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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo Ebay-Team,

wie bereits mehrfach beschrieben, hätte ich gerne detaillierte Antworten auf meine Fragen zu meinem letzten Verkauf:

Hintergrund: Käufer behauptete 10 Tage nach Erhalt, der Artikel sei nicht wie beschrieben und ragierte danach auf meine Fragen und Hinweise fast garnicht. Seine Untätigkeit wurde mit Erstattung seitens Ebay belohnt.

Warum fordert Ebay generell eine Rücksendung, auch wenn man auf den defekten und irreparablen Artikel ggü. dem Käufer schriftlich verzichtet?

Warum erstattet Ebay alle Kosten an den Käufer zurück, nur weil ich den Rückversand nicht bezahlt habe.  Warum wird hier kein Unterschied zwischen Inland und Ausland gemacht?

Zumal ich mich mit dem Verkäufer ja innerhalb einer vorgegebenen Frist einigen sollte. Hat aber hier auf Seiten des Käufers nicht funktioniert. Private Dinge waren offenar wichtiger ...

Die Aufforderung von Ebay zum Kauf des Rücksendetickets hatte ich als Empfehlung, nicht als MUSS, verstanden. Eine weitere Mahnung an mich wäre da hilfreich und kundenorientiert gewesen!

Wo steht, dass ich einen als beschädigt beim Käufer angekommenen Artikel in jedem Fall zurücknehmen muss?

Wofür habe ich bei Ebay ein Versandticket mit Transportversicherung gekauft, wenn dann ich das Versand-Risiko trage?

Warum lasst Ihr zu, dass der Käufer - weder zeitnah, noch innerhalb der Frist - nahezu nichts zur Klärung und Lösung des Vorwurfs beiträgt?

Warum entscheidet Ebay ohne Rückfrage über meinen Kopf hinweg gegen mich, obwohl die Historie in eurem System völlig transparent ist?

Warum wird ein langjährig guter Kunde/Verkäufer mit besten Bewertungen anhand nur eines Falls nun von Ebay wie ein Betrüger und Wiederholungstäter behandelt?  So kommt es zumindest bei mir an.

Nachricht 1 von 94
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93 ANTWORTEN 93

Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo @imperial-modellbau ,

 

wie soll sonst internationaler Versand funktionieren? Damit gibst du doch selbst das OK, dass Käufer außerhalb DE deine Angebote erwerben können. Du könntest natürlich diverse Länder ausschließen. 

 

Beste Grüße

Patrick 

Vom 09.05 bis 12.05. Leider in Abwesenheit - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay und steffi@ebay behilflich sein.
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eBay
Nachricht 61 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer


@molfish  schrieb:

Leider erschießt sich mir die Logik nicht lieber patrick@ebay

 

Die Logik von eBay sollte sich tatsächlich lieber erschießen.

 


 

Nachricht 62 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Habe ich doch tatsächlich erschießt mich geschrieben 😂😂😂

Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch (Erich Kästner)
Nachricht 63 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo @molfish,

 

lustig, dass hab ich sogar überlesen. Aber immerhin hab ich es richtig gelesen 🤣

 

Beste Grüße

Patrick 

Vom 09.05 bis 12.05. Leider in Abwesenheit - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay und steffi@ebay behilflich sein.
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eBay
Nachricht 64 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer


@imperial-modellbau  schrieb:

- Ich biete NICHT AKTIV auf anderen Ebay-Seiten an - Ebay macht die Angebote von sich aus sichtbar !

 

Hallo @imperial-modellbau 

 

Wer aus dem Ausland etwas in Deutschland kaufen möchte, sollte es nur auf ebay.de machen können. Dann wäre das Problem gelöst.

 


 

Nachricht 65 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo @old-euro 

 

mich würde mal interessieren, ob diese Regelung auch bilateral seine Gültigigkeit besitzt.

 

Das würde im Umkehrschluss ja dann bedeuten, es gelten grundsätzlich die Richtlinien von ebay.de bei einkäufen auf ebay.com.

Nachricht 66 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

UND GENAU DAS IST NÄMLICH NICHT DER FALL !

Ich kann zwar bei ebay.de den Fall eröffnen - aber die Entscheidung wird com ebay.com getroffen.

Genau den Fall hatte ich nämlich vor längerer Zeit, als ich etwas über die deutsche Seite in Amerika gekauft habe.

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 67 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Und noch einmal als direkte Antwort für Dich patrick@ebay 

 

Wenn ich als Käufer etwas im Ausland kaufe, gilt IMMER das Recht des jeweiligen Landes !

Die Rechtsprechung sagt eindeutig aus, das man das nur umkehren kann wenn das Angebot des Verkäufers ganz speziell auf das andere Land zugeschnitten ist (Sprache, spezielle landestypische Artikel usw.).

In dem Fall KANN der Gerichtsstand auch ins Heimatland des Käufers verlegt werden.

