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Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!

Verkauf auf eBay: Meldepflicht. Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln. Diese werden dann bei der Steuererklärung des Betreffenden ganz genau hinschauen.

 

Welche Verkäufe und Dienstleistungen müssen gemeldet werden?

Laut § 5 PStTG müssen folgende Tätigkeiten gemeldet werden, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht werden:

  • die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen (z.B. Vermietung einer (Ferien)Wohnung über AirBnB und ähnliche Anbieter),

  • die Erbringung persönlicher Dienstleistungen (z.B. Handwerkertätigkeiten, Reinigung, Lieferdienst usw.),

  • der Verkauf von Waren (z.B. gebrauchte Kinderkleidung, Bücher, selbst hergestellte Waren usw.),

  • die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln (z.B. die Vermietung des eigenen Wohnmobils an andere Urlauber).

    Wer wird gemeldet?

    Grundsätzlich müssen sowohl gewerbliche Händler als auch Privatpersonen gemeldet werden.

    In § 4 Absatz 5 Nr. 4 PStTG wird bestimmt:

    »Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.«

  •  

    Diese Formulierung lässt zwei Interpretationsmöglichkeiten zu:

    Möglichkeit 1: Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Händler gemeldet. Gemeldet werden müssen also alle Verkäufer bzw. Anbieter, die pro Jahr auf einer Plattform

    • mindestens als 30 Verkaufsabschlüsse machen und

    • mindestens 2.000 Euro damit einnehmen.

      Möglichkeit 2: Sobald eine der Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird der Händler gemeldet. Gemeldet werden müssen also alle Verkäufer bzw. Anbieter, die pro Jahr auf einer Plattform

      • mindestens als 30 Verkaufsabschlüsse machen oder

      • mindestens 2.000 Euro damit einnehmen.

        Bei Möglichkeit 2 würde auch dann eine Meldung erfolgen müssen, wenn einmalig zum Beispiel ein gebrauchtes E-Bike für 2.199 Euro verkauft wird oder wenn durch mindestens 30 Verkäufe von getragener Kinderkleidung nur 200 Euro eingenommen werden.

         

        Einfach unfassbar, was hier still und heimlich im Deutschen Bundestag durchgewunken wurde. Ende 2022 haben die Parteien SPD, Die Grünen das beschlossen und die Europäische Vorgabe einfach so umgesetzt. Ich könnte im Strahl .... Eine Haushaltsauflösung / Zusammenlegung oder die Kindersachen verkaufen ... bei 30 Teilen im Jahr ists vorbei. DANKE SPD und DIE GRÜNEN für solch eine SOZIALE Wirtschaftspolitik !!!

         
Nachricht 1 von 31
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30 ANTWORTEN 30

Betreff: Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!

Das ganze ist eine Frechheit, wir haben für alles was wir anbieten, als private Verkäufer bereits Mehrwertsteuer bezahlt. Dieser Staat zockt nur noch ab! Totale Berwachung? Was bildet ihr Politiker euch ein, selbst die Taschen vollstopfen und die Kleinen immer mehr belasten.

Nachricht 21 von 31
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Betreff: Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!


@kaud-de2015  schrieb:

Das ganze ist eine Frechheit, wir haben für alles was wir anbieten, als private Verkäufer bereits Mehrwertsteuer bezahlt. Dieser Staat zockt nur noch ab! Totale Berwachung? Was bildet ihr Politiker euch ein, selbst die Taschen vollstopfen und die Kleinen immer mehr belasten.


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wie oft soll man es eigentlich wiederholen: nicht nur in Deutschland müssen die Verkäufe gemeldet werden, auch die Verkaufsplattformen in anderen EU- und Nicht-EU-Ländern wurden dazu verpflichtet

 

Nachricht 22 von 31
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Betreff: Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!

sie wurde verpflichtet, aber wer  kontrolliert das ?  und nicht so alle Bürger /Unternehmen sind so staatstreu wie der Deutsche Michel. Der lässt doch alle mit sich machen.

Nachricht 23 von 31
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Betreff: Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!

