23-01-2024 00:31
Ich bin stink sauer über Ebay.
Bei mir ist ein Einspruch gegen Ebay Entscheidung nicht möglich.
nicht einmal der Grund dafür wird mir genannt.
Nachdem ich einen Bild kaufte, stellte ich fest, das ein vergleichbarer Artikel
ungefähr ein drittel meines Preises beim Künstler kostet.
Darum zahlte bezahlte ich noch nicht, bei einem HÄNDLER.
Das schrieb ich dem auch nachdem ich auf Kauf abrechen ging.
Weil, Händler verweigerte den Abbruch, mit der Begründung, kann nicht abgebrochen werden.
Ich bereue es, aber ich bezahlte dann, und ging dann auf Rückgabeanfrage starten.
Auch das schrieb ich Händler. Bei der ersten Möglichkeit, teilte ich Ebay mit,
das ich die Rückgabeanfrage starten will.
Diese wurde mir auch abgelehnt, weil Händler es ablehnte. (Keine Begründung)
Einspruch gegen Ebay Entscheidung nicht möglich.
Ich komme überhaupt nicht mehr zu meinem Recht, natürlich ohne Begründung.
Ich weis auch nicht an wen ich mich wenden soll.
Ich werde die Ware nicht bei der Post abholen, wenn sie kommt.
Es reicht wenn bei dem Bild dabei steht : Keine Rückgabe.
Wer kann mir helfen ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
23-01-2024 18:50
@2010privatmann schrieb:Ich kenne den Satz, wer den Schaden hat muss für den Spot nicht sorgen.
Mir geht es hier nicht um das herumjammern.
Meine Eigentlichen Anliegen wurden nicht berücksichtigt, oder erkannt, hier im Threat.
Ich ärgerte mich, das ich einfach keine Begründung bekam von Ebay, und das ich mich nicht einmal
bei Ebay beschweren kann.
Einspruch gegen Ebay Entscheidung nicht möglich. - So heisst mein Thema.
Eigentlich sollte ich doch Einspruch erheben können, oder gibt es da auch Klauseln ?
Ich fand einfach keine Anlaufstelle für mein Problem. - Ich will wissen ob ich Ebay weiter vertrauen kann,
wenn es um wirklich teure Probleme geht.
Du kannst doch nicht erwarten, dass doppelt und dreifach erklärt ist, was selbstverständlich sein sollte.
Du kaufst bei einem privaten VK und damit hast du kein Recht zur Rückgabe wegen Nichtgefallen.
Was nützte denn da eine Anlaufstelle für ein Problem, das nicht lösbar ist ?
ALLE Informationen - VK privat oder gewerblich, Rückgabe geht oder nicht - stehen vor Kauf, vor Gebot oder Preisvorschlag IM Angebot.
Wenn du etwas anfragst, was der Verkäufer nicht bietet (Rückgabe wegen Nichtgefallen, anders überlegt..), und er dabei bleibt, muss deine Anfrage abgelehnt werden und daran KANN ein Einspruch nichts ändern.
23-01-2024 00:48
Hallo
Nach meiner Kenntnis besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht bei
Onlinekäufen von 14 Tagen.Für bestimmte Ausnahmen gibt es auch genaue
Richtlinien,die vom Verkäufer anzugeben sind.Dies dürfte hier aber
nicht der Fall sein.Also unbedingt die Fristen einhalten.
Angeblich sollen die bei Ebay sogar auf 4 Wochen verlängert
sein.Bei Google kann man sich auch Formulare zum Widerruf
herunterladen.
Bei Zweifeln würde ich hier noch einen Juristen fragen.
23-01-2024 04:38
Hallo @2010privatmann
du schreibst nichts zu deinem Artikel oder zum Status des Verkäufers, wie soll man dir so einen Rat geben?
Wenn der Verkäufer privater Anbieter ist hast du kein Widerrufsrecht und er darf deinen Wunsch ablehnen.
Wenn du das Paket einfach nicht abholst und es geht zurück muß der VK es für dich aufheben und darf dafür auch noch Geld nehmen, denn du wärst im geschilderten Fall abnahmepflichtig.
Nenne doch bitte mal die zwölfstellige Artikelnummer.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
23-01-2024 06:09
Guten Morgen,
ich wußte nicht, das man den Kaufgegenstand auch
weitergeben darf, wegen evtl. Datenschutz.
Hier ist der Link dazu:
https://www.ebay.de/itm/355011847846
Der Status des Verkäufers ist mir gerade selber nicht klar.
23-01-2024 09:51
Moin @2010privatmann das ist ein privater Verkäufer, also kein Händler.
Ergo hast du kein Widerrufsrecht und schon gar nicht, weil du für das Bild deiner Meinung nach zu viel gezahlt hast.
Du wolltest es für den Preis, hast gekauft und bezahlt.
23-01-2024 11:34
Hallo @2010privatmann !
Du hast Pech gehabt, so läuft es nicht. Du hast gekauft
und musst es bezahlen. Deinen Rückgabegrund muss der
private Verkäufer nicht anerkennen. Obwohl ich mir bei der
Menge seiner angebotenen Artikel nicht sicher bin,
ob das nicht schon ein gewerblicher Handel ist.
Dann könntest du den Kauf widerrufen.
Was du machen kannst.... nimm das Paket an und verkaufe
den Artikel wieder bei eBay und danach kannst du es bei
einem anderen VK kaufen.
Viel Erfolg!
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
23-01-2024 11:47
23-01-2024 11:54
23-01-2024 12:05
"Ich werde die Ware nicht bei der Post abholen, wenn sie kommt."
