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iMac Versteigert Käufer meldet sich nicht bin Neu soll ich ihm Melden oder ihm noch Zeit geben ?

Hey liebe eBayer,

 

Habe meinen iMac nach Erfolgreicher Kundendienst Prüfung Inseriert habe diesen Erfolgreich Versteigert.

 

Jetzt meine Frage:

Der Käufer meldetet sich bezüglich des Angebotes nach Fristablauf für Gebotsrücknahmen bei mir da er sich geirrt haben soll und er es doch nicht mehr haben möchte es seidem es wäre Abholung möglich.


Ich meine bei so einer Summe sollte man sich erstmals alles durchlesen den ich könnte ja vllt. nur die Verpackung Verkaufen oder ?
Ich meine dies ist nicht der Fall er besteht auf Abholung meines erachtens.


Nach Erfolgreicher Versteigerung schickte ich den Höchstbietenden Kingchris19 die Rechnung (Gute Bewertungen etc.  😉 . )

dieser meldet sich nicht auch nicht nach 2 tagen ich habe ihm darauf hin eine Nachricht geschrieben mit einer Fristsetzung von 3 Tagen die heute endet, er meldetete sich bis jetzt noch nicht bei mir ?

Muss mir das Komisch Vorkommen soll ich ihm Melden und kann ich gegen ihn Rechtlich Vorgehen ?

Möchte niemanden hier Falschen Eindruck schenken aber ich denke für Käufer und Verkäufer sollte es eine Plattform mit Ordnung sein und nicht mit eBayern die Plötzlich schadenfroh werden ?

Gesamtes Thema betrachten

Hallo @bene-ling ,

 

das ist echt schade, dass gleich deine ersten 2 Verkäufe so richtig in die Binsen gegangen sind.

(Was war übrigens mit dem ersten Angebot ? ausländischer Käufer, von eBay gekickt ?)

http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&include=0&since=31&rdir=0&sort=12&rows=25&useri...

 

Dein Käufer hat seine Willenserklärung widerrufen und bekannt gegeben, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten will, solltest du nicht entgegen deiner Festlegung in der Artikelbeschreibung Abholung zulassen.

Dir bleiben - aus meiner Sicht - nur ca. 3 Möglichkeiten:

 

1. du setzt deine Forderungen (Vertragserfüllung) mit gerichtlicher Hilfe durch

2. du eröffnest einen Problemfall (Nichtzahlerfall), kannst diesen nach Ablauf einer datumsgenauen letzten Zahlungsfrist schließen; der Käufer kassiert einen Nichtzahlervermerk und du die Provisionsgutschrift - und du hakst die Sache ab

3. du gewährst Abholung und gibst ihm dafür eine datumsgenaue Frist (gleich 2-3-4 Abholtermine nennen) auf - nach Ablauf dieser Punkt 2 oder Punkt 1

 

In der Artikelbeschreibung hast du eine Zahlungsfrist von 5 Tagen. Diese ist boch nicht abgelaufen, also wäre es heute eh verfrüht, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.

 

Dass einer kalte Füße bekommt, wenn er einem brandneuen Nuller mal so eben knapp 3.000 € per Überweisung andienen soll, kann man auch nachvollziehen.

Aber diese Füße hätte er sich vorher anschauen sollen, bevor er geboten hat, ohne die Artikelbeschreibung zu lesen.

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