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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo Ebay-Team,

wie bereits mehrfach beschrieben, hätte ich gerne detaillierte Antworten auf meine Fragen zu meinem letzten Verkauf:

Hintergrund: Käufer behauptete 10 Tage nach Erhalt, der Artikel sei nicht wie beschrieben und ragierte danach auf meine Fragen und Hinweise fast garnicht. Seine Untätigkeit wurde mit Erstattung seitens Ebay belohnt.

Warum fordert Ebay generell eine Rücksendung, auch wenn man auf den defekten und irreparablen Artikel ggü. dem Käufer schriftlich verzichtet?

Warum erstattet Ebay alle Kosten an den Käufer zurück, nur weil ich den Rückversand nicht bezahlt habe.  Warum wird hier kein Unterschied zwischen Inland und Ausland gemacht?

Zumal ich mich mit dem Verkäufer ja innerhalb einer vorgegebenen Frist einigen sollte. Hat aber hier auf Seiten des Käufers nicht funktioniert. Private Dinge waren offenar wichtiger ...

Die Aufforderung von Ebay zum Kauf des Rücksendetickets hatte ich als Empfehlung, nicht als MUSS, verstanden. Eine weitere Mahnung an mich wäre da hilfreich und kundenorientiert gewesen!

Wo steht, dass ich einen als beschädigt beim Käufer angekommenen Artikel in jedem Fall zurücknehmen muss?

Wofür habe ich bei Ebay ein Versandticket mit Transportversicherung gekauft, wenn dann ich das Versand-Risiko trage?

Warum lasst Ihr zu, dass der Käufer - weder zeitnah, noch innerhalb der Frist - nahezu nichts zur Klärung und Lösung des Vorwurfs beiträgt?

Warum entscheidet Ebay ohne Rückfrage über meinen Kopf hinweg gegen mich, obwohl die Historie in eurem System völlig transparent ist?

Warum wird ein langjährig guter Kunde/Verkäufer mit besten Bewertungen anhand nur eines Falls nun von Ebay wie ein Betrüger und Wiederholungstäter behandelt?  So kommt es zumindest bei mir an.

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93 ANTWORTEN 93

Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Tag @sommerglueck99  ganz einfach, nennt sich Käuferschutz

 

https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html

 

Bei Artikel nicht erhalten oder eben nicht wie beschrieben, greift dieser.

Da ist es egal ob man als privater Verkäufer die Rücknahme ausgeschlossen hat, weil man diese Bedingungen bei ebay akzeptiert hat.

Nachricht 2 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer


@sommerglueck99  schrieb:

 

Warum fordert Ebay generell eine Rücksendung, auch wenn man auf den defekten und irreparablen Artikel ggü. dem Käufer schriftlich verzichtet?


Ebay fordert nicht nur eine Rücksendung, sondern in der Problemlösung gibt es auch andere Optionen, die du wählen kannst.

Allerdings nützt es nichts dem Verkäufer das direkt mitzuteilen, sondern du hättest das im Ebayfall hinterlegen müssen.

Wenn du auf eine Rücksendung verzichten willst, hättest du einfach eine Erstattung dort veranlassen können.

Der Fall wäre dann automatisch geschlossen geworden - ohne erforderliche Rücksendung.

Nachricht 3 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Moin @sommerglueck99 

 

ich bin zwar nicht vom Ebay-Team, kann Dir aber vielleicht in einigen Punkten weiterhelfen.

 

1. "Käufer behauptete 10 Tage nach Erhalt, der Artikel sei nicht wie beschrieben und ragierte danach auf meine Fragen und Hinweise fast garnicht"

 

Wenn der Käufer einen Fall eröffnet hat (das entnehme ich aus dem weiteren Verlauf Deines Posts) bring es nichts, wenn es Du nicht innerhalb des Falls klärst. Im Normalfall hast Du die Wahl, dem Käufer sofort seine Kosten zu erstatten oder eine Teilrückerstattung anzubieten oder ein Rücksendeetikett an den Käufer zu schicken. Im Fall selbst siehst Du auch, bis wann Du das zu erledigen hast.

