06-02-2024 21:04
06-02-2024 21:10 - bearbeitet 06-02-2024 21:10
@krauti91 Guten Abend. 🙂 Du solltest deine Steuernummer auf jeden Fall hinterlegen, da sonst die Gefahr besteht, dass eventuell anstehende Auszahlungen einbehalten werden und dein Nutzerkonto eingeschränkt wird.
Die Daten die von uns an die Finanzbehörde übermittelt werden, erhältst du in Kopie als PDF-Datei.
Weitere hilfreiche Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz und den Meldepflichten findest du hier.
Liebe Grüße,
Nina
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
06-02-2024 21:15
06-02-2024 21:18 - bearbeitet 06-02-2024 21:18
@krauti91 Für die noch offenen Fragen empfehle ich dir, dich an einen Steuerberater zu wenden. Dieser wird dir mit Sicherheit alles offene beantworten können. 🙂
Liebe Grüße,
Nina
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06-02-2024 22:51
Hallo @krauti91
Du könntest auch dein Finanzamt kontaktieren und die Sache mit denen direkt klären.
Wenn du Gegenstände aus deinem privaten Haushalt verkaufst, sollte es keine Schwierigkeiten geben.
Anders würde es aussehen, wenn du die Artikel (erst vor kurzem) gekauft hast, um damit einen Gewinn zu erziehlen.
Es geht übrigens nicht um deine Steuernummer, die du angeben sollst, sondern um deine Steuer-ID.
Das ist ein Unterschied.
06-02-2024 23:39
Auf jeden Fall solltest Du eine Variante ganz sicher tun -
Verstecken kannst du nichts, das ist jetzt 1 Jahr schon bekannt !
07-02-2024 01:36
Hallo
Nach meiner Einschätzung ist der Verkauf aus einer alten Legosammlung nicht
steuerpflichtig.Normalerweise dürfte der zuständige Sachbearbeiter
den Vorgang nach Eintreffen der Ebay Meldung sofort abhaken.
Problematisch könnte nur der Verkauf von gleichartigen Baukästen sein
z.B.Caribbean Clipper,Eldorado Fortress und Black Seas Barracuda.
Falls es zu Rückfragen hierzu kommt ,sollte man eine plausible Erklärung
parat haben.
Ob ein Steuerberater noch hilfreich sein kann ,möchte ich bezweifeln.
07-02-2024 02:55
@asdfeatabus schrieb:Hallo
Nach meiner Einschätzung ist der Verkauf aus einer alten Legosammlung nicht
steuerpflichtig.Normalerweise dürfte der zuständige Sachbearbeiter
den Vorgang nach Eintreffen der Ebay Meldung sofort abhaken.
Ähm,
das FA wird nicht informiert, was verkauft wird, also wieso soll er deswegen was abhaken?
Und ausserdem geht die ebay-Meldung nicht an das Finanzamt sondern erst einmal an das Bundeszentralamt für Steuern. Was die dann abgleichen und den einzelnen Finanzämtern dann zu Prüfung melden oder weiterleiten steht auch in den Sternen.
07-02-2024 10:38
Hallo
In meinem Beitrag habe ich nichts vom Finanzamt geschrieben sondern vom
zuständigen Sachbearbeiter.Vor der individuellen Entscheidung über eine
geschäfliche Verkaufstätigkeit muß natürlich auch nach den Richtlinien
der bisherigen Rechtsprechung geprüft werden.Das ist aber ohne
Kenntnis der verkauften Artikel nicht möglich.
Wenn es nur um Zahlen ginge ,könnte man es ja auch der Ebay KI überlassen.
07-02-2024 13:18
Meine Höchstgrenze von 2024 für 2000 Euro ist dank Ebay ausgeschöpft. Fakt: ich habe im Dezember 2023 zwei Artikel an einen Käufer für 2000 Euro verkauft. Ich habe für den Verkauf 2 äußerst positive Bewertungen erhalten. Trotzdem hat Ebay die Auszahlung erst nach 3 Wochen mitte Januar 2024 überwiesen, mit der Begründung Einbehaltung der Zahlung , da ich in dieser Summer verkauft habe. Somit ist meine Möglichkeit in 2024 noch irgend ein Verkauf bei Ebay zu tätigen gestorben, da ich die Höchstgrenze durch Verkauf in 2023 für 2024 durch Rechnungsstellung und Überweisung überschritten habe. Ich bin seit 2021 bei Ebay, habe immer nur positive Verkaufsbewertungen und ein überdurchschnittliches Servicestatus .Ebay bemängelt dann in 2025 das ich zu wenig Verkäufe in 2024 gemacht hätte. Hier sollte unbedingt mal über eine Anpassung durch Ebay nachgedacht werden. Für 2024 ist Ebay für mich nutzlos.
07-02-2024 13:29
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Einbehaltungen sind etwas ganz anderes und wenn man nicht regelmäßig verkauft vorprogrammiert. Und wenn man teure Artikel verkauft natürlich auch. Ebay nennt das Risikobewertung.
Und nicht ebay legt die Grenzen bzw. die Limits fest ab wann gemeldet werden muss sondern der Gesetzgeber.
07-02-2024 17:14
@krauti91 schrieb:
Danke für die schnelle Antwort aber ganz ist mir noch nicht geholfen.
Muss ich die Sachen die gemeldet werden dann versteuern oder zahlen sie als einmalige Verkäufe bzw. sammlerstücke?
