28-03-2023 22:22
Ich muss mich doch über eBay sehr wundern, ich habe über 200Artikel über eBay über die Jahre verkauft und nachdem eBay ja immer schlechtere Bedingungen hat, längere Zeit nichts mehr verkauft. Nun nach langer Zeit mal wieder was verkauft (mit zwangs Zahlungsabwicklung via eBay) und natürlich behalten Sie das Geld erstmal ein. Ich werde, nachdem ich hier schon einiges negatives gelesen habe, mit Sicherheit nicht einen 1800€ Artikel verschicken, bevor ich nicht das Geld auf meinem Konto habe! So wird eBay es nicht schaffen wieder mehr Kunden zu bekommen.....
29-03-2023 13:28
Hallo @non-soli-cedit ,
und ich denke auch, dass eBay sich rechtlich abgesichert hat und
es höchstwahrscheinlich nichts gibt, was man anfechten könnte.
In diesem Fall hält sich der TE einfach nicht an die vereinbarten Bedingungen
und zwar wissentlich. Das finde ich dem Käufer gegenüber nicht in Ordnung
und hoffe, dass der ihm eine kleine Lektion verpasst.
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
29-03-2023 13:33
@non-soli-cedit schrieb:
Und ich glaube das ebay gar nix einbehält!
Weil Adyen einbehält, und es für sich arbeiten lässt.denke ebay hat mit Adyen einen Vertrag und kommen so einfach auch nicht raus.
Und die Holländer zeigen den Amerikaner mal wie man Marktwirtschaft betreibt!
Sehr guter Einwand. Denn wir/ich/manche schreiben immer, daß eBay das Geld einbehält. Der einfachheithalber läßt man Adyen oft weg (ich selbst bemühe mich gerade, sie öfter zu benennen), aber dann sollte eBay das auch tun.
Z.B. hier
Damit eBay weiterhin ein sicherer Ort zum Kaufen und Verkaufen bleibt und wir unsere gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen, legen wir gelegentlich einen Einbehalt für Auszahlungen fest.
29-03-2023 13:34
@*sweet-melody*hallo,
TE interessiert das doch alles nicht mehr, sonst hätte er sich schon längst gemeldet.
29-03-2023 13:38
Hallo @pennystocknomoney ,
könnte möglich sein, denn eigentlich hatte er ja auch keine Frage,
wollte wohl nur seinen Frust rauslassen. Dabei hat er sich das selbst
zuzuschreiben.
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
29-03-2023 13:40
Und trotzdem behaupte ich, dass Ebay nicht ohne Grund Gelder einfach nicht auszahlt oder gar einfach für sich behält und einsackt.
Leider kann ich keinen Nachweis bieten, da eBay genau diesen Thread dazu archiviert wird, aber die Auskunft war so, daß alles möglich ist.
Und wenn man nicht klipp und klar Stellung bezieht bzw. im Auftrag des Unternehmens veröffentlichen kann, dann bleibt doch leider Raum für Spekulation.
Bei einer Bank werden Gelder, die jemand aus verschiedenen Gründen nicht ausgezahlt werden kann, auf ein Sammelkonto gebucht, wo sie solange verbleiben, bis eine Klärung herbeigeführt wurde.
Aber eingesackt wird da nichts.
Aber eine klare Auskunft dazu habe ich in besagtem Thread leider vermißt.
29-03-2023 14:22
29-03-2023 14:25
@sunrise1605 schrieb:
Das sind doch aber nun alles Nebenbaustellen hier.
Deine ganze Argumentation bezieht sich nun auf ein nicht verifizirtes VK Konto.
Davon war im EP überhaupt nicht die Rede, darum geht es auch nicht.
Es geht darum, dass TE nicht versenden will, bevor er sein Geld auf dem Bankkonto hat.
Und pauschal unterstellt hat, er würde sein Geld von Ebay nicht oder nie bekommen.
Wenn ich den Titel lese, interpretiere ich das eben anders:
"Geld wird einbehalten und zwang das Zahlungssystem von eBay zu verwenden?"