 

2. "Warum fordert Ebay generell eine Rücksendung"

 

Wie oben geschrieben fordert Ebay generell nicht die Rücksendung sondern ermöglicht auch die direkte Rückerstattung

 

3. "Warum erstattet Ebay alle Kosten an den Käufer zurück, nur weil ich den Rückversand nicht bezahlt habe"

 

Weil Du bis zum vorgegebenen Termin weder ein Rücksendeetikett übermittelt hast noch eine Erstattung an den Käufer ausgelöst hast

 

4. "Warum wird hier kein Unterschied zwischen Inland und Ausland gemacht?"

 

Warum sollte hier ein Unterschied gemacht werden? Als Verkäufer entscheidest Du selbst, ob Du nur im Inland oder auch im Ausland verkaufst. Damit trägst Du auch das Risiko, wenn ein Artikel defekt oder nicht wie beschrieben ist.

 

5. "Eine weitere Mahnung an mich wäre da hilfreich und kundenorientiert gewesen"

 

Das wäre vielleicht hilfreich gewesen, aber Du hast als Verkäufer jederzeit einen Überblick über Deine offenen Fälle. In Deinem Interesse hoffe ich, daß es nicht viele sind. Ansonsten ist es ein Leichtes, sich täglich einen Überblick über anstehende Aufgaben zu verschaffen.

 

6. "Wo steht, dass ich einen als beschädigt beim Käufer angekommenen Artikel in jedem Fall zurücknehmen muss?"

 

Das wüsste ich auch nicht, aber ich konnte in solchen Fällen immer direkt im offenen Fall selbst entscheiden, ob ich zurückerstatte oder erst eine Rücksendung verlangt habe.

 

7. "Wofür habe ich bei Ebay ein Versandticket mit Transportversicherung gekauft, wenn dann ich das Versand-Risiko trage?"

 

Die Transportversicherung deckt nur Transportschäden ab, davon lese ich in Deinem Post (Artikel nicht wie beschrieben) nichts. Und einen Transportschaden musst Du bei Deinem Versanddienstleister melden. Damit hat Ebay nichts zu tun.

 

8. " Warum lasst Ihr zu, dass der Käufer - weder zeitnah, noch innerhalb der Frist - nahezu nichts zur Klärung und Lösung des Vorwurfs beiträgt?

Warum entscheidet Ebay ohne Rückfrage über meinen Kopf hinweg gegen mich, obwohl die Historie in eurem System völlig transparent ist?

 

Wenn Du alle Kommunikation mit dem Käufer über den Fall führst, ist der Fall für Ebay transparent. Wenn Du über die Ebay-Nachrichten kommuniziert hast, ist der Aufwand für die Ebay-Mitarbeiter alles nachzuvollziehen einfach zu groß.

 

Ebay hat auch nicht über Deinen Kopf hinweg entschieden, sondern Du hast vorher nicht erstattet und die Frist zum Hochladen eines Rücksendeetiketts verstreichen lassen.

 

Damit hast Du nicht nur das Geld und den Artikel verloren, sondern auch einen Eintrag in Deiner Servicestatistik, weil hier ein Fall ohne Klärung durch den Verkäufer geschlossen wurde.

 

Ich hoffe, ich konnte die meisten Deiner Fragen beantworten.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 4 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

>>Als Verkäufer entscheidest Du selbst, ob Du nur im Inland oder auch im Ausland verkaufst.

 

Nein!

Nach wie vor geht nur "Ausschluss der bevorzugten Lieferadresse" in Verbindung mit Länderausschluss. Was nicht ausgeschlossen wird ist ein Paketdienst von D nach "fremden Landen". Davon abgesehen, wenn es eine bevorzugte Lieferadresse gibt, gibt es auch eine nicht bevorzugte?

Nachricht 5 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo @sommerglueck99 ,

verabschiede dich als erstes von Emotionen und deinem persönlichen Rechtsempfinden.


