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Ebay - Trotz Versandnachweis schließt Ebay Fall zu meinen Ungunsten! Frechheit!

Was tun?

 

Ich habe ein paket mit 5 Cd´s verschickt. Der Käufer hat sich für den Kombiversand versichert entschieden. Warenwert ca 150 €. Ich habe die Ebay Kauf und VErsandabwicklung genutzt und das Paket ging normal auf den Versandweg. Die Nachverfolgung des Paketes zeigt, dass das Paket seit dem 10.08 nicht weitergeht. Die VErsandverfolgung zeigt aber auch, das DHL das Paket aus der Paketbox geholt hat und der Weitertransport erfolgte. Der Kunde hat nun Fälle geöffnet. Ich habe die Daten der Sendungsverfolgung hinterlegt. Diese wird von Ebay mit folgendem Hinweis nicht akzeptiert:

 

Wir haben diesen Fall noch einmal geprüft. Dabei wurden keine Belege dafür gefunden, dass der Käufer den Artikel erhalten hat.

Da es keinen Nachweis über die erfolgreiche Zustellung des Artikels gibt, müssen wir diesen Einspruch jetzt ablehnen.

Wir möchten Sie bitten, zukünftig nur dann Einspruch gegen Fallentscheidungen zu erheben, wenn Sie neue Informationen bereitstellen können.

Für diesen Fall können wir keine weiteren Einsprüche prüfen.

 

Das ist doch ein schlechter Scherz!?! Ich mache alles richtig, die DHL macht nen Fehler. Soll ich das Paket zukünftig selber zustellen? 

 

Mein Einspruch wurde dann so beantwortet:

 

wir haben den Fall(5321733075) noch einmal geprüft. Dabei sind wir zu dem Schluss gekommen, dass unsere ursprüngliche Entscheidung korrekt war.

Der Käufer hat den Artikel nicht erhalten und der Sendungsstatus hat sich seit "Do, 10.08.2023" nicht verändert.

Dieser Einspruch wird abgelehnt. Für diesen Fall können wir keine weiteren Einsprüche prüfen.

 

Was soll ich denn bitte noch machen? So kann und werde ich Ebay nicht mehr nutzen!

Nachricht 1 von 26
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Betreff: Ebay - Trotz Versandnachweis schließt Ebay Fall zu meinen Ungunsten! Frechheit!

Wobei Ebay hier schon etwas mehr ist, als nur der reine Zahlungsdienstleister, wie es z.B. Paypal ist.

Hier stellt Ebay eben neben der Zahlungsverwaltung auch die Plattform, auf der nicht nur die Zahlung abgewickelt wird, sondern die gesamte Transaktion, von A bis Z. *

Und macht zur Voraussetzung der Nutzung dieser Plattform, dass sich Anbieter und Käufer den Regeln dieser Plattform eben explizit unterwerfen.
Man akzeptiert die Vereinbarung zur Risikoverlagerung im Rahmen der Käuferschutzvereinbarung. Konkret: Der Risikoverlagerung für den zufälligen Untergang bei Verkauf von Privat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (nämlich bei unversichertem Versand) vom K auf den VK.

 

Damit werden zwar Verkäuferrechte nicht ausgehebelt, aber eben modifiziert. Aber eben einvernehmlich, mit Zustimmung auch des privaten Verkäufers, dokumentiert durch dessen Annahme der AGB und Übernahme der damit einhergehenden Verpflichtungen für den weiteren Verkauf hier (z.B. Pflichten bzgl. der Versandarten).

Und unter diesen Voraussetzungen (einvernehmlich, Zustimmung) könnte diese Modifikation eben durchaus nicht sittenwidrig oder sonstwie unzulässig sein.

Und damit ist in meinen Augen keinesfalls sicher, dass die ursprüngliche Schuld wieder auflebt, auch wenn man natürlich durchaus als betroffener privater VK versuchen kann, außerhalb Ebays auf dem ordentlichen Rechtsweg seine (vermeintliche) Forderung doch noch durchzusetzen.

------------------

* Das unterscheidet eben die Umstände m.M.n. signifikant zu denen bei Nutzung Paypals als reinen Zahlungsdienstleister, was sich in meinen Augen auch auf die (Nicht-) Übertragbarkeit entsprechender Rechtsprechung auf die Verhältnisse bei Ebay auswirkt.

Nachricht 21 von 26
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Betreff: Ebay - Trotz Versandnachweis schließt Ebay Fall zu meinen Ungunsten! Frechheit!

Betreff: Ebay - Trotz Versandnachweis schließt Ebay Fall zu meinen Ungunsten! Frechheit!

Wie bereits gesagt: "Und damit ist in meinen Augen keinesfalls sicher, dass die ursprüngliche Schuld wieder auflebt, auch wenn man natürlich durchaus als betroffener privater VK versuchen kann, außerhalb Ebays auf dem ordentlichen Rechtsweg seine (vermeintliche) Forderung doch noch durchzusetzen."

