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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Hallo,

Anfang November verkaufte ich einen Artikel, welcher mit DHL verschickt wurde und laut Sendungsverfolgung auch zugestellt wurde.

Die Käuferin meldete nach der Zustellung einen nicht erhaltenen Artikel. Das Paket war durch DHL im Briefkasten zugestellt worden und die Käuferin gab an, dass sie im Briefkasten lediglich die beschädigte Luftpolsterversandtasche vorfand, der darin befindliche Pappkarton mit dem Artikel fehlte laut ihren Angaben.

Der Fall wurde von Ebay geschlossen, da die Sendungsverfolgung die Zustellung nachwies.

Die Käuferin reichte bei DHL eine Schadensanzeige zusammen mit der beschädigten Transportverpackung ein.

Danach wurde durch die Käuferin eine Rückgabe eröffnet mit der Anfrage nach Rückerstattung. Sie hatte ebenfalls bei der Polizei eine Anzeige wegen Diebstahls gestellt.

Heute wurde nun dieser Rückgabefall durch Ebay zugunsten der Käuferin geschlossen mit der Begründung, dies würde unter den Käuferschutz fallen.

Ich bin also Artikel und Geld losgeworden.

Laut Ebaygrundsatz zum Käuferschutz würde selbiger aber gar nicht greifen, da es sich um einen Diebstahl aus dem Briefkasten handelt. Ich gehe mal davon aus, dass kaputte Transportverpackungen nicht einfach so zugestellt werden durch die DHL-Boten?

Vielleicht könnte sich ein Ebaymitarbeiter diesen Fall einmal ansehen?

Dafür wäre ich ich wirklich sehr dankbar.

 

Nachricht 1 von 67
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66 ANTWORTEN 66

Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Das gebe ich mal an eine ebay MA weiter.

anna_s@ebay  schaust du dir die Sache bitte mal an? Danke 🙂

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 2 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Vielen Dank.

Nachricht 3 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Hast du mal bei DHL nachgeforscht wer genau das Paket eingeworfen hatte und ob das nicht ganz drin war? Was ist bei der Schadensmeldung herausgekommen, dazu müsstest du benachrichtigt werden. Und du würdest ja von denen entschädigt. Irgendwie kommt es mir vor dass sich solche Fälle häufen.

Nachricht 4 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Hallo,

die Schadensmeldung bei DHL hat die Käuferin gemacht - Sie teilte mir mit, dass DHL sich bei mir melden würde. Bis jetzt hat sich aber noch niemand gemeldet. Der DHL Kundendienst ist für Privatkunden auch eher schwierig bis gar nicht zu erreichen.

Nachricht 5 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

anna_s@ebay
Community Support Team
Community Support Team

Hallo @oemly9905

 

es tut mir sehr leid, was dir passiert ist. 

 

Ich habe mir die Rückgabe genaustens angesehen und konnte feststellen, dass du bereits Einspruch eingelegt hast. Gerne erkläre ich dir, warum die Fallentscheidung so ausgefallen ist. 

 

Die Anfrage wegen eines nicht erhaltenen Artikels haben wir zu deinen Gunsten geschlossen, da laut Sendungsverfolgung, zumindest ein Paket zugestellt wurde. Nach Eröffnung der Rückgabe deiner Käuferin, bitten wir zunächst Käufer und Verkäufer sich einvernehmlich zu einigen. Verkäufer haben insgesamt 3 Werktage Zeit, das Problem gemeinsam mit ihrem Käufer zu lösen. 

 

Ich konnte nachvollziehen, dass du uns eingeschaltet hast, da ihr gemeinsam keine Lösung finden konntet. Wir haben daraufhin eine polizeiliche Anzeige von deiner Käuferin angefordert und diese erhalten. Ich habe die Fallentscheidung noch einmal für dich geprüft und komme zum selben Ergebnis. Wir haben trotz deines Einspruches keine neuen Informationen erhalten, die Grundlage für eine Bearbeitung in deinem Sinne sein könnten. Die Transaktion ist durch den eBay-Käuferschutz abgesichert und der Fall wurde korrekt nach den Käuferschutzrichtlinien bearbeitet und entschieden.

 

Ich sehe, dass du bereits mit DHL in Kontakt stehst?! Da empfehle ich dir, eine Verlustmeldung geltend zu machen. So hast du die Chance, dass du deinen Betrag zurückbekommst. Bringe hier am besten etwas Geduld mit, die Verlust- bzw. Schadensmeldungen und deren Erstattungen dauern meist ca. 6-8 Wochen über den Versanddienstleister. 

