10-12-2016 23:35
Ein vor 3 Tagen (!) angemeldeter VK mit 0 BW droht ganz öffentlich
"Spaßbieter müssen mit juristischen Konsequenzen rechnen".
Und im Netz kursieren dazu Kommentare, wie z. B.:
- Wenn der Spaßbieter nicht zahlt, kommt Helena Fürst persönlich bei ihm vorbei und macht ordentlich Konfro
- mit Spaßbietern wird der Legat richtig Kasalla machen
- Spaßbieter werden mit Pendelhoden bestraft!
Wie man anhand der Gebotsliste sehen kann, gab es schon einige Gebotsrückzieher.
Allgemein werden diese als „Spaßbieter“ angesehen.
Vielleicht waren es aber nur gewöhnliche Pusher – zumal der Artikel bereits vorher einmal eingestellt war und diese Auktion abgebrochen wurde (Preis zu gering?).
Sehr verdächtig ist auch die angebotene Versandmöglichkeit „Sparversand (Deutsche Post Bücher-/Warensendung)“.
Bei dem Betrag kann man da nur zu Vorsicht raten!
Für mich erhebt sich die Frage:
Kann man alle Spaßbieter / Gebotsrückzieher juristisch belangen?
Oder nur einen?
Und den anderen ersatzweise die Fürst, den Legat und die Pendelhoden auf den Hals schicken?
10-12-2016 23:57
Nett...das du Domian noch verlinkt hast
http://www.ebay.de/itm/1LIVE-Domian-Hirsch-guten-Zweck-/182383142426
ich bin bisher noch nicht dazu gekommen.
"Ein freundliches *Hallo* wird in den Foren immer beliebter."
11-12-2016 17:19
Sollte Ebay nicht so nett sein und uns die Verkaufsgebühren im Nachhinein erlassen, müssen wir diese eventuell noch vom Versteigerungswert abziehen.
Prima...... dann zahlt der Käufer also weniger.
11-12-2016 19:06
Mit dieser Gebotsrücknahme gerät die ganze Auktion in Gefahr, weil sich frühere Bieter nicht mehr an ihr Angebot gebunden fühlen müssten:
Zurückgenommen: EUR 31.350,00
Geboten: 11.12.16 15:38:22 MEZ Zurückgenommen: 11.12.16 15:38:47 MEZ
Da drängt sich denn doch ein unguter Verdacht auf...
Schade, selbst wenn diese Charity-Auktion reibungslos vonstatten geht – ein „Geschmäckle“ bliebe zurück.