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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

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mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
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1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Völlig richtiger Schritt. Allerdings wird jetzt quasi jeder Privatverkäufer an das FA gemeldet. Da wird das FA zu knabbern haben, dass zu prüfen. Und das FA prüft dann ob die Kellerfunde doch gewerblich sind?

Nachricht 741 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

Ich habe heute mal diesen Abrechnungsbericht heruntergeladen von ebay. Eigentlich ganz gut gemacht, denn man könnte diesen für das FA auch benutzen. Bin also bei 2100 Euro ca. schon wo Gebühren abgezogen wurden. Was mich allerdings wundert denke mal die Punkte die man bekommt werden nicht als Gebühr abgezogen. Somit ist die Verkaufssumme höher weil du ja geldwerten Vorteil hast.

 

Was aber schade ist, dass man die gekauften Versandetiketten nicht sieht. Diese sind bei mir 0,00 und ich habe fast alle Etiketten hier gekauft über eBay. Wäre natürlich schön wenn das abgezogen wird, also ich nicht jetzt manuell alles raussuchen muss.

 

Was ich auch schade finde ist, dass die Artikel die man verkauft hat nicht als GEBRAUCHT angezeigt werden, also kein Zustand zu sehen. Also grundsätzlich wäre dieser Abrechnungsbericht eine gute Möglichkeit fürs FA zu verwenden, wenn dann eben die Versandetiketten mit einberechnet werden UND wenn man sieht ob die verkauften Artikel mit Zustand NEU oder Gebraucht verkauft wurde. Und dann eine Funktion zum Excel oder csv download würde die Arbeit erleichtern (könnte man eine Spalte mit Kaufpreis reinmachen und dann den Gewinn/Verlust kurz berechnen...)

 

[...]

 

Danke für diese Rückmeldung zum Abrechnungsbericht, die ich ebenfalls aufgenommen und intern weitergegeben habe, @kingofreude.

Ich darf euch an dieser Stelle mitteilen, dass ihr weitere Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG/DAC7) nun in unserem Verkäuferportal findet, wenn ihr rechts oben auf "Ich verkaufe privat" umstellt. Die Informationen für gewerbliche Händler*innen werden demnächst folgen.

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eBay.de Verkäuferportal: Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG/DAC7)


Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 742 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich denke ja durchaus ähnlich!

 

Ich habe auf mein Arbeitsentgelt bereits Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer entrichtet.

 

Von dem nunmehr verbliebenen Netto-Betrag habe ich mir Dinge gekauft, für welche ich MwSt. und möglicherweise weitere Steuern entrichtet habe.

 

Es wurde also alles bereits mehrfach besteuert.

 

Wenn ich nun als Sammler oder privat abgelegte Gebrauchtwaren verkaufe,

wird dafür erneut eine Einkommensteuer für das bereits einkommenbesteuerte Restgeld fällig?

 

Obwohl ich und wohl die meisten privaten Verkäufer die Einnahmen unter weiterer Zahlung von MwSt. wieder in anderen Käufen bei wohl meist gewerblichen Verkäufern umsetze?

Dass dieses System generell auf Unzufriedenheit hinausläuft, könnte wohl verständlich sein.

 

Denn die große Mehrheit der privaten Verkäufer dürfte das Geld kaum aus dem Einzugsgebiet des deutschen Fiskus hinausbewegend anlegen oder parallel staatliche finanzielle Unterstützung einfordern.

 

Beträfe es in der anzunehmenden steuerlichen Prüfung dann nur solche Exemplare Verkäufer, hätte ich kaum ein Problem damit.

Nachricht 743 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo Miriam,

 

in den Infos steht, dass die Accounts einer Person zusammengefasst werden, falls jemand über zwei oder mehr Accounts verfügt. Was ja auch Sinn macht. Nur werden in der Frage selbst, verschiedene Merkmale genannt ahand derer die Accounts zusammengefasst werden können aber in der Antwort wird nicht genannt wie letztlich die Accounts einer Person zusammengefasst werden. Anhand der Bankverbindung bzw. Auszahlungskonto, Anschrift oder Steuer-ID? Oder alle zusammen? 🙂

 

Grüße

Nachricht 744 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@supermariofan22  schrieb:

Hallo Miriam,

 

in den Infos steht, dass die Accounts einer Person zusammengefasst werden, falls jemand über zwei oder mehr Accounts verfügt. Was ja auch Sinn macht. Nur werden in der Frage selbst, verschiedene Merkmale genannt ahand derer die Accounts zusammengefasst werden können aber in der Antwort wird nicht genannt wie letztlich die Accounts einer Person zusammengefasst werden. Anhand der Bankverbindung bzw. Auszahlungskonto, Anschrift oder Steuer-ID? Oder alle zusammen? 🙂

 

Grüße


Hallo @supermariofan22! Die genaue Vorgehensweise unterliegt unseren internen Prozessen und wir werden dazu keine weiteren Auskünfte geben können.

