03-04-2024 12:08
Hallo,
vor einiger Zeit hatte ich massive Probleme, da ich ein Computer bei Ebay versteigerte und der Käufer in Portugal saß. Dieser hat dann den Ebay Käuferschutz in Anspruch genommen und ich musste ihm das Gerät wieder abnehmen. Hier ist es nachzulesen: https://community.ebay.de/t5/Private-Verk%C3%A4ufer-innen/R%C3%BCckgabe-ablehnen-unm%C3%B6glich/td-p...
Nun habe ich als Sammler ein ähnliches Gerät versteigert. Wie mir hier geraten wurde, habe ich alle anderen Länder ausgeschlossen und doch hat ein Käufer aus den USA das Gerät ersteigert.
Er hat dann auch gleich bezahlt und als Lieferadresse ein Versandunternehmen in Deutschland angegeben.
Ich weiß nun ehrlich nicht, wie ich darauf reagieren soll. Nach dem Drama was ich schon erlebt habe und die unmöglichen Bedingungen des Ebay Käuferschutz wollte ich so etwas nun nicht noch mal durchmachen. Dazu kommt, daß das Gerät relativ empfindlich ist und einen weiten Versand wohl nicht unbeschadet überstehen wird.
Wie ist denn da jetzt die Rechtslage, Ebay sagt ja klar, das die Ebay Richtlinien aus dem Land des Käufers gelten - ich dieses Land aber über Ebay ausgeschlossen habe. Auch ist die Lieferadresse in Deutschland, für den weiteren Versand kann ich ja unmöglich die Verantwortung übernehmen?
Danke und Gruß
S.
03-04-2024 12:15 - bearbeitet 03-04-2024 12:16
Da kann man ausschließen was man will, wenn der Käufer eine Lieferadresse in D angibt kann er auch kaufen. Das wird vermutlich so eine Gesellschaft sein, die die Pakete gesammelt in die USA weiterleiten.
Laut ebay.de ist dann zugestellt wenn der Artikel bei der angegebenen Lieferadresse angekommen ist. Was jedoch nicht bedeutet, dass der Käufer nach erhalt des Artikels vom anderen Versandunternehmen, nicht reklamieren kann. Es gilt dabei noch immer wo der Käufer registriert ist.
Das Einzigste was du dabei minimieren kannst ist eine Meldung wegen eines nicht erhaltenen Artikels wenn an der deutschen Adresse zugestellt wurde. Wie sowas jedoch ebay.com handhabt kann ich nicht sagen.
03-04-2024 12:18
Auf dieser Plattform einfach nichts mehr verkaufen. Schont die Nerven und eventuell auch den Geldbeutel.
03-04-2024 12:24
Ich befürchte hier wird es auch wieder schwammige Aussagen geben .... brich den Kauf einfach ab mit Grund " Probleme mit der Adresse des Käufers" und stelle neu ein wo du ganz genau schreibst das du nur Käufer in Deutschland akzeptierst ! Eben auch mit der Begründung das die Ware eine Überseeverschiffung wohl nicht überstehen wird .... meine Meinung/Vorschlag ... was sagt der Rest ? 🤔
03-04-2024 12:30
Tag @soennitdi es ist so, wie schon geschildert worden. Der Käuferschutz gilt bis zur Lieferadresse, wenn nach der Weiterleitung von der Lieferanschrift an die weiterführende Adresse geliefert wird, gibte s den nicht mehr.
03-04-2024 12:31
03-04-2024 12:33
Zumindest nicht was einen nicht erhaltenen Artikel betrifft. Reklamieren wegen anderen Dingen kann der Käufer jedoch jederzeit und wird von ebay.com wohl auch Recht bekommen.
03-04-2024 12:50
Hallo @soennitdi wie @bootyooty schon erklärt hat, der Käuferschutz gilt bis zur Lieferadresse. Wie der Käufer danach umgeht sind alles Spekulationen. Die Lieferadresse ist in Deutschland deswegen konnte er auch bei dir den Artikel kaufen.
