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Ungewollte Anzeigengebühren

Hallo liebe Community,

 

ich nutze eBay seit 17 Jahren als privater Nutzer und bin grundsätzlich begeistert von der Plattform, dem Service und der Weiterentwicklung – in jeder Hinsicht. Aufgrund einer aktuellen Fragestellung habe ich nun auch die Community (vielen Dank miriam@ebay) entdeckt : - )

 

Zuerst dachte ich, das Problem liegt nur an mir selbst und lässt sich mit der eigenen Tollpatschigkeit erklären. Dann habe ich hier aber gesehen, dass es schon mehreren Nutzern (gerade in letzter Zeit) so oder so ähnlich ging. Je länger ich dazu suche, desto mehr vergleichbare Fälle aus diesem und dem letzten Jahr finde ich...

 

Folgendes ist passiert: Ich veröffentliche mehrere Anzeigen, verkaufe dann auch einige Artikel und stelle später fest, dass bei einigen Transaktionen (ohne erkennbare Logik in der Auswahl) Anzeigengebühren von eBay einbehalten wurden. Seit ein paar Jahren hat sich so still und heimlich, weil ich niemals auch nur eine einzige Anzeige schalten wollte und deshalb auf diesen Aspekt hin die Transaktionen nicht überprüft sondern der Abrechnung von eBay unterm Strich vertraut hatte, eine ordentliche Summe von mehreren hundert Euro angesammelt.

 

Dann habe ich ein paar Tests gemacht und herausgefunden, dass es zwar komischerweise nicht immer, aber in einigen Fällen so abläuft: Man erstellt einen Artikel, fügt Bilder, Preis, Beschreibung etc. hinzu und scrollt nach unten, um das Resultat zu speichern bzw. zu veröffentlichen. Dabei nimmt man (wenn überhaupt – ich erst, seit ich vor ein paar Tagen auf das Thema aufmerksam wurde) nur nebenbei wahr, dass im letzten Abschnitt ganz unten vor dem blauen Bestätigungsbutton der Regler der kostenpflichtigen Anzeige bereits von automatisch aktiviert ist (wie gesagt, das ist nur manchmal der Fall, nicht immer).

 

Besonders verrückt: Manchmal springt der Anzeigen-Regler dann innerhalb von Sekunden und von alleine auf „deaktiviert“. Das ist ziemlich unvorhersehbar…

 

Die Tatsache also, als (privater) Verkäufer aktiv darauf achten zu müssen, dass kostenpflichtige Optionen vorausgewählt sein könnten, ist für mich mit dem von eBay gerade im Moment stark beworbenen „kostenlosen Verkaufen“ nicht so ganz vereinbar. Dann müsste man sich schon darauf verlassen können und nur Gebühren oder zusätzliche Leistungen bezahlen, wenn man sie auch tatsächlich bewusst und proaktiv bestellt hat. Ich empfinde das jedenfalls als widersprüchlich. Wenn mich eBay kostenlos eine Anzeige schalten lassen möchte, dann darf auch nicht nur für eine Sekunde aus technischen oder sonstigen Gründen die Möglichkeit bestehen, dass ungewollt eine Anzeigen- oder sonstige Gebühr veranlasst wird.

 

Mich würde jetzt interessieren, wie die Community dazu steht, ob es noch weitere ähnliche Erfahrungen gibt und wie eBay damit umgehen möchte. Ich hätte natürlich gerne das einbehaltene Geld zurück und würde mir auch wünschen, dass dieses „Risiko“ beim Einstellen von Artikeln in Zukunft nicht mehr besteht.

 

Viele Grüße und einen schönen Abend

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1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

Hallo @cartman1789, vielen Dank, dass du in die Community gekommen bist, um deine Beobachtung vorzustellen und für die positiven Worte hinsichtlich der Weiterentwicklung unseres Marktplatzes. Da deine @-Erwähnung leider nicht erfolgreich war und ich somit keine Benachrichtigung erhalten habe, konnte ich deinen Beitrag erst Anfang dieser Woche aufgrund deiner PN vernehmen - so geht das Markieren anderer Mitglieder richtig.