 

Danke für dein Verständnis & liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 745 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Und was ist mit  Ehepartnern (mit Gemeinschaftsbankkonto) und  volljährigen Kinder, die bei den Eltern gemeldet sind ,die jeweils eigne EBAY accounts haben.

Mir fallen noch unzählige Konstellationen ein, die EBAY und den Finanzbehörden die Abendröte so richtig schön vermiesen können.

 

Und auch wenn ich mich wiederhole.

Direktverkauf online an grosse Händler  mehr als 30 pro Jahr oder 2000 Euro interessiert keine  ...,

aber an die gleichen Händler über EBAY  : Meldung gem Plattschaufelkontrollgesetz.

Es liegt mir fern, Zweifel an der Kompetenz der EU-Granden zu hegen, aber verstehen möchte ich es schon.

aber

Nachricht 746 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Was genau soll die Angabe von "gebraucht" für einen Vorteil beim Finanzamt bringen? Du verkaufst mit einem derartigen Volumenstrom, dass man Dir durchaus die Gewerblichkeit unterstellen mag. 

Ich weiß, Du argumentierst seitenlang, dass Du auch immer viel gekauft hast. Doch wie bist Du im Vergleich zu einem gewerblichen Gebrauchtwarenverkäufer (Secondhandmarkt) zu selektieren? Bei dem Verkaufsvolumen und den Umsätzen? 

Man kann den Bogen temporär gerne überspannen, aber Du tust es stetig. 

Nachricht 747 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich hatte gelesen, dass man als gewerblich gelten mag, wenn man immer wieder Neuware verkauft. Daher dachte ich, dass gebraucht eben klar ist, dass da jemand keine Neuware anbietet.

 

Ich hatte fast 5 Monate frei bis wenig zu tun, und habe diese Zeit genutzt. Wenn man von zu Hause arbeitet und keinen Fahrtweg hat gegenüber früher ist es nicht so anstrengend sich noch mal ranzusetzen. Habe auch viel Zeit aufgebracht, das weiß ich, man könnte auch was anderes machen, ja.

 

Abgesehen davon, die Sachen die ich verkaufe sind alles keine gleichen Sachen, es sind immer gebrauchte und verschiedeneartige. Es sind jetzt nicht 10x dieselben Wagen alle neuwertig sondern eben viel auch schlechter Zustand, verschiedene Wagen.

 

Klar einige Wagen muss man zusammenreihen dann ist es ein Zug. Also wenn man sich von einem Zug trennt (lok mit 10 Wagen) verkauft man eben 10 gleiche Wagen. Ist halt so.

 

Ich verstehe es immer noch nicht. Sorry. ICH VERSTEHE ES NICHT! Was soll ich wem offenbaren, dass man mich verstehten kann.  Meine finanzielle Freiheit? Diagnostizierte psychischen Krankheiten, die einen zu Impulshandel, Unzufriedenheit und Sammelwut bringt?

 

„Die Gründe für eine ausgeprägte Sammelleidenschaft sind vielschichtig“, sagt Psychologe Prof. Alfred Gebert. „Die Lust am Jagen, Entdecken und Besitzen spielen eine große Rolle, aber oftmals wird damit auch eine Sehnsucht, Verlust oder Angst kompensiert“, erklärt der Experte das Hobby."

 

Wem soll ich beweisen das ich viel habe und kein Händler bin? Ist mein Haus ein Laden? Soll ich durch das 5 stöckige Haus laufen und ein Video drehen mit vollen Kleiderschränken, einem eigenen großen Eisenbahnzimmer? Einem Dachboden voller Lego. Einer Werkstatt die man nicht betreten kann, weil sie so voll gestellt ist. Vollausgerüstete Kinderzimmer mit Gaming Artikeln, seltenen Sneakers oder ausrangierten Gameboys?