Danke fürs verlinken @bootyooty 😘
Liebe Grüße
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03-04-2024 12:53
@sammlerkiste-1-2-3 schrieb:Ich befürchte hier wird es auch wieder schwammige Aussagen geben .... brich den Kauf einfach ab mit Grund " Probleme mit der Adresse des Käufers" und stelle neu ein wo du ganz genau schreibst das du nur Käufer in Deutschland akzeptierst ! Eben auch mit der Begründung das die Ware eine Überseeverschiffung wohl nicht überstehen wird .... meine Meinung/Vorschlag ... was sagt der Rest ? 🤔
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ich kann nur für mich und nicht für "den Rest" sprechen ...
... aber es gibt keine Grundlage für den Abbruch, schon gar nicht mit der Begründung "Probleme mit der Adresse" - ebay erlaubt explizit im Ausland gemeldeten Mitgliedern zu kaufen, sofern sie eine deutsche Lieferadresse angeben, die kann man vorher auch nicht aussortieren / sperren
der Käuferschutz soll aber wohl nur bis zur 1. Lieferadresse gelten - war zumindest vor einiger Zeit die Aussage einer Mitarbeiterin
03-04-2024 12:54
Womit wir wieder bei dem alten Thema "welches Recht gilt" wären !!!
In diesem Fall ist es aber wohl eindeutig - da die Versandadresse in Deutschland ist, gilt deutsches Recht !
Wenn Dein Käufer einen Mittelsmann einschaltet, ist dieser auch für den ordnungsgemäßen Weiterversand verantwortlich.
Sollte auf dem Weiterversandweg etwas passieren, bist Du dafür nicht verantwortlich !
Aber ob Ebay.com das bei einer eventuellen Falleröffnung durch Deinen Kunden auch so sieht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Wenn da etwas kommen sollte, würde ich mich an Deiner Stelle mit aller Kraft dagegen wehren, eventuell sogar mit anwaltlicher Hilfe !
Hm, schwierige Entscheidung, die Du da zu treffen hast !
Ich kenne Deine Nervenstärke nicht - ich pers. würde es darauf ankommen lassen - und sei es nur um eventuell einen Präzidenzfall zu schaffen.
Allerdings habe ich auch eine Rechtsschutzversicherung ! 😉
03-04-2024 15:13
hallo alena@ebay
was aber passiert, wenn der Käufer nicht reklamiert, daß er den Artikel nicht bekommen hat,
sondern behauptet, dieser würde nicht der Beschreibung entsprechen?
Das sind absolut keine Spekulationen, sondern kommt immer wieder vor!
Um sich genau vor solchen Fällen zu schützen, schließt man ja Verkauf und Versand ins
Ausland aus... kann ein Käufer die deutsche Lieferadresse dann quasi als
Schlupfloch nutzen?
Gibt es da Regelungen oder keine?
03-04-2024 16:09
Nach der Ebay - Logik, müsste der Verkäufer dann einer Rücknahme zustimmen können bei einem Artikel "der nicht der Beschreibung" entspricht. Er würde dann ein Retouren Etikett erstellen können für den Rück- Versand zwischen der deutschen Lieferadresse und seiner Eigenen. Wie der Käufer den Artikel von seinem Heimatland bis zur deutschen ursprünglichen Lieferadresse bekommt wäre dann dessen Sache. Ob das ebay. com auch so sieht ist eine interessante Frage.
03-04-2024 16:27 - bearbeitet 03-04-2024 16:29
genau das ist ja das Problem: ebay.com
Ich vermute mal: kein Retourenetikett vom Ausland nach Deutschland oder ersatzweise die Kosten für
den Versand und schon darf der Käufer den Artikel behalten...
03-04-2024 16:37
@perfect-sally schrieb:Zumindest nicht was einen nicht erhaltenen Artikel betrifft. Reklamieren wegen anderen Dingen kann der Käufer jedoch jederzeit und wird von ebay.com wohl auch Recht bekommen.
Das war letztens die Diskussion und genau der Meinung bin ich auch.
Haben aber alle anders gesehen.
Also nützt und schützt eine deutsche Lieferanschrift genau gar nichts!
Es ist und bleibt ein Verkauf ins Ausland mit allen Nachteilen.
Dem TE zu raten, er soll es mal versuchen, kann ja wohl nur ein verspäteter und schlechter Aprilscherz sein, wenn er extra schreibt, dass der Artikel sehr empfindlich ist und den Versand vermutlich nicht heil überstehen wird.