 

Ich merke anhand der bisherigen Kommunikation mit uns zu diesem Thema, dass du dir im konkreten Fall noch eine genauere Prüfung wünscht und bin gewillt, deine Situation intern nochmals entsprechend vorzustellen und deine Kritik hinsichtlich "unbeabsichtigter Anzeigenwerbung" durch die Umstellung des Anzeigen-Reglers "in letzter Sekunde", wie du es beschreibst, an unsere Abteilung für private Verkäufer*innen heranzutragen.

 

Das wird jedoch nichts an unserer bereits telefonisch und per E-Mail mitgeteilten Rückmeldung hinsichtlich der Anzeigengebührengutschrift ändern - der Zeitraum, in dem du deine Artikel erfolgreich über Anzeigenwerbung verkaufen konntest, ist zu lange. Wir können das nicht als einmalig unterlaufenen Fehler werten und wie @myeatnordic schon schreibt, sind auch privat handelnde Verkäufer*innen dazu angehalten, die Richtigkeit ihrer Angebote zeitnahe zu kontrollieren. Vor dem Einstellen eines jeden Artikels weisen wir auch immer auf die geltenden Nutzungsbedingungen hin. Die Höhe der eventuell anfallenden Anzeigengebühr ist zum Einstellzeitpunkt in den meisten Fällen noch nicht bekannt.

 

miriamebay_0-1714551602636.png

 

Der Verkauf von Artikeln bei eBay Deutschland ist für private Verkäufer*innen seit dem 1. März 2023 kostenlos. Verkäufer*innen müssen weder eine Angebotsgebühr (für bis zu 320 Angebote pro Monat) noch bei erfolgreichem Verkauf eine Verkaufsprovision an eBay zahlen. Wie auch auf anderen Plattformen fallen für private Verkäufer*innen jedoch Gebühren an, wenn kostenpflichtige Zusatzoptionen genutzt, bebotene Auktionen vorzeitig beendet oder Werbeanzeigen geschaltet werden (Gebührenübersicht). 

 

In den letzten Jahren hat sich bei eBay einiges getan, das gerade in der Community bedauerlicherweise manchmal "übersehen" wird. Viele Bereiche unserer Website wurden mit neuen Funktionen und einer intuitiveren Darstellung ausgestattet. So auch der Tab Zahlungen, über den du genau nachvollziehen kannst, welche Auszahlungen auf dein hinterlegtes Bankkonto überwiesen werden und wie sich die Erlöse zusammensetzen. Auch in deiner Verkauft-Übersicht zeigen wir dir, wenn Artikel über Anzeigen verkauft wurden und in den jeweiligen Einzelheiten zum Kauf siehst du auch die dafür angefallene Anzeigengebühr, welche direkt von deinem Erlös abgezogen wird. Während meiner Prüfung konnte ich feststellen, dass bis Anfang April in deinem eBay-Konto eine gut für dich performende Anzeigenkampagne für 6 Monate aktiv gewesen ist. Das kannst du nachvollziehen, indem du dir dein Kampagnen-Cockpit aufrufst. Neu eingestellte Angebote werden dann automatisch dieser Kampagne zugeordnet. 

 

Für den Kampagnentyp "Anzeigen Standard" gilt Folgendes: Gebühren werden nur berechnet, wenn deine Anzeige angeklickt wurde und der*die Käufer*in binnen 30 Tagen einen deiner beworbenen Artikel kauft. Das bedeutet, dass du für diesen Service nur bezahlst, wenn er deinen Umsatz steigert. Wenn der*die Käufer*in den Artikel später als 30 Tage nach dem Klicken auf die Anzeige kauft, stellen wir keine Anzeigengebühr in Rechnung - daher auch die dir "willkürlich" erscheinende Anzeigengebührenverrechnung. Als Gebührengrundlage gilt bei eBay immer der Gesamtpreis, es handelt sich hierbei um eine globale Geschäftsentscheidung.

 

Da du doch einiges verkaufst und dich scheinbar gerne mit eBay beschäftigst, wäre möglicherweise für dich ein Wechsel auf das Verkäufer Cockpit Pro eine gute Entscheidung. Es ist mit Funktionen ausgestattet, die für fortgeschrittene Verkäufer*innen sehr wertvoll sein können. Wenn es dir nicht gefällt, kannst du es jederzeit rechts oben wieder deaktivieren und zur vertrauten Ansicht wechseln.

