11-04-2024 08:19
Einen sperrigen Artikel, der abgeholt werden muss, habe ich nicht erhalten, der Verkäufer sabotiert die Abwicklung, weil ihm offenbar der Erlös zu gering ist. Ich habe den Artikel hier per PP an Ebay bezahlt. Wie bekomme ich mein Geld zurück?
11-04-2024 09:39
11-04-2024 09:42
12-04-2024 08:19
@der_einzig_unwahre_heino Guten Morgen. 🙂 Ich habe mir die Bestellung noch einmal angeschaut. Leider sind Artikel dieser Kategorie nicht über unseren Käuferschutz abgesichert.
Ich empfehle dir, dich über deine Möglichkeiten außerhalb von eBay zu informieren um dein Geld zurückzuerhalten.
Liebe Grüße,
Nina
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12-04-2024 08:46
Meine Güte. Wie tief ist dieser Laden gesunken. Dass sich hier oft Verkäufer über nicht ausgezahlte Verkaufserlöse beschweren, war ja bekannt. Aber jetzt werden auch noch die Käufer versarcht. 100% Ebay-Provision für ein Geschäft, dass nicht stattfand. Was für eine geile Geschäftsidee. Aber dafür sind schon Leute weggesperrt worden. Eine solche Verfahrensweise kann ja nur in betrügerischer Absicht erdacht worden sein. Denn wenn der private VK gebührenfrei bleiben sollte, warum verlangt Ebay dann die Zahlung nur über Ebay abzuwickeln?
Ich kann jetzt nur noch versuchen, die Knete über PP zurückzubekommen. Mal sehen. Aber Fakt ist, mit Überweisung oder Klarna oder so etwas, wäre die Knete jetzt schon weg. Mensch Ebay, was ist nur aus Dir geworden!
12-04-2024 09:18
"Ich empfehle dir, dich über deine Möglichkeiten außerhalb von eBay zu informieren um dein Geld zurückzuerhalten."
Das ist ja ein Offenbarungseid. PP hat dazu bisher 2 Mitteilungen gemacht, "Rückzahlung veranlasst" und "wird geprüft". Mal sehen.
12-04-2024 10:40
@der_einzig_unwahre_heino schrieb:Meine Güte. Wie tief ist dieser Laden gesunken.
Ebay ist der neue Marianengraben.
100% Ebay-Provision für ein Geschäft, dass nicht stattfand.
Auf Latein heißt es "Pecunia non olet".
Denn wenn der private VK gebührenfrei bleiben sollte, warum verlangt Ebay dann die Zahlung nur über Ebay abzuwickeln?
Der einzige Zweck ist die totale Kontrolle. Alle anderen Märchen aus der Konserve sind frei erfunden.
12-04-2024 10:47
@der_einzig_unwahre_heino schrieb:
"Ich empfehle dir, dich über deine Möglichkeiten außerhalb von eBay zu informieren um dein Geld zurückzuerhalten."
Ich habe einen Fehler entdeckt. Zwischen "deine" und "Möglichkeiten" fehlt das Wort "Kauf".
12-04-2024 16:08
nina@ebay schrieb:@der_einzig_unwahre_heino Guten Morgen. 🙂 Ich habe mir die Bestellung noch einmal angeschaut. Leider sind Artikel dieser Kategorie nicht über unseren Käuferschutz abgesichert.
Ich empfehle dir, dich über deine Möglichkeiten außerhalb von eBay zu informieren um dein Geld zurückzuerhalten.
Liebe Grüße,
Nina
Ähm, wie jetzt.
Ebay schafft Barzahlung bei Abholung ab - weil es ja so sicherer ist und einfacher.
Der Käufer händigt die Ware nicht aus und der Käufer muss nun seinem Geld hinterherrennen?
Ich glaubs einfach nicht was hier so alles abgeht. 🤢
12-04-2024 16:26
Jede bezahlte Abholung generiert einen Abholcode.
Damit muss der Verkäufer ggf. nachweisen, dass er den Artikel an den Käufer übergeben hat.
Kann er das nicht, ist keine Abholung erfolgt.
Was für Artikel werden denn da ausgenommen vom Käuferschutz?
Übergabe ist Übergabe - da sollte es eigentlich keine Rolle spielen.
Da solltet ihr mal nachbessern, bessere Beweise könnte man eigentlich gar nicht haben, ob abgeholt wurde oder nicht.
Oh man ey
13-04-2024 08:51 - bearbeitet 13-04-2024 08:55
nina@ebay schrieb:@der_einzig_unwahre_heino Guten Morgen. 🙂 Ich habe mir die Bestellung noch einmal angeschaut. Leider sind Artikel dieser Kategorie nicht über unseren Käuferschutz abgesichert.
Ich empfehle dir, dich über deine Möglichkeiten außerhalb von eBay zu informieren um dein Geld zurückzuerhalten.
Liebe Grüße,
Nina
Es wäre angebracht, dass man die betreffende Abhol-Kategorie auch mal konkret benennt und kein Geheimnis daraus macht und weiter um den heißen Brei herum redet ! ! !
Was soll das ???
Immerhin muss man hier ja sein Geld vorab an Ebay überweisen, anstatt bei Abholung bar bezahlen zu können.
Für mich als potentiellen Käufer schaffen solche Aussagen jedenfalls kein Vertrauen in diese Plattform.
