02-03-2024 15:52
Gelöst! Gehe zu Lösung.
02-03-2024 20:35
Eine Rückgabe aufgrund von späteren Nichtgefallen und Schmangelhaftung ist bei nicht gewerblichem Handel ausgeschlossen.
Sicher, dass du die Sachmängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen hast?
Denn das hier geht gar nicht:
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Schmangelhaftung.
Du kannst die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen, denn du musst gewährleisten, dass sich der Artikel in dem von dir beschriebenen Zustand befindet.
Auch als privater Verkäufer.
Bei Abholung mag das anders aussehen, da der Käufer den Artikel prüfen kann, nur Ebay hat auch hier jetzt die Finger in Form der Zahlungsabwicklung im Spiel und daher gibt es auch in diesem Fall Käuferschutz.
Korrekt finde ich das nicht, da gebe ich dir Recht, aber das dürfte Ebay egal sein.
In wieweit eine Sachmängelhaftung bei Abholung überhaupt greifen würde, das wäre die Frage. Geht das noch 5 Minuten später, 1 Stunde, 3 Tage?
Wenn du der Meinung bist, dass etwaige Ansprüche des Käufers, durchgesetzt durch Ebay, nicht dem BGB entsprechen, steht es dir frei, das vor Gericht klären zu lassen.
Dass die Ebay AGB nicht unbedingt deckungsgleich mit dem BGB sind, ist leider so.
Und noch mal, du hast dem zugestimmt.
Rechtswidrig ist was anderes. Ansonsten musst du gegen Ebays AGB vorgehen.
02-03-2024 16:04
Hallo @olisei98
Du hast in letzter Zeit sehr wenig bis gar nichts verkauft und dann gleich einen so teuren Artikel.
Ebay wartet die 30 Tage Käuferschutz ab.
Denn auch wenn der Käufer jetzt zufrieden ist, kann er innerhalb von diesen 30 Tagen noch etwas an deinem Fahrrad finden, um zu reklamieren.
Der Käuferschutz geht ja schließlich auf deine Kappe, nicht auf Ebays.
Und wie bereits von dir erwähnt, steht das in den AGB, denen du zugestimmt hast.
am 02-03-2024 16:49 - zuletzt bearbeitet am 22-03-2024 08:58 von kh-marina
hallo @olisei98
also als "rechtswidrig" würde ich das jetzt nicht bezeichnen.
Du hast doch selbst gelesen, daß es zu einer temporären Einbehaltung
deines Verkaufserlöses kommen kann..trotzdem hast du eingestellt.
02-03-2024 18:09
02-03-2024 18:17 - bearbeitet 02-03-2024 18:17
Was wäre denn dann euer Meinung nach eine gerechtfertigte Reklamation vom Käufer welche er in den darauffolgenden 30 Tagen veranlassen kann?
Nur mal als Beispiel: der Rahmen hat einen minimalen Riss an einer Stelle die nicht alltäglich ist. Der Käufer entdeckt den Riss und reklamiert. Oder der Rahmen bricht durch diesen Riss. Ein Reifen verliert langsam aber sicher Luft - auch das kann der Käufer dir ankreiden und du nimmst zurück. Oder eine winzige Schramme irgendwo, die dem Käufer nicht sofort aufgefalllen ist....ein Bremszug reißt....und so kann es endlos weitergehen. Das sind alles Gründe weswegen der Käufer einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel melden könnte und problemlos sein Geld zurück erhalten würde.
Und es wurde dir auch schon geschrieben, dass du den AGB schließlich mit dem Einstellen und dem Verkauf zugestimmt hattest.
02-03-2024 18:40
Da kann es sich jedoch auch der Käufer aussuchen wie er bezahlen möchte und aus meiner Erfahrung heraus machen das die wenigsten - wenn ich mich recht entsinne habe ich bisher zwei Anfragen in Richtung "Sicher bezahlen" gehabt (diese sind dann auch gleich nach einer kurzen Erklärung von mir gleich davon abgekommen ) und ich gebe jede Woche einige Teile heraus 🤗
02-03-2024 18:47
@olisei98 schrieb:
Und ehrlich gesagt, würde Ebay ein klick vor dem Erstellen der Auktion explizit und transparent darauf hinweisen, dass der Erlös erst über einen Monat später zu Verfügung steht, da bin ich mir sicher, würden viele es sich nochmal anders überlegen.
Die Betonung liegt auf ehrlich und das ist der Grund warum vor dem Erstellen der Auktion nicht darauf hingewiesen wird.
02-03-2024 19:19
@erwerbsregel schrieb:
Da kann es sich jedoch auch der Käufer aussuchen wie er bezahlen möchte und aus meiner Erfahrung heraus machen das die wenigsten - wenn ich mich recht entsinne habe ich bisher zwei Anfragen in Richtung "Sicher bezahlen" gehabt (diese sind dann auch gleich nach einer kurzen Erklärung von mir gleich davon abgekommen ) und ich gebe jede Woche einige Teile heraus 🤗
darum geht es doch gerade gar nicht.....es ging mir darum, daß der Einbehalt der Gelder als "rechtswidrig"
bezeichnet wurde....
02-03-2024 20:10
02-03-2024 20:35
Eine Rückgabe aufgrund von späteren Nichtgefallen und Schmangelhaftung ist bei nicht gewerblichem Handel ausgeschlossen.
Sicher, dass du die Sachmängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen hast?
Denn das hier geht gar nicht:
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Schmangelhaftung.
Du kannst die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen, denn du musst gewährleisten, dass sich der Artikel in dem von dir beschriebenen Zustand befindet.
Auch als privater Verkäufer.
Bei Abholung mag das anders aussehen, da der Käufer den Artikel prüfen kann, nur Ebay hat auch hier jetzt die Finger in Form der Zahlungsabwicklung im Spiel und daher gibt es auch in diesem Fall Käuferschutz.
Korrekt finde ich das nicht, da gebe ich dir Recht, aber das dürfte Ebay egal sein.
In wieweit eine Sachmängelhaftung bei Abholung überhaupt greifen würde, das wäre die Frage. Geht das noch 5 Minuten später, 1 Stunde, 3 Tage?
Wenn du der Meinung bist, dass etwaige Ansprüche des Käufers, durchgesetzt durch Ebay, nicht dem BGB entsprechen, steht es dir frei, das vor Gericht klären zu lassen.
Dass die Ebay AGB nicht unbedingt deckungsgleich mit dem BGB sind, ist leider so.
Und noch mal, du hast dem zugestimmt.
Rechtswidrig ist was anderes. Ansonsten musst du gegen Ebays AGB vorgehen.
29-03-2024 09:37
Die Einbehaltung von Zahlungen durch Ebay dienen einzig und allein Bilanz-taktischen Überlegungen und hat nichts mit Ihrer Verkaufshistorie etc. zu tun. Diese Einbehaltung ist wie ein zinsloses, kurzfristiges Darlehen, das Ebay dazu nutzt um etwaige Profit-orientierte oder Kosten-reduzierende Maßnahmen zu tätigen. Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen!