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Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Liebe Ebayerinnen und Ebayer,

habe kürzlich eine handsignierte CD verkauft, und der Kunde hat nach Erhalt der Ware, eine neutrale Bewertung abgegeben. In dieser Bewertung wird behauptet, dass diese CD mit Kratzer angekommen ist, was vielleicht passieren kann, aber ich hatte vor dem Verkauf, diese CD nochmals von der Rückseite fotografiert, und es sind mir keine Kratzer aufgefallen. Ich hatte diese CD für Sammlerzwecke gekauft, und niemals abgespielt! Ich hatte den Käufer darum gebeten, seine Bewertung zu entfernen bzw. eine Änderung vorzunehmen, aber leider ohne Erfolg. Ich habe Ebay darum gebeten, sich diesen Fall anzunehmen, aber leider ohne Erfolg, der Käufer muss seine Bewertung nicht entfernen. 

Nun zu meiner Frage: "Wer hat als Verkäufer ähnliche Erfahrungen gesammelt, und warum findet in einem solchen Fall, in dem eine falsche Behauptung bzw. Bewertung abgegben wird, der Verkäuferschutz, wie er in den Medien von Ebay so toll beworben wird, keine Anwendung"?

Man kommt sich als Verkäufer langsam wie Freiwild vor, das zum Abschuss freigegeben wurde!

Für Antworten zu meiner Frage bedanke ich mich herzlich im Voraus.

Mit herzlichen Grüßen

 

 

Nachricht 1 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

.....dass diese CD mit Kratzer angekommen ist, was vielleicht passieren kann,.....

 

Aha, und wie das?

Finde ich jetzt eine komische Aussage.

 

Hatte die CD Kratzer oder nicht?

Von alleine auf dem Transportweg kommen die ja nicht darauf.

Und wenn der Käufer ebenfalls Sammler ist, dann möchte er bestimmt keine CD mit unerwähnten Kratzern erwerben.

 

Da nur du und der Käufer wissen, wie die CD aussah/aussieht, können Außenstehende nicht wirklich etwas dazu sagen.

Ebay ebenso wenig.

Da nützen dir die Erfahrungen anderer wenig, jeder Fall liegt anders, wenn auch minimal.

 

Als kleiner Tipp:

wenn man schlechte Bewertungen kommentieren will, sollte man ein paar Nächte darüber schlafen.

Man kann sich als Verkäufer im Ärger und der Empörung schnell selber in ein schlechtes Licht stellen und die Chance, dass so eine Bewertung gelöscht wird, schwindet mit einem Kommentar unten dran erheblich (bis auf Null).

 

Trag die Neutrale mit Fassung, in einem Jahr ist sie aus der Übersicht verschwunden.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

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Nachricht 2 von 30
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29 ANTWORTEN 29

Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

.....dass diese CD mit Kratzer angekommen ist, was vielleicht passieren kann,.....

 

Aha, und wie das?

Finde ich jetzt eine komische Aussage.

 

Hatte die CD Kratzer oder nicht?

Von alleine auf dem Transportweg kommen die ja nicht darauf.

Und wenn der Käufer ebenfalls Sammler ist, dann möchte er bestimmt keine CD mit unerwähnten Kratzern erwerben.

 

Da nur du und der Käufer wissen, wie die CD aussah/aussieht, können Außenstehende nicht wirklich etwas dazu sagen.

Ebay ebenso wenig.

Da nützen dir die Erfahrungen anderer wenig, jeder Fall liegt anders, wenn auch minimal.

 

Als kleiner Tipp:

wenn man schlechte Bewertungen kommentieren will, sollte man ein paar Nächte darüber schlafen.

Man kann sich als Verkäufer im Ärger und der Empörung schnell selber in ein schlechtes Licht stellen und die Chance, dass so eine Bewertung gelöscht wird, schwindet mit einem Kommentar unten dran erheblich (bis auf Null).

 

Trag die Neutrale mit Fassung, in einem Jahr ist sie aus der Übersicht verschwunden.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 2 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

@heha0104 

 

Man kommt sich als Verkäufer langsam wie Freiwild vor, das zum Abschuss freigegeben wurde!