 

Solltest du noch Fragen haben, melde dich gerne nochmal bei mir. 

 

Ganz liebe Grüße

 

Anna

Nachricht 6 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Du bist jetzt gefordert @oemly9905 

Hast du von der Käuferin eine Kopie der Schadensanzeige bekommen?

was wurde da angekreuzt für den Fall, daß der Inhalt noch auftaucht oder DHL

aus anderen Gründen erstattet?

Du solltest von DHL als Absender auf jeden Fall Nachricht bekommen, aber

das kann dauern.

Wenn DHL an die Empfängerin erstattet, müsste diese die Erstattung an dich weiterleiten.

 

Dass Ebay den Betrag an die Käuferin erstattet hat, wundert mich, da laut SV ja zugestellt wurde und

Ebay sich da gerne zurücklehnt und auf den Vertrag mit dem Transportunternehmen verweist ...

auf.

Vermutlich hat die Verkäuferin aber einen Fall eröffnet, daß der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, so wäre die Entscheidung von Ebay zu erklären....

 

 

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 7 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Vielen Dank für eure Antworten.

Laut Ebaygrundsatz zum Käuferschutz wäre m.E. dieser Fall gar nicht durch den Käuferschutz abgesichert, da Diebstahl aus dem Briefkasten. (Nachzulesen bei Grundsätze zum Käuferschutz - was fällt nicht unter den Käuferschutz).

Von der Käuferin bekam ich keine Kopie der Schadensanzeige.

Und ja - die Käuferin hat einen Fall eröffnet, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.

Wenn es so einfach geht, Ware und Geld loszuwerden, dann möchte ich hier auch nichts mehr verkaufen.

Ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber als Käufer ist man eben König.

 

Nachricht 8 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Anonymous
Nicht anwendbar

@oemly9905 Hej!

 

War das der Ring, den du verkauft hast?

Also bei deiner Geschichte, da kann einem schon komisch werden, denn wie kann sie bei Verlust dann so einen Fall, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, eröffnen?

Weg ist weg.

Wenn sie dir nicht mal eine Kopie der Schadensanzeige hat zukommen lassen, das befremdet mich auch.

Ich würde mich auch an die Polizei wenden und an DHL, dass du vielleicht die Schadensanzeige so bekommst und auch DHL direkt auf die Füsse treten.

Die Adresse von ihr hast du ja.

 

Das ist jetzt wirklich irgendwie eine Lücke im ebay System. Du hast deinen Part erfüllt und mit dieser Falleröffnung ist diese Erfüllung mit einem Schlag weggewischt und das Geld wurde dir wieder weggenommen, obwohl die Richtung jetzt eine ganz andere ist.

Es ist Diebstahl, weil vielleicht jemand das herausstehende Teil rausgezogen und den Inhalt rausgenommen hat. Würde so jemand nicht einfach das ganze Teil einstecken und keine Reste dalassen?

 

Diesen Ablauf hier finde ich sehr heftig.

 

Nachricht 9 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung


@oemly9905  schrieb:

Vielen Dank für eure Antworten.

Laut Ebaygrundsatz zum Käuferschutz wäre m.E. dieser Fall gar nicht durch den Käuferschutz abgesichert, da Diebstahl aus dem Briefkasten. (Nachzulesen bei Grundsätze zum Käuferschutz - was fällt nicht unter den Käuferschutz).

Von der Käuferin bekam ich keine Kopie der Schadensanzeige.

Und ja - die Käuferin hat einen Fall eröffnet, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.

Wenn es so einfach geht, Ware und Geld loszuwerden, dann möchte ich hier auch nichts mehr verkaufen.

Ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber als Käufer ist man eben König.

 


@oemly9905 

dann eröffne unbedingt einen Nachforschungsauftrag bei DHL.

Hast du denn wenigstens Fotos der beschädigten Sendung von ihr bekommen?

Weise darauf hin, daß die Empfängerin anscheinend selbst schon eine Schadensanzeige

eröffnet hat, dir aber die Einsicht in die Unterlagen verweigert.

Anhand der Sendungsnummer kann DHL durchaus die beiden Anträge einander zuordnen.