 

Wieso handele ich jetzt gewerblich wenn ich mich entschlossen habe mich von allem was mich belastet, was somit auch meine AUFMERKSAMKEIT bedarf zu verkaufen und zwar mit Sinn und Verstand und nicht als Konvolute wo gleich ein Händler zuschlägt der sich über das Schnäppchen freut. Sieht man das ich bei eBay kaufe? Was kaufe ich denn? Ich verkaufe fast ausnahmslos!

 

Soll ich den Mitarbeiter vom Finanzamt einladen, dass er mit mir die Begehung meines Hauses macht und sagt "oh weh da haben sie aber sehr viel hier, ich verstehe sie", um mir dann einen Freibrief zu holen NICHT gewerblich zu sein?

 

Ich kann es einfach nicht verstehen. Das ist mein problem. Wer viel kauft, hat auch viel zum Verkaufen. Wer viel verkauft ist dann aber gewerblich. Wer viel kauft ist dann bitte was? Gewerblicher Käufer? Konsumwahnsinniger? Unnormal? Gibts sowas?

 

Ich bin zu Hause, habe Zeit. NOCH. Wer weiss wie lange. Ich nutze die Zeit zum Verkaufen. Und ich brauche auch nicht lange für so eine Auktion. Ich habe verkaufte Artikel, gehe auf "ähnlichen Artikel verkaufen", mache vorher Fotos mit dem Handy, sitze auf dem Ergometer und lade die Fotos auf den Entwurf hoch. Ich brauche bei dem Entwurf nur noch 4-5 Merkmale anpassen und schon ist die Auktion fertig. Die plane ich und dann lasse ich sie an einem Starrtag 10 Tage laufen und lass mich überraschen was bei rauskommt und freu mich dass ich dann wieder 2 oder drei von den Kartons in die ich das gepackt habe weg habe.

 

Jetzt habe ich hier drei Bananenkisten mit Leerkartons für Loks und Wagen. Ich kann ein Konvolut anbieten "20 Leerkartons für Märklin Eisenbahn" bekomme ich dann 30 Euro wenn ich Glück habe, kann aber auch alle 20 einzeln verkaufen und bekomme 120 Euro. Nach wie vor kein Gewinn gemacht. Weißt Du wie schnell man 20 Leerkartons zusammenbekommt? 2 Loks und 8 Wagen ? 1 Zug = 10 Artikel, Zwei Züge = 20 Artikel. Schon bist fast am Limit. Sinnlos alles. Dann ist man gewerblich bald oder wie? Klar kann ich 2 Züge verkaufen, dann sinds nur zwei Artikel die aus 10 einzelnen Artikeln bestehen, kann ich dir gleich sagen bekomme ich weniger für als einzeln. Warum? Weil es Leute gibt die sich die Züge selber und anders zusammenstellen wollen, die suchen eben nur einzelne Wagen. Wieso sollte ich das also machen? Aus Angst gewerblich zu sein? Soll ich lieber doch ein Gewerbe anmelden dann hat die liebe Seele seine ruhe? Mache nur leider kein Gewinn mit dem Gewerbe will ich auch nicht, will meine Sammlung verkaufen bzw. verkleinern.

 

Ich könnte echt durchdrehen wenn ich den Mist den ich angehäuft habe nur als ein HÄNDLER verkaufen soll. Es ist eigentlich unbegreiflich ich muss mir Gedanken machen wie ich das Zeug zu halbwegs guten Preisen wieder losbekomme was mal a** teuer war aber beim Kaufen, da hat mich keiner dran gehindert da darf man einfach richtig zuschlagen, Umsatz machen. Aber dann bitte auch behalten und bloss nicht zu viel verkaufen weil bin ja gewerblich oder was.