Eine Frage…
Erlöschen die 30 Verkäufe am 31.12. oder gilt das Jahr ab dem ersten verkauften Artikel? Also gilt das Kalenderjahr ?
Nachricht 24 von 31
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Betreff: Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!

Betreff: Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!

Erlöscht wird da garnix. Es wird erneut vom 1.1. bis 31.12. gezählt und das für jedes folgende Jahr.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 26 von 31
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Betreff: Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!

Tja, wenn jemand 30 x im Jahr gebrauchte Kinderkleider verkauft, dann muß das Finanzamt natürlich unbedingt wissen.

 

Wenn ein Bundeskanzler sich einfach nicht mehr erinnern kann, dass er als Hamburger Bürgermeister einer Bank unrechtmäßig 47 Millionen an Steuern aus illegalen **bleep**-Ex  Geschäften erlassen hat, dann ist das schon in Ordnung.

Man vergisst hohe Millionenbeträge schon mal.

 

Wäre mal interessant, wie das Finanzamt reagiert,  wenn eine Mutter von 5 Kindern sagt, ich kann mich einfach nicht mehr erinnern, wieviele Klamotten ich von meinen Kindern verkauft habe.

 

In diesem Land geht es nicht mehr mit rechten Dingen zu.

Die Herrschaften da oben sollten sich schämen.

 

Und die ganzen Bundestagsabgeordneten mit ihren Beraterverträgen auch.

Womit um Himmels Willen kann ein kleiner Abgeordneter, den man im Bayerischen Wald von seiner

Wiese geholt hat, Weltkonzerne wie Siemens, Mercedes, Bayer, Deutsche Bank etc. beraten?

 

Diese ganzen Beraterverträge sind die Bestech... ähm Bezahlung dafür, dass sie Gesetze machen,

die den Konzernen  nützen ...... und meistens den Bürgern schaden.

 

Und man kann wählen, wen man will - es ist immer wieder das Gleiche. 

 

 

Nachricht 27 von 31
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Betreff: Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!

Warum gibt es bei C-U-M-Ex-Geschäften ein bleep ???

Ist das ein verbotenes Wort bei ebay?

Nachricht 28 von 31
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Betreff: Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!

@hasjana  schrieb:

@kaud-de2015  schrieb:

Das ganze ist eine Frechheit, wir haben für alles was wir anbieten, als private Verkäufer bereits Mehrwertsteuer bezahlt. Dieser Staat zockt nur noch ab! Totale Berwachung? Was bildet ihr Politiker euch ein, selbst die Taschen vollstopfen und die Kleinen immer mehr belasten.


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wie oft soll man es eigentlich wiederholen: nicht nur in Deutschland müssen die Verkäufe gemeldet werden, auch die Verkaufsplattformen in anderen EU- und Nicht-EU-Ländern wurden dazu verpflichtet

 





 

Ja, aber man darf nicht vergessen, dass in der EU-Gesetzgebung nichts ohne Deutschland geht.

 

Deutschland verhindert reihenweise EU-Gesetze, wenn etwas den Lobbyisten mit ihren ganzen Parteispenden nicht gefällt.

 

Wenn es gegen den kleinen Mann geht, dann gibt es keine Lobby, da stimmt man natürlich jeder Abzocke zu. 

 

 

Nachricht 29 von 31
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Betreff: Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!


@rare-philatelie  schrieb:

Warum gibt es bei C-U-M-Ex-Geschäften ein bleep ???

Ist das ein verbotenes Wort bei ebay?


Vermutlich gesperrt wegen dem 1. Wortbestandteil, das im englischen eine etwas andere Bedeutung haben kann 😉

Nachricht 30 von 31
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Betreff: Privatverkauf auf eBay: Meldepflicht Finanzamt !!!

Also von meinen Accounts in Portugal und Holland habe ich auch die Meldung bekommen.

Und die Unternehmn werden einen Teufel tun es nicht zu melden.

Wer will schon fuer sowas bestraft werden?

Gruss

Nachricht 31 von 31
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