03-01-2024 15:10
Ich habe mal eine Frage zum Angebot von Artikeln als defekt.
Ich habe kürzlich diesen Artikel hier als defekt verkauft:
https://www.ebay.de/itm/134856190002
Nun hat der Käufer die Rückerstattung von Kaufpreis und Porto gefordert, mit der Begründung der Artikel sei defekt.
Dies entspricht ja der Beschreibung. Wäre die Kamera intakt würde man sie zum üblichen Preis von 20-30 Euro anbieten und nicht für 1 Euro Startpreis mit der Beschreibung "als Ersatzteil/defekt".
Das ich nicht weiß was mit der Kamera ist, da sie sich nicht einschalten lässt hatte ich geschrieben. Wie sich nun herausgestellt hat, sind wohl die Akkus/Batterien ausgelaufen. Das wusste ich nicht, da ich nicht weiß, wo und wie das Fach sich öffnen lässt, sonst hätte ich es dabei geschrieben.
Um guten Willen zu zeigen, habe ich dem Käufer angeboten, er kann die Kamera behalten und ich erstatte ihm die 1,50 Euro Warenwert. Darauf hat er nicht geantwortet.
Ist es tatsächlich so, dass der Käufer bei einem Artikel, der als defekt beschrieben ist, die Erstattung von Kaufpreis und Porto verlangen kann?
Zuletzt habe ich mich über einen Käufer geärgert, der seinen Artikel einfach nicht vom Paketshop abgeholt hat, da ihm der Weg dahin zu weit war. Dies führte auch zu einer Erstattung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
03-01-2024 15:34
Hallo @dalke66, Käufern wird generell die Möglichkeit gegeben, einen Artikel als defekt oder abweichend von der Beschreibung zu melden. Durch die Meldung erhalten Käufer und Verkäufer die Möglichkeit die Angelegenheit zu klären. Wenn der Artikel allerdings als defekt beschrieben wurde und der Käufer meldet eben diesen Defekt als Rückgabegrund, muss der Artikel nicht vom Verkäufer zurückgenommen werden. Wichtig ist, dass der Defekt beschrieben wurde, sodass der Käufer vor dem Kauf so gut informiert wie möglich ist. Da hier der Defekt beschrieben wurde, kann der Fall auf Anfrage geschlossen werden, ohne dass du eine Erstattung veranlassen musst.
Ich habe mir auch die Meldung des nicht erhaltenen Artikels angesehen. Wenn der Artikel bei der Adresse des Kunden nicht zugestellt werden konnte, etwa durch Abwesenheit des Kunden und durch die Sendungsverfolgung belegt, an eine naheliegende Paketstation geliefert wurde, ist der Kunde weiterhin für die Abholung verantwortlich und Meldungen zu nicht erhaltenen Artikeln sind unter diesen Umständen nicht durch den Käuferschutz abgedeckt, um so eine Erstattung im Falle der Nichtabholung zu erzwingen.
Liebe Grüße
Emil
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03-01-2024 15:22
Mit "ich weiß nicht wo, wie und was auch immer" braucht man sich nicht wundern wenn Käufer reklamieren. Sowas könnte man googlen! Man sollte die Defekte immer möglichst genau beschreiben und ausgelaufene Batterien gehören in jede Beschreibung.
Die eigentliche Frage ist doch, warum man solche 1-2 Euro Artikel überhaupt anbietet und sie nicht gleich zum Wertstoffhof bringt. Wie man sieht bringt das nur Ärger!
Und ja, wenn ein Käufer reklamiert und zurückgeben möchte, dann bezahlt der VK den Rückversand zusätzlich. Und der VK muss den Betrag erstatten den auch er erhalten hat, die Kosten des Versand zum Käufer können damit nicht auf den Käufer abgewälzt werden.
03-01-2024 15:28
Defekte Artikel die mit Beschreibungen wie weiß ich nicht, kann ich nicht sagen, ich habe davon keine Ahnung angeboten werden sind immer etwas wie eine Wundertüte.
Ich verstehe auch Käufer nicht die defekt kaufen und sich hinterher beschweren defekte Ware erhalten zu haben.
