13-03-2024 15:38
Hallo Ebay-Team,
wie bereits mehrfach beschrieben, hätte ich gerne detaillierte Antworten auf meine Fragen zu meinem letzten Verkauf:
Hintergrund: Käufer behauptete 10 Tage nach Erhalt, der Artikel sei nicht wie beschrieben und ragierte danach auf meine Fragen und Hinweise fast garnicht. Seine Untätigkeit wurde mit Erstattung seitens Ebay belohnt.
Warum fordert Ebay generell eine Rücksendung, auch wenn man auf den defekten und irreparablen Artikel ggü. dem Käufer schriftlich verzichtet?
Warum erstattet Ebay alle Kosten an den Käufer zurück, nur weil ich den Rückversand nicht bezahlt habe. Warum wird hier kein Unterschied zwischen Inland und Ausland gemacht?
Zumal ich mich mit dem Verkäufer ja innerhalb einer vorgegebenen Frist einigen sollte. Hat aber hier auf Seiten des Käufers nicht funktioniert. Private Dinge waren offenar wichtiger ...
Die Aufforderung von Ebay zum Kauf des Rücksendetickets hatte ich als Empfehlung, nicht als MUSS, verstanden. Eine weitere Mahnung an mich wäre da hilfreich und kundenorientiert gewesen!
Wo steht, dass ich einen als beschädigt beim Käufer angekommenen Artikel in jedem Fall zurücknehmen muss?
Wofür habe ich bei Ebay ein Versandticket mit Transportversicherung gekauft, wenn dann ich das Versand-Risiko trage?
Warum lasst Ihr zu, dass der Käufer - weder zeitnah, noch innerhalb der Frist - nahezu nichts zur Klärung und Lösung des Vorwurfs beiträgt?
Warum entscheidet Ebay ohne Rückfrage über meinen Kopf hinweg gegen mich, obwohl die Historie in eurem System völlig transparent ist?
Warum wird ein langjährig guter Kunde/Verkäufer mit besten Bewertungen anhand nur eines Falls nun von Ebay wie ein Betrüger und Wiederholungstäter behandelt? So kommt es zumindest bei mir an.
20-03-2024 12:43
@petersmodellbahnstuebchen schrieb:
Moin Patrick,
besten Dank für die Antwort auf meine erste Frage. Das heißt für mich, Rückgabe erfolgt von dem Ort an den ich geliefert habe, korrekt?
Die zweite Frage war, kann der Kunde z.B. einen Fall bei ebay.fr eröffnen, wenn er bei ebay.de gekauft hat und innerhalb Deutschlands verschickt wurde?
Besten Dank im Voraus und liebe Grüße von der Ostsee
Peter
Hallo @petersmodellbahnstuebchen ,
1. So habe ich es geschrieben. Es ist ja ein Inlandsverkauf. Du kannst ja nicht nach USA gehen z.b. Umzug und dann darauf hoffen oder bestehen, dass dein Verkäufer die Kosten dafür trägt. Die Lieferanschrift ist eben ein Bestandteil, von dem geschlossenen Vertrag.
2. Hier kommt es natürlich darauf an, wie verschickt wurde. Wenn international verschickt wird, kann der Käufer natürlich über ebay.com etc, den Fall eröffnen.
z.b. Grundsatz zum eBay-Käuferschutz
Beste Grüße
Patrick
20-03-2024 14:58
Moin Patrick,
vielen Dank für Deine Antworten, hilft mir weiter. Jetzt bleibt nur noch zu hoffen, daß sich Eure KI auch daran hält.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
20-03-2024 15:01
Moin Andy,
die Antworten von Patrick bestätigen meine Meinung zum Verkauf an ausländische Ebayer mit deutscher Lieferadresse.
- Rücksendung ab inländischer Lieferadresse
- Fallabwicklung durch ebay.de
Mir genügt das als Aussage.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
20-03-2024 15:30
Freut mich für Dich !
Meine Fragen sind leider immer noch offen und werden es vermutlich auch bleiben !
Denn im Gegensatz zu Dir möchte ich auf internationalen Versand nicht verzichten !
Gruss
Andy
20-03-2024 15:40 - bearbeitet 20-03-2024 15:42
@imperial-modellbau schrieb:
Hallo Peter,
ich denke mal ich erzähle Dir nichts neues wenn ich Dir sage, das dieses Thema sich bereits durch viele Themen und über einen wirklich langen Zeitraum zieht !
Beispiel USA Verkauf:
Warum entscheidet Ebay USA über Sachverhalte (z.B. Mängeleinträge) nach den USA Kriterien, wenn der Kunde doch bei Ebay.de eingekauft hat ?
