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Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten

Hallo zusammen,

ich habe mein Fahrrad als Privatverkäufer am 17.02 für ca. 1100€ versteigert.
Das Fahrrad wurde am 24.02 abgeholt.
Der Käufer ist uneingeschränkt zufrieden und hat eine positive Bewertung abgegeben.
Als Privatverkäufer gebe ich keine Gewährleistung und biete auch kein Umtauschrecht an, es seie dem - Der Artikel wäre nicht wie beschrieben.
Darauf wurde in der Artikelbeschreibung natürlich hingewiesen.
Wie bereits erwähnt ist der Käufer uneingeschränkt zufrieden.
Wie kann es trotzdem sein, dass Ebay dennoch vorsieht, mein mir zustehendes Geld, erst am 19.03 freizugeben?
Mit der Begründung: „Mann wolle sicher gehen, dass Der Käufer zufrieden ist..“
Unabhängig davon, dass Ebay in den AGBs vorsichtig darauf hinweist, finde ich es nicht gerechtfertigt.
Vielmehr absurd!
Zumal ich bereits 20 Artikel verkauft habe, stets pünktlich verschickt und ausnahmslos positive Bewertungen erhalten habe.
Ebay arbeitet zweifelsfrei in der Zeit mit meinem mir zustehenden Geld.
Eine Zahlung in Bar ist neuerdings nicht mehr möglich, die Frage nach einem „warum?“ erübrigt sich..
LG
Oli
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1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

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Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten

 

Eine Rückgabe aufgrund von späteren Nichtgefallen und Schmangelhaftung ist bei nicht gewerblichem Handel ausgeschlossen.

 

Sicher, dass du die Sachmängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen hast?

 

Denn das hier geht gar nicht:

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Schmangelhaftung.

 

Du kannst die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen, denn du musst gewährleisten, dass sich der Artikel in dem von dir beschriebenen Zustand befindet.

Auch als privater Verkäufer.

 

Bei Abholung mag das anders aussehen, da der Käufer den Artikel prüfen kann, nur Ebay hat auch hier jetzt die Finger in Form der Zahlungsabwicklung im Spiel und daher gibt es auch in diesem Fall Käuferschutz.

 

Korrekt finde ich das nicht, da gebe ich dir Recht, aber das dürfte Ebay egal sein.

 

In wieweit eine Sachmängelhaftung bei Abholung überhaupt greifen würde, das wäre die Frage. Geht das noch 5 Minuten später, 1 Stunde, 3 Tage?

 

Wenn du der Meinung bist, dass etwaige Ansprüche des Käufers, durchgesetzt durch Ebay, nicht dem BGB entsprechen, steht es dir frei, das vor Gericht klären zu lassen.

 

Dass die Ebay AGB nicht unbedingt deckungsgleich mit dem BGB sind, ist leider so.

Und noch mal, du hast dem zugestimmt.

Rechtswidrig ist was anderes. Ansonsten musst du gegen Ebays AGB vorgehen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

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10 ANTWORTEN 10

Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten

 

Hallo @olisei98 

 

Du hast in letzter Zeit sehr wenig bis gar nichts verkauft und dann gleich einen so teuren Artikel.

 

Ebay wartet die 30 Tage Käuferschutz ab.

Denn auch wenn der Käufer jetzt zufrieden ist, kann er innerhalb von diesen 30 Tagen noch etwas an deinem Fahrrad finden, um zu reklamieren.

Der Käuferschutz geht ja schließlich auf deine Kappe, nicht auf Ebays.

 

Und wie bereits von dir erwähnt, steht das in den AGB, denen du zugestimmt hast.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 2 von 11
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Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten

hallo @olisei98 

also als "rechtswidrig" würde ich das jetzt nicht bezeichnen.

Du hast doch selbst gelesen, daß es zu einer temporären Einbehaltung

deines Verkaufserlöses kommen kann..trotzdem hast du eingestellt.

 

 

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Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 3 von 11
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Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten

Was wäre denn dann euer Meinung nach eine gerechtfertigte Reklamation vom Käufer welche er in den darauffolgenden 30 Tagen veranlassen kann?
Für mich beziehen sich die vermeintlichen Käuferschutz-Floskeln auf Artikel die von der Artikel-Beschreibung mäßig bis stark abweichen (Hier würde wiederum das Käuferrücktrittrecht greifen)
Oder generell auf dem Postwege abhandenkommene Lieferungen..
Ebay spielt hier ganz klar seine Position aus, im Endeffekt am längeren Hebel zu sitzen.
Und ehrlich gesagt, würde Ebay ein klick vor dem Erstellen der Auktion explizit und transparent darauf hinweisen, dass der Erlös erst über einen Monat später zu Verfügung steht, da bin ich mir sicher, würden viele es sich nochmal anders überlegen.
Nachricht 4 von 11
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Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten

Was wäre denn dann euer Meinung nach eine gerechtfertigte Reklamation vom Käufer welche er in den darauffolgenden 30 Tagen veranlassen kann?

 

Nur mal als Beispiel: der Rahmen hat einen minimalen Riss an einer Stelle die nicht alltäglich ist. Der Käufer entdeckt den Riss und reklamiert. Oder der Rahmen bricht durch diesen Riss. Ein Reifen verliert langsam aber sicher Luft - auch das kann der Käufer dir ankreiden und du nimmst zurück. Oder eine winzige Schramme irgendwo, die dem Käufer nicht sofort aufgefalllen ist....ein Bremszug reißt....und so kann es endlos weitergehen. Das sind alles Gründe weswegen der Käufer einen nicht der Beschreibung entsprechenden Artikel melden könnte und problemlos sein Geld zurück erhalten würde.