 

Meine Antwort an dich ist jetzt etwas länger ausgefallen, aber mir ist es wichtig, auf alle Aspekte gründlich einzugehen. Ich hoffe, dass du eBay weiterhin treu bleibst und mit den von uns erhaltenen Tipps sicherstellen kannst, dass du zukünftig einen noch besseren Überblick über die Performance (organisch als auch bezahlt) deiner Angebote bei eBay hast. Auch wenn ich mich zum Teil in deine Gefühlslage hineinversetzen kann, so dürfen wir nicht vergessen, dass du über unseren Marktplatz deine nicht mehr benötigten Gegenstände schnell, reibungslos und ohne Hin und Her verkaufen konntest und dadurch die Haushaltskasse aufgebessert werden konnte.

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay

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Nachricht 12 von 16
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15 ANTWORTEN 15

Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

Hej,

 

wenn wir ein komplett neues Angebot erstellen haben wir das nicht. Wenn wir aber eine Vorlage von einem Produkt nutzen oder ein ähnliches Produkt auswählen worauf bei uns Anzeige geschaltet ist übernimmt er das.

Probier es mal aus mit einem komplett neuen Artikel erstellen und dann guck mal ob es so passt.

Ob es so richtig ist das Ebay direkt automatisch Anzeige schaltet um mehr zu verdienen ist ein anderes Thema. Letztendlich sind immer wir Verkäufer dazu verpflichtet die Korrektheit des Artikels vor dem Einstellen zu überprüfen.

 

Hej då, och vi ses.

MyEatNordic

 

 

Nachricht 2 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren


@cartman1789  schrieb:

 

[...] ist für mich mit dem von eBay gerade im Moment stark beworbenen „kostenlosen Verkaufen“ nicht so ganz vereinbar.


Hallo @cartman1789 

 

...ich glaube, genauso ist das mit dem "kostenlosen" Verkaufen auf eBay auch geplant gewesen seitens des Konzerns. So ganz umsonst soll es dann halt bitte doch nicht sein, eBay hat sicher nichts zu verschenken.

 

Aber das ist nur meine bescheidene Meinung, tut mir leid, dass Deine Begeisterung nun einen Kratzer erhalten hat...

 

Gruß

RKF

Nachricht 3 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

Vielen Dank für die Reaktion!

 

Ich habe tatsächlich beides ausprobiert, weil ich mir das auch schon gedacht habe – und im Ergebnis bleibt es leider unvorhersehbar, wie sich der Regler verhält. Letztlich beißt sich dabei doch auch die Katze in den **Autsch**: Da ich wie gesagt niemals aktiv Anzeigen geschaltet habe, würde auch eine Lokalisierung des Problems in der Übernahme eines ähnlichen Artikels am Ende nur dafür sprechen, dass sich ein ungewolltes Anfangsproblem fortsetzt.  

 

Beim letzten Satz bin ich total bei Dir und finde, dass man niemals sparsam mit der Eigenverantwortung umgehen darf. Deshalb hätte ich auch ohne die Kenntnis der ähnlichen Erfahrungsberichte hier wahrscheinlich nichts gesagt.

 

Aber an diesen Maßstab sollte sich eben insbesondere auch eBay gebunden fühlen – insbesondere, wenn es Regeln selbst aufstellt und durch technische Möglichkeiten etc. die Plattform kontrollieren kann. Und vor allem dann, wenn es auch an anderen Stellen liebend gerne mit Vertrauen wirbt (siehe nur Käuferschutz usw.)

Nachricht 4 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

Vielen Dank für die Antwort! Ich hoffe nicht, dass Du Recht hast... Das wäre eine bedauerliche und ungeschickte Strategie.

 

Es macht nämlich einen großen Unterschied, ob Gebühren ungewollt anfallen oder ob man sich vorher darauf einstellen kann und deshalb eine aktive Entscheidung vorausgeht.

 

So hätte ich in einigen Fällen vielleicht nicht (über eBay) verkauft, den Preis höher angesetzt oder eben das transparente Anfallen der Kosten ganz bewusst in Kauf genommen, weil es mir die Sache wert gewesen wäre. Denn es ist natürlich nachvollziehbar, dass sich eBay mit Einnahmen finanziert. Nur bitte nicht so...

Nachricht 5 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren


@cartman1789  schrieb:

[...] Das wäre eine bedauerliche und ungeschickte Strategie.

