15-04-2024 13:10
Ich habe zwei Gasflaschen verkauft und nur Abholung angeboten.
Leider habe ich für die Abholung keine Frist angegeben.
Der Käufer bemüht sich nicht im Geringsten um einen Abholtermin.
Es kam nur eine Nachricht, ob ich die Flaschen auf Palette versandfertig machen kann.
Er wartet möglichereise auf meinen Abbruch, um mich dann zu verklagen.
Ich möchte ihn jetzt eine letzte Frist setzen und ankündigen, dass ich die Föaschen kostenpflichtig einlagere.
Um ihm die Einlagerung zu berechnen brauche ich die Adresse des Käufers.
Wie bekomme ich diese Adresse?
Die Auktin iat Zwei Wochen her. Reicht eine Frist von Zwei Wochen um denKäufer in Verzug zu setzen und die Flaschen dann kostenpflichtig einzulagern?
15-04-2024 13:14
Für die Adresse musst du den Kundenservice kontaktieren und denen dein Anliegen schildern. Eine weitere Frist von 2 Wochen ist meiner Meinung nach ausreichend. Wie willst du dann eigentlich das durchsetzen und zu deinem Geld kommen? Wenn du dann zum Anwalt gehst und beim Käufer ist nichts zu holen dann bleibst du auf diesen Kosten auch noch sitzen.
Ich würde eher die Frist darauf hinauslaufen lassen, dass du nach der Frist vom Kaufvertrag zurücktittst weil der Käufer seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten hat.
15-04-2024 13:28
Ich vermute, das ist Methode.
Teure Sachen für wenig Geld ersteigern und nicht abholen.
Wenn der Verkäufer dann zurüccktritt ihn verklagen-
Es scheint ein Käufer zu sein, der als privater Käufer angemeldet ist und gewerblich arbeitet.
Ich würde die Lagerkosten alle sechs Monate einfordern, notfalls gerichtlich.
Ich habe einfach **bleep**e gebaut, die Flaschen zu verschenken wäre besser gewesen. Nun bin ich an einen miesen Käufer geraten.
15-04-2024 13:47 - bearbeitet 15-04-2024 13:51
@phfreaky schrieb:Ich habe zwei Gasflaschen verkauft und nur Abholung angeboten.
Leider habe ich für die Abholung keine Frist angegeben.
Der Käufer bemüht sich nicht im Geringsten um einen Abholtermin.
Es kam nur eine Nachricht, ob ich die Flaschen auf Palette versandfertig machen kann.
Er wartet möglichereise auf meinen Abbruch, um mich dann zu verklagen.
Ich möchte ihn jetzt eine letzte Frist setzen und ankündigen, dass ich die Föaschen kostenpflichtig einlagere.
Um ihm die Einlagerung zu berechnen brauche ich die Adresse des Käufers.
Wie bekomme ich diese Adresse?
Die Auktin iat Zwei Wochen her. Reicht eine Frist von Zwei Wochen um denKäufer in Verzug zu setzen und die Flaschen dann kostenpflichtig einzulagern?
Moin@phfreaky
Ich denke mal, du hast hier aufgrund des Kaufvertrags gegenüber Ebay ein Auskunftsrecht nach § 242 BGB.
Das müsstest du eben nur durchsetzen, falls man sich bei Ebay möglicherweise hinter einem imaginären, nicht vorhandenen Datenschutz verstecken sollte.
Google in dem Fall einfach mal "Adresse eines eBay-Mitglieds herausfinden!" und lies den ersten, obersten Beitrag (ich kann den hier leider nicht direkt verlinken)
15-04-2024 16:14
Moin,
mit dem Thema "NUR ABHOLUNG" beschäftige ich mich auch gerade.
Kurze Erklärung: Ich habe ein E-Bike bei eBay reingesetzt. Mit Festpreis, Preisvorschläge und NUR ABHOLUNG. Nun bekomme ich Preisvorschläge.
Im ersten Schritt überprüfe ich den Preisvorschlag und hier steht der vorgeschlagene Preis und leicht dunkler "+Abholung".
Im zweiten Schritt steht : Preisvorschlag akzeptieren/ Preisvorschlag senden/ Ablehnen
Bei diesem Schritt hat sich etwas Entscheidendes geändert!
Hier steht auf einmal‼️ Preisvorschlag + Versand ‼️und weiter unten die Lieferanschrift.
Gehe ich hier auf "Akzeptieren", habe ich wohl auch einen Versand akzeptiert.
Das Angebot habe ich beendet. Wäre ein Käufer auf "Sofort Kaufen" gegangen und kann dann im Nachgang die Versand Option wählen?
Nun habe ich mir die Frage gestellt...Was bedeutet "NUR ABHOLUNG "? Der Käufer kann den Artikel abholen lassen? Der Verkäufer stellt die Palette? Fragen über Fragen...
Man muß hier sehr genau hinschauen, was man akzeptiert. Den 6-Stelligen Sicherheits-Code oder QR-Code sehe ich auch als Schwachstelle. Gebe ich diesen Code einer Spedition mit, damit sie den Artikel abholen kann?
