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Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Hallo,

Anfang November verkaufte ich einen Artikel, welcher mit DHL verschickt wurde und laut Sendungsverfolgung auch zugestellt wurde.

Die Käuferin meldete nach der Zustellung einen nicht erhaltenen Artikel. Das Paket war durch DHL im Briefkasten zugestellt worden und die Käuferin gab an, dass sie im Briefkasten lediglich die beschädigte Luftpolsterversandtasche vorfand, der darin befindliche Pappkarton mit dem Artikel fehlte laut ihren Angaben.

Der Fall wurde von Ebay geschlossen, da die Sendungsverfolgung die Zustellung nachwies.

Die Käuferin reichte bei DHL eine Schadensanzeige zusammen mit der beschädigten Transportverpackung ein.

Danach wurde durch die Käuferin eine Rückgabe eröffnet mit der Anfrage nach Rückerstattung. Sie hatte ebenfalls bei der Polizei eine Anzeige wegen Diebstahls gestellt.

Heute wurde nun dieser Rückgabefall durch Ebay zugunsten der Käuferin geschlossen mit der Begründung, dies würde unter den Käuferschutz fallen.

Ich bin also Artikel und Geld losgeworden.

Laut Ebaygrundsatz zum Käuferschutz würde selbiger aber gar nicht greifen, da es sich um einen Diebstahl aus dem Briefkasten handelt. Ich gehe mal davon aus, dass kaputte Transportverpackungen nicht einfach so zugestellt werden durch die DHL-Boten?

Vielleicht könnte sich ein Ebaymitarbeiter diesen Fall einmal ansehen?

Dafür wäre ich ich wirklich sehr dankbar.

 

Nachricht 1 von 67
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66 ANTWORTEN 66

Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

 
 
 

‎02-12-2023 17:21

Hallo @oemly9905

 

es tut mir sehr leid, was dir passiert ist. 

 

Ich habe mir die Rückgabe genaustens angesehen und konnte feststellen, dass du bereits Einspruch eingelegt hast. Gerne erkläre ich dir, warum die Fallentscheidung so ausgefallen ist. 

 

Die Anfrage wegen eines nicht erhaltenen Artikels haben wir zu deinen Gunsten geschlossen, da laut Sendungsverfolgung, zumindest ein Paket zugestellt wurde. Nach Eröffnung der Rückgabe deiner Käuferin, bitten wir zunächst Käufer und Verkäufer sich einvernehmlich zu einigen. Verkäufer haben insgesamt 3 Werktage Zeit, das Problem gemeinsam mit ihrem Käufer zu lösen. 

 

Ich konnte nachvollziehen, dass du uns eingeschaltet hast, da ihr gemeinsam keine Lösung finden konntet. Wir haben daraufhin eine polizeiliche Anzeige von deiner Käuferin angefordert und diese erhalten. Ich habe die Fallentscheidung noch einmal für dich geprüft und komme zum selben Ergebnis. Wir haben trotz deines Einspruches keine neuen Informationen erhalten, die Grundlage für eine Bearbeitung in deinem Sinne sein könnten. Die Transaktion ist durch den eBay-Käuferschutz abgesichert und der Fall wurde korrekt nach den Käuferschutzrichtlinien bearbeitet und entschieden.

 

Ich sehe, dass du bereits mit DHL in Kontakt stehst?! Da empfehle ich dir, eine Verlustmeldung geltend zu machen. So hast du die Chance, dass du deinen Betrag zurückbekommst. Bringe hier am besten etwas Geduld mit, die Verlust- bzw. Schadensmeldungen und deren Erstattungen dauern meist ca. 6-8 Wochen über den Versanddienstleister. 

 

Solltest du noch Fragen haben, melde dich gerne nochmal bei mir. 

 

Ganz liebe Grüße

 

Anna

 

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Eines wurde aber noch nicht beantwortet - in den Ebaygrundsätzen zum Käuferschutz ist ausdrücklich ausgeführt, dass der Käuferschutz nicht greift bei Diebstahl nach der Zustellung.