 

 

Wenn du dich über eine neutrale BW schon so aufregst, wie verhälst du dich dann erst im kommenden Jahr, wenn das PStTG bei dir Anwendung finden wird ?

Nachricht 3 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @heha0104 

 

Ich verstehe, dass man sich ärgert, wenn man sich ungerecht bewertet fühlt, aber ich verstehe nicht, wie man sich wegen einer neutralen Bewertung dazu hinreißen lassen kann, sich öffentlich über den vorhandenen oder nicht vorhandenen "Anstand" des Käufers auslassen kann.

Da dürfte nur dein Kommentar deutlich schädlichere Auswirkungen auf die Kauflaune haben als die neutrale Bewertung.

Der Käufer möchte die Ware vielleicht trotzdem behalten, weil sie signiert ist.


Der Verkäuferschutz kann nicht dazu da sein, den Wahrheitsgehalt von Bewertungen ausgiebig zu prüfen. Die sitzen doch nicht in der Versandverpackung.

Außerdem ist es klüger die fotografierte Datenseite einer solchen Scheibe auch im Angebot einzufügen. 

Nachricht 4 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Tja,
neutrale Bewertungen sind leider nunmal ein Umstand, mit dem professionelle Händler leben müssen, so ärgerlich es ist. Davon abgesehen ist es wiederum völlig unprofessionell (mindestens) , eine angebliche Falschbehauptung mit "Anstand und Moral sind für diesen Käufer Fremdwörter" zu kontern.

 

Nachricht 5 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Nabend

bei 230 Artikeln würde ich mal drüber schlafen ob es nicht besser ist hier als klein unternehmer

auf zu treten, erspart kopf schmerzen mit finanzamt und eventuell abmahnungen durch wen auch immer , vorallem kann man dann ruhig schlafen und einiges absetzen als kleinunternehmer.

gruss

Nachricht 6 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Hallo sunrise1605,

tausend Dank für Ihre Nachricht!

Nein, die beiden CD's hatten keine Kratzer, da ich diese signierte Doppel-CD nur für Sammlerzwecke gekauft hatte, und die CD's nur für die Erstellung der Angebotsbilder herausgenommen habe. 

Wenn bei diesem Vorgang wirklich Kratzer entstanden sein sollten, dann können diese nur sehr gering sein.

Ich weiß auch gar nicht, was genau dieser Käufer unter Kratzer versteht! Vielleicht hat Er die CD's unter's Mikroskop gelegt, ich habe keine Ahnung?!

Was mich eigentlich ärgert ist, dass dieser Käufer ohne Vorwarnung diese Bewertung abgegeben hat, und mich nicht vor der Abgabe dieser Bewertung kontaktiert hat. Man kann doch über alles reden, oder nicht?

Jeder normale Mensch, der einen defekten Artikel bei Ebay ersteigert bzw. kauft, bittet um einen Kaufabbruch, sei der Artikel nun signiert, oder nicht signiert. Oder würden Sie eine defekte CD behalten, ich glaube nicht?!

Da dies jetzt schon die zweite unberechtigte Bewertung ist, die ich erhalten habe, und auch dieses Mal der so hochgelobte Ebay-Verkäuferschutz wieder keine Anwendung gefunden hat, bin ich schon etwas angefressen! 

Ich bedanke mich trotzdem für Ihre Bemühungen, und hoffe, dass Ihnen, sofern Sie bei Ebay verkaufen, solche Käufer erspart bleiben.

Mit herzlichen Grüßen

 

 

 

Nachricht 7 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Hallo erwerbsregel,

vielen Dank für Ihre Nachricht! 

Ich denke schon, dass ich mich zurecht aufrege, denn diese schlechte und unberechtigte Bewertung, mit der Aussage, dass ich von den Kratzern gewußt habe, und diesen Mangel hätte angeben müssen, ist schlichtweg gelogen. Ich hatte vor dem Versand dieser CD keine Kenntnis über etwaige Kratzer, auch auf den Bildern, die ich für dieses Angebot angefertigt hatte, sind keine Kratzer zu erkennen.