Ja, es wäre ein Zwang, weil andernfalls das Ungemach wie in den Nutzungsbedingungen zur ebay Zahlungsabwicklung beschrieben drohen könnte.
Das steht da ausdrücklich beschrieben, warum sollten ich und andere es dann nicht für voll nehmen?
Keine Deutung von mir, ein durch ebay Sarl beschriebener Fakt.
"Sofern wir nicht in der Lage sind, Ihre Erlöse auszuzahlen, behalten wir uns vor – je nach dem Grund, aus dem wir Ihre Erlöse nicht auszahlen können – unter Umständen den Betrag an den Käufer zurückzuzahlen."
Aufgrund der rechtlichen Situation zur Geldwäsche-Prävention ist ebay ohne Verifizierung von Person und Konto eben einfach nicht in der Lage, auszuzahlen.
Dass bei nachträglicher Durchführung der Verifizierungen das Geld zur Auszahlung freigegeben wird, hatte ich bereits in Nachricht 9 beschrieben:
"Und genau diese "Verkäufer" bekommen ihr Geld auch nie ausgezahlt. Es sei eben denn, dass sie sich dann doch noch für die Zahlungsabwicklung auf geeignete Weise freischalten lassen."
29-03-2023 16:56 - bearbeitet 29-03-2023 16:58
und ich denke auch, dass eBay sich rechtlich abgesichert hat und
es höchstwahrscheinlich nichts gibt, was man anfechten könnte.
Da es hier anscheinend nach luxemburgischen Recht geht, muß das erstmal jemand in Angriff nehmen, aber der scheint sich bis jetzt noch nicht gefunden zu haben.
Und ich wage zu behaupten, daß da nicht alles ganz wasserdicht ist. Aber als VK bei eBay was anzufechten oder wenn es vielleicht um einen Vertrag in D geht- z.B. Mietvertrag- scheint mir persönlich ein großer Unterschied zu sein. eBay ist da am Ende mit Sicherheit unwichtiger, weil jeder für sich allein kämpft.
29-03-2023 17:51
TE hat doch schon längst die ZA genutzt, sonst hätte er nicht verkaufen können.
Dass Ebay solch eine Summe erst mal zurück hält, ist ja auch verständlich.
Nur wie gesagt, pauschal nun, nachdem man verkauft hat, zu unterstellen, man bekäme sein Geld nicht von Ebay und will deshalb nicht versenden, ist nicht nur eine falsche Aussage, sondern auch die falsche Herangehensweise.
Von einem nicht verifizierten Konto habe ich nichts gelesen.
Und wenn TE das nicht gemacht hatte, dann muss er sich auch nicht wundern.
Aber egal, da können wir uns die Köpfe heiß reden, TE scheints nicht weiter zu inetressieren 😉
29-03-2023 18:36
Die Aussage: "Überigens hast du dem allem zugestimmt als du den Artikel eingestellt hast." Stimmt mit Sicherheit nicht. Nirgends stand, dass Erlöse länger einbehalten werden, nur weil ich länger nichts bei eBay verkauft habe! Weil dem hätte ich mit Sicherheit nicht zugestimmt. Warum soll eBay mit den Verkaufserlös erstmal 3 Wochen arbeiten?
Auch habe ich nie einer neuen AGB zugestimmt, woraus der Zwang der Zahlungsabwicklung hervorging!
29-03-2023 18:38
Das läuft sowieso über Firma mit höherer Versicherungssumme, daher kein Problem. Mein Bekannter, für den ich den das Produkt eingestellt hat, will es schon vorher abschicken, muss er wissen! Ich würde den Kauf aus Prinzip abbrechen!
29-03-2023 18:41
Das stand beim einstellen des Produkts nirgends und wie gesagt habe ich auch nie eine neue AGB für sowas erhalten. Aber gut das Produkt von meinen bekannten ist verkauft. Danach wird eBay erstmal wieder nicht genutzt.
Kaufen kann man nichts, weil 6 Monate Beweislastumkehr ein Fremdwort bei eBay ist und ich nun ein defekten Artikel habe und beim Verkaufen ver**Autsch**t eBay auch noch.....