Ebay ist eine Plattform, die dir die Reichweite zur Verfügung stellt und dir hilft, schnell an deine Zahlung (auch aus dem Ausland) zu kommen und, wenn etwas nicht klappt oder der Käufer unzufrieden ist, auch den Geldfluss einfach zurückgehen lässt. Das alles wurde von ebay organisiert und für dich erledigt. 
Du hast freiwillig ins Ausland verkauft. Um an deinen Artikel jetzt zu gelangen hat ebay Möglichkeiten geschaffen. Zu deren Nutzung und Kenntnis über die Rückabwícklung bist du selbst verantwortlich. 

Ebay ist jetzt nicht der Verantwortliche, der dir deinen Artikel zurückholt. Das ist Zivilrecht, welches aus deinen finanziellen Mitteln zu erstreiten ist und für das du rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen kannst. Ob es etwas bringt? Und ja, leider ist, wie im normalen Leben, nicht jeder Käufer so ganz koscher. 

Anders gesagt... zufriedene Käufer sind hier das A und O. Verkaufe nur dorthin und das, wo du am Ende sicher weißt
- es kommt heile an
- ich kann den Käufer greifen (hat der leere Taschen, gibts auch in Deutschland nichts)
- im Streitfall kann ich notfalls auf meinen Artikel verzichten

Alles, was ich privat loswerden möchte, einen Stecker oder Akku hat und über XXX EUR kostet verkaufe ich anderweitig, ausschließlich per Selbstabholung an meiner Haustür oder bringe es sogar selbst zum Käufer hin. 

Nachricht 6 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Moin @nurkruscht1 

 

ich muss Dir leider widersprechen. Durch den Länderausschluss in den Rahmenbedingungen habe ich nur Lieferadressen in Deutschland zugelassen und dafür gesorgt, daß mein Artikel nur bei ebay.de (und damit gelten die AGB von Ebay Deutschland) erscheint.

 

Ausland1.jpg

 

Ausland2.jpg

 

Wenn also ein Schweizer Kunde mit Lieferadresse an der Deutsch/ Schweizer Grenze (z.B. Weil / Rhein) kauft, liefere ich nur innerhalb Deutschlands. Was der Kunde dann mit dem Modell tut, ist seine Sache. D.h. es ist ein reines Inlandsgeschäft, denn ich als Verkäufer verbringe den Artikel nicht ins Ausland.

 

Wenn ein deutscher Kunde sein Modell mit in den Mallorca-Urlaub nimmt und zurückschickern möchte, muss ich ihm ja auch kein Etikett der spanischen Post zusenden.

 

Wenn es dann eine Rücksendung geben sollte, schicke ich dem Kunden natürlich ein Rücksendelabel mit dem Absender, an den ich geliefert habe. Wenn er den Artikel zurücksenden möchte, kann er diesen gern zur ursprünglichen Lieferadresse zurückbringen und von dort zurücksenden.

 

Sollte es zu dem seltenen Fall kommen, daß ein Kunde mit ausländischer Adresse kauft (z.B. leider noch bei Preisvorschlägen), kann er nicht zahlen, da ein Versand an die ausländische Adresse nicht hinterlegt ist. Also muss er erst seine Lieferadresse ändern. Tut er es nicht, wird der Verkauf halt abgebrochen.

 

Zu Deiner Frage nach einer bevorzugten oder nicht bevorzugten Lieferadresse kann ich Dir leider nichts schreiben, da ich in meinem Post diese Begriffe nicht verwendet habe.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 7 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo Peter und die Anderen beiden,

herzlichen Dank für euere Infos und den "Zuspruch", der für mich in den meisten Punkten nachvollziehbar ist. Klar bin ich für meine Entscheidungen selbst verantwortlich.

Was mir bisher nicht klar war, dass es einen Unterschied macht, ob ich beim Artikel oder über den gemeldeten Fall kommuniziere. OK, wieder was gelernt ...