Und es wurde dir auch schon geschrieben, dass du den AGB schließlich mit dem Einstellen und dem Verkauf zugestimmt hattest.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 5 von 11
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Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten

@dmary56 

 

Da kann es sich jedoch auch der Käufer aussuchen wie er bezahlen möchte und aus meiner Erfahrung heraus machen das die wenigsten -  wenn ich mich recht entsinne habe ich bisher zwei Anfragen in Richtung "Sicher bezahlen" gehabt (diese sind dann auch gleich nach einer kurzen Erklärung von mir gleich davon abgekommen ) und ich gebe jede Woche einige Teile heraus 🤗

Nachricht 6 von 11
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Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten


@olisei98  schrieb:
Und ehrlich gesagt, würde Ebay ein klick vor dem Erstellen der Auktion explizit und transparent darauf hinweisen, dass der Erlös erst über einen Monat später zu Verfügung steht, da bin ich mir sicher, würden viele es sich nochmal anders überlegen.

 

Die Betonung liegt auf ehrlich und das ist der Grund warum vor dem Erstellen der Auktion nicht darauf hingewiesen wird. 


 

Nachricht 7 von 11
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Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten


@erwerbsregel  schrieb:

@dmary56 

 

Da kann es sich jedoch auch der Käufer aussuchen wie er bezahlen möchte und aus meiner Erfahrung heraus machen das die wenigsten -  wenn ich mich recht entsinne habe ich bisher zwei Anfragen in Richtung "Sicher bezahlen" gehabt (diese sind dann auch gleich nach einer kurzen Erklärung von mir gleich davon abgekommen ) und ich gebe jede Woche einige Teile heraus 🤗


@erwerbsregel 

darum geht es doch gerade gar nicht.....es ging mir darum, daß der Einbehalt der Gelder als "rechtswidrig"

bezeichnet wurde....

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Nachricht 8 von 11
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Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten

Meiner Meinung nach ist es sehr wohl rechtswidrig.
Denn: Man darf nicht vergessen, dass ein etwaiges Rückgaberecht bei Privatverkäufen nur dann möglich ist,
wenn der Artikel von der Beschreibung abweicht bzw. nicht der Beschreibung entspricht.
Eine Rückgabe aufgrund von späteren Nichtgefallen und Schmangelhaftung ist bei nicht gewerblichem Handel ausgeschlossen.

Mit der Begutachtung und Mitnahme des Fahrrads wurde der Kaufvertrag vollends geschlossen.
Hätte ich das Fahrrad versandt, würde ich es bedingt nachvollziehen können, da ich Mängel bewusst hätte verschweigen können und die Schuld später dem Käufer zuschieben könnte.
Ich gehe auch nicht im Restaurant essen und zahle erst später um eine Lebensmittelvergiftung auszuschließen..

______
..Private Verkäufer haben die Möglichkeit, die Haftung für Mängel an der verkauften Ware auszuschließen. Für den Haftungsausschluss ist eine korrekt formulierte Klausel in der Verkaufsanzeige erforderlich, die auf den Ausschluss der Gewährleistung hinweist.

____
Dem Ausschluss wurde ich gerecht.

Genauso wie der Käufer sich nach Abgabe seines Höchstgebotes verpflichtet den Artikel zu seinem Gebot auch zu bezahlen.
Darüberhinaus ist der Käufer wie bereits gesagt mehr als zufrieden.
Nachricht 9 von 11
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Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten

 

Eine Rückgabe aufgrund von späteren Nichtgefallen und Schmangelhaftung ist bei nicht gewerblichem Handel ausgeschlossen.

 

Sicher, dass du die Sachmängelhaftung rechtsgültig ausgeschlossen hast?

 

Denn das hier geht gar nicht:

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Schmangelhaftung.

 

Du kannst die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen, denn du musst gewährleisten, dass sich der Artikel in dem von dir beschriebenen Zustand befindet.

Auch als privater Verkäufer.

 

Bei Abholung mag das anders aussehen, da der Käufer den Artikel prüfen kann, nur Ebay hat auch hier jetzt die Finger in Form der Zahlungsabwicklung im Spiel und daher gibt es auch in diesem Fall Käuferschutz.

 

Korrekt finde ich das nicht, da gebe ich dir Recht, aber das dürfte Ebay egal sein.

 

In wieweit eine Sachmängelhaftung bei Abholung überhaupt greifen würde, das wäre die Frage. Geht das noch 5 Minuten später, 1 Stunde, 3 Tage?

 

Wenn du der Meinung bist, dass etwaige Ansprüche des Käufers, durchgesetzt durch Ebay, nicht dem BGB entsprechen, steht es dir frei, das vor Gericht klären zu lassen.

 

Dass die Ebay AGB nicht unbedingt deckungsgleich mit dem BGB sind, ist leider so.

Und noch mal, du hast dem zugestimmt.

Rechtswidrig ist was anderes. Ansonsten musst du gegen Ebays AGB vorgehen.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

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Verkaufserlös rechtswidrig vorenthalten

Die Einbehaltung von Zahlungen durch Ebay dienen einzig und allein Bilanz-taktischen Überlegungen und hat nichts mit Ihrer Verkaufshistorie etc. zu tun. Diese Einbehaltung ist wie ein zinsloses, kurzfristiges Darlehen, das Ebay dazu nutzt um etwaige Profit-orientierte oder Kosten-reduzierende Maßnahmen zu tätigen. Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen!

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