Allerdings @dalke66 sehe ich es wie mein Vorschreiber, warum erst einstellen und nicht gleich entsorgen.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
03-01-2024 15:34
Hallo @dalke66, Käufern wird generell die Möglichkeit gegeben, einen Artikel als defekt oder abweichend von der Beschreibung zu melden. Durch die Meldung erhalten Käufer und Verkäufer die Möglichkeit die Angelegenheit zu klären. Wenn der Artikel allerdings als defekt beschrieben wurde und der Käufer meldet eben diesen Defekt als Rückgabegrund, muss der Artikel nicht vom Verkäufer zurückgenommen werden. Wichtig ist, dass der Defekt beschrieben wurde, sodass der Käufer vor dem Kauf so gut informiert wie möglich ist. Da hier der Defekt beschrieben wurde, kann der Fall auf Anfrage geschlossen werden, ohne dass du eine Erstattung veranlassen musst.
Ich habe mir auch die Meldung des nicht erhaltenen Artikels angesehen. Wenn der Artikel bei der Adresse des Kunden nicht zugestellt werden konnte, etwa durch Abwesenheit des Kunden und durch die Sendungsverfolgung belegt, an eine naheliegende Paketstation geliefert wurde, ist der Kunde weiterhin für die Abholung verantwortlich und Meldungen zu nicht erhaltenen Artikeln sind unter diesen Umständen nicht durch den Käuferschutz abgedeckt, um so eine Erstattung im Falle der Nichtabholung zu erzwingen.
Liebe Grüße
Emil
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03-01-2024 15:59
"Sowas könnte man googlen! "
Hatte ich versucht, die gefundenen Beschreibungen waren aber nicht mit diesem Kameramodell identisch.
Warum man Artikel für 1-2 Euro verkauft, die nicht mehr ganz einwandfrei sind?
Ich tue dies sicher nicht, um Geld damit zu verdienen. Die Fotos und das Einstellen machen Arbeit, es muss verpackt werden, selbst bei gebrauchten Kartons fällt Geld für Klebeband an, das Etikett muss gedruckt werden und das Paket zum Paketshop gebracht werden. Da ich nur die Portokosten berechne ist das ein Minusgeschäft.
Also, was denkst du, warum ich das mache? Wirklich keine Idee?
Es gibt Leute, die gerne basteln und sich auch über solche Artikel freuen. Zumindest erhalte ich ab und an solches Feedback. Darüber hinaus wird weniger weggeworfen. Viele reden über Nachhaltigkeit, dann hört es aber schon auf.
Mir persönlich fällt es auch leichter mich von Dingen zu trennen, die einen neuen Besitzer finden, denn oft hängen auch Erinnerungen daran.
03-01-2024 16:02
@oskar_der_wikinger schrieb:
Allerdings @dalke66 sehe ich es wie mein Vorschreiber, warum erst einstellen und nicht gleich entsorgen.
Siehe Antwort an Vorschreiber.
03-01-2024 18:15
Man kann sicherlich Waren grundsätzlich als "defekt" anbieten.
Wenn man aber versucht, den signifikanten Defekt "funktioniert nicht" zu verharmlosen und zu suggerieren versucht, dass dieser Defekt ggf. leicht behebar wäre, dann ist es schlicht eine arglistig verfasste Artikelbeschreibung.
Und genau das hast Du getan, indem Du schreibst "ich vermute der Akku ist leer" und "Da ich den Zustand nicht überprüfen kann verkaufe ich die Kamera als defekt".
Damit versuchst Du den Eindruck zu erwecken, dass das Problem lediglich ein leerer Akku und damit leicht behebbar wäre. Tatsächlich stellt sich das Batteriefach aber als durch Batteriesäure zerstört heraus.
Ich verstehe Deinen Käufer, dass er einen von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet hat.
Ich verstehe allerdings nicht, weshalb emil schreibt, dass Du recht bekommst und der Käuferschutz nicht greifen soll. Denn entgegen seiner Aussage ist der Defekt eben mit Deiner Verharmlosung gerade nicht korrekt beschrieben worden.
04-01-2024 11:45
@verleihnix_aufdem_narrenschiff schrieb:Man kann sicherlich Waren grundsätzlich als "defekt" anbieten.
Wenn man aber versucht, den signifikanten Defekt "funktioniert nicht" zu verharmlosen und zu suggerieren versucht, dass dieser Defekt ggf. leicht behebar wäre, dann ist es schlicht eine arglistig verfasste Artikelbeschreibung.
Und genau das hast Du getan, indem Du schreibst "ich vermute der Akku ist leer" und "Da ich den Zustand nicht überprüfen kann verkaufe ich die Kamera als defekt".
Damit versuchst Du den Eindruck zu erwecken, dass das Problem lediglich ein leerer Akku und damit leicht behebbar wäre. Tatsächlich stellt sich das Batteriefach aber als durch Batteriesäure zerstört heraus.