 

Was mich am gezeigt Ebay-Prozess nach wie vor massiv stört:

Wenn

1. der Käufer den offensichtlichen Transportschaden erst nach 10 Tagen bei Ebay reklamiert

2. er dann hat er innerhalb der Ebay-Frist auf meine Fragen und Bitten nicht reagiert

3. nach seiner Schilderung des Schadensbildes offensichtlich die Hauptplatine des 10 kg schweren (Sammler-)Geräts beim "Herumwerfen" (von Transport kan man da offenbar nicht sprechen) gebrochen ist und lose Teile im Gehäuse herfliegen (= Schrott), macht es wohl keinen Sinn, dem Käufer eine Teilerstattung anzubieten. Deshalb habe ich schriftlich auf Rücksendung verzichtet um mir die Kosten für die Rücksendung in Höhe von ca. 40.- zu sparen. (Im Nachhinein betrachtet hätte ich das tun sollen, denn dann hätte ich den Schrott selbst hier reklamieren können und den Prozess im Griff gehabt)

3. DHL hat auf Nachfrage klar sagt, dass der Empfänger - in diesem Fall bei DHL Italia - reklamieren muss und er es nicht getan hat

4. Ebay als Vermittler mir ein Versandticket mit Transportschaden-Versicherung verkauft (und dafür vermutlich eine Provision oder einen Affiliate-Bonus erhält), dann erwarte ich, dass man mir die Chance einer Inanspruchnahme der Versicherung ermöglicht, um wieder an mein Geld zu kommen.

5. ich dem Käufer nach fast 3 Wochen die schriftliche Zusage abringe, dass er am Samstag die Reklamation bei DHL macht und Ebay 2 Tage zuvor dann die Rückerstattung tätigt, dann ist das einfach nur kontraproduktiv!!

6. Ich bei diesem einmaligen Vorgang nach ca. 15 Jahren positiver Handelstätigkeit bei Ebay mit besten Bewertungen wie ein Wiederholungstäter oder "Betrüger" behandelt werde, dann fühle ich mich mit dem gezeigten formalistischen und wenig kundenfreundlichen Verhalten nicht wertgeschätzt.

 

Aber ich bin ja in meinem Leben nicht allein auf Ebay angewiesen. Es gibt auch noch andere "schöne Töchter" und ich habe alle Angebote bereits transferiert.

Wenn die Geschäftspolitik von Ebay offenbar darauf ausgerichtet ist, dass der Käufer  - egal wie er sich verhält - wichtigter als der Verkäufer ist, dann nehme ich das hiermit zur Kenntnis und ziehe meine Schlüsse drauß.

 

Liebe Grüße

R.S.

Nachricht 8 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo @sommerglueck99 ,

nimm es mir bitte nicht übel, wenn ich nun widerspreche. Ich verstehe deine Herangehensweise aber gut.
Wenn ich einen nicht funktionierenden (von der Beschreibung abweichenden) Artikel bekomme, werde ich sicher nicht zu einem Paketdienst traben und dort etwas reklamieren oder Zeit investieren, um irgendetwas mit irgendjemanden zu klären. Auch ebay, ob Vermittler des Versandes oder nicht hat damit nichts zu tun.
Das ist dein Part, auch alles, was den Umgang des Paketdienstes mit der Ware betrifft.

Ich sage defekt = zurück, wo ist mein Rücksendetikett? Du - bin privat, nehme nicht zurück.
Wie war das mit dem ebay Käuferschutz - eine feine Sache.
Erledigt!

Nachricht 9 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

 

Ich glaube, dass das so nicht stimmt.

 

Wenn ein Franzose mit deutscher Lieferanschrift kauft, den Artikel zu sich nach Hause nimmt und dann einen Fall aufmacht (defekt, nicht vollständig, Paket leer etc), dann passiert das bei ebay.fr und ich bin mir sicher, dass du den Rückversand aus Frankreich bezahlen musst.

Du hast dann ja einen Fall im Ausland an der Backe mit allen Nachteilen und keinen deutschen Fall auf ebay.de wegen der deutschen Lieferanschrift.

