

Ich sehe es so, das eBay mit der ZA sicherer geworden ist und nicht unsicherer.

Natürlich wird es auch immer Härtefälle oder Ungerechtigkeiten geben. Man kann aber bei so vielen Käufer und Verkäufer nicht jede indivutelle Möglichkeit bei der ZA berücksichtigen.

Das kann auch das Grundgesetz nicht und jedes Mitglied ist vom Alter her volljährig und hat das Recht zu klagen oder sich zumindest anwaltschaftliche Beratung einzuholen.

dazu hat jeder das Recht und die Freiheit man muss nur dazu auch bereit sein.

 

Das ist kein Grund um massenhaft Geld einzubehalten. Die Polizei kann auch nicht hellsehen wer ehrliche Absichten hat und wer nicht. Was hällst du davon, wenn man dich für 14 oder 30 Tage provisorisch, ohne jeglichen Verdacht einsperren würde? Willst du nicht? Das dachte ich mir.

Das fehlt mir noch zu klagen, nur weil ich so leichtsinnig war auf ebay irgendeinen alten Kram verkaufen zu wollen. Das ist nämlich das, was diese Plattform für den Verkauf total unattraktiv macht. Ich verkaufe lieber woanders und habe Spass daran, ohne auch nur in Betracht zu ziehen meine Käufer verklagen zu müssen.

 

Größenteils hat es sicherlich funktioniert. Nur was war mit denen bei denen es nicht funktioniert hat.

Das solltest du nicht unter den Tisch fallen lassen.

Diejenigen sind heute besser geschützt.

 

Dafür sind heute selbst ehrliche Verkäufer total ungeschützt. Das Käuferschutz Konzept funktioniert also auf den Schultern der ehrlichen Verkäufern. Das darf nicht sein!

Nachricht 13 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!

was war das doch früher schön hier, als Ebay noch nicht meinte das Geld der Verkäufer verwalten zu müssen. Man hat was verkauft und das Geld war auf meinem Konto und dann ging die Ware raus. Ist bei anderen Plattformen immer noch so . Und auch das war ein Grund die Verkäufe hier zu beenden.

Nachricht 14 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!

Hm, vielleicht sollte ebay doch für den Käuferschutz gradestehen. Bei meinem letzten Kauf hier stand in meiner paypal Mail Zahlung an eBay S.a.r.l.

Und in meinem paypal Aktivitäten = Verkäufer: ebay S.a.r.l.!

 

In beiden Ansichten keinen Hinweis auf den richtigen Vk. Ich könnte den paypal Käuferschutz bis August nutzen oder zu ebay wechseln, gibt dabei einen link dazu:

Nachricht von eBay S.a.r.l.
Wir helfen Ihnen gern!
Die meisten Käufe sind über die eBay-Käuferschutz abgesichert (ebay.de/ebp). Wenn Sie ein Problem mit Ihrer letzten Bestellung haben, kontaktieren Sie uns bitte. Gehen Sie zu https://ebay.com/ebp
Nachricht 15 von 16
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Ebay zahlt das Geld nicht aus!

... früher hat Ebay Spass gemacht ...

... man hat was verkauft ... und das Geld direkt per PayPal bekommen ...

... dann wurde verpackt ... das Paket aufgegeben ...

... ein paar Tage später wurden Bewertungen ausgetauscht ...

... und alle waren happy ... das waren noch Zeiten ... 🥰 ...


gerne hab ich den Abzug von PayPal Prozenten für eine zügige Abwicklung in Kauf genommen ...

 

... und dann ... kam "kostenlos Verkaufen" und die "Neue Zahlungs Abwicklung" ... 

... jetzt bin ich die Ware los ... gehe mit Porto in Vorkasse ...

... und höre mir vom "Kunden Service" ganz viele Geschichten an, wieso ich auf mein Geld warten muß ...

... nun ... damit arbeitet ja währenddessen eBay ... 🤑 ...

 

... 

 

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