30-12-2015 07:12
Ich habe um Rückgabe eines Artikels gebeten, da die Ware löchrig und verschlissen war. In der Beschreibung wurde auf die Mängel nicht aufmerksam gemacht und aus den Fotos warens sie nicht ersichtlich. Der Verkäufer hat einer Rückgabe zugestimmt und dann die Aktion so lange verschleppt, dass der Verkauf bei eBay abgelaufen ist und keine Einsicht mehr besteht. Ich habe sämtliche Vorgänge archiviert. EBay kann mir nicht helfen, da ich per Überweisung gezahlt habe. Der Verkäufer bietet kein PayPal an. Welche Möglichkeiten gibt es noch, um mein Geld zurück zu bekommen, bevor ich die Sache meinem Anwalt übergebe? Hier geht es nicht nur um das Geld, sondern auch darum, dass unlauteren Geschäftsmethoden ein Riegel vorgeschoben wird. Vielen Dank für eine Antwort.
@cousinerachel schrieb:
Der Verkäufer hat einer Rückgabe zugestimmt und dann die Aktion so lange verschleppt, dass der Verkauf bei eBay abgelaufen ist und keine Einsicht mehr besteht. Ich habe sämtliche Vorgänge archiviert.
Du könntest hier noch per Einschreiben eine letzte Frist zur Nacherfüllung setzen, in welcher du dem Verkäufer bei Verzug zivil- und strafrechtliche Schritte ankündigst
(Aber wenn der Verkäufer die Einigung schon endgültig abgelehnt hat, erübrigt sich eigentlich auch das: http://dejure.org/gesetze/BGB/281.html)
Ich würde an deiner Stelle mal durchblicken lassen, welche zusätzlichen Kosten sich für den Verkäufer dadurch voraussichtlich ergeben werden, sobald du einen Anwalt einschaltest um Schadensersatzansprüche auf dem Rechtsweg geltend zu machen.
So ein Wink mit dem Zaunpfahl könnte durchaus seine Wirkung haben, vor allem, da du ja scheinbar über sämtliche Nachweise verfügst, so, dass der Fall eigentlich klar sein müsste.