Nachricht 748 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Am Anfang war eBay mit Firmensitz in Deutschland ansässig, dann gingen sie aus steuerlichen Gründen nach Luxembourg und kamen dann nach Deutschland zurück, weil die EU das Steuerschlupfloch geschlossen hat und jetzt werden findige "Berater" ihnen einfach empfehlen nach Great Britain zu gehen weil sie den Paragraphen 3 Absatz 4, Satz 2 b endlich richtig interpretiert haben.
Da UK nicht mehr Bestandteil der EU ist und das Gesetz nur für deutsche bzw. europäische Unternehmen gilt wird in Zukunft das Gesvhäft eben im "Ausland" abgewickelt. Die relevanten Daten "reisen" ins Ausland, werden dort verarbeitet und dann zu den Usern nach Deutschland zurückgeschickt.
Eine Firmenverlegung dürfte in ein paar Wochen organisatorisch abgeschlossen sein.
Und schon hat das deutsche FA nichts mehr zu melden. Die Endung ".de" bei eBay dürfte dann wohl verschwinden, aber man kann schon seit Anbeginn von eBay als deutscher User in den USA kaufen und verkaufen.
Dann landen eben alle zukünftigen Angebote aus good old Germany eben auf dem US-ebay und als Käufer muss man nur nach Artikeln mit Artikelstandort Germany suchen und schon sind alle US-Angebote ausgeblendet.
Mal sehen, wann diese Lösung umgesetzt wird!! 😁😎
(Ich weise darauf hin, dass auch ich eine satirische Ader habe und ein grosser Anhänger von Dieter Nuhr und Dieter Hildebrandt bin!
😁😆😁) Nachdem viele meiner bisherigen Posts gelöscht oder radikal "gekürzt" wurden obwohl ich einige mit "(Ironie on)" und "(Ironie off)" markiert habe, haben diese Beiträge zu einer eintägigen und dann zu einer dreitägigen Sperre geführt! Obwohl nichts behauptet wurde, was nicht bewiesen werden konnte!!
Mal sehen, wie lange dieser kleine Beitrag hier stehen bleibt!
Am besten gleich einen Screenshot machen! 😆😎

Nachricht 749 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ach ja, und damit eBay auch weiter verdient und kein nationenübergreifendes Inkasso benötigt, wird man auf ein Prepaid-Kosten-System umsteigen bei der nur jemand verkaufen kann, der sein Gebührenkonto im Vorfeld ausreichend aufgefüllt hat.
Von diesem Bucht sich ebay nach jeder erfolgreichen Transaktion seinen Anteil ab. Bei diversen Anbietern, auch aus dem Ausland, funktioniert dieses System schon seit Jahren perfekt!
... wenn ich im Board von eBay sitzen würde ... ich würde die Umsetzung sofort in Auftrag geben!! 😁 (Ich erhebe kein Copyright auf diese Idee! Wäre mit 10.000 Freiangeboten schon zufrieden! 😁😆😄)
Nachricht 750 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Du bist für mich klar in den Bereich Privatgewerblich einzustufen. Deine gesamte Litanei kannst Du Dir echt sparen.

Du hast Bewertungswerte wie ein kleinerer Händler. Wer Konvolute aufkauft, sich die Objekte raussucht, die man wünscht und den Rest wieder abverkauft, ist klar ein Händler. Nichts anderes. Deine ganze Jammerei ist nur Vertuschung auf hohem Niveau. Schade um die vielen Buchstaben, Bytes und Bits + Strom, der dafür verbraucht wird.

Nachricht 751 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo @kingofreude sorry aber ich versehe dich nicht. Du hast sehr viele hilfreiche Tipps bekommen aber anscheinend waren dir diese Antworten nicht genehm oder warum nun wieder dieser Endlossermon?

Wenn du hier irgendwo liest das du doch nicht gewerblich bist - herrje, handle doch endlich so wie du es für richtig hältst aber wundere dich nicht wenn die Rechnung kommt ... sei es von Abmahnern usw ...

Jeder ist nun mal für sich selbst verantwortlich!
Was bitte erwartest du denn noch von diesen Forum? Keiner wird dir hier die Absolution erteilen für einen Freihfahrtschein als Privatverkäufer!

Und noch einmal - wende dich an entsprechende qualifizierte Fachleute vor Ort, laß dir alles schriftlich geben, erst dann bist du save. 

 

 

Nachricht 752 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@kingofreude Du hast nur eine Chance, wenn du dir Hilfe holst, die direkt vor Ort die Sachen bewertet und verkauft.

Auch da hat man dir Hilfestellung gegeben. 

 

Bei dir hat man immer das Gefühl, du schreibst dir das schön und rechtfertigst dich damit vor dir selber. 

 

Was glaubst du was wäre dein Leben schön, ohne diesen ganzen Ballast.