Für die deutsche Lieferadresse interessiert sich doch niemand mehr, am allerwenigsten ebay.fr oder andere Ebay Instanzen. 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 10 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

 

Bin mir bei dem ganzen nicht sicher, ob DHL überhaupt für einen "Transportschaden" aufkommen würde.

10kg ist eine Menge Gewicht. Das will mehr als ordentlich verpackt sein, damit der Artikel keinen Schaden nimmt.

 

Für das, was sich innen im Paket beim Transport abspielt ist DHL nicht zuständig, sondern du.

 

Ob Ebay das Versandlabel zur Verfügung stellt spielt keine Rolle, du bist der Vertragspartner.

 

Mich erstaunt immer wieder, was die Leute alles wohin versenden:

hochempfindliche Plattenspieler nach Australien!

Schwere, unförmige Kaffeemaschinen nach Italien

Hochwertige, sehr teure Artikel in die USA

usw. usf.

 

Irgendwie scheint sich da nicht einer mal Gedanken zu machen, was da so alles hinter steckt, ob das wirklich alles so easy peasy ist.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 11 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Moin @sunrise1605 ,

 

ich bin, wie bereits geschrieben anderer Meinung, da ich den Artikel auf Ebay.de verkauft habe und an eine deutsche Lieferadresse verschickt habe.

 

Und wenn dann ein Problem auftritt und ich vor der Erstattung eine Rücksendung möchte, sende ich dem Kunden natürlich ein Rücksendeetikett mit der ürsprünglichen Adresse als Absender.

 

Aber wir glauben hier im Augenblick scheinbar zu viel, vielleicht kann uns patrick@ebay  dazu eine verbindliche Aussage liefern.

 

Moin Patrick

 

Kann ein Kunde verlangen, daß eine Rücksendung aus dem Ausland geschieht, wenn die ursprüngliche Lieferung an eine inländische Adresse ging?

 

Kann der Kunde einen Fall bei ebay.fr eröffnen, wenn er mit deutscher Lieferadresse bei ebay.de gekauft hat?

 

Liebe Grüße von der Ostsee und ein schönes Wochenende

 

Peter

Nachricht 12 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Alleine diese Diskussion zeigt mir, wie unerträglich Verkauf und Kauf über solche Plattformen mittlerweile geworden sind. Zu den Anfängen von Ebay war das komplett unkompliziert und alles passte. Heute gibt es nur mehr Streitereien und Probleme. Es wird alles immer reglementierter und umständlicher anstatt umgekehrt. Gerade hab ich gemerkt, dass ich aus Österreich nicht einmal mehr mitbieten kann auf Produkte bei Ebay Deutschland ??? -  Ja wie krank ist das denn?? 

Auch vor der Gebrauchtwaren-Plattform Willhaben hier bei uns in Ö kannn ich nur entschieden warnen. Besonders vor diesem Käuferschutz-Schmäh mit "Paylivery". Alles nur Geschäftemacherei. Wenn es aber dann tatsächlich zu einem Problem kommt schert sich Willhaben einen Dreck drum und der Geschädigte hat nicht einmal den Namen des Verkäufers in der Hand (Datenschutz war die Antwort von Willhaben - einfach alles unfassbar!) 

Ich kann nur raten unverbindliche Verkaufsanzeigen aufzugeben und das Produkt  ausschließlich vorort und persönlich zu verkaufen bzw zu kaufen. Der Interessent kommt zu mir ins Haus (oder ich zu ihm), schaut sich das Gerät an und entscheidet ob er es nehmen möchte.  Alles andere ist mittlerweile extrem umständlich und riskant geworden. Profiteure dieser bedauerlichen Entwicklung sind wohl einzig und allein diese mitterlweile sehr zwielichtigen Plattformen - der Kunde ist es definitiv nicht. Sehr schade das eine einst richtig gute Idee derart zerstört und uninteressant geworden ist. Wahrscheinlich hat hier auch die Wirtschaft im Hintergrund heftigst lobbyiert, denn die sind nicht dran interessiert dass Menschen gebrauchte Dinge kaufen sondern immer was neues. Und so hat wieder einemal der Kapitalismus gesiegt und die Umverteilung von unten nach oben schreitet rasant voran - Gratulation!

