20-12-2016 16:02
Achtung, Panasonic Restgarantir gilt nur für Ersterwerber - geht also bei Wiederverkauf nicht
auf Folgekäufer über!. Die Bemerkung in Angeboten "noch Restgarantie..." kann man sich
bei Panasonic Geräten zumindest sparen.
20-12-2016 16:20
Wäre schön, wenn du mal eine Quelle benennst, wo das nachzulesen ist.
20-12-2016 16:37
@bootyooty schrieb:
Wäre schön, wenn du mal eine Quelle benennst, wo das nachzulesen ist.
Hier bitte bootyooty
wenn der Kauf auf mich ausgestellt ist - Rechnung oder Quittung - dann ist die Rest-Garantie nicht übertragbar.
Ich hatte so einen Fall mit einer Kaffeemaschine ... innerhalb der Garantie.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie-article13695921.html
20-12-2016 16:43
@bootyooty schrieb:
Wäre schön, wenn du mal eine Quelle benennst, wo das nachzulesen ist.
Panasonic Deutschland hat das hier so abgelegt:
http://www.panasonic.com/content/dam/Panasonic/de/de/CS-pages/Article/PDF/24-Monate%20Herstellergara...
Unter 7., Satz 2.
Leider steht unter 6. auch, man brauche für die Garantie den vom Händler ausgefüllten Geräteschein "und/oder"
den Kaufbeleg.
Damit können die frei wählen,
ob sie beides oder nur eine Sache wollen.