Wie kann ich also die Entscheidung zu Gunsten des Käufers verstehen? Es ist m.E. offensichtlich, dass es sich um Diebstahl handelt. Und dieser passierte nach der Zustellung; es sei denn, der Bote hat die beschädigte Verpackung zugestellt, was ich aber nicht glaube.

Nachricht 21 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung


@oemly9905  schrieb:

Vielen Dank für deinen Hinweis, aber wie ich schon schrieb, befanden sich die Ohhringe nicht in einem Kästchen, sondern in einem Pappkarton. Selbiger war auch stabil.


also gut @oemly9905  dann muss ich mich noch genauer ausdrücken....

stell dir folgendes Scenario vor:

Wir haben auf der einen Seite einen kleinen Pappkarton in einer Luftpolstertasche.

Diese hat eine unsanfte Begegnung mit einem z. B. 8 kg Paket, das in Bewegung ist und

dadurch noch mehr Power hat.

Gerät das Paket von oben mit Schwung auf die Luftpolstertasche, wird diese mit ziemlicher Sicherheit

einreißen oder es wird den Verschluß sprengen, da ja die in der Luftpolstertasche enthaltene Luft  urplötzlich komprimiert wird und irgendwohin entweichen muß.... nicht selten wird der Inhalt/die Ware bei dieser Gelegenheit gleich mit hinaus katapultiert und der Umschlag bleibt leer zurück....

Ich schildere hier nur fast 40 Jahre Berufserfahrung..(obwohl da auch ein paar Kenntnisse in Physik ausreichen sollten).....kannst mir jetzt glauben oder nicht...

Trotzdem drücke ich dir die Daumen, daß die Angelegenheit für dich gut ausgeht!

 

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Nachricht 22 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

anna_s@ebay 

TE hat zu dem Fall nochmals eine Nachfrage, siehe #21

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Nachricht 23 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung


@oemly9905  schrieb:

...

Laut Ebaygrundsatz zum Käuferschutz würde selbiger aber gar nicht greifen, da es sich um einen Diebstahl aus dem Briefkasten handelt. Ich gehe mal davon aus, dass kaputte Transportverpackungen nicht einfach so zugestellt werden durch die DHL-Boten?

...



@oemly9905  schrieb:
...
Es ist m.E. offensichtlich, dass es sich um Diebstahl handelt. Und dieser passierte nach der Zustellung; es sei denn, der Bote hat die beschädigte Verpackung zugestellt, was ich aber nicht glaube.

Mit dieser Annahme als Prämisse wäre ich vorsichtig. Ich habe bei Einschreiben und mit DHL-Sendungen (Warenpost + Pakete an die Haustür und in die Packstation) schon gegenteilige Erfahrungen gemacht.

 

Einschreiben mit Guckloch / Ausriss und mit Tesa nachverklebt, Pakete mit Guckloch, geöffnet und mit Paketband nachverklebt, aufgeschlitzte Sendungen, etc., alles schon da gewesen. Die meisten Menschen im Zustellerbereich sind zwar ehrlich, aber auf dem langen Weg zum Adressaten geht eine Sendung durch viele Zentren und Hände.

Den Zusteller am Ende interessiert der Zustand der Sendung i.d.R. auch nicht, der hat keine Zeit und will die Sendung nur loswerden.

Nachricht 24 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Ja, und die Antwort würde auch mich interessieren.

Ob man von Diebstahl vor oder nach Zustellung ausgeht und wie man speziell im zweiten Fall dann argumentiert seitens Ebay.

Nachricht 25 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Anonymous
Nicht anwendbar

@oemly9905 Deine Quelle mit dem Diebstahl nach Zustellung habe ich noch nicht gefunden, aber es gibt auch dieses unter Verkäuferschutz:

 

Wenn Sie den Artikel innerhalb der angegebenen Lieferzeit an die Adresse des Käufers gesendet haben und den Sendungsnachweis, der die Zustellung verifiziert, hochgeladen haben, dann sind Sie geschützt.

 

Und dann kommt sie damit um die Ecke:

Und ja - die Käuferin hat einen Fall eröffnet, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.