Beispiel Italien Verkauf:
Warum bekomme ich Post von Ebay.it (natürlich auf italienisch) und Entscheidungen, wenn es doch um einen Ebay.de Verkauf geht ?
Das könnte ich noch einige Zeit weiter mit Beispielen füttern - und in KEINEM Fall hat sich jemals ein Ebay Mitarbeiter zu einer konkreten Aussage hinreissen lassen, welche AGB´s denn nun gelten !
Über dieses Thema hatte ich mich in der Vergangenheit unter anderem bereits mit patrick@ebay (ich sage mal vorsichtig) "in der Wolle".
Mein Standpunkt ist folgender:
Ich bin ein gewerblicher DEUTSCHER Händler, habe mich bei Ebay Deutschland angemeldet und biete hier meine Waren an.
Hier in Deutschland zahle ich meine Steuern und Gebühren (auch an Ebay.de) und halte mich an die deutsche Rechtsprechung und sämtliche Handelsbestimmungen.
Also gelten im Umkehrschluss auch die DEUTSCHEN Ebay AGB´s und die deutschen Gesetze für den Verkauf !
Leider "ducken" sich die Mitarbeiter bei diesem Thema regelmäßig weg - ich vermute mal sie DÜRFEN dazu einfach nichts sagen !
Gruss
Andy
Hallo @imperial-modellbau ,
Bei internationalen verkauf/versand, kann der Käufer auch via ebay.com den Fall eröffnen. Ist der Käufer aus Frankreich oder aus einem anderen Land, geht das genau so. Daher auch das Bild an @petersmodellbahnstuebchen
" Käufer und Verkäufer unterliegen dem Grundsatz zum eBay-Käuferschutz oder anderen Grundsätzen zum Käuferschutz (sofern verfügbar) der Website, auf der der Käufer den Kauf abgeschlossen hat. "
Wenn der Käufer über ebay.com bei dir kauft, kann er über ebay.com entsprechend den Käuferschutz nutzen. Aber nicht den von ebay.de , deshalb liegt dann auch die Bearbeitung des Fall bei .com und nicht bei .de - das Thema hatten wir beide ja schon leider öfters.
" Auf welcher eBay-Website der Artikel eingestellt wurde oder der Käufer oder Verkäufer sich angemeldet hat, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle. "
Wenn du möchtest, dass nur der eBay.de Käuferschutz greift, dürfest du nur Inland verkaufen.
Beste Grüße
Patrick
21-03-2024 11:14
patrick@ebay schrieb:
@petersmodellbahnstuebchen schrieb:
Moin Patrick,
besten Dank für die Antwort auf meine erste Frage. Das heißt für mich, Rückgabe erfolgt von dem Ort an den ich geliefert habe, korrekt?
Die zweite Frage war, kann der Kunde z.B. einen Fall bei ebay.fr eröffnen, wenn er bei ebay.de gekauft hat und innerhalb Deutschlands verschickt wurde?
Besten Dank im Voraus und liebe Grüße von der Ostsee
Peter
Hallo @petersmodellbahnstuebchen ,
1. So habe ich es geschrieben. Es ist ja ein Inlandsverkauf. Du kannst ja nicht nach USA gehen z.b. Umzug und dann darauf hoffen oder bestehen, dass dein Verkäufer die Kosten dafür trägt. Die Lieferanschrift ist eben ein Bestandteil, von dem geschlossenen Vertrag.
2. Hier kommt es natürlich darauf an, wie verschickt wurde. Wenn international verschickt wird, kann der Käufer natürlich über ebay.com etc, den Fall eröffnen.
z.b. Grundsatz zum eBay-Käuferschutz
Beste GrüßePatrick
Moin patrick@ebay
Ist es eigentlich nicht, denn es ist ein Inlandsversand.
Verkauft wurde an einen im Ausland ansässigen Käufer.
Demnach dürften auch Gebühren zB bei den privaten VK anfallen?
"Wenn Verkäufer eine internationale Versandoption anbieten ...."
Tun sie ja aber nicht.
Die Käufer umgehen den Länderausschluß, indem sie eine deutsche Lieferadresse angeben.
Das ist ja der Knackpunkt.
Und dann stellt sich die Frage, welches Ebay bei Falleröffnung durch den Käufer zuständig wäre?
21-03-2024 11:58
Hallo @sunrise1605 ,
wurde beantwortet. Lieferanschrift ist in DE = Käuferschutz = ebay.de
Der Rückversand ist demnach nur via Inland. Wenn der Käufer es umleiten lässt, nach CH oder USA, dann ist er selbst verantwortlich dafür und nicht der Verkäufer.
