Hallo zusammen,
In den neuen AGBs wurde §2.8 und §2.9 entfernt. Bedeutet das jetzt (§2.8), dass Ebay die Passworte der Benutzer einfach so weitergeben oder verkaufen kann?
Wenn man sicherheitstechnisch alles richtig macht und dennoch der Account missbraucht wälzt dann Ebay jegliche Haftung auf den Benutzer ab (§2.9)?
Grüße