Ich verstehe Deinen Käufer, dass er einen von der Beschreibung abweichenden Artikel gemeldet hat.
Ich verstehe allerdings nicht, weshalb emil schreibt, dass Du recht bekommst und der Käuferschutz nicht greifen soll. Denn entgegen seiner Aussage ist der Defekt eben mit Deiner Verharmlosung gerade nicht korrekt beschrieben worden.
Vermutlich habe ich im Laufe der letzten 20 Jahre hunderte von Artikeln hier bei Ebay verkauft und zeitweise auch für 5stellige Beträge im Jahr gekauft. Dies ist im Übrigen auch nicht mein einziger Account.
Ich kann mich jetzt an eine einzige schlechte Bewertung erinnern. So schlecht können meine Beschreibungen also nicht sein. Tendenziell sind sie sogar schlechter als der Zustand, was aber anscheinend noch nicht ausreichend zu sein scheint.
Einen Gutachter möchte ich für einen 1,50 Euro Artikel nicht beschäftigen müssen.
Man kann ja auch mal die Gegenfrage stellen, welche Erwartungshaltung ein Käufer hat, der einen als defekt beschriebenen Artikel für 1,50 Euro kauft und dann erwartet, dass dieser Artikel einwandfrei in Ordnung und eben nicht defekt ist.
Wahrscheinlich folgende: Ist er defekt gibt er den Artikel einfach zurück, kostet ihn ja nichts. Und wenn er ganz abgewichst ist und eine einwandfreie Kamera für 1,50 Euro erwischt, hat er vielleicht noch eine baugleiche Kamera herumliegen, bei der die Batterien ausgelaufen sind und gibt die zurück. Shoppen war nie so günstig wie heute!
Und am Besten finde ich noch, wenn dann Leute daher kommen, die seit Oktober 2023 Mitglied sind, im Profil 0% positive Bewertungen aufweisen, sich hier aber als Moralapostel aufspielen. Du bist nicht zufällig identisch mit dem Käufer, den ich auf diesen Thread aufmerksam gemacht habe?
Es gibt aber auch ganz andere Käufer. Neulich hat mir doch tatsächlich jemand eine Dankeskarte zu Weihnachten mit 10 Euro beiliegend geschickt, weil sie einen Artikel bei mir gekauft hat, der nur 1,50 gekostet hat und deutlich mehr wert war. Das ist dann mal wieder eine Lichtblick, der einen ermuntert, die Plattform auch weiterhin zu nutzen.
04-01-2024 12:05
Hallo
Im Prinzip haben hier doch alle recht.Ein VK ,der sich der Wegwerfgesellschaft nicht anschließen
will ,der Käufer,der ein nicht reparierbares Gerät zurückschickt und Ebay ,das die
Stornierung akzeptiert.
Es stellt sich doch nur die Frage ,ob Du das Gerät eingestellt hättest,wenn Du
das Batteriefach hättest öffnen können.
04-01-2024 12:16
04-01-2024 17:32
>>Das ist dann mal wieder eine Lichtblick, der einen ermuntert, die Plattform auch weiterhin zu nutzen.
Das funktioniert plattformunabhängig. Auch nebenan hatte ich schon des Glück einer bewussten Überzahlung.
04-01-2024 21:54
Und wenn nicht, dann googelt man das, bevor man den Anschein erweckt, daß vermutlich nur der Akku leer ist.
Der Zehner Sendungskosten als "Verlust" ist mehr als verdient.
04-01-2024 22:02
@dalke66 schrieb:Vermutlich habe ich im Laufe der letzten 20 Jahre hunderte von Artikeln hier bei Ebay verkauft und zeitweise auch für 5stellige Beträge im Jahr gekauft. Dies ist im Übrigen auch nicht mein einziger Account.
Ich kann mich jetzt an eine einzige schlechte Bewertung erinnern. So schlecht können meine Beschreibungen also nicht sein. Tendenziell sind sie sogar schlechter als der Zustand, was aber anscheinend noch nicht ausreichend zu sein scheint.
Einen Gutachter möchte ich für einen 1,50 Euro Artikel nicht beschäftigen müssen.
Man kann ja auch mal die Gegenfrage stellen, welche Erwartungshaltung ein Käufer hat, der einen als defekt beschriebenen Artikel für 1,50 Euro kauft und dann erwartet, dass dieser Artikel einwandfrei in Ordnung und eben nicht defekt ist.