KANN - nicht MUSS !

Dafür müssten auch noch einige weitere Kriterien erfüllt sein.

 

Und so, mein lieber Patrick funktioniert internationaler Versand bzw. Verkauf normalerweise - völlig egal wie Dein Arbeitgeber das handhabt !

 

Und ja, ich gebe das OK das meine Artikel international gekauft werden können - deswegen möchte ich mich aber noch lange nicht mit den Ebay-Mitarbeitern aus aller Herren Ländern "rumschlagen" müssen, die mir auch noch in ihrer jeweiligen Landessprache schreiben.

Das schlimmste war mal ein Fall wo ein Artikel nicht rechtzeitig in Singapore angekommen ist.

Das Schreiben mit den lustigen Zeichen war komplett zuviel für mein Übersetzungsprogramm, da kam nur Kauderwelsch raus !

Aber die Sprache ist ja nicht das schlimmste.

Nein, das schlimmste ist das die jeweiligen Länder auch eigene Bestimmungen haben und danach Entscheidungen treffen !

Und dagegen wehre ich mich, da meines Erachtens für mich die deutsche Rechtsprechung maßgeblich ist und nicht die von "Hintertupfistan" !!!

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 68 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer


@koelner1963  schrieb:

Hallo @old-euro 

 

mich würde mal interessieren, ob diese Regelung auch bilateral seine Gültigigkeit besitzt.

 

Das würde im Umkehrschluss ja dann bedeuten, es gelten grundsätzlich die Richtlinien von ebay.de bei einkäufen auf ebay.com.


 

Hallo @koelner1963 

 

Das ist so wie @imperial-modellbau schreibt. Die Amis diktieren allen was sie zu tun und zu lassen haben,....wie im wahren Leben.

Nachricht 69 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Sorry,

ich weiss das es so ist, aber......

wenn ich auf eBay.de kaufe sollten doch die Regeln dieser Plattform gelten.

Ich verstehe hier den Ansatz nicht.

Also verkommt eBay zu einer nationalen Plattform, oder?

Nachricht 70 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Wer da noch internationalen Versand anbietet.....

Schade, ich lebe im Ausland und kann hier praktisch nicht mehr interessantes Kaufen.

Gruss

Nachricht 71 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo,

wie das spielt keine Rolle wenn der Kaeufer ueber eBay.it gekauft hat.

Wenn eine Reklamation kommt hab ich doch schon verloren weil ich die Regularien von eBay.it nicht kenne.

Und dann kommt alles noch auf Italienisch....

Gruss

Nachricht 72 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo,

also ist es fuer eBay das Gleiche wenn ich Auslandsversand anbiete oder mein Angebot auf einer Auslandsplattform mache.

Kann doch nicht sein, oder?

Gruss

Nachricht 73 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Eben nicht, leider.....

Wenn er ueber eBay.com kauft gelten andere Regeln.

Gruss

Nachricht 74 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo,

finde ich gut den Ansatz!

Bin mal auf Antworten gespannt.

Gruss

Nachricht 75 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Moin @halenka_uwe2xto 

 

das ist leider so. Ich habe früher auch weltweit verkauft und hatte wenig Probleme damit. Daß es heute anders ist, ist aber nicht nur Schuld von Ebay, sondern auch zum großen Teil Schuld des Gesetzgebers in verschiedenen Bereichen, z.B.

 

- EU-Vorschriften zur Erfassung der Umsatzsteuer: Früher reichte es, wenn ich gegenüber meinem Finanzamt erklärte, XXXX € Verkauf innerhalb der EU ohne Deutschland -> 19 % UST von XXXX €. D,h, relativ wenig Aufwand

 

Heute müsste ich mich im OSS registrieren und die UST gem. den Steuersätzen der jeweiligen Empfangsländer melden.

 

- Unterschiedliche Lizensierungsvorschriften für Verpackungen in einzelnen EU-Ländern. So müsste ich mich, würde ich nach Österreich verkaufen, einem Lizensierungsunternehmen für Österreich anschließen und einen Bevollmächtigten benennen (beides natürlich kostenpflichtig)

 

Hinzu kommt natürlich die Problematik der unterschiedlichen AGB der Ebay Landesgesellschaften.

 

Da verzichte ich lieber auf den Auslandsverkauf und konzentriere mich nur auf Deutschland. Denn der Mehraufwand rechtfertigt sich für mich in keinster Weise.

 

Liebe Grüße von der Ostsee

 

Peter

Nachricht 76 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Moin Peter,

 

na ja, so schlimm ist das ja nun auch wieder nicht !

Man muss halt einen Steuerberater beauftragen sich um die Auslandsgeschäfte zu kümmern.

Klar, das kostet auch wieder was - aber das sind schließlich Geschäftsausgaben !