 


Hallo @cartman1789 

ich kenne bei eBay seit Jahren leider nur noch "bedauerliche und ungeschickte" Strategien.

 


@cartman1789  schrieb:

[...] So hätte ich in einigen Fällen vielleicht nicht (über eBay) verkauft [...]


...genau die Erklärung für eBay´s Strategie.

 

Muss ja jeder selbst entscheiden, ob er hier noch verkaufen will, aber eins ist definitiv anders als noch vor Jahren: Heute muss man bei eBay ganz genau hinschauen, manchmal kommt mir eBay heute vor wie ein einziges intransparentes Fallen-Konstrukt.

 

Gruß

RKF

Nachricht 6 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

"Folgendes ist passiert: Ich veröffentliche mehrere Anzeigen, verkaufe dann auch einige Artikel und stelle später fest, dass bei einigen Transaktionen (ohne erkennbare Logik in der Auswahl) Anzeigengebühren von eBay einbehalten wurden. Seit ein paar Jahren hat sich so still und heimlich, weil ich niemals auch nur eine einzige Anzeige schalten wollte und deshalb auf diesen Aspekt hin die Transaktionen nicht überprüft sondern der Abrechnung von eBay unterm Strich vertraut hatte, eine ordentliche Summe von mehreren hundert Euro angesammelt."

 

hallo @cartman1789 

Letzteres kann eigentlich nicht sein, denn sooo lange gibt es diese Geschichte mit den Anzeigen noch

gar nicht, zumindest bei privaten Verkäufern...

 

Bei mir verhält es sich so.....  wenn ich ein Angebot neu einstelle, sind bei mir "Preisvorschlag" und "Abholung und Versand"  voreingestellt, was mich auch nervt, aber nicht "Anzeigentarif" !

Wenn ich über "ähnlichen Artikel einstellen" gehe, für den ich vorher selbst einen

Anzeigentarif gewählt habe, dann wird dieser natürlich übernommen... so wird es wohl auch sein,

wenn man ein ähnliches Angebot eines anderen Verkäufers übernimmt. was ich nicht mache.

 

Daß der Knopf sich während der Angebotserstellung selbtstätig ein und ausschaltet konnte

ich noch gar nie beobachten....

 

Was mich schon lange stört, ist, daß auf diesen Anzeigentarif nochmals 19% Mehrwertsteuer kommen,

was weiterhin nicht an prominenter Stelle nochmals angezeigt wird....

 

*************************************************************************************
Die Vergangenheit ist geschrieben, aber die Zukunft ist noch nicht in Stein gemeißelt
( Captain Jean-Luc Picard)

Nachricht 7 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren


@dmary56  schrieb:

[...]

Was mich schon lange stört, ist, daß auf diesen Anzeigentarif nochmals 19% Mehrwertsteuer kommen,

was weiterhin nicht an prominenter Stelle nochmals angezeigt wird....

[...]


Hall @dmary56 

 

für mich sind Anzeigen irrelevant, da ich keine schalte.

Du hast völlig recht. Ich finde darüberhinaus, es sollte noch deutlicher darauf hingewiesen werden, dass die Anzeigengebühr auch auf die Versandkosten fällig werden - aber das finde ich ohnehin mehr als fragwürdig seitens eBay, denn Versandkosten sind für eBay-Verkäufer nicht das primär beworbene Produkt [sofern sie keine Versanddienstleitungen anbieten].

 

Gruß

RKF

Nachricht 8 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

Vielen Dank für die Reaktion! Darüber habe ich noch nicht nachgedacht, und habe es auch noch nicht getan – aber falls Anzeigentarife von fremden ähnlichen Angeboten ungefragt übernommen würden, fände ich das besonders krass und... "aufgezwungen".

 

Bei einem "kopierten" vorherigen eigenen Artikel, bei dem bewusst Anzeigen aktiviert wurden, halte ich es zwar auch nicht für zwingend und korrekt (weil der Artikel ja nur ähnlich ist und selbst bei Identität eine andere Verkaufsstrategie verfolgt werden könnte), aber da ist es wenigstens irgendwie nachvollziehbar bzw. aus Sicht von eBay ansatzweise erklärbar.

Nachricht 9 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

So langsam verstehe ich Deine Einstellung @rotoskop-kulturfilm ...

