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Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Hallo Community,

 

ich habe Ende 2022 ein Netzteil bei eBay bestellt. Im Mai 2023 hatte es einen Elektronik-Schaden, ich habe den Verkäufer kontaktiert und ein Ersatzgerät erhalten. Hat alles bestens funktioniert und es gab am Verkäufer nichts zu beanstanden.

 

Nun ist das Ersatznetzteil jedoch schon wieder kaputt. Diesmal sagt der Verkäufer, dass die Gewährleistung schon abgelaufen ist, da der ursprüngliche Kauf mehr als ein Jahr zurückliegt, und möchte das defekte Netzteil nicht nochmal ersetzen.

 

Nach meinem Verständnis beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre, wobei nach einem Jahr ich beweisen muss, dass ein versteckter Mangel schon bei Auslieferung bestanden hat (und nicht etwa durch unsachgemäße Verwendung meinerseits). Im ersten Jahr hingegen muss der Verkäufer das Gegentiel beweisen.

 

Die Frage ist nun, ob dieses Jahr vom Liefertermin der ursprünglichen Bestellung Ende 2022 oder vom Liefertermin des Ersatznetzteils im Mai 2023 gerechnet wird. Meiner Meinung nach bezieht sich die Rechnung auf Mai 2023, da es ja um das Exemplar geht, das nun kaputtging, das ich im Mai 2023 erhalten habe, und nicht um das ursprüngliche Exemplar, das ich schon längst zurückgeschickt habe.

 

Wie sieht denn hier die Rechtslage aus?

 

Viele Grüße

Photon89

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11 ANTWORTEN 11

Betreff: Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Moin @photon89 

 

Rechtsberatungen können hier nicht erfolgen, bezüglich der Einhaltung von Gewährleistung kann ebay auch nicht behilflich sein, das muss unter den Vertragsparteien geregelt werden.

Nachricht 2 von 12
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Betreff: Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Betreff: Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

.............. Quatsch geschrieben, Sorry 😞

Nachricht 4 von 12
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Betreff: Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Ich habe natürlich schon recherchiert, aber irgendwie war ich nicht in der Lage, eine eindeutige Antwort auf die Frage zu finden, ab welchem Datum in so einem Fall gerechnet wird. Am liebsten hätte ich eine Quelle, die ich dem Verkäufer zeigen kann (oder es stellt sich heraus, dass er Recht hat, dann höre ich auf, ihn zu belästigen 😀).

Nachricht 5 von 12
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Betreff: Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Lies dazu diesen Absatz "Nacherfüllung durch Ersatzlieferung" in dem Link welchen ich dir geschickt habe.

Nachricht 6 von 12
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Betreff: Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Zu früh abgeschickt...

Nachricht 7 von 12
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Betreff: Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

@raffke2012Hoppla, habe genau den relevanten Abschnitt überlesen... Danke, genau was ich wissen wollte! 😀

Nachricht 8 von 12
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Betreff: Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Lies dir auch das durch, denn so eindeutig scheint es nicht zu sein
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/rechtsfragen/137822-gewaehrleistungsfrist-nacherfuellung-...
Nachricht 9 von 12
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Betreff: Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Hallo @photon89 

wo hat der Verkäufer seinen Firmensitz?

War es ein Asiate?

Dann vergiß alles weitere was deutsche Verbraucherrechte angeht.


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

Nachricht 10 von 12
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Betreff: Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Hallo,

so steht es geschrieben: "Nach § 212 BGB beginnt eine Verjährungsfrist erneut zu laufen, wenn das verkaufende Unternehmen den Gewährleistungsanspruch anerkennt."

Sollte der VK allerdings aus Kulanz reagiert haben besteht dieser Anspruch nicht.

( Dies ist keine Rechtsberatung )!

Nachricht 11 von 12
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Betreff: Austauschgerät defekt -- kann ich Gewährleistung in Anspruch nehmen?

Der Verkäufer hat seinen Firmensitz in Deutschland. Aus dem Chat-Verlauf beim ersten Austausch geht nicht klar hervor, ob hier der Gewährleistungsanspruch anerkannt worden ist oder nicht, da hieß es einfach, ich soll das defekte Netzteil zurücksenden und würde dann Ersatz dafür oder das Geld zurückerhalten.

Nachricht 12 von 12
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