abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Bewertung: Hi liebe Ebayer Bei Amazom wurde ein Käufer auf 70.000€ verklagt

http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Grossaitinger-muss-nicht-fuer-negative-Bewertung-zahlen...                            Hi liebe Ebayer,

Bei Amazon wurde ein Käufer auf Schadenersatz von 70.000€ verklagt weil er eine negative Bewertung geschrieben hatte.

Es ging um ein Fliegengitter für ca. 22€. Zwar wurde Er in erster Instanz wegen Formfehler freigesprochen, das Urteil

ist aber noch nicht rechtskräftig weil der Händler in Revision vor das Oberlandesgericht ziehen will.

Also wenn ich Gefahr laufe wegen negativer Bewertung verklagt werden zu können werde ich keine Bewertungen mehr schreiben.

Wie seht ihr die Sache?????????????????lg Wallberg_123

Nachricht 1 von 6
Neueste Antwort
1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Bewertung: Hi liebe Ebayer Bei Amazom wurde ein Käufer auf 70.000€ verklagt

Hallo, erstens ist dies ja kein neues Thema, dass ging ja vor Monaten schon durch die Medien und zweitens wozu dienen denn die Verkäuferbewertungen bei amazon oder hier bei eBay? Es soll die Transaktion bewertet werden oder nicht? Und wenn der Verkäufer Ware mit fehlerhafter Gebrauchsanweisung verkaufen sollte, dann muss er auch dafür gerade stehen oder eventuell die Gebrauchsanleitung selbst überarbeiten. Zumindest sollte er den Käufer beraten können bzw. erklären, wie man so ein Ding benutzt.

 

Wenn ich mir was beim Fotohändler kaufe, erwarte ich doch auch, dass er mir erklären kann, wie mein neues Objektiv an die Kamera geschraubt wird. Warum meinen dann Internethändler, sie bräuchten von den Artikeln die sie verkaufen keine Ahnung zu haben?

 

Natürlich sollte man in einer Bewertung sachlich bleiben und möglichst nicht persönlich werden. Allerdings stellt für mich "Der Verkäufer nie wieder" eindeutig eine persönliche Meinung wieder: Nämlich, dass der betreffende Käufer mit dem Verkäufer keine Geschäfte mehr tätigen will.

 

Wenn dies tatsächlich vor Gericht als geschäftsschädigend angesehen wird, könnten demnächst ja auch bei eBay gesperrte Verkäufer eBay verklagen, da ja wohl eine Sperre von eBay auch mittelbar als geschäftsschädigend einzuschätzen wäre. Schließlich wirken gesperrte eBay Mitglieder nicht sehr vertrauensvoll.....

Nachricht 3 von 6
Neueste Antwort
5 ANTWORTEN 5

Bewertung: Hi liebe Ebayer Bei Amazom wurde ein Käufer auf 70.000€ verklagt

> Der Verkäufer nie wieder

 

Der Teil der BW hat dem K wohl das Genick gebrochen - ich bin da ganz auf Seiten des VK.

Was kann der Verkäufer für die schlecht beschriebene Ware des Herstellers?

Zumal Amadingens ihm den Account gesperrt hat, was für einen Gewerblichen

existenzbedrohend sein kann . . . .

Und das nur . . . . weil ein Käufer zu dusselig ist, ein Fliegennetz zusammen zu bauen?

Vermutlich hätte er besser eine Rezension geschrieben, die das Produkt betrifft,

aber das Negative nicht in die VK-Bewertung mit einfliessen lassen dürfen.

Nachricht 2 von 6
Neueste Antwort

Bewertung: Hi liebe Ebayer Bei Amazom wurde ein Käufer auf 70.000€ verklagt

Hallo, erstens ist dies ja kein neues Thema, dass ging ja vor Monaten schon durch die Medien und zweitens wozu dienen denn die Verkäuferbewertungen bei amazon oder hier bei eBay? Es soll die Transaktion bewertet werden oder nicht? Und wenn der Verkäufer Ware mit fehlerhafter Gebrauchsanweisung verkaufen sollte, dann muss er auch dafür gerade stehen oder eventuell die Gebrauchsanleitung selbst überarbeiten. Zumindest sollte er den Käufer beraten können bzw. erklären, wie man so ein Ding benutzt.

 

Wenn ich mir was beim Fotohändler kaufe, erwarte ich doch auch, dass er mir erklären kann, wie mein neues Objektiv an die Kamera geschraubt wird. Warum meinen dann Internethändler, sie bräuchten von den Artikeln die sie verkaufen keine Ahnung zu haben?

 

Natürlich sollte man in einer Bewertung sachlich bleiben und möglichst nicht persönlich werden. Allerdings stellt für mich "Der Verkäufer nie wieder" eindeutig eine persönliche Meinung wieder: Nämlich, dass der betreffende Käufer mit dem Verkäufer keine Geschäfte mehr tätigen will.

 

Wenn dies tatsächlich vor Gericht als geschäftsschädigend angesehen wird, könnten demnächst ja auch bei eBay gesperrte Verkäufer eBay verklagen, da ja wohl eine Sperre von eBay auch mittelbar als geschäftsschädigend einzuschätzen wäre. Schließlich wirken gesperrte eBay Mitglieder nicht sehr vertrauensvoll.....

Nachricht 3 von 6
Neueste Antwort

Bewertung: Hi liebe Ebayer Bei Amazom wurde ein Käufer auf 70.000€ verklagt

Ich stimme mit dir nicht überein.

 

Laut dem VK wurde nicht nur telefonisch, sondern auch schriftlich eine ausführliche Anleitung an den K gegeben um diesen zu unterstützen. Dieser war allerdings handwerklich so ungeschickt, dass der Käufer für den Pfusch und den Qualitätsverlust an dem Gitter verantwortlich war. Dieser wollte es aber nicht zugeben und hat das Produkt schlecht gemacht.

 

Da aus dem Text nicht hervor geht, wer in diesem Punkt recht hat, sind die Meinungen auch unterschiedlich.

 

Wenn der VK durch die negative Beurteilung bei Amazon komplett gesperrt worden ist und er für diese negative Bewertung nicht mal was für kann, würde ich den Käufer auch auf Schadensersatz verklagen und mich nicht außergerichtlich einigen.

_____________________________________________________________

Smiley (überglücklich) Saarland Smiley (überglücklich)
Nachricht 4 von 6
Neueste Antwort

Bewertung: Hi liebe Ebayer Bei Amazom wurde ein Käufer auf 70.000€ verklagt

Die olle Kamelle ist doch keinen Aufreger mehr wert.

Dazu kommt, dass der K ja gar nichts zahlen musste ....

 

Andererseits muss ein VK auch die Möglichkeit haben,

sich gegen unberechtigte öffentliche Anschuldigungen zur Wehr zu setzen.

 

Sonst wäre jeder Art von Rufmord Tür und Tor geöffnet

Nachricht 5 von 6
Neueste Antwort

Bewertung: Hi liebe Ebayer Bei Amazom wurde ein Käufer auf 70.000€ verklagt

Nsj
Nachricht 6 von 6
Neueste Antwort