 

Die Umsatzsteuer als solche ist ja plausibel, aber es müsste vorher einen deutlichen Hinweis darauf geben. Der kann aber natürlich nicht vorhanden gewesen sein, wenn selbst die Anzeigenschaltung an sich tendenziell "unterm Radar" vonstattengeht.

 

Die Versandkosten als Berechnungsgrundlage mitzunehmen finde ich auch nicht nachvollziehbar, zumindest falls sie (wie vermutlich typischerweise) 1:1 durchlaufen, d. h. keinen Erlös darstellen und es damit nicht bei einer wie von eBay suggerierten (prozentualen) Beteiligung bleibt, sondern vielmehr den Charakter echter zusätzlicher Kosten haben.

Nachricht 10 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren


@cartman1789  schrieb:

[...]

Die Versandkosten als Berechnungsgrundlage mitzunehmen finde ich auch nicht nachvollziehbar, zumindest falls sie (wie vermutlich typischerweise) 1:1 durchlaufen, d. h. keinen Erlös darstellen und es damit nicht bei einer wie von eBay suggerierten (prozentualen) Beteiligung bleibt, sondern vielmehr den Charakter echter zusätzlicher Kosten haben.


Hallo @cartman1789 

 

auf Privatverkäufer bezogen habe ich meine Zweifel, dass das verbraucherrechtlich in Ordnung geht:

Es ist einfach nicht naheliegend, dass ein Verkäufer [der keine Versanddienstleistung erbringt] seine Versandkosten bewerben will, daher muss der Verkäufer auch nicht davon ausgehen, dass eBay darauf Kosten berechnet. Aus diesem Grund müsste viel deutlicher darauf hingewiesen werden.

 

eBay weiß, dass es für seine Verkäufer nicht naheliegend ist, diese Leistung buchen zu wollen, aber der VK hat ja keine Wahl.

 

Ich folgere: die versandkosten-anteiligen Anzeigenkosten sind realiter nur versteckte/getarnte produkt-Anzeigen-Kosten.

 

Aber ich bin ja kein Verbraucherrechtler, deshalb ist das alles nur Fantasie 😉

 

Fakt ist:

 

Kosten im Kleingedruckten verstecken, "Dynamische" Kosten einbauen [Anzeigen], bei denen eBay völlig intransparent über die Höhe entscheidet.

Solche Methoden hat eBay früher nicht nötig gehabt.
Heute schon.

 

Gruß

RKF

 

Nachricht 11 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

Hallo @cartman1789, vielen Dank, dass du in die Community gekommen bist, um deine Beobachtung vorzustellen und für die positiven Worte hinsichtlich der Weiterentwicklung unseres Marktplatzes. Da deine @-Erwähnung leider nicht erfolgreich war und ich somit keine Benachrichtigung erhalten habe, konnte ich deinen Beitrag erst Anfang dieser Woche aufgrund deiner PN vernehmen - so geht das Markieren anderer Mitglieder richtig.

 

Ich merke anhand der bisherigen Kommunikation mit uns zu diesem Thema, dass du dir im konkreten Fall noch eine genauere Prüfung wünscht und bin gewillt, deine Situation intern nochmals entsprechend vorzustellen und deine Kritik hinsichtlich "unbeabsichtigter Anzeigenwerbung" durch die Umstellung des Anzeigen-Reglers "in letzter Sekunde", wie du es beschreibst, an unsere Abteilung für private Verkäufer*innen heranzutragen.

 

Das wird jedoch nichts an unserer bereits telefonisch und per E-Mail mitgeteilten Rückmeldung hinsichtlich der Anzeigengebührengutschrift ändern - der Zeitraum, in dem du deine Artikel erfolgreich über Anzeigenwerbung verkaufen konntest, ist zu lange. Wir können das nicht als einmalig unterlaufenen Fehler werten und wie @myeatnordic schon schreibt, sind auch privat handelnde Verkäufer*innen dazu angehalten, die Richtigkeit ihrer Angebote zeitnahe zu kontrollieren. Vor dem Einstellen eines jeden Artikels weisen wir auch immer auf die geltenden Nutzungsbedingungen hin. Die Höhe der eventuell anfallenden Anzeigengebühr ist zum Einstellzeitpunkt in den meisten Fällen noch nicht bekannt.