Und du meinst nun, mit dieser Vogel -Strauß-Methode weiter zu kommen?
Würde dir nur noch mehr Scherereien einbringen, du hast gekauft
und musst nun eben zu deinem Vertrag stehen!
Man kann sich durchaus auch vorher informieren, ob es eine Ware woanders günstiger gibt...
23-01-2024 12:29 - bearbeitet 23-01-2024 12:31
@daduc_345 schrieb:
https://www.ebay.de/usr/rateitzak?_tab=1
Wegen 25 Euro?
Na ja, da gibt es bei den Domino-Bildern aber preisliche Differenzen von ca. 85-100 Euro zum hier von TE erworbenen Bild im Vergleich zur "Künstlerein" daselbst.
Was keinesfalls ein Widerrufsbegehren bei einem privaten Verkäufer mit dem Grund "Besseren Preis gefunden" auslösen kann.
Soviel Eigenverantwortung darf man schon voraussetzen, vor einem Kauf mal ein wenig das Netz zu durchforsten. Wer ebay kann, kann wohl auch google etc.
Im übrigen wieder einmal eine lupenreine Privatverkäuferin mit diesen Angaben in der Artikelbeschreibung:
"Information zu meiner Arbeit: #####//www.#####art.com/
#####//www.######/bettinarateitzak.html
Auftragsarbeiten sehr gern -Bitte Nachricht an Verkäufer benutzen."
Aufgewacht, liebe Mitbewerber !
23-01-2024 13:03
Tagchen @2010privatmann
So mancher Verkäufer würde auf Erfüllung klagen, denn eine schlechte Recherche des Käufers, die dahin mündet, dass er lieber nicht zahlen und abnehmen will, ist kein Grund, der zu einer Anfechtung berechtigte (Kalkulationsirrtum).
Die neuen Melderegeln mit Blick auf steuerliche Bestimmungen scheinen Ebays Interesse, Priverblichkeit zu bekämpfen noch mehr abgeschwächt zu haben. Unverständlich für mich, weil kaufmännischer Suizid.
Aber nun... jeder wie er mag.
Sei mir bitte nicht böse, aber sich ein Rückgaberecht konstruieren zu wollen, weil du selbst einen Fehler bei der Recherche gemacht hast und es dir egal zu sein scheint, WELCHE Frauendarstellung der Künstlerin du erwirbst, kann nicht auf den Schultern eines Verkäufers ausgetragen werden. Denn ich meine, hier bleibt es bei einem Einzelstück...
Da hilft auch die Nichtannahme nicht.... im Gegenteil.
Verbuch es als Lehrgeld!
23-01-2024 13:43
https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/kuenstlerinnenstatus
Die sind sehr klein, die Dinger. Größenangabe muss man suchen, Absicht?
23-01-2024 14:07 - bearbeitet 23-01-2024 14:10
Edit... falscher Thread. Sorry
23-01-2024 17:31
Hallo, ich weis nicht warum bei meiner Veröffentlichung "Angebote anschauen" dabeisteht.
Ich denke nicht das ich das Bild für meinen Preis wiederverkaufen kann. Wenn vergleichbare Bilder ohne Rahmen ein drittel kosten. Ich denke die Künstlerinn wird auch nicht diesen Preis für Ihr Bild bekommen haben, eher die Hälfte oder weniger.
23-01-2024 17:45
Ich weis nicht wie man den echten VK googelt, oder wie es zu verstehen ist,
wie man ein gewerbliches Handeln herausfindet.
Händler sagt er hätte 100 Euro gezahlt, an wen weis ich nicht.
Künstlerin wäre sicher dankbar für den Preis gewesen.
Mein mit Preisvorschlag gezahlter Gesammtpreis sind 80 Euro.
Als nichtzahler hätte ich Probleme mit Ebay bekommen.
23-01-2024 17:49
Falscher link verwendet.
Es geht um das:
https://www.ebay.de/itm/355011847846
25 Euro hat vieleicht Künstlerin bekommen.
23-01-2024 17:51
@2010privatmann schrieb:Ich weis nicht wie man den echten VK googelt, oder wie es zu verstehen ist,
wie man ein gewerbliches Handeln herausfindet.
Händler sagt er hätte 100 Euro gezahlt, an wen weis ich nicht.
Künstlerin wäre sicher dankbar für den Preis gewesen.
Mein mit Preisvorschlag gezahlter Gesammtpreis sind 80 Euro.
Als nichtzahler hätte ich Probleme mit Ebay bekommen.
Nochmal @2010privatmann du hast bei keinem Händler gekauft sondern bei einem privaten Verkäufer.
Ein gewerblicher Verkäufer hat immer ein Impressum mit Kontaktdatdn, eine Widerrufsbelehrung etc, damit Verbraucher widerrufen können.
Eine Rückgabe muss kein privater Verkäufer akzeptieren wenn der Artikel der Beschreibung entspricht.
Schon gar nicht wegen Nichtgefallen oder weil der Preis auf einmal zu hoch sein soll.
23-01-2024 17:52
Gebe ich recht, ist falsch, sollte in erster Linie zum Zeitgewinnen dienen.
Hab auch bei Künstlerin etwas gefunden, das mir mehr gefällt.
23-01-2024 17:54
Es geht nicht um Kauf bei Künstlerin.
23-01-2024 17:59
Ich glaube du vermischt da etwas, mit etwas mir unbekanntem.
Ich suche mir sehr wohl meine Bilder aus.
Es wurde auch nicht bei der Künstlerin gekauft.
Die wäre sicher froh gewesen den Preis für Ihr Werk bekommen zu haben. (Ich wiederhole mich)