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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo Ebay-Team,

wie bereits mehrfach beschrieben, hätte ich gerne detaillierte Antworten auf meine Fragen zu meinem letzten Verkauf:

Hintergrund: Käufer behauptete 10 Tage nach Erhalt, der Artikel sei nicht wie beschrieben und ragierte danach auf meine Fragen und Hinweise fast garnicht. Seine Untätigkeit wurde mit Erstattung seitens Ebay belohnt.

Warum fordert Ebay generell eine Rücksendung, auch wenn man auf den defekten und irreparablen Artikel ggü. dem Käufer schriftlich verzichtet?

Warum erstattet Ebay alle Kosten an den Käufer zurück, nur weil ich den Rückversand nicht bezahlt habe.  Warum wird hier kein Unterschied zwischen Inland und Ausland gemacht?

Zumal ich mich mit dem Verkäufer ja innerhalb einer vorgegebenen Frist einigen sollte. Hat aber hier auf Seiten des Käufers nicht funktioniert. Private Dinge waren offenar wichtiger ...

Die Aufforderung von Ebay zum Kauf des Rücksendetickets hatte ich als Empfehlung, nicht als MUSS, verstanden. Eine weitere Mahnung an mich wäre da hilfreich und kundenorientiert gewesen!

Wo steht, dass ich einen als beschädigt beim Käufer angekommenen Artikel in jedem Fall zurücknehmen muss?

Wofür habe ich bei Ebay ein Versandticket mit Transportversicherung gekauft, wenn dann ich das Versand-Risiko trage?

Warum lasst Ihr zu, dass der Käufer - weder zeitnah, noch innerhalb der Frist - nahezu nichts zur Klärung und Lösung des Vorwurfs beiträgt?

Warum entscheidet Ebay ohne Rückfrage über meinen Kopf hinweg gegen mich, obwohl die Historie in eurem System völlig transparent ist?

Warum wird ein langjährig guter Kunde/Verkäufer mit besten Bewertungen anhand nur eines Falls nun von Ebay wie ein Betrüger und Wiederholungstäter behandelt?  So kommt es zumindest bei mir an.

Nachricht 1 von 94
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93 ANTWORTEN 93

Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Moin Peter,

 

- - Deine eigenen AGB schließen nunmal die AGB des Hausherrn nicht aus. - - 

 

Es geht auch nicht um außschließen !

Aber in jedem meiner Artikel sind die von Ebay empfohlenen und vom "Trusted Shops Rechtstexter" erstellten AGB´s hinterlegt !

Und diese beziehen sich eindeutig auf die deutsche Rechtsprechung - zum Beispiel Datenschutzgrundverordnung, Produkthaftungsgesetz, Mängelhaftungsrecht usw.

Warum ? - Weil es so sein muss, damit ich hier in Deutschland diese Artikel überhaupt rechtssicher einstellen/anbieten kann und ich nicht "alle Nase lang" eine Abmahnung kassieren muss.

 

Du gibst mir doch wohl recht, das sich diese (deutschen) Gesetze durchaus im Detail von denen in anderen Ländern unterscheiden können und werden oder ?

Aber mit dem Kauf stimmt der Kunde diesen AGB´s zu - er unterwirft sich also dem deutschen Recht (wie bei jedem normalen Internetkauf) !

 

Wie kann Ebay dann behaupten das die Regeln, Bestimmungen und Zuständigkeiten des Käuferlandes gelten - nur weil die Artikel auf anderen Ebay-Seiten sichtbar sind ???

Die AGB´s meiner Artikel sind dort keine anderen als bei Ebay.de !!!

 

Es ist also nicht nur "suboptimal" und "absoluter Unsinn" - es ist schlicht falsch !!!

 

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 81 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Moin Andy,

 

Deine AGB sind auch nicht ausgeschlossen, was einen Rechtstreit vor einem Zivlgericht nach einem Kauf angeht, da gilt nach wie vor das Recht des Landes, das durch den kaufvertraglich vereinbarten Gerichtsstand vorgegeben ist.

 

Das hat meiner Meinung nach nichts mit den AGB und Grundsätzen von Ebay zu tun, denen Du dich durch Einstellen auf dieser Plattform unterwirfst. Und wenn Du durch den internationalen Versand zulässt, daß Ebay Deinen Artikel z.B. auf ebay-it einstellt und der Käufer auch auf ebay-it kauft, dann gilt auch der Käuferschutz von ebay.it. So steht es zumindest im Grundsatz zum Käuferschutz

 

Der Käuferschutz hat nichts mit Deinen AGB und eventuellen Zivilstreitigkeiten zu tun.