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 753 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo @kingofreude und noch einmal mein Tipp, es wird Frühling und die Hausflohmärkte haben Saison.

Was hindert dich daran einen solchen zu veranstalten einfach mal ausprobieren?

Da kräht kein Finanzamt nach und Gebühren fallen auch nicht an ... sofern alles in haushaltsüblichen Mengen/Sammlungen angeboten wird. 

 

Nachricht 754 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Moin
Neh.
Save ist man auch nach der Konsultation eines sogenannten Fachmanns nicht .
Man beachte einmal die Rechnungs Stellung solcher .
Daraus geht nämlich 1 zu 1 hervor.
Das er bei Fehlern eben nicht haftbar zu machen ist .
Sondern immer noch der Steuerpflichtige.
Deren Rechnungen beinhalten nämlich normalerweise auch ihre Leistungen und Vertragsbedingungen ( AGB's ) somit normalerweise zumeist auch jeglichen Haftungsausschluss. 😳🤕
Nachricht 755 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Nachtrag
Die nennen sich nicht um sonst Steuerberater.
Im Prinzip leisten diese nämlich eine Ergebnisse offene Dienstleistung.
Nachricht 756 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ok, mit "save" war ich wohl etwas zu voreilig aber leider lehnt er ja auch Beratung ab.

Und sich qualifizierte Beratung einzuholen ist nun mal das A u. O .

Nachricht 757 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Korrekt. Steuererater stellen sich in der Regel haftungsfrei durch die geschlossenen Verträge oder Beratungsverträge.

Nachricht 758 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Wer sagt oder unterstellt mir das ich Konvolute kaufe und mir das beste raussuche und den Rest verkaufe? Wenn ich mir eine gebrauchte Eisenbahnplatte kaufe und da ist Zubehör dabei, weil es nunmal so verkauft werden sollte - was soll ich machen? Das Zeug wegwerfen? Dem Verkäufer sagen "nein danke ich möchte nur dies oder jenes haben" weil ich brauche gezielt nur die Platte?

 

Wenn ich so etwas machen würde um Gewinne zu erzielen oder regelmäßig mache - ok kann man verstehen so etwas ist gewerblich. Ich hatte lange überlegt diese Platte hier zu kaufen sie steht seit 5 Jahren NUR rum.

 

Den Rest meiner Sammlung habe ich nach und nach gekauft, mal hier mal da. Teilweise habe ich die gesamten Märklin Neuheiten von 2014 - 2017 komplette gekauft für bestimmt 30000 euro. Meine Sammlung ist vermutlich größer als die eines Händlers.

 

Dann muss ich eben eine Lösung finden für privatgewerblich. Die einfachste ist halt nichts mehr kaufen und mich an die Grenzen halten das Zeug hier einfach lagern. oder eben auch die anderen Portale und Familienmitglieder wie Frau und großer ihren account zu nutzen.

 

Meine Litanei kommt daher, dass ich einfach es NICHT VERSTEHE. Wieso lässt man mich bedinungslos kaufen? Es kommt keiner auf mich zu und sagt "KAUFE NICHT!" aber beim Verkaufen wird man stutzig?

 

Wenn ich so viel gekauft habe wieso kann ich nicht so viel verkaufen. Ich verstehe diese Logik nicht. Aus Sicht von dieser Einjahresfrist von wegen Spekulationen so etwas wäre kein Thema. Es ist alles viel länger her wo es gekauft wurde.

 

Darum komme ich darüber nicht weg. Und deine Annahme ich kaufe Konvolute und suche mir was raus und verkaufe den Rest die ist nicht richtig. Ich kaufte regelmäßig, das Ausleben meines Hobbies war Teil meiner monatlichen Ausgaben.

Nachricht 759 von 1.239
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Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Meine Litanei kommt daher, dass ich einfach es NICHT VERSTEHE. Wieso lässt man mich bedinungslos kaufen? Es kommt keiner auf mich zu und sagt "KAUFE NICHT!" aber beim Verkaufen wird man stutzig?

 

@kingofreude Das meinst du doch jetzt nicht wirklich im Ernst?

Also ich würde dich zum stoppen bringen, was kaufen betrifft, da kannst du dir gewiß sein.

 

Aber die Wirtschaft freut sich, wenn es Leute wie dich gibt, die hemmungslos kaufen.

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 760 von 1.239
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