15-04-2024 16:23
Zuerstmal bekommt nicht der Verkäufer den Code sondern der Käufer der ihn dann dem Verkäufer mitteilen sollte um die Abholung zu bestätigen.
Und auf Abholungen per Spedition würde ich nicht erst garnicht einlassen, der Käufer soll persönlich abholen oder von mir aus jemanden schicken der den Code dabei hat. Und wenn der Käufer eine Palette braucht um ein Bike abzuholen dann soll er diese gefälligst mitbringen.
Und soweit ich sehe hattest du korrekt eingestellt mit nur Abholung. Warum da jetzt noch was von Versand steht kann ich nicht sagen. Vielleicht mal wieder ein Fehler.
Am besten wir fragen dazu noch eine ebay MA ob sie was zur Klärung beitragen kann.
sonja@ebay würdest du dir das bitte mal anschauen? Danke 🙂
15-04-2024 17:01
Hallo @phfreaky , schade, dass es noch zu keiner Abholung gekommen ist. Aus deiner Kommunikation mit dem Käufer sehe ich, dass der dich der Käufer nach einer Telefonnummer, sowie einer Abholadresse fragt. Die kontaktdaten deines Handelspartners können wir dir selbstverständlich bereitstellen, wenn dies weiterhin erwünscht ist.
Ich habe deinen Käufer für dich angeschrieben und ihn aufgfordert, sich zu dieser Angelegenheit bei dir zu melden.
@perfect-sally - danke für die Markierung 🙂
Zum Thema Abholung anbieten findest du @gct1961 auf unserer Hillfeseite weitere Informationen. Sollten Fragen noch offen sein, kannst du dich gerne bei uns melden.
Liebe Grüße, Sonja
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
15-04-2024 18:59
Moin Sonja,
vielen Dank für deine Aufmerksamkeit und den "Abholen anbieten" Link.
Die Seite habe ich schon öfter besucht, weil sich auch was ändern kann.
Es ändert nichts an der Tatsache , daß ich als Verkäufer bei einem Preisvorschlag des Käufers, plötzlich der Preisvorschlag+ Versandkosten (ohne Angabe der Kosten oder Verpflichtung ) und eine Lieferadresse steht. Gehe ich mit diesem Wissen auf AKZEPTIEREN , ist es ein rechtsgültiger Kaufvertrag geworden, oder sehe ich das falsch?
Wie meldet man sich denn am besten bei euch? Ich hätte noch mehrere Fragen.
VG
15-04-2024 19:10
Hallo @gct1961
Nun habe ich mir die Frage gestellt...Was bedeutet "NUR ABHOLUNG "?
Das bedeutet, dass der Käufer den Artikel beim Verkläufer abholt/abholen muss.
Der Käufer kann den Artikel abholen lassen?
Theoretisch wäre auch das möglich, du bist aber nicht verpflichtet, dich darauf einzulassen.
Ich würde es nicht machen.
Der Verkäufer stellt die Palette?
Nein, auf keinen Fall.
Wenn abgeholt werden sollte, dann ist es die Sache des Käufers, die Spedition anzuweisen, den Artikel entsprechend zu verpacken.
Auch wenn nur DHL oder andere beauftragt würden, wäre es nicht deine Sache, zu verpacken.
Dürfte dann aber nicht funktionieren, dass die das nicht eingepackt mitnehmen.
Wie gesagt, ich würde mich da keinesfalls drauf einlassen.
Fragen über Fragen...
Man muß hier sehr genau hinschauen, was man akzeptiert. Den 6-Stelligen Sicherheits-Code oder QR-Code sehe ich auch als Schwachstelle.
Gebe ich diesen Code einer Spedition mit, damit sie den Artikel abholen kann?
Den Code sollte der Käufer dem Verkäufer geben, wenn er den Artikel abholt.
Du hast nur Abholung angeboten, wenn die Käufer nicht aufpassen oder das nicht gebacken bekommen, dann haben sie eben Pech gehabt.
15-04-2024 22:59
Hallo Sonja,
Danke für die Mühe.
Ich muss jetzt erstmal warten, ob der Käufer sich meldet und abholt.
Wenn nicht, muss ich mir einen Anwalt nehmen und habe für die 30€ Verkaufserlös möglicherweise einige hundert Euro Anwaltskosten.
Liebe Grüße
16-04-2024 00:00
Moin @sunrise1605
😁...ich sehe das genauso wie du. Eigentlich sollte es genauso laufen.
So einfach scheint es nicht zu sein. Vielleicht bekommen die Käufer überhaupt keine Mitteilung bei der Kaufabwicklung, daß sie den Artikel abholen müssen.
Ich habe die Käufer angeschrieben, daß ich "Nur Abholung" angegeben habe. Man muß ja nicht alle Käufer ins Messer laufen lassen und vor allen Dingen nicht sich selbst.