Information und Transparenz geht anders !
13-04-2024 09:54
Da ihr ja scheinbar gerade online seid, vielleicht könntet ihr ja mal diese ominöse Kategorie benennen, in welcher es bei Abholung keinen Käuferschutz gibt.
Danke im Voraus !
13-04-2024 10:12
Guten Morgen @luden_hut,
folgende Artikel sind vom Käuferschutz ausgeschlossen:
Weitere Informationen zum Käuferschutz findest du im nachfolgenden Link:
Grundsatz zum eBay-Käuferschutz
Liebe Grüße
Selina
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13-04-2024 10:49 - bearbeitet 13-04-2024 10:53
Danke selina_b@ebay
Da stellt sich doch unweigerlich die logische Frage, welchen Sinn, Nutzen und welche Berechtigung hier eine Zahlung über Ebay dann bei einer geplanten Abholung überhaupt hat.
Warum ist dann nicht in allen oben genannten Kategorien eine für den Käufer sichere Barzahlung bei Abholung möglich?
Es wird doch immer vorgeschoben, dass es Ebay vor allem angeblich um Sicherheit geht !
Ich würde mich hier sehr über eine ehrliche, nachvollziehbare Antwort freuen ! 😎
13-04-2024 11:37
@luden_hut Wie willst du zum Beispiel bei einer Dienstleistung einen Käuferschutzfall durchführen?
Du kannst ja eine Dienstleistung nicht zurückgeben.
Da die Zahlung über eBay läuft, ist eine Barzahlung nicht möglich.
Käufer müssen sofort den Artikel bezahlen, ansonsten kann der Verkäufer (nach 4 Tagen) den Kauf mit dem Grund "der Käufer hat nicht gezahlt" abbrechen.
Liebe Grüße
Selina
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13-04-2024 11:59
Ich habe selten solch ein Wischiwaschi von ebay-Mitarbeiter/innen hier gelesen.
13-04-2024 12:09
13-04-2024 12:25 - bearbeitet 13-04-2024 12:28
Sorry, selina_b@ebay , aber es geht hier im Thread nicht um irgendwelche Dienstleistungen, wir reden scheinbar aneinander vorbei.....
Für Immobilien, Fahrzeuge und Boote besteht ja beispielsweise noch die Möglichkeit einer Barzahlung bei Abholung.
Da funktioniert es doch auch ! ! !
Meine Frage war eigentlich, warum das gleiche dann nicht ebenso für den Rest der Angebote möglich ist, bei denen Ebay den Käuferschutz ausschließt?
Bei einem Gutschein der mit Abholung angeboten wird beispielsweise.
Das bewährte Prinzip "Ware gegen Bargeld" hat ja schließlich bei Ebay jahrzehntelang problemlos funktioniert und eine Zahlung über Ebay ergibt bei den von dir genannten Kategorien nicht den geringsten Sinn, sondern bestenfalls Probleme, wofür dieser Thread ja das beste Beispiel ist.
Wo Ebay den Käuferschutz ausschließt sollte es sich auch bei der Art der Bezahlung raushalten !
13-04-2024 12:28
Barzahlung bei ebay zu verbieten war einer der schlimmsten Fehler den Ebay je gemacht hat.
Dadurch gibt es inzwischen fast keine Abhol Angebote mehr.
Suche ich zum Beispiel nach "Waschmaschine Miele" zum Abholen gibts in meiner Nähe bis 100 km keine 10Stück. Zum Ersteigern gibts ein oder 2 defekte Geräte,der Rest sind Sofortkauf Angebote zum Mondpreis.
Früher fand ich jede Woche eine interessante Maschine und habe fleissig mitgeboten und gekauft.
Die Suche nach " Waschmaschine Miele gebraucht" bringt mir jedoch 468 Ergebnisse. Davon sind jedoch 90% Ersatzteile. Vermutlich von Ebay dazwischen plaziert (damit das geringe Angebot nicht auffällt oder falsch eingestellt (in Waschmaschinen anstatt in Zubehör und Ersatzteile)
Natürlich weiss ich wo die Maschinen jetzt angeboten werden.
Für mich ist es einfach unverständlich,das Ebay die Verkäufer verprellt und somit auf Provision und Gebühren verzichtet.
13-04-2024 12:35
nina@ebay schrieb:
Ich empfehle dir, dich über deine Möglichkeiten außerhalb von eBay zu informieren um dein Geld zurückzuerhalten.
Ja, genau, nina@ebay ,
das würde ich an TE's Stelle auch unverzüglich außerhalb der hier so genialen Abwicklungs-Absurditäten
auf den Weg bringen.
Ihr macht es doch erst möglich, dass dieser Käufer für etwas zahlt und dafür keine Gegenleistung erhält,
obwohl, wie hier @gebraucht-ist-gut bereits erwähnte, die Abholung definitiv nicht erfolgte und dieses
für Euch ein leichtes sein sollte, abzuchecken.
Und das wohl, weil es der Verkäufer, aus welchem Grund auch immer, für nicht notwendig hält.
Da muss man wohl kaum darüber nachdenken, wer hier letztendlich außerhalb steht und wen es sich
lohnt zu involvieren.
Ganz sicher nicht den Verkäufer.
Da dürftet Ihr Euch dann zum Schluss mit beschäftigen.