 

Das Urteil stellt fest, dass der ordentliche Rechtsweg, ungeachtet einer Käuferschutzvereinbarung, grundsätzlich unbenommen bleibt. Nicht mehr, nicht weniger.

Das ist aber nicht die Frage gewesen.

 

Auch wenn der Anspruch auf Wahrnehmung des ordentlichen Rechtsweges bestehen bleib, bleibt aber doch trotzdem die Frage für einen VK, wie heute, aktuell und in Bezug auf diese Plattform die Chancen sind, dass eine vermeintliche Forderung des VK im entsprechenden Einzelfall tatsächlich wieder auflebt.

Nur weil man den ordentlichen Rechtsweg (selbstverständlich) beschreiten kann, bedeutet das nicht, dass man dann auch dort Erfolg in der Sache hat.

Und genau deswegen verbieten solche absolut formulierten Aussagen wie im Beitrag #18.

 

Nachricht 23 von 26
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Betreff: Ebay - Trotz Versandnachweis schließt Ebay Fall zu meinen Ungunsten! Frechheit!

Wenn ich das anmerken darf: 

Ein Blick in eine kommentierte Ausgabe des BGB zeigt auch, dass es nicht ganz so einfach ist, wie mitunter kolportiert.

Es geht ja um den zufälligen Untergang. Es geht nicht um Untergang durch Fehler beim Verpacken oder Beschriften.

Auch ein weiteres Problem wird hier oft nicht gesehen: 

Hat der Versanddienstleister die Sendung verschlampt, hat zunächst nur der Versender als Kunde des Versanddienstleister einen Anspruch auf die Haftungssumme. 
Das ist einmal logisch und zudem auch der einzige praktikable Weg, nur er weiß wirklich, was im Paket war.

Die Abtretung dieser Kompensation an den Empfänger hat sich in der Vergangenheit bei den meisten Versanddienstleistern als sehr schwierig bis unmöglich dargestellt.

In der alten Praxis war das vielen VK, die ihre Kohle vom Käufer behalten konnten, schlicht egal.

Es ist aber auch durchaus in den kommentierten Ausgaben des BGB ausdrücklich erwähnt, dass eine Kompensation des Versanddienstleisters an den K weiterzuleiten wäre bzw. ihm dann wieder einen entsprechenden Betrag zu erstatten.

Nur... dass es Versendern schlicht egal ist, wenn ihnen die vom Käufer gezahlte Kohle sicher ist, hat dabei keiner berücksichtigt.

Warum auch... es gibt noch Treu und Glauben... nur... wie fordert man das ein als Käufer, der nichts erhalten hat und dessen Verkäufer sich um nichts schert?
Die Lösung von Ebay ist insofern pragmatisch und schränkt den Rechtsweg ja auch gerade nicht ein.

 

Nachricht 24 von 26
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Betreff: Ebay - Trotz Versandnachweis schließt Ebay Fall zu meinen Ungunsten! Frechheit!


@Anonymous  schrieb:

...

Ein Blick in eine kommentierte Ausgabe des BGB zeigt auch, dass es nicht ganz so einfach ist, wie mitunter kolportiert.

...

Die Lösung von Ebay ist insofern pragmatisch und schränkt den Rechtsweg ja auch gerade nicht ein.

 


Eben. Mein Reden.

 

Bei der Käuferschutz-Lösung Ebays hapert es in meinen Augen halt regelmäßig nur daran, dass vom VK der Zustellungnachweis verlangt wird und im Zusammenhang damit daran, dass Ebay es sich mit dem 08/15-Handling von Käuferschutzfällen oft zu einfach macht und seiner Verantwortung nicht in ausreichendem Maß nachkommt. Ob bei "Postverlust" oder "Artikel nicht wie beschrieben".

Dadurch kann ein VK schon mal ungerechtfertigt in eine ungünstige rechtliche und tatsächliche Position gebracht werden, insbesondere bei Auslandsverkäufen. Z.B. dann bei den vermeintlichen "Postverlusten", wenn es darum geht, dass Pakete noch auf dem Versandweg sind, Sendungsverfolgungsangaben zeitlich hinterherhinken, Pakete beim ausl. Zoll hängen, der K schlicht nicht am Zustellort abholt, etc. etc.

Das ist nämlich das eigentliche Problem - nicht die Käuferschutzlösung Ebays an sich, sondern dessen Umsetzung durch Ebay selbst.

Nachricht 25 von 26
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Betreff: Ebay - Trotz Versandnachweis schließt Ebay Fall zu meinen Ungunsten! Frechheit!

Bitte schließen Sie der Fall die Verkäufer hat schon lange ihre Ware erhalten und mich positiv bewerten das Geld ist noch immer einbehalten
Danke
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