 

So verstehe zumindest ich die Einstellung und die Vorgaben von Ebay.

 

Ich verstehe Dich vollkommen, daß dies für den internationalen Verkauf nicht die ideale Lösung ist, aber so sind nun mal die Regeln von Ebay. Das ist eben auch einer der Gründe, neben den bereits genannten, warum ich bei Ebay keinen internationalen Versand anbiete.

 

Ich bin vom gesunden Menschenverstand her durchaus bei Dir, aber wenn Ebay's Regeln nun mal anders sind, richte ich mich danach und verzichte damit auf Umsatz für mich aber auch auf Umsatz für Ebay.

 

Ob es auf der anderen Plattform, auf der demnächst ein Großteil meiner Artikel angeboten wird, anders ist, kann ich leider erst im nächsten Monat beurteilen, wenn die Artikel nach dem Auslaufen hier, dort aktiviert werden.

 

Liebe Grüße von der Ostsee und noch einen schönen Sonntag

 

Peter

Nachricht 82 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Ja aber....

auch wenn der Artikel auch auf eBay.com oder anderen auslaendischen Seiten angeboten wird wird doch in Deutschland gekauft und somit sollten doch die Deutschen Regeln greifen.

Oder bin ich so Begriffsstutzig das ich das nicht kapiere? Wahrscheinlich!

Gruss

Nachricht 83 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo,

jetzt hab ich die Perversitaet kapiert.....

Gruss

Nachricht 84 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

das würde mich jetzt mal echt intresiren, mich hat das als käufer hier ja auch mit vergrault weil mir alles mögliche aus dem ausland in die suchergebnisse reingewürtgt wurde.

 

Trotz auschluss sind deine artikel zu finden?

Hast du da zufällig beispiele? scrennshot?

Das wäre echt ein hammer

Nachricht 85 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

- - Trotz auschluss sind deine artikel zu finden? - -

- - Hast du da zufällig beispiele? scrennshot? - - 

 

Müssen sie wohl, denn ansonsten würden ja kaum ausländische Käufer meine Artikel kaufen.

- Es sei denn die kaufen alle über ebay.de 😉

 

Nein, habe ich nicht - weil ich das nicht kontrolliert habe, interessiert mich ehrlich gesagt auch nicht.

Gruss

Andy

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 86 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo

hier noch ein Beitrag zum inernationalen Handelsrecht.

Internationaler Kaufvertrag: Anwendbares Recht und Gerichtsstand (dhk-law.com)

Nachricht 87 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo @imperial-modellbau,

 

meine Antworten bezogen sich nur auf die Handhabung, vom Käuferschutz, wie Peter es schon erwähnt hat. 
Alles rundum rechtliches, kann ich nicht beantworten, da wäre wohl die Beratung einer/-s Fachfrau/-mannes empfohlen. 

 

Beste Grüße

Patrick

Vom 09.05 bis 12.05. Leider in Abwesenheit - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay und steffi@ebay behilflich sein.
Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.

eBay
Nachricht 88 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo patrick@ebay 

 

Ja, es geht um Käuferschutz - das ist schon klar !

Aber die Entscheidungen in diesen (Auslands)Fällen werden von Mitarbeitern getroffen, die anhand ihrer eigenen AGB´s, Gesetzen, Bestimmungen und Vorgaben darüber urteilen.

Diese sind aber meiner Meinung nach nicht dafür gültig, sondern die aus dem Land wo der Artikel eingestellt wurde !

Fakt ist und bleibt das ein Käufer aus dem Ausland den AGB´s die im angebotenen Artikel hinterlegt sind zustimmt !

Wie kann dann ein (ausländischer) Ebay-Mitarbeiter über solche Fälle urteilen der diese überhaupt nicht kennt und selbst wenn er sie kennt, nicht danach handelt (gar nicht handeln kann, weil er die gesetzlichen Grundlagen überhaupt nicht kennt) ???

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 89 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Ich denke mal das man diesen Fred zumachen kann. Wir bekommen sowieso keine vernünftige , nachvollziehbare Antwort.

Das unsere überseeigen Freunde bestimmen wie es in der Ebaywelt zugeht wird und darf hier keiner zugeben.

Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch (Erich Kästner)
Nachricht 90 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Nein, werden wir nicht bekommen - das ist mir völlig klar !

Schade nur das die Mitarbeiter wohl noch nicht einmal das zugeben dürfen.

Und traurig das man dann lapidar zu lesen bekommt "wenns dich stört, biete einfach nicht mehr international an".

