09-11-2017 22:05
Ich grüße euch alle herzlichst.
Bei einem Verkäufer habe ich vor gut einem Monat einen Auspuff für einen Astra G Caravan bestellt und leider Gottes per Überweisung gezahlt. Laut neutralen und negativen Bewertungen scheint der Verkäufer ab und an Probleme mit der Kommunikation und der Versandzeit zu haben, doch insgesamt sind die Bewertungen zu etwa 95% positiv.
Nach gut einer Woche wurde noch nichts versandt, also hinterließ ich dem Verkäufer eine Nachricht, auf die er nicht reagierte. Er wurde mehrmals von mir kontaktiert, doch die Reaktion war gleich Null, selbst als ich einen Fall eröffnete. Diesen verlor ich leider, da ich aufgrund der Überweisung keinen Käuferschutz habe wie es beispielsweise bei PayPal der Fall ist.
Insgesamt hat der Verkäufer 3 Accounts auf ebay (in der Firmeninformation wird die gleiche Adresse etc. genannt) und alle mit etwa 94% bis 97% positiven Bewertungen. Allen 3 Accounts habe ich eine Nachricht hinterlassen, dass ich bis zum 16.November eine Rückbuchung oder Zusendung des Auspuffs verlange, da ich sonst die Polizei einschalten werde. Es werden auch 2 email Adressen genannt, denen ich sicherheitshalber auch diese Nachricht habe zukommen lassen, ebenso über dessen FB Profil.
Was kann in diesem Fall noch unternommen werden und wie hoch wären die Chancen auf einen Erfolg, sollte es wirklich zu einer Anzeige kommen? Ich hoffe wahrlich auf eure Hilfsbereitschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Gewerblicher wird doch so nicht sein .
Vieleicht ist der an seiner Geschäftigkeit gehindert . (Herzinfakt etc )
Du weist es ist ein Graus wie schnell ist doch das Leben aus.
electricchairman
Wenn er den von dir gesetzten Termin nicht einhält = https://www.internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm
Wenn du überwiesen hast, auf das richtige Konto, dann hast du gute Chancen.
Gleiche zur Sicherheit nochmals die Daten ab und ob du alles angegeben hast, damit er das Geld auch zuordnen konnte.
Er legt sich immer wieder einen neuen Account zu, wenn der andere "gefärbt" wird.
Dann mal für dich zu Info:
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die Widerrufsbelehrung ist uralt