 

miriamebay_0-1714551602636.png

 

Der Verkauf von Artikeln bei eBay Deutschland ist für private Verkäufer*innen seit dem 1. März 2023 kostenlos. Verkäufer*innen müssen weder eine Angebotsgebühr (für bis zu 320 Angebote pro Monat) noch bei erfolgreichem Verkauf eine Verkaufsprovision an eBay zahlen. Wie auch auf anderen Plattformen fallen für private Verkäufer*innen jedoch Gebühren an, wenn kostenpflichtige Zusatzoptionen genutzt, bebotene Auktionen vorzeitig beendet oder Werbeanzeigen geschaltet werden (Gebührenübersicht). 

 

In den letzten Jahren hat sich bei eBay einiges getan, das gerade in der Community bedauerlicherweise manchmal "übersehen" wird. Viele Bereiche unserer Website wurden mit neuen Funktionen und einer intuitiveren Darstellung ausgestattet. So auch der Tab Zahlungen, über den du genau nachvollziehen kannst, welche Auszahlungen auf dein hinterlegtes Bankkonto überwiesen werden und wie sich die Erlöse zusammensetzen. Auch in deiner Verkauft-Übersicht zeigen wir dir, wenn Artikel über Anzeigen verkauft wurden und in den jeweiligen Einzelheiten zum Kauf siehst du auch die dafür angefallene Anzeigengebühr, welche direkt von deinem Erlös abgezogen wird. Während meiner Prüfung konnte ich feststellen, dass bis Anfang April in deinem eBay-Konto eine gut für dich performende Anzeigenkampagne für 6 Monate aktiv gewesen ist. Das kannst du nachvollziehen, indem du dir dein Kampagnen-Cockpit aufrufst. Neu eingestellte Angebote werden dann automatisch dieser Kampagne zugeordnet. 

 

Für den Kampagnentyp "Anzeigen Standard" gilt Folgendes: Gebühren werden nur berechnet, wenn deine Anzeige angeklickt wurde und der*die Käufer*in binnen 30 Tagen einen deiner beworbenen Artikel kauft. Das bedeutet, dass du für diesen Service nur bezahlst, wenn er deinen Umsatz steigert. Wenn der*die Käufer*in den Artikel später als 30 Tage nach dem Klicken auf die Anzeige kauft, stellen wir keine Anzeigengebühr in Rechnung - daher auch die dir "willkürlich" erscheinende Anzeigengebührenverrechnung. Als Gebührengrundlage gilt bei eBay immer der Gesamtpreis, es handelt sich hierbei um eine globale Geschäftsentscheidung.

 

Da du doch einiges verkaufst und dich scheinbar gerne mit eBay beschäftigst, wäre möglicherweise für dich ein Wechsel auf das Verkäufer Cockpit Pro eine gute Entscheidung. Es ist mit Funktionen ausgestattet, die für fortgeschrittene Verkäufer*innen sehr wertvoll sein können. Wenn es dir nicht gefällt, kannst du es jederzeit rechts oben wieder deaktivieren und zur vertrauten Ansicht wechseln.

 

Meine Antwort an dich ist jetzt etwas länger ausgefallen, aber mir ist es wichtig, auf alle Aspekte gründlich einzugehen. Ich hoffe, dass du eBay weiterhin treu bleibst und mit den von uns erhaltenen Tipps sicherstellen kannst, dass du zukünftig einen noch besseren Überblick über die Performance (organisch als auch bezahlt) deiner Angebote bei eBay hast. Auch wenn ich mich zum Teil in deine Gefühlslage hineinversetzen kann, so dürfen wir nicht vergessen, dass du über unseren Marktplatz deine nicht mehr benötigten Gegenstände schnell, reibungslos und ohne Hin und Her verkaufen konntest und dadurch die Haushaltskasse aufgebessert werden konnte.

 

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 12 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

Vielen Dank miriam@ebay für die ausführliche Antwort, das weiß ich zu schätzen. Ich finde es auch super, dass Du die Anmerkungen an die entsprechende Abteilung weiterleitest, sodass sich an der Stelle etwas verbessern kann – vorausgesetzt, und so klingen Deine Worte – eBay hat kein Interesse am Einnehmen von "untergejubelten" Kosten.