Nicht vergessen, ein Foto der Ware beizufügen und eine Kopie der Kaufabwicklung, zum

Nachweis des Wertes...dann geht die Bearbeitung schneller, weil der Kundendienst von DHL

nicht noch Unterlagen nachfordern muß!

 

Falls es sich um die Ohrringe oder den Ring handelt...sowas solltest du nie in einer Luftpolstertasche

verschicken, sondern grundsätzlich in einem festen, gut verklebten Karton.

Viel Glück!

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Nachricht 10 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

@Anonymous 

Ich habe noch nie verstanden, warum hier immer wieder empfohlen wird,

einen von der Beschreibung abweichenden Artikel zu melden, wenn dieser Artikel

sich überhaupt nicht in der Verpackung (Paket, Briefumschlag) usw. befindet.

Es sei denn , er weicht plötzlich von der Beschreibung ab, weil er entgegen dem

Angebot plötzlich unsichtbar wurde!

 

Aber  ich persönlich kannte bis jetzt nur die Aggregatszustände: fest, flüssig oder gasförmig...aber unsichtbar?

 

Eigentlich wäre doch als Auswahl korrekt:

*** Artikel weicht von der Beschreibung ab

*** Sendung kam nicht an

*** Sendung kam an, aber ohne Inhalt

Im letzteren Fall müsste der Käufer zeitnah eine Meldung beim Versandunternehmen

machen und dies nachweisen/belegen, weil dem Verkäufer sind da ja mehr oder weniger die Hände gebunden, weil dringend auf die Mitwirkung des Käufers angewiesen!

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Nachricht 11 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Anonymous
Nicht anwendbar

@dmary56 Mir ist das jetzt auch einen Schritt zu weit, was ebay da entscheidet und es ist voll zum Nachteil des Verkäufers.

Gab es hier nicht mal den Fall, dass das Geld wieder weggenommen wurde und an den Käufer ging, der Käufer das Geld auch vom Versandunternehmen bekommen hat und der Verkäufer ging leer aus? Da sass der Käufer aber in Polen.

Und der Käufer hat sich nicht mehr gerührt.

 

Wenn ein Artikel lt. SV angekommen ist und es kommt dann zu einem Diebstahl, dann sind doch andere Stellen für eine Schadensregulierung zuständig, aber doch nicht ebay.

 

Dann nutzen hier alle Empfehlungen nichts, verschicke doch sendungsverfolgt, dann bist du auf der sicheren Seite. Wie man hier eindrucksvoll nachlesen kann, ist das im Ernstfall nicht unbedingt so.

 

 

Nachricht 12 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Es waren die Ohrringe, die verkauft wurden.

Und genau das war auch mein Gedanke, wenn jemand aus dem Briefkasten gestohlen hat, dann steckt er die beschädigte Versandpackung nicht wieder in den Briefkasten.

Ich werde mich nun auch an Polizei und DHL wenden, mal sehen was passiert.

Nachricht 13 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Danke für die Ratschläge, was werde ich tun.

Ich habe nicht nur in einer Luftpolstertasche versendet, in der Tasche befand ich noch ein zugeklebter Karton.

Die Luftpolstertasche diente lediglich zur weiteren Umverpackung.

Nachricht 14 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Nun ja, wenn ein Artikel nachweisbar nicht zugestellt wurde durch das Versandunternehmen, zahlt Ebay ja auch das Geld an den Käufer zurück und der Verkäufer muss sich halt beim Versandunternehmen melden

und dort sein Recht einfordern! Das ist ja ok so...

So haben am Ende sowohl Verkäufer als auch Käufer zwar eine Menge Aufregung und Ärger, aber keiner hat einen direkten finanziellen Schaden.

In einem Fall wie diesen ist der Verkäufer aber auf die Mithilfe des Käufers angewiesen. Warum sollte der aber noch groß mitwirken, wenn er mit der Begründung: "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" sein Geld eh wieder bekommt...eine Meldung bei der Polizei mit AZ ist schnell gemacht....

Zusätzlich müssten  vom Käufer verlangt werden, alle für den Fall relevanten Daten auch dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen  (und nicht nur Ebay), damit der auch problemlos sein Recht geltend machen kann.

 

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Nachricht 15 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Anonymous
Nicht anwendbar

@oemly9905  schrieb:

Es waren die Ohrringe, die verkauft wurden.

