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Käufer konstruiert Fall, Ebay hilft bei Betrug, Missbrauch des Käuferschutzes

cathy666
In den Startlöchern

Hallo zusammen, 

am 07.07. spät Abends habe ich (Privatverkäufer) eine ca. 40 Jahre alte Uhr verkauft. 2 Tage später teilt die Käuferin mit auf einmal schwer krank zu sein und / oder kein Geld zu haben. Ich MÜSSE den Kauf abbrechen. Dem habe ich nicht zugestimmt und 2 Optionen angeboten:

1. Zahlung gem. gültigem Kaufvertrag 
2. Rückabwicklung bei Zahlung einer Sicherheitsleistung für Verzug / gff Mindereinnahmen bei neuem Verkauf. Verrechnung nach tatsächlichem Verkauf. 

Die Käuferin zahlte mit Verzug per Paypal. Versand 1 Tag später. Kaum hatte sie das Paket in den Händen monierte Sie, dass meine ursprünglichen Kaufbelege aus 2015 (Onlinekauf) Ausdrucke sind und eröffnete einen Fall. 

Ebay reagierte auf keinen meiner EInwänd, die Kaufnachweise wurden allsamt hochgeladen und dokumentieren Echtheit und ordnungsgemäßen Kauf beim Händler wie beschrieben. Lt. Anwalt sind die Belege wirksam, stellen keinen Mangel dar. 
Ebay ist es egal, von der Käuferin wurden keinerlei Nachweise für die Behauptung der Mangelhaftigkeit / Wertminderung eingefordert.  

Letzlich ist der Fall gegen mich entschieden worden: die Käuferin hat versucht zurück zu senden, ich war nicht zu Hause -> Zurück an Absender. Ebay spricht der Käuferin trotzdem den Kaufbetrag zu, die Uhr ist ebenfalls in ihrem Besitz. 

Paypal zieht sich komplett raus: Käuferin hat Fall bei Ebay eröffnet, also könne man nicht eingreifen. Lt. Auffassung und Richtlinien von Paypal ist der Grund kein Käuferschutz-Grund, Paypal hätte rigoros sofort abgelehnt. 
Ebay reagiert mit Textbausteinen, ich sei selbst Schuld, dass ich weder Geld noch Ware habe, ich hätte letztere ja annehmen können. Möchte ich gar nicht, es gibt einen Kaufvertrag nach BGB. 

Paypal droht mir mit Inkasso weil mein Account um den Kaufbetrag im Minus ist, mein Widerspruch gegen die Belastung wird ignoriert. Ebay reagiert auch auf den Einspruch zur Fallentscheidung nicht, Begründungen werden nicht geliefert. Die Lastschrift mit der Verkaufsprovision an Ebay wurde vor wenigen Tagen eingezogen. 

Was kann ich tun? Gibt es Erfahrungen oder Tipps wie man gegen solche Entscheidungen vorgehen kann? 

Die Käuferin wurde von mir wg. Missbrauch des Käuferschutzprogramms gemeldet, auch ohne jegliche Reaktion von Ebay. 

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Antworten (4)

Antworten (4)

Hallo @cathy666

 

Wieder mal ein beispielhafter Fall, dass man nicht unbedingt auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen sollte. Schon gar nicht, wenn man selbst Paypal mit Käuferschutzversprechen, welches demnach der Vk gibt und den Zahlungsdienstleister zur Entscheidung autorisiert, akzeptiert. Man kann da nur verlieren...

 

Was kann ich tun? Gibt es Erfahrungen oder Tipps wie man gegen solche Entscheidungen vorgehen kann? 

 

Wie man gegen den luxembourgischen Zahlungsdienstleister erfolgreich vorgehen kann. Ich befürchte weniger, zudem in diesem Fall.

 

Ich würde schnellstens das Paypal-Konto ausgleichen und die Käuferin bitten, mir die Uhr nochmals versichert retour zu senden.

Ansonsten müsstest Du zivilrechtliche Schritte durchführen.

 

Viel Erfolg...!