Anders ist es, wenn der Verkäufer eben internationalen Versand anbietet. Dann zählt über welche Seite der Käufer es gekauft hat, dass kann dann z.b. ebay.com sein oder ebay.it
Beste Grüße
Patrick
21-03-2024 12:08
du bist eben kein sammler😉 die verstehen so was und freuen sich wenn sie das gesuchte finden.
21-03-2024 12:20
ich denke es geht um die garagen und sofa händler, die jahre lang auf das geschäft mit ebay gebaut haben und versäumt haben sich nach anderen möglichkeinen um zusehen. Du machst es in zwischen ja auch, wenn ebay von einem auf den andren tag nicht da währe würde dir auch ein großerteil des umsatzes wegbrechen, die käufer auf andere wege umzuleiten das dauert, sie müssen es erst mal finden und dann auch noch wissen das du es bist.
21-03-2024 14:32
Hallo patrick@ebay
Da stellt sich mir eigentlich nur noch die eine Frage:
Wie erkenne ich über welches Ebay der Käufer eingekauft hat ???
Mir drängt sich nämlich der Versacht auf, das in der Vergangenheit einige bei ebay.de eingekauft haben und trotzdem über ihre jeweilige Länderseite einen Fall eröffnet haben.
Gruss
Andy
21-03-2024 15:27
@imperial-modellbau schrieb:
Hallo patrick@ebay
Da stellt sich mir eigentlich nur noch die eine Frage:
Wie erkenne ich über welches Ebay der Käufer eingekauft hat ???
Mir drängt sich nämlich der Versacht auf, das in der Vergangenheit einige bei ebay.de eingekauft haben und trotzdem über ihre jeweilige Länderseite einen Fall eröffnet haben.
Gruss
Andy
Hallo @imperial-modellbau ,
Wenn du z.b. nach Italien verschickst, kannst du zu 99% davon ausgehen, dass der Fall auch über eBay.it eröffnet wird. Wenn Du im Inland verschickst, wird es zu 99% über ebay.de laufen. Zu deiner Frage, gar nicht - an hand der Lieferanschrift kannst du davon ausgehen, dass höchstwahrscheinlich dein Angebot über die entsprechende Seite gekauft wurde. Das ist genau so wie mit eBay Plus Käufer, die Info erhalten die Verkäufer nicht.
Als Beispiel nehme ich diesen Artikel von dir 265163421434 <- dazu hattest du z.b. einen Fall, der nach Italien ging. Wenn der Käufer z.b. den Fall eröffnet oder aufruft, läuft es über ebay.it - Für dich selbst, spielt es sogehen erstmal so oder so keine große Rolle, denn Fall ist Fall. Du musst einfach stets damit rechnen, Liefergebiet = Fall eröffnung über die jeweilige Seite des Käufer, wo er angemeldet ist bzw, wohin die Lieferung ging.
Beste Grüße
Patrick
21-03-2024 20:32
Leider erschießt sich mir die Logik nicht lieber patrick@ebay
Wenn ich auf der deutschen Seite meine Waren anbiete dann wird doch der Kauf auch in Deutschland getätigt und nicht irgendwo.
Wenn ich (unabhängig von Ebay) im Internet etwas in Italien oder England bestelle dann gilt das Recht des Landes wo ich kaufe und nicht das Land von wo aus ich bestelle.
Die Essenz dieser Vorgehensweise von Ebay ist doch das immer weniger Leute ins Ausland verkaufen weil es offensichtlich keinerlei Schutz gibt.
Aber gut, ich muß ja nicht alles verstehen
21-03-2024 21:36
@imperial-modellbau schrieb:Hallo patrick@ebay
Da stellt sich mir eigentlich nur noch die eine Frage:
Wie erkenne ich über welches Ebay der Käufer eingekauft hat ???
Mir drängt sich nämlich der Versacht auf, das in der Vergangenheit einige bei ebay.de eingekauft haben und trotzdem über ihre jeweilige Länderseite einen Fall eröffnet haben.
Gruss
Andy
Genau so habe ich das nämlich auch in Erinnerung!
21-03-2024 23:11 - bearbeitet 21-03-2024 23:15
Moin progresssauger,
Irrtum, hier geht es nicht um "Garagen-" und "Sofahändler" und nicht um Umsätze, die man mit oder ohne Ebay erzielt, sondern nur darum, wie ich Rücksendungen und Fallbehandlungen aus dem Ausland verhindern kann.