 

Und unter Verkäuferschutz steht dann das:

Falls ein Käufer eine Rückgabeanfrage öffnet, da ein Artikel nicht wie beschrieben an ihn geliefert wurde, sind Sie als Verkäufer vor neutralem oder negativem Feedback geschützt, wenn Sie eine kostenlose Rücksendung anbieten, die Rückgabe akzeptieren und wenn Sie die Kosten rückerstatten.

 

Dass so eine zweite Falleröffnung dann möglich ist, entbehrt in dem Fall jeglicher Logik. Artikel nicht wie beschrieben würde eine Rücksendung voraussetzen. Den Artikel hat sie nicht mal gesehen, weil gestohlen und an dem Punkt müsste ebay dann doch raus sein. 

 

https://www.ebay.de/help/policies/selling-policies/grundsatz-zum-verkuferschutz-gilt-nur-bei-ebayde?...

 

Nachricht 26 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Ich bin  davon Überzeugt .Wenn es Diebstahl ist nimmt ein Dieb die  Ware mit Verpackung mit .

Und steht nicht vor dem Briefkasten und öffnet ein Paket oder Umschlag .

Entnimmt den Inhalt und steckt die Verpackung wieder in den Briefkasten. Sorry für mich nicht sehr Glaubwürdig .

Solche Angaben häufen sich leider .

Und man ist als Verkäufer immer der Verlierer.

Nachricht 27 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Wenn dem so ist, gehört aber eine Menge krimineller Energie dazu, auch noch Anzeige zu erstatten.....
In Fällen wie diesem hoffe ich, dass eBay ganz genau hinsieht beim Käufer und auf Auffälligkeiten überprüft.
Denn wer so abgebrüht ist, zieht das nicht nur 1 mal durch.
Nachricht 28 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

 

Es ist immer wieder erstaunlich, wie Ebay bei Fallentscheidungen argumentiert.

Heute hü, morgen hott.

 

 

Hallo @oemly9905 

Ich möchte gerne noch einen weiteren Aspekt ins Spiel bringen, den §447 BGB

§ 447 BGB: Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe an die Versandperson über.

Soweit ich sehen kann, ist TE ein privater VK.

Das würde bedeuten, dass die Gefahr des Unterganges beim Käufer, in diesem Fall hier bei der Käuferin, liegt.

 

Wenn alles nichts bringt, besteht die Möglichkeit, sich das Geld von der Käuferin zurück zu holen.

Mich würde es da sehr jucken, der Käuferin zu zeigen, dass die Entscheidungen von Ebay nicht über unseren Gesetzen stehen und sie die Angelegenheit noch lange nicht in trockenen Tüchern hat.

 

Es wäre auch interessant, die Wohnumstände der Käuferin zu kennen.

Aus meinem Briefkasten würde niemand etwas stehlen, in einem Mehrfamilienhaus, oder einem Haus mit Briefkasten direkt an der Straße, sieht das sicher anders aus.

Nur da würde niemand die Sendung öffnen, die Ware entwenden und die leere Verpackung wieder in den Briefkasten stopfen.

Etwas merkwürdig das Ganze.

 

P.S-.

Davon abgesehen, dass ich von allem, Schadensmeldung, Anzeige etc. Unterlagen anfordern würde, die die Käuferin umgehend zur Verfügung zu stellen hat.

Fotos ebenfalls.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 29 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Anonymous
Nicht anwendbar

@kenn-i-di-1  schrieb:
Wenn dem so ist, gehört aber eine Menge krimineller Energie dazu, auch noch Anzeige zu erstatten.....
In Fällen wie diesem hoffe ich, dass eBay ganz genau hinsieht beim Käufer und auf Auffälligkeiten überprüft.
Denn wer so abgebrüht ist, zieht das nicht nur 1 mal durch.

ebay hat seine Aufgaben abgearbeitet, wobei ich mt der zweiten Falleröffnung gar nicht klarkomme, weil das absurd ist. Und sie haben doch schon entschieden.

Ich hatte dieselben Gedanken, denn man braucht sich nichts vorzumachen, solche Threads wie diese hier, daraus können Leute lernen, die andere abziehen wollen. 

Wenn so etwas passiert, dann hilft man dem Verkäufer indem man Fotos schickt, eine Kopie der Anzeige übermittelt von Polizei und DHL, da hat ein Käufer einfach mitzuarbeiten.