Nachricht 13 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer


@thomas_baerns  schrieb:

Alleine diese Diskussion zeigt mir, wie unerträglich Verkauf und Kauf über solche Plattformen mittlerweile geworden sind. Zu den Anfängen von Ebay war das komplett unkompliziert und alles passte. Heute gibt es nur mehr Streitereien und Probleme. Es wird alles immer reglementierter und umständlicher anstatt umgekehrt. Gerade hab ich gemerkt, dass ich aus Österreich nicht einmal mehr mitbieten kann auf Produkte bei Ebay Deutschland ??? -  Ja wie krank ist das denn?? 


Nicht die Plattformen und nicht ebay sind die Verursacher.
In den Anfängen von ebay hat sich niemand um Gewerblich oder Privat, Steuer, Sicherheit und Datenschutz gekümmert. Hatte ein privater Verkäufer sein Geld auf dem Konto und der Käufer war unzufrieden, was passierte dann, genau = NICHTS. Ein Privater hat auch heute oft noch so seine Probleme mit dem Verständnis von Kundendienst. Da hilft ebay. Das finde ich gut. Das die eine oder andere Entscheidung nicht der Verkäuferauffassung entspricht mag sein. Ich als Gewerblicher muß das auch akzeptieren oder ebend Service abliefern, damit ebay erst gar nichts entscheiden muss. 

Auch bei mir kann ein Interessent aus Österreich nicht bieten/kaufen. Warum? Ich darf ihn schlicht und einfach wegen der österreichischen Gesetzgebung (mit der ebay nichts zu tun hat) nicht beliefern. Mir fehlt in Österreich und in allen anden EU-Ausländern die Verpackungslizenz, der dazu nötige Bevollmächtigte und die steuerrechlichen Voraussetzungen. Das alles rechnet sich für mich nicht, ist für den Kleinhandel zu teuer. Und schon ist das nahe Ausland weg. 

Nachricht 14 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Nachtrag zur Antwort 14 von mir.
Käufer aus Österreich werden natürlich nicht vom Kauf ausgeschlossen. Das wäre Geoblocking und auch nicht gestattet. Jeder EU-Bürger kann bei mir abholen, sich selbst um den Versand kümmern oder innerhalb Deutschlands liefern lassen.

Nachricht 15 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo Peter,

 

>>Zu Deiner Frage nach einer bevorzugten oder nicht bevorzugten Lieferadresse

>>kann ich Dir leider nichts schreiben, da ich in meinem Post

>>diese Begriffe nicht verwendet habe.

 

Das ist schon klar. Ich war bis Mitte 2021 selber PVK und denke, dass sich bezüglich der Versandmodalitäten nicht viel verändert hat. Wenn doch, dann bitte meine Ausführungen oben und hier nicht für 100% nehmen 🙂

 

Früher (heute) konnte man in der Auktion selber die Versandkosten je nach zu versendetem Land angegeben. Bei Dir wäre das aktuell ausschliesslich D.

Versand nach: 
Deutschland
Ausgeschlossen: 
Afrika, Albanien, Andorra, Asien, Belarus, Belgien, Bosnien und Herzegowina, ...

 

Damit dieses wirkt, mussten im eigenen Verkaufsprofil zusätzlich zwei Einschränkungen vorgenommen werden

- die Angabe von Ländern in das ich versende. Das war eine ganze Tabelle von Ländern, gruppiert nach Regionen. Die konnte man anhacken oder auch nicht.

- Ausschluss "Käufer mit einer bevorzugten Lieferadresse in ein Land in das ich nicht versende". Genau dieser Punkt ist nicht statisch, da veränderbar.

 

Angabe Ebay Hilfeseite

 

bevorzugteLieferadresse.png

 

Ausgeschlossen werden oder werden nicht ...