Und komischerweise kam von diesem Käufer keine Anfrage für einen Kaufabbruch oder Ähnliches, im Gegenteil, der Käufer hat diese Bewertung ohne Vorwarnung bzw. vorherige Kontaktaufnahme mit mir, abgegeben. Das ist doch kein normales Verhalten, oder was meinen Sie? 

Und wenn diese CD wirklich defekt ist, wie der Käufer behauptet, warum möchte Er diese angeblich "defekte" CD behalten? Ist für mich ein etwas seltsames Verhalten!

Das von Ihnen erwähnte PStTG wird bei mir keine Anwendung finden, da ich keine Verkaufs- oder Einnahmegrenzen überschreite, und deswegen würde ich mich auch nicht aufregen, mich regt nur eines auf, wenn man unfaire und unberechtigte Bewertungen erhält. 

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen, und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit herzlichen Grüßen

Nachricht 8 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Hallo nurfuerhier,

ja, das habe ich schon gemerkt, dass Moral und Anstand in unserer Gesellschaft zur Mangelware geworden ist!  Die Aussage dieser unberechtigt abgegebenen Bewertung beinhaltet, dass ich vor dem Versand der Ware angeblich von den Kratzern bzw. Mängeln auf den CD's gewusst habe, was nicht der Wahrheit entspricht! Jeder normale Mensch, der bei Ebay einen defekten Artikel ersteigert bzw. kauft, würde den Verkäufer um einen Kaufabbruch bitten, ganz egal ob signiert, oder nicht signiert! Ich würde zumindest um eine Teilrückerstattung bitten, aber selbst diese Anfrage kam nicht von diesem Käufer! Er hat diese Bewertung einfach ohne Vorwarnung, und ohne vorherige Kontaktaufnahme mit mir, abgegeben, und so etwas ist für mich ein asoziales Verhalten, was auch in der Öffentlichkeit angesprochen werden sollte. 

Und ich rege mich deshalb auf, da es sich jetzt schon um die zweite unberechtigte Bewertung handelt, wo der hochgelobte Ebay-Verkäuferschutz wieder keine Anwendung gefunden hat.

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen, und den guten Tipps.

Mit herzlichen Grüßen

Nachricht 9 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

 

Hallo @heha0104 

 

Glaub mir, ich bin vor solchen Käufern zu Zeiten meines gewerblichen Verkaufens hier auch nicht verschont geblieben.

Ist ärgerlich, weil einer Regulierung im Sinne des Kunden nichts im Weg gestanden hätte.

Doch vielen ist dann die Abgabe einer schlechten Bewertung wichtiger, als für das bemängelte Produkt einen Ersatz oder das Geld erstattet zu bekommen.

Da kann man sich dann seinen Teil denken.

Vermutlich trifft es jeden VK mal, früher oder später.

 

Da heißt es dann: Krone richten, nach vorne schauen und weiter machen  😊

 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 10 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Wenn denn doch Fotos von dem Artikel mit unversehrter Spielseite hast, warum postest Du sie weder hier noch im Angebot ?

Dann wärest Du zumindest auf der ptisch sicheren Seite.

Und auch bei der ersten neutralen schreibst Du von Lügen .


Diskutiere nie mit einem Idioten - er zieht Dich auf sein Niveau herab und schlägt Dich da mit seiner Erfahrung .
Für den kleinen Narzissten: Halte Dein Gegenüber NIEMALS für dümmer, als Du selber bist !!!








Wahrheit ist so dehnbar, sie sollte in Frauenjeans verarbeitet werden





Photobucket
Nachricht 11 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Also ich sehe bei besagtem Angebot die Vor- und Rückseite. Kratzer kann ich keine erkennen.
Nachricht 12 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Hallo,

tausend Dank für Ihre Nachricht, aber was meinen Sie mit "angeblicher" Falschbehauptung" ? Das war keine "angebliche" Falschbehauptung von mir, sondern die Wahrheit, aber Die scheint heutzutage nicht jedem mehr zu schmecken! 

Nachricht 13 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Hallo,

erst einmal vielen Dank für Ihre Nachricht, und Ihre Bemühungen!!