 

Der Knackpunkt ist, wie @halenka_uwe2xto schon angemerkt hat, das Ebay es gleichsetzt wenn man auf einer ausländischen Ebay-Seite direkt anbietet oder wenn man "nur" den Auslandsverkauf zulässt.

Das sind aber zwei völlig unterschiedliche Dinge !!!

Im ersten Fall unterwerfe ich mich bewußt den gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes und muss mit eventuellen Konsequenzen rechnen.

Im zweiten Fall lasse ich zu, das ausländische Käufer meine Artikel bestellen - aber zu meinen Bedingungen, sprich deutschen Regularien.

Genau so funktioniert jeder Online-Shop - der Käufer unterwirft sich den jeweiligen Landesgesetzen wenn er dort bestellt !

 

Gruß
Andy
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Nachricht 77 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

@imperial-modellbau 

 

Moin Andy, das ist ja das Kreuz mit Ebay. 

 

Leider ist die Funktion, daß der Artikel nur auf ebay.de gelistet wird, derzeit nur beim Ausschluss des Internationalen Versands möglich.

 

internationaler Versand.jpg

 

Aber vielleicht könnte patrick@ebay  mal bei der Technik nachhören, ob man diesen Ausschluss nicht losgelöst vom Versand schalten kann.

 

Zum anderen Punkt (OSS): Du hast recht, aber es kostet. Auch wenn es "nur" Geschäftsausgaben sind, aber es sind halt Ausgaben (Steuerberater, Lizensierung, Bevollmächtigter), die man auch erst wieder durch Einnahmen (Umsätze) erwirtschaften muss.

 

Liebe Grüße von der Ostsee und ein schönes Wochenende

 

Peter

Nachricht 78 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Moin Peter,

 

aber das ist doch der Punkt  - die Artikel sind ja bei ebay.de gelistet - darum dreht sich alles !

Ebay selber macht den Kauf für ausländische Käufer möglich, in dem die Artikel auch auf anderen Ebay Seiten sichtbar sind.

Das ist auch gut und richtig so !

Aber es muss wie bei jedem Internet-Kauf das Recht des Landes gelten, wo der Artikel eingestellt wurde !!!

Wenn in meinem Online-Shop z.B. ein Franzose etwas kauft, akzeptiert er damit meine AGB´s, die sich an die deutschen Rechtsprechung halten.

Übrigens steht bei ebay.de immer dabei aus welchem Land der Artikel kommt - ich nehme doch mal an das ist auf anderen Seiten auch so !?

Also weiß ein ausländischer Käufer auch, das er mit dem Kauf anderen Bestimmungen als in seinem Land unterliegen kann - zumindest sollte er es wissen.

 

Konstruiertes Beispiel (wir kennen ja alle die Amis und ihre verrückten Millionenprozesse):

- Ich stelle hier bei ebay.de einen Artikel ein.

- Ein Ami kauft ihn und verletzt sich daran (wie und warum auch immer)

- Er verklagt mich auf Schadensersatz - warum ?-  weil er es will !

Ja meint ihr denn wirklich ich jette freiwillig über den Teich um in Amiland nach US-Recht verknackt zu werden ???

Nicht wirklich oder ?

Wenn der Ami was will, soll er gefälligst zu mir kommen und der evtl. Prozess wird nach deutschem Recht geführt.

Warum ? - weil ich ein Hersteller bin der in Deutschland seinen Sitz hat und der deutschen Rechtsprechung unterliegt - Punkt !

 

Und genau so verhält es sich mit allen anderen, nicht so schlimmen Sachen auch - für alle die bei mir kaufen, gelten die deutschen AGB`S und Bestimmungen.

 

 

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 79 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Moin Andy,

 

aber genau das ist der Punkt, auf den es ankommt.

 

In dem Augenblick, wo Du zustimmst, daß die Artikel auf anderen Webseiten angeboten werden (durch internationalen Versand) erlaubst Du zur Zeit noch Ebay, diesen Artikel auf anderen Ebay-Seiten zu listen. Und wenn der Kunde dann auf ebay.com kauft, gelten die AGB von Ebay.com. Das kannst Du leider derzeit nur durch den Versand ausschließen. Deine eigenen AGB schließen nunmal die AGB des Hausherrn nicht aus.

 

Ich stimme Dir zu, daß dies nur suboptimal ist, aber so ist es nunmal. Vielleicht kommt Ebay in dieser Richtung mal zur Besinnung, aber ich glaube, daß dies außerhalb der Möglichkeiten von ebay.de liegt. Ist nun einfach nur eine Ami-Tochter, mit allen Konsequenzen.

 

Ich geb Dir ja recht, daß dies absoluter Unsinn ist, aber leider geht es auf dieser Plattform derzeit nur durch den Verzicht auf internationalen Versand.

 

Wenn Du auf diesen nicht verzichten kannst oder willst, wirst Du immer dieses Problem haben.

 

Liebe Grüße von der Ostsee und ein schönes Wochenende

 

Peter

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