 

a) Käufer vom Ausland angemeldet ausserhalb von Ebay-D - Lieferung nach D mit Endverbraucheradresse

(Käufer und Lieferadresse sind immer zwei unterschiedliche Dinge) -- Kauf bei Dir möglich?

b) Käufer vom Ausland angemeldet ausserhalb von Ebay-D - Lieferung nach D an Paketdienstleister (siehe LogoIX) -- Kauf bei Dir möglich?

c) Käufer vom Inland angemeldet im Ebay-D - Lieferung nach ausserhalb D -- Kauf bei Dir möglich?

d) Käufer vom Inland angemeldet im Ebay-D - Lieferung nach D an Paketdienstleister (siehe LogoIX) nach ausserhalb D -- Kauf bei Dir möglich?

 

Sollte man tatsächlich global alle Käufer, die nicht bei Ebay D registiert sind und generell alle Lieferadressen ausserhalb D ausschliessen können, dann wäre das mal eine sinnvolle Veränderung. Wie wird von Ebay verfahren bei Kauf nach den Modellen a bis d und Artikelrückgabe aufgrund Nichtgefallens oder "Defekt".

Nachricht 16 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

@nurkruscht1 

 

Moin,

 

ich habe mir nach unseren Posts mein Konto noch mal genauer angesehen und nun auch die "bevorzugte Lieferadresse" gefunden, allerdings nicht bei den Versandbedingungen, sondern unter

 

Bieter Sperren 

 

Liefersperre.jpg

 

D.h. ein ausländischer Kunde muss bei mir zunächst seine Standardadresse auf DE ändern, bevor er bei mir kaufen kann.

 

Die Lieferorte sind selbstverständlich auch alle explizit in der Rahmenbedingung für den Versand ausgeschlossen:

 

Liefersperre2.jpg

 

Damit habe ich, soweit ich weiß alle Möglichkeiten von Ebay ausgeschöpft, den Versand ins Ausland auszuschliessen.

 

Zu Deinen Fragen:

 

"Ausgeschlossen werden oder werden nicht ...

 

a) Käufer vom Ausland angemeldet ausserhalb von Ebay-D - Lieferung nach D mit Endverbraucheradresse

(Käufer und Lieferadresse sind immer zwei unterschiedliche Dinge) -- Kauf bei Dir möglich?

 

 Kauf ist bei mir möglich, aber nur auf ebay.de

 

b) Käufer vom Ausland angemeldet ausserhalb von Ebay-D - Lieferung nach D an Paketdienstleister (siehe LogoIX) -- Kauf bei Dir möglich?

 

Kauf ist bei mir möglich, aber nur auf ebay.de

 

c) Käufer vom Inland angemeldet im Ebay-D - Lieferung nach ausserhalb D -- Kauf bei Dir möglich?

 

Kauf ist bei mir möglich, aber keine Versandkosten hinterlegt. Wenn der Kunde bezahlen möchte, muss er eine deutsche Versandadresse hinterlegen, ansonsten Abbruch

 

d) Käufer vom Inland angemeldet im Ebay-D - Lieferung nach D an Paketdienstleister (siehe LogoIX) nach ausserhalb D -- Kauf bei Dir möglich?

 

Wenn der Paketdienstleister im Inland ist, ist der Kauf möglich (siehe Fall B), wenn der Paketdienstleister im Ausland sitzt, ist der Kauf möglich, aber keine Versandkosten -> Abbruch, wenn keine Adressänderung

 

Wie bereits vorher geschrieben, mir ist es egal, wohin der Kunde später die Ware verbringt bzw. verbringen lässt, sollten Probleme auftauchen, gibt es das Rücksendeetikett nur von der ursprünglichen Rücksendeadresse an mich.

 

Alle o.g. Fälle sind für mich nur bei Rückgaben wegen "Defekt" oder "Artikel nicht wie beschrieben" relevant. Die Rücksendung wegen "Nichtgefallens" trägt bei meinen Angeboten immer der Käufer. Und da ist es mir egal, ob er von München oder Nukuʻalofa (sofern er die Sendung verzollt hat) zurück schickt.