Dummerweise hatte ich beim Einstellen dieser Doppel-CD nur die Bilder mit der Vorderseite hochgeladen, diese dem Käufer aber später, nachdem Er die neutrale Bewertung abgegeben hatte,  als Anhang in einer von mehreren Nachrichten, die ich dem Käufer habe zukommen lassen, zur Verfügung gestellt.

Sein Kommentar dazu: Er hat gesagt, dass er selbst Fotos von den beiden CD's angefertigt hat, auf denen ersichtlich ist, dass die CD's kratzer haben!

Ich weiß nicht welche CD's Er fotografiert hat, aber bestimmt nicht die, die Er bei mir gekauft hat.

Diese signierte Doppel-CD (CD&DVD) hatte ich seinerzeit als Sammlerstück gekauft, und die beiden Discs haben noch keinen Player von Innen gesehen! Wie sollten also Kratzer auf die CD's gekommen sein, bestimmt nicht vom herausnehmen und fotografieren.

Die beiden Bilder der CD und der DVD können Sie sich gerne im Anhang dieser Nachricht ansehen, vielleicht entdecken Sie ja irgendwelche Kratzer.

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich herzlich im Voraus.

Mit herzlichen Grüßen

 

Nachricht 14 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Hallo,

tausend Dank für Ihre Nachricht!

Das habe ich diesem Käufer mehrmals geschrieben, dass die beiden Discs (CD&DVD) vor dem Versand keine Kratzer gehabt haben, aber Er hat selbst Fotos von den beiden Discs gemacht, und es seien Kratzer darauf zu erkennen. Was soll man da noch sagen? Auf jeden Fall wurde die Bewertung dieses Käufers nicht von Ebay entfernt, was ich sehr schade finde, denn im Fernsehen machen die Herren von Ebay mächtig Werbung für den Verkäuferschutz. Das ist jetzt schon die zweite unberechtigte bzw. neutrale Bewertung die ich erhalten habe, und die nicht entfernt wurde. Wahrscheinlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen!?

Trotzdem vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Mit herzlichen Grüßen

heha-2007

 

Nachricht 15 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Hallo sunrise1605,

nochmals vielen Dank für Ihre Nachricht!

Ja, ich werde es so machen, wie von Ihnen vorgeschlagen, und meine Krone richten, und nach vorne schauen bzw. diese unangenehme Sache abhaken. Das ist wirklich das Beste, was man machen kann, und es schont die Nerven!

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen, und wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für die Zukunft.

Mit herzlichen Grüßen

heha-2007

 

Nachricht 16 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

Hallo stefane1313,

ich bin zwar ein privater Verkäufer, sehe dem PStTG ( Plattformen-Steuertransparenzgesetz) aber entspannt entgegen, denn ich komme mit meinen Verkäufen nicht über 2000€ pro Jahr drüber, aber Danke, dass Sie sich um dieses Problem Sorgen machen!!

 

Nachricht 17 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!

ich finde es von privat agierenden Verkäufern ziemlich unclever Kommentare bei den Bewertungen zu schreiben und Worte wie "Bestellung" und "Kunde" zu verwenden 🙄

Nachricht 18 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!


@heha0104  schrieb:

 

Die beiden Bilder der CD und der DVD können Sie sich gerne im Anhang dieser Nachricht ansehen, vielleicht entdecken Sie ja irgendwelche Kratzer.

 


《》《》《》《》《》

 

mir wird da 1 Bild angezeigt und da ist durchaus oben mittig in der Vergrösserung etwas sehen - ob es nun Staub ist oder Kratzer sind, kann zumindest ich allerdings nicht erkennen

Nachricht 19 von 30
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Betreff: Käufer hat in seiner neutralen Bewertung falsche Behauptung aufgestellt!


@heha0104  schrieb:

Hallo stefane1313,

ich bin zwar ein privater Verkäufer, sehe dem PStTG ( Plattformen-Steuertransparenzgesetz) aber entspannt entgegen, denn ich komme mit meinen Verkäufen nicht über 2000€ pro Jahr drüber, aber Danke, dass Sie sich um dieses Problem Sorgen machen!!

 


Dann lies mal nach, @heha0104 

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Ein Überblick – ING

Nachricht 20 von 30
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