 

Ich bin aber natürlich nicht glücklich darüber, dass für den konkreten Fall, in dem unbestellte Leistungen bereits berechnet wurden, keine Kompensation vorgesehen ist. Da sagt mir mein Rechtsgefühl, dass weder der Zeitraum (den Du ansprichst, indem sich der Vorfall wiederholt hat) ausschlaggebend sein kann, noch, dass die Verantwortung zur doppelten Überprüfung vor dem Hintergrund der grundsätzlich versprochenen Gebührenfreiheit und dem seltsamen Umschalten des Reglers auf den Verkäufer abgewälzt werden darf. Dagegen sprechen nämlich, wie es @rotoskop-kulturfilm schon angedeutet hat, Schutzvorschriften für Verbraucher. Ich überlege, das von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. 

 

Ich möchte auch noch sagen, dass ich Dir zustimme in der Hinsicht, dass eBay eine Möglichkeit darstellt, nicht mehr benötigte Gegenstände zu verkaufen. Nur das mit dem "reibungslos" würde ich nicht ohne Einschränkungen unterschreiben. Das liegt aber nicht unbedingt an den (Ver-)Käufern, sondern an teilweise sehr einseitigen und eigenwilligen Regelungen (wie viele andere Forenbeiträge hier belegen), die eBay über die Jahre entwickelt hat und die in vielen Fällen in nicht einleuchtender Weise von gesetzlichen Regelungen abweichen und insofern eine gewisse Unsicherheit im Voraus oder Frustation im Nachhinein begründen. Aber das sprengt den Rahmen von diesem Thema... 

 

Ich akzeptiere Deine Antwort hier als Lösung, weil ich davon ausgehe, dass Du in der Sache unternommen hast, was in Deiner Macht steht. Danke dafür!

Nachricht 13 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

 .... der grundsätzlich versprochenen Gebührenfreiheit ...

 

Grundsätzlich wurde die so nicht versprochen.

Eine flüchtige Kenntnisnahme mag zu dieser Annahme verleiten, stimmt aber nicht mit den Nutzungsbedingungen von Ebay überein.

Denn es gibt Ausnahmen, die auch von Ebay kommuniziert werden:

https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/selling-fees?id=4822

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 14 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

Hi, danke für Deinen Beitrag! Dass es überhaupt kostenpflichtige Ausnahmen vom Grundsatz gibt, wird hier allerdings gar nicht kritisiert. Vielmehr geht es um die Art und Weise des Zustandekommens der Ausnahmen.

 

In dem von Dir geteilten Link heißt es von eBay: "Es können Gebühren anfallen, wenn Sie Zusatzoptionen auswählen". Das Begriffsverständnis von "auswählen" setzt einen Akt des Willens und der positiven Betätigung voraus (wie jede andere Verursachung von Verträgen auch), und der lag hier nicht vor – dennoch sind Gebühren angefallen.

 

Wenn nun eBay mit der Gebührenfreiheit wirbt, wie es das seit einiger Zeit rege tut, dann sollte das schon Hand in Hand gehen mit eben einer echten, fairen und transparenten Wahlfreiheit zur Anzeigenschaltung, für die dann Gebühren anfallen. Dazu passen jedoch automatisch übertragene Anzeigentarife aus eigenen Vorlagen, gar aus fremden kopierten Artikeln (wie oben angedeutet wurde) oder – wie in meinem Fall – aufgrund von einem Aktivierungsregler, der hin- und herspringt, überhaupt nicht.

Nachricht 15 von 16
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Betreff: Ungewollte Anzeigengebühren

 

Man muss halt aufpassen, was beim Erstellen des Angebotes aktiviert wurde oder bereits aktiviert ist.

Nicht dass ich eine Vorauswahl gut fände, das nur nebenbei.

 

Ganz besondere Sorgfalt sollte man walten lassen, wenn Angebote von anderen Anbietern übernommen werden.

Um eine peinlichst genau Überprüfung kommt man nicht drum rum, wenn man doch eventuell anfallende Gebühren vermeiden möchte.

 

Bei der Werbung mit Gebührenfreiheit sollte Ebay besser mit Sternchen arbeiten, die in der Fußnote erklären, dass unter Umständen doch Gebühren anfallen können.

 

Die korrektere Bezeichnung wäre eher Provisionsfreiheit, denn die fällt in der Tat nicht an, Gebühren hingegen sind möglich. 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

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