 

Ansonsten kann ich nur @rest-fest beipflichten, daß ich keinesfalls ausländischer Bieter diskriminieren möchte, sondern mich aufgrund von äußeren Einflüssen (Ebay-Zahlungsabwicklung ohne Bankzahlung, Verpackungslizenzen, OSS) immer weiter aus dem Auslandsgeschäft zurückgezogen habe. 

 

Ob nun bei ausländischen Kunden, die bei ebay.de einen Artikel kaufen die AGB von ebay.de oder einer ausländischen ebay-Seite gelten, kann uns nur Ebay selbt beantworten.

 

Deshalb hatte ich ja gestern bereits patrick@ebay  markiert. Vielleicht hören wir ja am Montag etwas von ihm.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 17 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Derzeit ist es leider verführerisch leicht bei eBay dank des "Käuferschutzes" zu betrügen. Der vermeintliche Käufer zahlt, schreibt eine Lügengeschiche und prellt dich dann zusammen mit eBay um dein Geld. Man kann sich hier Sachen leihen und der Verkäufer zahlt doppelt den Versand oder ganz behalten (dafür reicht ein Foto einer wertlosen Austauschware). Mir selbst ist ein Schaden von 165 € entstanden und das Verfahren wegen Betrugs wurde gemäß § 153 Abs. 1 Satz 1 StPO eingestellt. Jetzt bleibt nur noch der Gang vor ein Zivilgericht.

Nachricht 18 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Schöne neue eBay Welt😂 Verkäuferschutz gibt es defacto nicht! Es wird zwar großflächig Werbung gemacht aber das ist nur heiße Luft!
Nachricht 19 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Moin @non-soli-cedit 

 

hier muss ich Ebay, wenn auch gegen meinen eigenen Willen, mal ich Schutz nehmen.

 

Wie soll sich denn die Plattform oder deren KI bei angeblichen Falschaussagen eines Käufers verhalten, wenn der Käufer einen Artikel als beschädigt oder nicht wie beschrieben meldet?

 

- Kein Ebay-MA kann sehen oder prüfen, wie die erhaltene Ware aussieht, ob die Ware nur schlecht verpackt war, ob es ein Transportschaden war oder ob es wirklich der im Angebot abgebildete Artikel war.

 

- Der Verkäufer kann niemals gerichtsfest beweisen, daß er genau den reklamierten Artikel verschickt hat, außer er beschäftigt einen neutralen, unabhängigen Gutachter, der jede Sendung vor dem Versand und bis zur Übergabe an den Versanddienstleister auf die Angaben des Angebots hin prüft 🤣

 

Das ist nunmal das Risiko, das jeder (gewerbliche oder private) Verkäufer im Onlinehandel hat. Da das Geschäft nicht über die Ladentheke abläuft, gibt es hier einige Unwägbarkeiten, die jeder Verkäufer berücksichtigen muss.

 

Das heißt für den Verkäufer, genaue Beschreibung des Artikels und des Artikelzustands, sorgfältige, stabile Verpackung, die auch mal im Transportzentrum vom Band fallen kann, ....

 

Und vor allem, bei der Preiskalkulation auch berücksichtigen, daß so ein Fall auftreten kann, um einen solchen Verlust aufzufangen.

 

Und wenn dann doch ein solcher Fall auftritt, zunächst davon ausgehen, daß der Käufer meist recht bekommt, egal, ob seine Aussage stimmt oder nicht.

 

In dem Marktsegment, in dem ich mich bewege, treten solche Fälle zum Glück selten auf. Und wenn, dann erstatte ich oder bezahle den Rückversand und erstatte dann.

 

Sollte das bei einem Kunden mehrfach vorkommen oder ich bin davon überzeugt, daß seine Aussagen nicht korrekt sind, wird er bei mir genau wie mehrmalige Nichtzahler zum ehemaligen Kunden "befördert"

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 20 von 94
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