29-03-2023 18:43 - bearbeitet 29-03-2023 18:43
@munk_pedersen Mit der Anmeldung zur neuen ZA hast du zugestimmt. Wenn du vorher nicht den Versuch unternommen hast, auch wenn es aus Unwissenheit war, dich zu informieren, dann ist das leider dein Versehen.
Hier z.B., da findest du , wenn du hier runterscrollst ganz unten das
Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung
https://pages.ebay.de/payment/2.0/terms.html
und da steht das auch dem Einbehalt drin.
Man könnte auch sagen Unwissenheit schützt nicht vor Zahlungseinbehalt.
am 29-03-2023 18:43 - zuletzt bearbeitet am 29-03-2023 18:48 von kh-sandra
Nö, unangenehme Post würde ich nicht bekommen, da ich es nirgends woanders verkaufe, er kann die Herrausgabe zum Verkaufserlös verlangen, was dann direkt auch passieren würde.
Und danke, mir ist schon klar dass das BGB bei ebay.de anzuwenden ist, wir können uns gerne via pedersen at **bleep** gerne über deutsches Recht unterhalten.. Nicht umsonst habe ich das studiert 🙂
Und bzgl. ob Sie auszahlen oder nicht, ich habe erst durch den verkauf von der neuen Masche was mitbekommen (leider, sonst hätte ich mir weniger Arbeit gemacht und es an einen zwischenverkäufer verkauft)
29-03-2023 18:45
Wie gesagt, unangenehme Konsequenzen wird es nicht geben, dafür gibt es keine Grundlage!
29-03-2023 18:51
@munk_pedersen schrieb:Das stand beim einstellen des Produkts nirgends und wie gesagt habe ich auch nie eine neue AGB für sowas erhalten. Aber gut das Produkt von meinen bekannten ist verkauft. Danach wird eBay erstmal wieder nicht genutzt.
Kaufen kann man nichts, weil 6 Monate Beweislastumkehr ein Fremdwort bei eBay ist und ich nun ein defekten Artikel habe und beim Verkaufen ver**Autsch**t eBay auch noch.....
@munk_pedersen Ich sage dir, warum das immer und immer wieder passiert. eBay macht es den Leuten mit dem verkaufen zu einfach, steht ja auch so da und könnte einen manchmal hochbringen. Denn nichts ist einfach. Ganz viele lesen vorher einfach nichts, weil man sie ja einen Artikel einfach mal einstellen läßt.
Man verführt die Leute in gewisser Weise und anscheinend nur wenige denken daran, daß es dazu auch eine Vereinbarung geben muß, die man vorher kennen sollte.
Eigentlich ist es wie bei jedem Vertrag den man neu macht.
29-03-2023 18:51
Der Käufer kann gar nichts machen, da ich Ihn schon angeschrieben habe und vorschläge gemacht habe. Daher wird es keine Lektion von dem Käufer geben, maximal von eBay, dass die Platform noch schlechter ist als früher.
Letztens habe ich eine Flasche Whisky für 400€ via ebay gekauft, das Geld dem Verkäufer direkt gegeben und das Produkt direkt übergeben bekommen, dann gibt es halt nur noch solch ein Verkauf auf eBay (wenn ich es mal wieder nutzen werde)
29-03-2023 18:54
Manche müssen auch noch Tagsüber arbeiten um Geld zu verdienen!
29-03-2023 18:57
Wie geschrieben, ich kann nicht Tagsüber ganze Zeit bei eBay rumhängen, Kunden wollen auch bedient werden, ansonsten verdient man kein Geld!
29-03-2023 18:58 - bearbeitet 29-03-2023 19:03
Und danke, mir ist schon klar dass das BGB bei ebay.de anzuwenden ist, wir können uns gerne via pedersen at **bleep** gerne über deutsches Recht unterhalten.. Nicht umsonst habe ich das studiert
Dann hättest du doch schon gestern die Links aus Nachricht 4 studieren können.........
Also das glaube ich jetzt mal wieder nicht. Das ist eine neue Masche.
Und dann gibt man sich so ein Blöße?