Wenn einer meiner Mitarbeiter so etwas zu einem Kunden (und das sind wir gewerblichen Verkäufer nun einmal, falls ich da mal dran erinnern darf) sagen würde, könnte er sich direkt seine Papiere holen !

 

Mal im Ernst, das ist für mich sogar irgendwie nachvollziehbar, das Stammunternehmen macht die Vorgaben und alle haben sich daran zu halten.

Und das ihre Vorgehensweise aus deren (US) Perspektive rechtlich machbar und geschäftlich richtig ist, will ich auch gerne akzeptieren.

Da werden schon irgendwelche "hochbezahlten" Juristen die richtigen Schlupflöcher gefunden haben.

 

Das macht aber die Handhabung bzw. Handlungsweise seitens Ebay meiner Meinung nach nicht richtiger !

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 91 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Was hast du erwartet? Die Mitarbeiter dürfen weder ihre Meinung zur eBay Politik frei äußern noch irgendwas bewirken, sondern nur auswendig gelernte Floskeln aus dem ebay Wörterbuch nachplapern und deine Bedenken an die "Fachabteilung" weiterleiten oder auch nicht. Wobei auch diese "Fachabteilung" kaum etwas zu melden hat. Die Strippenzieher sitzen hinter dem Teich und interessieren sich für Probleme deutscher Verkäufer genau so wenig wie die Chinesen für Verbraucherrechte deutscher Käufer. Sie brauchen auch nicht irgendwelche Schlüpflocher suchen. Sie machen einfach was sie wollen, bis sie irgendwann mal eins auf die Schnauze bekommen. Aber erst muss sich jemand finden, der sie in die Schranken weist. Bis dahin gilt - wo kein Kläger, da kein Richter.

 

 

Nachricht 92 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo @imperial-modellbau,

 

also wenn du mich schon als "bösen" Mitarbeiter hinstellen möchtest, dann bitte zitiere meine Antworten auch richtig. Der Prozess, den ich hier erklärt hatte, ist nicht erst seit gestern. Auch waren die Antworten nicht unfreundlich gegenüber dir, also ich bitte dich. Den Teil hättest du auch sparen können, Respekt sollte auch deinerseits an den Tag gelegt werden. 

 

  • Wenn es deinerseits nicht erwünscht ist, musst du nur einfach Inlandsversand anbieten und schon passiert diese Situation nicht. 

  • Wenn du möchtest, dass nur der eBay.de Käuferschutz greift, dürftest du nur Inland verkaufen.

Du möchtest weltweit verkaufen bzw., International. Du möchtest aber, dass die Fälle nur via ebay.de abgefertigt werden.  Unabhängig von dem Käufer-/Verkäuferschutz, hast du dennoch auch rechtliche Wege, aber eine Rechtsberatung können wir hier nicht führen. 

In der Antwort von Peter, waren so viele gute Punkte, ich zitiere aber nur einen Satz.

" Der Käuferschutz hat nichts mit Deinen AGB und eventuellen Zivilstreitigkeiten zu tun. "

Beste Grüße

Patrick

Vom 09.05 bis 12.05. Leider in Abwesenheit - bitte erwartet keine Antworten. Gerne wird euch miriam@ebay und steffi@ebay behilflich sein.
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eBay
Nachricht 93 von 94
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Verkäuferschutz bei Ebay für private Verkäufer

Hallo patrick@ebay 

 

Nur damit wir uns klar verstehen - ich stelle Dich in keiner Weise als "bösen" Mitarbeiter da !

Es ist nur mittlerweile sehr offensichtlich, das ihr Mitarbeiter im allgemeinen nicht in der Lage seit (warum auch immer) bestimmte Dinge zu kommentieren, geschweige denn zu bestätigen.

Wie ich schon schrieb, kann ich das durchaus nachvollziehen !

Und nein, unfreundlich waren Deine Antworten nicht, nur leider nicht sachbezogen - aber das werfe ich Dir nicht vor - schon gar nicht persöhnlich !

Und zitiert habe ich sinngemäß - denn das sagen Deine Antworten meiner Meinung nach aus !

 

Mir ist auch völlig bewußt, das ihr an den Gegebenheiten nichts ändern könnt, selbst wenn ihr es wolltet - und sich darüber aufzuregen bringt wohl auch nicht viel !

 

Deswegen schließe ich mich der Meinung von molfish an, der Thread kann wohl jetzt geschlossen werden !

 

 

Gruß
Andy
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The dark side of force
Nachricht 94 von 94
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