Nichts mit zurücklehnen, ich habe ja mein Geld wieder.

Wenn nicht mal eine erfolgreiche Zustellung und sei es der Briefkasten, den Verkäufer schützt, was denn dann?

Nachricht 30 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung


@dmary56  schrieb:

@oemly9905  schrieb:

Vielen Dank für deinen Hinweis, aber wie ich schon schrieb, befanden sich die Ohhringe nicht in einem Kästchen, sondern in einem Pappkarton. Selbiger war auch stabil.


also gut @oemly9905  dann muss ich mich noch genauer ausdrücken....

stell dir folgendes Scenario vor:

Wir haben auf der einen Seite einen kleinen Pappkarton in einer Luftpolstertasche.

Diese hat eine unsanfte Begegnung mit einem z. B. 8 kg Paket, das in Bewegung ist und

dadurch noch mehr Power hat.

Gerät das Paket von oben mit Schwung auf die Luftpolstertasche, wird diese mit ziemlicher Sicherheit

einreißen oder es wird den Verschluß sprengen, da ja die in der Luftpolstertasche enthaltene Luft  urplötzlich komprimiert wird und irgendwohin entweichen muß.... nicht selten wird der Inhalt/die Ware bei dieser Gelegenheit gleich mit hinaus katapultiert und der Umschlag bleibt leer zurück....

Ich schildere hier nur fast 40 Jahre Berufserfahrung..(obwohl da auch ein paar Kenntnisse in Physik ausreichen sollten).....kannst mir jetzt glauben oder nicht...

Trotzdem drücke ich dir die Daumen, daß die Angelegenheit für dich gut ausgeht!

 


Denkbar, aber würde dann noch so ausgeliefert?

 

Nachricht 31 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

@sunrise1605 

 

Ich kenne Fälle, wo die Sendung etwas aus dem BK schaute und der nächste Zusteller (Wochenzeitung, Pizzaflyer etc.) seine Finger nicht unter Kontrolle hatte und wenn es in dieser Jahreszeit schon wieder dunkel ist die Gelegenheit auch günstig sein mag.

 

So habe ich selbst unter anderem ein großes Paket gesehen, was drei Tage hintereinander von der Straße gut sichtbar abgestellt war oder mein damaliger Nachbar, der seine Kinder zum ziehen der grade gesteckten Wochenzeitung aus allen BK der umliegenden Mehrfamilienhäuser anstiftete um ein paar Euro bei der Papiersammlung zu erlösen - seine Begründung: "Die Wochenzeitung ist doch kostenlos, dann kann ich mir diese doch auch nehmen" 😳

 

Manchmal kann man gar nicht so schräg denken wie das Leben passiert 😐

Nachricht 32 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Und nochwas, würden solche kleineren Sendungen nicht in der mitgeführten Kiste transportiert?

 

Nachricht 33 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

@daduc_345 

Biite aus meinem Post keine falschen Schlüsse ziehen!

Mein Scenario beschreibt aus meiner Sicht wirklich nur, warum man eine als Paket aufgegebene

Sendung möglichst nicht in einem Luftpolsterumschlag verschicken sollte, einfach aus dem Grund,

weil diese Verpackung nicht unbedingt mit den anderen Paketen harmoniert.

Diese Luftpolstertaschen sind ok für Briefsendungen und eigentlich auch dafür konzipiert!

Und ich habe das auch nur geschrieben, weil TE immer wieder betonte, daß seiner Meinung nach die

Verpackung genügt.

Ich habe mit keinem Wort behauptet, daß genau dieses Szenario bei TE eingetroffen ist...

um sowas zu behaupten, müsste man sich Fotos der Verpackung anschauenoder noch besser, die Verpackung selbst!

Zu deiner Frage:

"Denkbar, aber würde dann noch so ausgeliefert?"

Das kann schon vorkommen, daß solche Sendungen noch ausgeliefert werden....

Es gibt nur ganz wenige Mitarbeiter bei der Post bzw. DHL, die berechtigt sind, die Vollständigkeit

des Inhalts einer Sendung zu überprüfen.