Und genau das war auch mein Gedanke, wenn jemand aus dem Briefkasten gestohlen hat, dann steckt er die beschädigte Versandpackung nicht wieder in den Briefkasten.

Ich werde mich nun auch an Polizei und DHL wenden, mal sehen was passiert.


@oemly9905 Das wird dich noch Nerven kosten, aber lasse nicht locker.

Ich finde den Ablauf sehr merkwürdig und habe da auch komische Gedanken dazu, wie einfach Verkäufer Verlierer werden können (leider).

Ich fände es gut, wenn du hier irgendwann weiterschreibst.

 

Nachricht 16 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Genauso sehe ich das auch. Die Käuferin hat die Schadensanzeige aufgegeben und wird im Falle eines Falles auch die Entschädigung bekommen. In diesem Fall konnte ich überhaupt keine Anzeige bei DHL machen, da DHL das Einreichen der beschädigten Versandpackung mit der Anzeige zusammen gefordert hat und die Verpackung war nunmal bei der Käuferin. Ausserdem sollte dies innerhalb von 7 Tagen geschehen.

Wenn es ein Käufer drauf anlegt, kann er Ware, Geld und Entschädigung erhalten, alles gedeckelt von den Grundsätzen hier bei Ebay.

Nachricht 17 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Anonymous
Nicht anwendbar

@dmary56  schrieb:

Nun ja, wenn ein Artikel nachweisbar nicht zugestellt wurde durch das Versandunternehmen, zahlt Ebay ja auch das Geld an den Käufer zurück und der Verkäufer muss sich halt beim Versandunternehmen melden

und dort sein Recht einfordern! Das ist ja ok so...

So haben am Ende sowohl Verkäufer als auch Käufer zwar eine Menge Aufregung und Ärger, aber keiner hat einen direkten finanziellen Schaden.

Bei meinem Beispiel mit Polen, da hatte der Käufer das Geld auch doppelt.

Jeder andere Verlust eines Paketes ist zwar sehr ärgerlich, aber wenn jeder dann zu seinem REcht bzw. Geld kommt, dann ist das ok.

In einem Fall wie diesen ist der Verkäufer aber auf die Mithilfe des Käufers angewiesen. Warum sollte der aber noch groß mitwirken, wenn er mit der Begründung: "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" sein Geld eh wieder bekommt...eine Meldung bei der Polizei mit AZ ist schnell gemacht....

Zusätzlich müssten  vom Käufer verlangt werden, alle für den Fall relevanten Daten auch dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen  (und nicht nur Ebay), damit der auch problemlos sein Recht geltend machen kann.

 

Das sehe ich genauso. ebay wird zufriedengestellt und die erstatten. Und der Verkäufer? Der steht da und wenn Käuferlein nicht mitarbeitet, hat der Verkäufer mit Zitronen gehandelt?

In dem Fall fühlt sich das so an, als wäre das nur ein Ding zwischen Käufer und ebay. Hauptsache, der Käufer ist zufrieden. 

Und eine Online Anzeige zu machen, das ist einfacher, als wenn man zu einem Revier geht und einem Polizisten direkt gegenüber steht. Ein Polizist kann auch Fragen stellen, was das Formular nicht macht....

 

 

 


 

Nachricht 18 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung


@oemly9905  schrieb:

Danke für die Ratschläge, was werde ich tun.

Ich habe nicht nur in einer Luftpolstertasche versendet, in der Tasche befand ich noch ein zugeklebter Karton.

Die Luftpolstertasche diente lediglich zur weiteren Umverpackung.


@oemly9905 

das ist mir schon klar, daß die Ohrringe zusätzlich in einem Kästchen waren.

Trotzdem gehört sowas dann in einen weiteren stabilen Karton und nicht in eine Luftpolstertasche, die keinen Druck durch das Gewicht anderer Sendungen von der deinigen abhält!!

Aber das nur als Tipp für deinen nächsten Versand, man vergißt ganz schnell, daß Pakete bei DHL

theoretisch bis 31,5 kg wiegen dürfen und da passiert es schon mal, daß David unvermittelt

auf einen Goliath trifft oder eine zarte Mücke auf einen Elefanten 😎

 

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Nachricht 19 von 67
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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Vielen Dank für deinen Hinweis, aber wie ich schon schrieb, befanden sich die Ohhringe nicht in einem Kästchen, sondern in einem Pappkarton. Selbiger war auch stabil.

Nachricht 20 von 67
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