Wahrscheinlich folgende: Ist er defekt gibt er den Artikel einfach zurück, kostet ihn ja nichts. Und wenn er ganz abgewichst ist und eine einwandfreie Kamera für 1,50 Euro erwischt, hat er vielleicht noch eine baugleiche Kamera herumliegen, bei der die Batterien ausgelaufen sind und gibt die zurück. Shoppen war nie so günstig wie heute!
Und am Besten finde ich noch, wenn dann Leute daher kommen, die seit Oktober 2023 Mitglied sind, im Profil 0% positive Bewertungen aufweisen, sich hier aber als Moralapostel aufspielen. Du bist nicht zufällig identisch mit dem Käufer, den ich auf diesen Thread aufmerksam gemacht habe?
Es gibt aber auch ganz andere Käufer. Neulich hat mir doch tatsächlich jemand eine Dankeskarte zu Weihnachten mit 10 Euro beiliegend geschickt, weil sie einen Artikel bei mir gekauft hat, der nur 1,50 gekostet hat und deutlich mehr wert war. Das ist dann mal wieder eine Lichtblick, der einen ermuntert, die Plattform auch weiterhin zu nutzen.
Deine Arroganz in Ehren - aber Forenaccount sagt Dir so gar nix, ne ...
Sperrliste auch nicht ?!
am 04-01-2024 22:05 - zuletzt bearbeitet am 04-01-2024 22:08 von kh-sandra
@terri131719 schrieb:
Und wenn nicht, dann googelt man das, bevor man den Anschein erweckt, daß vermutlich nur der Akku leer ist.
Der Zehner Sendungskosten als "Verlust" ist mehr als verdient.
Ein erwachsener Mensch, will uns hier weismachen, er besäße nicht die Fähigkeit, das Batteriefach einer 08/15-Kamera zu öffnen? Schwer zu glauben.
Ein Ebayer, der lt. eigener Aussage als Verkäufer hunderte Transaktionen durchgeführt hat und damit die entsprechende Erfahrung hinsichtlich zu erlösender Erträge besitzen sollte, will uns hier weismachen, er würde eine Kamera als defekt verkaufen, anstatt die Funktion zu prüfen? Und damit einen signifikant höheren Ertrag erzielen zu können, falls funktionstüchtig? Schwer zu glauben.
Ich persönlich werte es für mich so, dass hier mal wieder ein TE aufgeschlagen ist, der lediglich der Ansicht ist, das Wörtchen "defekt" entbinde als Generalvollmacht von jeder Verantwortlichkeit beim Verkauf von Müll.
04-01-2024 22:28
Dann eben ohne bildlich ...
Schaut in die "Neutralen" als VK: Die passen ins Bild.
04-01-2024 23:36
Vielleicht hätte ich das Gerät trotzdem eingestellt, natürlich mit dem Hinweis darauf. Ich kann es im nachhinein nicht mehr sagen.
Zum Batteriefach im übrigen. Ich besitze selbst 4 Geräte, in denen schon mal die Batterien ausgelaufen sind und die ich weiter betreibe. Ein Kofferradio, einenen Lufterfrischer, eine Taschenlampfe und ein Batterieladegerät. Zwei weitere Geräte ließen sich nicht reparieren. Normalerweise genügt es das Batteriefach zu reinigen, die Kontakte mit einem Schraubenzieher blank zu kratzen und das Gerät funktioniert auch mit einem Batteriefach, in dem schon einmal eine Batterie ausgelaufen ist.
Der Kommentar wird wird mir wahrscheinlich wieder negativ ausgelegt. Ist mir aber letztlich auch egal.
04-01-2024 23:37
Tja, es sind nicht alle Menschen gleich und nicht alle unfehlbar.
Leider muss ich mir eingestehen, dass ich auch mal nicht alles perfekt mache. Es gab an dem Batteriefach keinen Schieber oder etwas ähnliches, wie bei meinen übrigen Kameras. Ich weiß bis heute nicht, wie man es hätte öffnen können. Vermutlich musste man Schrauben lösen.
04-01-2024 23:38
Interessant. Das ist ja ein Lichtblick.
04-01-2024 23:43
Du scheinst besonders schlau zu sein, ich bin es leider nicht.
04-01-2024 23:50
Nein, sagt mir nichts. Aber ich profitiere gerne von deinem Wissen. Das der vom Narrenschiff nicht ganz neu ist war mir klar. Das Forenprofil habe ich gesehen, interssiert mich aber nicht.
Allein der Name "Narrenschiff" ist ja schon eine Provokation gegen diese Plattform, daher bin ich davon augegangen, dass er schon mal gesperrt wurde. Liege ich mit dieser Vermutung richtig?