Wenn ich jetzt zum Beispiel als Bearbeitungskraft einen Luftpolsterumschlag (eventuell sogar gebraucht)

vor mir habe, bei dem der Verschluß nicht (mehr) richtig schließt, woher soll ich dann wissen, ob da mittlerweile auf dem ganzen Bearbeitungsweg was rausgedrückt wurde, ich weiß doch überhaupt nicht,

was ursprünglich in der Sendung war. Und wie gesagt, reinschauen darf ein Mitarbeiter, der dazu nicht authorisiert ist, nicht. Infolgedessen ist es durchaus möglich, daß auch eine unvollständige Sendung

in einen Briefkasten eingeworfen würde....

Deshalb predige ich immer und immer wieder, Sendungen ihrem Wert und der Versandform entsprechend zu verpacken!

Nochmal:

Diese Anmerkungen von mir sind rein informativ für Mitleser hier, die das Thema Versandsicherheit interessiert !!

Ich behaupte in keinster Weise, daß irgendwas davon auf die Sendung von TE zutrifft....das kann nur jemand beurteilen, der die Möglichkeit hat, die beschädigte Sendung mit eigenen Augen fachmännisch zu beurteilen!

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( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 34 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Ja, danke dir, ich schrieb ja "Denkbar".

Man wird es nicht erfahren. Meine Luftpolstersendungen waren Warensendungen, die werden dann wohl in die Kisten gelegt.

 

Nachricht 35 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Hallo @Anonymous 

 

unter

Geltungsbereich – Abdeckung durch den eBay-Käuferschutz

kann man folgendes nachlesen:

 

Der Käufer kann vom eBay-Käuferschutz in folgenden Fällen profitieren:

  • Artikel nicht erhalten
    Wenn der Käufer einen Artikel nicht erhalten hat, muss er eine Anfrage stellen, um den nicht erhaltenen Artikel zu melden. Der Verkäufer sollte sich um die Anfrage des Käufers kümmern und Angaben zur Sendungsverfolgung machen, Aktualisierungen zur Lieferung des Artikels bereitstellen oder innerhalb von 3 Werktagen eine Rückerstattung veranlassen. Wenn das Problem nicht gelöst wurde und der Käufer den eBay-Käuferschutz in Anspruch nimmt, fordert eBay den Verkäufer auf, den Nachweis einer erfolgreichen, zeitgerechten Lieferung an die Adresse des Käufers gemäß diesem Grundsatz vorzulegen. Kann die erfolgreiche Lieferung nicht nachgewiesen werden, erhält der Käufer eine Rückerstattung des vollen Kaufpreises und der ursprünglichen Versandkosten.
    Der eBay-Käuferschutz greift nicht in Fällen, in denen ein Artikel nach der Zustellung verloren ging oder beschädigt wurde (z.B. wenn er vom Ablageort des Pakets gestohlen wurde).
 
 

 

Nachricht 36 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Die Käuferin hat mir Fotos der beschädigten Verpackung zukommen lassen. Die Beschädigungen waren auf der Rückseite ungefähr mittig.

 

Was wäre eigentlich passiert, wenn ich die Rückgabe angenommen hätte und ein Etikett zur Verfügung gestellt hätte? Das würde mich mal interessieren.

Nachricht 37 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Das sind zwei der Fotos, die mir die Käuferin hat zukommen lassen.

Nachricht 38 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung

Hier das andere Foto.

Nachricht 39 von 67
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Betreff: Erbitte Hilfe bei einer Fallentscheidung


@Anonymous  schrieb:

@oemly9905 Deine Quelle mit dem Diebstahl nach Zustellung habe ich noch nicht gefunden, aber es gibt auch dieses unter Verkäuferschutz: ...

 


https://www.ebay.de/help/policies/ebay-money-back-guarantee-policy/grundsatz-zum-ebaykuferschutz?id=4210

 

"Geltungsbereich – Abdeckung durch den eBay-Käuferschutz" -> "Artikel nicht erhalten",  Zitat:

 

"Der eBay-Käuferschutz greift nicht in Fällen, in denen ein Artikel nach der Zustellung verloren ging oder beschädigt wurde (z.B. wenn er vom Ablageort des Pakets gestohlen wurde)."

Nachricht 40 von 67
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