@cathy666 schrieb:

Hallo zusammen,
Was kann ich tun? Gibt es Erfahrungen oder Tipps wie man gegen solche Entscheidungen vorgehen kann? 


http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&item=132220549559&rt=nc&_trksid=p2471758.m4903

 

 

Solche Erfahrungen hab ich nicht, aber ich würde den Vertrag auch durchziehen wollen. Aber eigentlich ist der Vertrag ja gelaufen, du hast das Geld und sie die Ware. Teile ebay mit, sie sollen sich nicht in bestehende Verträge einmischen und dein paypal wieder ins Plus setzen!

 

Pakete werden doch zur Abholung hinterlegt, warum ging deines gleich zurück?

 

Und hoffentlich hast du eine Wertversicherung abgeschlossen!

 

https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/zulaessigeinhalte.html

Servus @cathy666

 

Du hast Dich entschieden,

Paypal als Bezahlmethode anzubieten.

Bei hochpreisigen Artikeln fühlen sich Käufer hier so abgesichert,

daß sie überhaupt zum Kauf schreiten.
Wer einen solchen Betrag überweist

und das bei einer Versandangabe wie "Standardversand DHL Paket",

wäre bei Verlust ganz schön dumm dran.

Die AGB hast Du hoffentlich gelesen und kapiert.

Die Gummipassagen mit "behält sich vor" auch gesehen ?

Irgendwo bei Ebay oder Paypal sitzt ein Mensch,

womöglich Rechtslaie,

der in diesen Fällen abwägen muß.

Das gilt für Ebay und Paypal.

Da kann es zu überraschenden Entscheidungen kommen.

 

Nun hattest Du in dem Angebot folgenden Satz stehen:
"Spaßbieter werden strafrechtlich verfolgt."

Das ist nun schon einmal Humbug.
Den StA möchte ich sehen,

der gegen einen "Spaßbieter" ermittelt.

 

Bei dem Versuch der Käuferin aus dem Vertrag wieder rauszukommen,

hast Du dann schon einmal etwas verlangt,

das ebenfalls rechtich daneben ist:

"Eine Sicherheitsleistung für Verzug und ggf. Minereinnahmen..."

 

Niemand nimmt Dir das Recht und die Möglichkeit,

auf zivilrechtlichem Weg Verzugsschaden etc. wiederzuholen,

aber das wolltest Du offenbar etwas abkürzen.

 

Nur weil man einmal nicht daheim ist,

geht normalerweise eine Sendung nicht gleich zurück.

 

Du schreibst später auch:

"Ebay reagiert mit Textbausteinen, ich sei selbst Schuld, dass ich weder Geld noch Ware habe, ich hätte letztere ja annehmen können. Möchte ich gar nicht, es gibt einen Kaufvertrag nach BGB. "

 

Ist aber ein Unterschied,

ob man nicht da war

oder nicht annehmen wollte.

Übrigens zahlt DHL gar nichts,

wenn Sendungen unterversichert sind.

Das wäre hier der Fall.

Ich hätte andere Träume,

als dieses Risiko immer wieder mal einzugehen !

 

 

Derzeit hast Du das Geld der Käuferin,

die Käuferin hat Geld und Uhr

und Paypal hat den Schaden.

Das war nicht clever von Dir.

Du hättest die Uhr annehmen

und nach Lust und Laune auf Erfüllung klagen können

oder was auch immer.

Außerdem hättest Du dann Uhr und Unterlagen in Händen...

nur damit könntest Du mit Paypal streiten,

weil die Uhr und die Papiere belegen,

daß der Käuferschutzfall mißbräuchlich gewesen ist.

 

Im Normalfall würde ich sagen:
Gleich das Konto aus

und halt Dich dann ander Käuferin schadlos.

Aber mit der Annahmeverweigerung hast Du es Dir nicht leichter gemacht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kaum hatte sie das Paket in den Händen monierte Sie, dass meine ursprünglichen Kaufbelege aus 2015 (Onlinekauf) Ausdrucke sind und eröffnete einen Fall. 

 

 

Hallo, @cathy666

 

 

Darf ich mal fragen, was man unter "Ausdrucke" zu verstehen hat?

Hast du die originalen Kaufbelege und die Echtheitsgarantie beigelegt oder Kopien?

 

Im Angebot heisst es jedenfalls:

 

Echtheitsbestätigung aus 2015 und Kaufunterlagen

 

Weiter erschliesst sich mir nicht wirklich, WAS die Käuferin jetzt eigentlich moniert hat?

dass die Uhr nicht echt ist, die Unterlagen nicht echt sind oder was sonst?

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