Aber wie heißt es so schön...Man sollte einen Vertrag immer genau durchlesen...auch das Kleingedruckte!
18-04-2024 11:19
Moin Sonja,
Käufer hat sich telefonisch gemeldet und will nächste Woche abholen.
Ich vermute, das verdanke ich Dir. Danke!!!!!
Danach markiere ich Deine Mail als Lösung akzeptieren anklicken.
Liebe Grüße
Stefan
Stefan
21-04-2024 11:01
Hallo @gct1961 , unsere Kontaktinformationen findest du im Impressum.
Wir sind für dich da und helfen dir gerne weiter.
Liebe Grüße, Sonja
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21-04-2024 11:02
Hallo @phfreaky , das sind tolle Neuigkeiten 🙂 Ich freue mich, dass ich dir weiterhelfen konnte.
Liebe Grüße, Sonja
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
26-04-2024 03:13
Hallo Sonja,
Der Käufer ist schon wieder mit Spedition in Gange.
Er will mir einen Karton schicken, der dann abgeholt wird.
Ich leide an MS und kann die Flaschen nicht durch die Gegend schleppen.
Und ohne Abholcode gebe ich sie sowieso nicht weg.
Warum bieten solche Leute auf Sachen zur Abholung?
Liebe Grüße
Stefan
26-04-2024 08:30
@phfreaky Guten Morgen. 🙂 Wenn du dich weiterhin nicht auf eine Abholung mit deinem Käufer einigen kannst, empfehle ich dir, den Kauf abzubrechen. Du kannst die Flaschen im Anschluss selbstverständlich erneut einstellen.
"Und ohne Abholcode gebe ich sie sowieso nicht weg." - Das ist genau richtig, da es sonst zu starken Verzögerungen bei der Auszahlung kommen könnte.
Liebe Grüße,
Nina
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27-04-2024 08:58
Hallo Nina,
Du solltest eigentlich wissen, dass man einen bezahlten Kauf nicht so einfach abbrechen kann, ohne auf Schadenersatz verklagt zu werden.
Für die Gasflaschen habe ich 28,50€ bekommen und müsste mit Schadenersatz, Anwalts und Gerichtskosten in Richtung 1000 € rechnen.
Solche Leute, die kaufen und nicht abholen. warten nur auf einen Fehler des Verkäufers.
Vermutlich sind bei Ebay hunderte oder tausende nur auf der Suche nach Möglichkeiten sich an ehrlichen Menschen zu bereichern.
Ich habe noch einige Sachen, die ich loswerden möchte.
Es ist besser und billiger, die Sachen wegzuwerfen oder zu verschenken, als bei EBay reinzustellen.
Solche Leute, wie mein Käufer, werden EBay für private Verkäufer zerstören.
Die Seiten mit Dingen „zu verschenken“ sind voll mit Sachen, die man früher bei EBay gefunden hätte.
Liebe Grüße
Stefan
27-04-2024 11:14
Hallo @phfreaky
Vertragsbestandteil ist und war die Abholung und nichts anderes.
Deshalb kann dich der Käufer auch nicht auf Schadensersatz verklagen, weil du dich nicht auf einen wie auch immer gestalteten Versand einlassen willst.
Brich den Verkauf ab und setzte den Käufer auf deine Sperrliste.
27-04-2024 12:09
Hallo Sunrise1605
EBAY kann richtig teuer werden.
Es gibt nicht umsonst Anwälte, die sich auf Ebay spezialisiert haben.
Und es gibt Käufer, die sich auf Verklagen von Verkäufern spezialisiert haben.
Nur mal ein paar von vielen hundert Beispielen:
Auch sein Einwand, der Bieter sei Profi-Abbruchjäger und handele rechtsmissbräuchlich, lief ins Leere, obwohl der Bieter tatsächlich in vergleichbarer Konstellation rund 14 000 Gebote über insgesamt rund 52 Millionen Euro abgegeben und in rund 100 Fällen nach Abbruch der jeweiligen Auktion Schadenersatz forderte. Schnäppchenjagd sei kein Rechtsmissbrauch, erklärte der Bundesgerichtshof.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.05.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 182/1
Verkäufer, die auf Ebay Artikel anbieten und dann doch nicht liefern, machen sich häufig schadensersatzpflichtig. So auch in dem Fall, den das Landgericht (LG) Köln nun entschieden hat (Urt. V. 25.08.2023, Az. 37 O 220/22). Es geht um einen vierstelligen Betrag.
Abbruch ist ohne Anwaltliche Betreuung teuer!!
Gruß
Stefan
27-04-2024 12:41 - bearbeitet 27-04-2024 12:42
Ich schreibe es gerne noch mal:
Vertragsbestandteil war die Abholung, nicht der Versand.
Von daher kann der Käufer dies nicht verlangen und dich deshalb auch nicht verklagen.
Der Käufer kann nicht einseitig den Vertrag zwischen euch erweitern und Forderungen an dich stellen.
Das was du da zitierst, sind völlig andere Umstände, die nicht auf deinen Verkauf zutreffen.