Ich möchte nicht extra wegen eBay Verkäufen einen Steuerberater bezahlen, daher wäre es super wenn mir jemand helfen kann 🙂 LG
Hallo @krauti91! Ergänzend zu den hier bereits erhaltenen Tipps und Informationen, möchte ich dir zum einen unser Verkäuferportal empfehlen, dort schreiben wir auch, dass du nicht automatisch steuerpflichtig bist, wenn die Grenzwerte erreicht wurden. Das PStTG hat keinen Einfluss auf die Frage, ob und wie viel Steuern zu bezahlen sind. Die Grenzwerte legen nur fest, ab wann eBay verpflichtet ist, deine Daten zu melden. Wenn du private Gegenstände verkaufst, bist du in den meisten Fällen nicht steuerpflichtig, zumal du für diese Gegenstände in der Regel mehr bezahlt hast, als du durch den Verkauf auf eBay erhältst.
Zum anderen kannst du gerne einen kostenlosen Online-Beratungstermin mit unserem Partner Steuern mit Kopf vereinbaren, um alle deine Fragen klären zu lassen. Wie die Terminvereinbarung geht, kannst du hier nachlesen: Privat verkaufen: Steuern zahlen? Kostenlose & vertrauliche 1:1-Sitzungen /PStTG-Webinar klären auf.
Liebe Grüße
Miriam
Ab Dienstag wieder hier online.
07-02-2024 18:53
nabend,
angeben in einkommenssteuererklärung, falls irgendwann datenabgleich einkommenssteuererklärung 2023 könnte sein das sich finanzamt dann meldet und nach hakt warum die von ebay gemeldeten 5000 nicht in steuererklärung auftauchen ggf kontakt mit zuständigem finanzamt aufnehmen , hab lego verkauft vom dachboden und damit 5000 erzielt bei ebay
Steuerhinterziehung begeht, wer vorsätzlich
den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht
die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt
am besten mit finanzamt kontakt aufnehmen vor abgabe der steuererklärung und nicht drauf verlassen wird durch gewunken
07-02-2024 19:21
@messenger1930 schrieb:Meine Höchstgrenze von 2024 für 2000 Euro ist dank Ebay ausgeschöpft. Fakt: ich habe im Dezember 2023 zwei Artikel an einen Käufer für 2000 Euro verkauft. Ich habe für den Verkauf 2 äußerst positive Bewertungen erhalten. Trotzdem hat Ebay die Auszahlung erst nach 3 Wochen mitte Januar 2024 überwiesen, mit der Begründung Einbehaltung der Zahlung , da ich in dieser Summer verkauft habe. Somit ist meine Möglichkeit in 2024 noch irgend ein Verkauf bei Ebay zu tätigen gestorben, da ich die Höchstgrenze durch Verkauf in 2023 für 2024 durch Rechnungsstellung und Überweisung überschritten habe. Ich bin seit 2021 bei Ebay, habe immer nur positive Verkaufsbewertungen und ein überdurchschnittliches Servicestatus .Ebay bemängelt dann in 2025 das ich zu wenig Verkäufe in 2024 gemacht hätte. Hier sollte unbedingt mal über eine Anpassung durch Ebay nachgedacht werden. Für 2024 ist Ebay für mich nutzlos.
Glaube ich nicht! Deine Verkäufe waren in 2023:
https://www.ebay.de/sch/i.html?_nkw=&_armrs=1&_from=&_ipg=&_ssn=messenger1930&LH_Complete=1
eBay meldet Daten nach dem PStTG nur, wenn Ihr Umsatz auf eBay innerhalb eines Kalenderjahres nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern 2.000 EUR oder mehr beträgt oder Sie 30 oder mehr Verkäufe auf eBay tätigen. In diesem Fall übermitteln wir Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Einfach lesen und wann du dein Geld bekommst ist wohl davon abhängig:
Und du hast ja auch in die EU und sogar USA vielleicht verkauft.
08-02-2024 02:53
@asdfeatabus schrieb:Hallo
In meinem Beitrag habe ich nichts vom Finanzamt geschrieben sondern vom
zuständigen Sachbearbeiter.
Gut, wörtlich nicht, das hat sich aber dem Beitragsfluus so rausgelesen, weil vorher vom Finanzamt gesprochen wurde.
... muß natürlich auch nach den Richtlinien der bisherigen Rechtsprechung geprüft werden.Das ist aber ohne Kenntnis der verkauften Artikel nicht möglich.
Wenn es nur um Zahlen ginge ,könnte man es ja auch der Ebay KI überlassen.
Mit der Prüfung gebe ich Dir natürlich auch Recht, aber wenn dem Amt die gemeldete Summe komisch vorkommt, dann wirst Du kontaktiert und musst angeben was da verkauft wurde.
Die Portale melden das nicht, sondern nur die Summen.
26-05-2024 12:51
26-05-2024 22:54 - bearbeitet 26-05-2024 22:56
@sabpaumer schrieb:
Das stimmt nicht die Steuernummer wird gefragt, habe abgerufen, eine Steuernummer von einer Steuerklärung, hast du keine weil du vikeine Steuernummer hast, muss diese beim Finanzamt angefordert werden!
Ich hatte das kürzlich, da ich diese nicht hinterlegt hatte, wurden dann die Beträge einbehalten, gibst du diese weiterhin nicht an, kommt es zu Kontoeinschränkungen!
Hallo,
es wird bei ebay nicht die Steuernummer abgefragt, sondern Deine Steuer-ID.
Das sind zwei unterschioedliche Paar Schuhe.
Die Steuer-ID bekommst Du inzwischen gleich nach der Geburt automatisch zugewiesen.
Jede natürliche Person hat eine Steuer-ID.
Eine Steuernummer hingegen, hat eine Person/Haushalt erst, wenn man mal eine Steuererklärung gemacht hat.
PS.: Übrigens, auf einer Steuererklärung findet man beide Nummern, sowohl die Steuernummer als als die Steuer-ID jeder einzelenen Person für die die Steuerklärung (zusammen) gemacht wurde.
01-06-2024 21:04
01-06-2024 21:36