Darum die Fragen an und Antworten von patrick@ebay , die mich in meiner Meinung bestärkt haben, daß ich Rücksendeetiketten nur ab der inländischen Lieferadresse zur Verfügung stellen muss, wenn der Käufer eine Rückgabe einleitet. Und daß bei der Fallbehandlung ebay.de zuständig ist, da der Artikel nur bei ebay.de eingestellt ist und im Inland verschickt wurde.
Sollte Ebay von einem auf den anderen Tag nicht mehr da sein oder mich als Verkäufer rausschmeissen, etc. würde mich das natürlich Umsätze auf diesem Vertriebskanal kosten, aber es gibt auch andere Kanäle, die schon gepflegt werden. Meine Kunden wissen sehr gut, wo und wie sie meine Angebote finden. Da mache ich mir wenig Sorgen um die Zukunft.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
22-03-2024 08:35
@molfish schrieb:
Leider erschießt sich mir die Logik nicht lieber patrick@ebay
Wenn ich auf der deutschen Seite meine Waren anbiete dann wird doch der Kauf auch in Deutschland getätigt und nicht irgendwo.
Wenn ich (unabhängig von Ebay) im Internet etwas in Italien oder England bestelle dann gilt das Recht des Landes wo ich kaufe und nicht das Land von wo aus ich bestelle.
Die Essenz dieser Vorgehensweise von Ebay ist doch das immer weniger Leute ins Ausland verkaufen weil es offensichtlich keinerlei Schutz gibt.
Aber gut, ich muß ja nicht alles verstehen
Hallo @molfish ,
so schwer ist es eigentlich gar nicht. Sobald du den Versand außerhalb von DE ermöglichst, werden deine Angebote auch außerhalb von ebay.de angezeigt und können gekauft werden. Daher können deine Käufer auch über andere eBay Seiten, die Fälle eröffnen.
Wenn es deinerseits nicht erwünscht ist, musst du nur einfach Inlandversand anbieten und schon passiert diese Situation nicht.
Beste Grüße
Patrick
22-03-2024 09:28
Ja - aber ich richte mein Angebot nicht auf bestimmte Länder aus und gehe auch nicht speziell auf ausländische Kunden ein.
Auch biete ich nicht auf ausländischen Ebayseiten direkt an (OK ich schon, nämlich UK - da kann ich dann also nicht meckern).
Und das erstgenannte ist einer der Hauptgründe dafür das die Zuständigkeit (Gerichtsstand) dann im Zielland liegt.
Das Ebay die deutschen Angebote auch für andere Länder sichbar macht, ändert nichts an der Tatsache das die Vorraussetzungen nicht erfüllt sind, das die Zuständigkeit nicht mehr in dem Land liegt wo die Artikel beheimatet sind.
22-03-2024 09:41
Du bist aber im Ebay Kosmos und dort gelten andere Gesetze😂
22-03-2024 09:52
Und genau das ist es was mich massiv stört !
Ebay meint immer wieder durch interne Vorgaben die geltenden Gesetze aushebeln zu können.
Es muss mir erst mal jemand zeigen, wo ich zugestimmt habe (AGB oder sonst wo) das für mich die deutschen Gesetze (in diesem Fall hinsichtlich der Gerichtsstand-Änderung) nicht gelten !
22-03-2024 10:20
Moin Andy,
alles über den Käuferschutz und die Zuständigkeiten beim Verkauf auf ausländischen Ebay-Seiten findest Du hier:
grundsatz-zum-internationalen-einstellen-von-angeboten-bei-ebay
Dabei stimmst Du auch diesem zu:
Und wenn Du durch Deine Versandeinstellungen zulässt, daß Deine Artikel auf anderen Ebay-Seiten angeboten werden, liegt nunmal die Zuständigkeit in dem Land, auf dessen Seite verkauft wurde.
Wenn Du das verhindern möchtest, müsstest Du meiner Meinung nach bei "Bieter sperren" sicherstellen, daß Deine Artikel nur bei ebay.de erscheinen.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
22-03-2024 10:40
Moin Peter,
und genau da unterscheiden sich unsere Meinungen.
- Ich biete NICHT AKTIV auf anderen Ebay-Seiten an - Ebay macht die Angebote von sich aus sichtbar !
Und dieses "aktiv verkaufen" ist eine der Hauptvorraussetzungen dafür das sich der Gerichtsstand ändert.
Aber lass mal, das werden wir hier nicht klären - und solange nichts gravierendes passiert, bleibt es so wie es ist.
Gruss
Andy