Hallo @soennitdi
Brich den Kauf ab, sonst hast du den nächsten Ärger am Hals.
Lass dich auf nichts anderes ein.
Und sollte Ebay nicht endlich mal dieses Kuddelmuddel mit dem Auslandsverkauf und den Lieferanschriften in den Griff bekommen und so korrigieren, dass ausländische Käufer eben nicht doch einfach kaufen können, erst recht nicht, wenn der VK das nicht will und so auch eingestellt hat, dann muss man sich wirklich überlegen, ob das die richtige Plattform zum Verkauf bestimmter Waren ist.
Wenn ein VK einstellt, dass er nicht ins Ausland verkaufen will, dann ist das so, fertig.
Da braucht Ebay nicht mit diesen Lieferadressen um die Ecke kommen, denn es geht nicht um den Versand, sondern um den Ärger, den man uU später im Ausland haben kann.
03-04-2024 16:47
@hasjana schrieb:
@sammlerkiste-1-2-3 schrieb:Ich befürchte hier wird es auch wieder schwammige Aussagen geben .... brich den Kauf einfach ab mit Grund " Probleme mit der Adresse des Käufers" und stelle neu ein wo du ganz genau schreibst das du nur Käufer in Deutschland akzeptierst ! Eben auch mit der Begründung das die Ware eine Überseeverschiffung wohl nicht überstehen wird .... meine Meinung/Vorschlag ... was sagt der Rest ? 🤔
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ich kann nur für mich und nicht für "den Rest" sprechen ...
... aber es gibt keine Grundlage für den Abbruch, schon gar nicht mit der Begründung "Probleme mit der Adresse" - ebay erlaubt explizit im Ausland gemeldeten Mitgliedern zu kaufen, sofern sie eine deutsche Lieferadresse angeben, die kann man vorher auch nicht aussortieren / sperren
der Käuferschutz soll aber wohl nur bis zur 1. Lieferadresse gelten - war zumindest vor einiger Zeit die Aussage einer Mitarbeiterin
Aha und wie bitte schützt man sich im Falle des TE davor, dass ein empfindliches Gerät im späteren Verlauf quer über den Globus versendet wird, welches den Versand vermutlich nicht heil überstehen wird?
Und was man durch den Länderausschluss auch nicht gewillt war zu tun, bzw. zu veranlassen?
Offenbar gar nicht.
Und das ist ein Unding!
Man kann doch den TE nicht ins offene Messer laufen lassen, nur weil Ebay meint, trotz Länderausschluß jedem Menschen auf der Welt den Kauf beim TE zu ermöglichen.
03-04-2024 16:54
@dmary56 schrieb:genau das ist ja das Problem: ebay.com
Ich vermute mal: kein Retourenetikett vom Ausland nach Deutschland oder ersatzweise die Kosten für
den Versand und schon darf der Käufer den Artikel behalten...
Nein, ist ja alles ganz anders wegen der deutschen Lieferanschrift, da kann der Käufer auf keinen Fall bei ebay.com einen Fall eröffnen 🙄
Ist auch noch nie vorgekommen ...
Es gelten nur die deutschen Gesetze ...
03-04-2024 16:54 - bearbeitet 03-04-2024 16:58
Ich kann mich der Meinung von @sunrise1605 und anderen nur anschließen...
Brich den Kauf ab mit der Begründung, daß etwas mit der Adresse nicht stimmt...
und diesen Käufer auch gleich auf die Sperrliste setzen, bevor du den Artikel
nochmal einstellt....
Ich hatte einen solchen Fall auch vor ein paar Monaten, chinesische Käuferin
mit Versanddienstleister in Frankfurt als Anschrift...habe da nicht lange gefackelt!
Dein Käuferschutz gilt wohl nur für den Fall, daß ein nicht erhaltener Artikel gemeldet wird.
Bei einem anderen Reklamationsgrund wirst du mit ziemlicher Sicherheit der Gelackmeierte
sein....
03-04-2024 17:05
@sunrise1605 schrieb:
@dmary56 schrieb:genau das ist ja das Problem: ebay.com
Ich vermute mal: kein Retourenetikett vom Ausland nach Deutschland oder ersatzweise die Kosten für
den Versand und schon darf der Käufer den Artikel behalten...
Nein, ist ja alles ganz anders wegen der deutschen Lieferanschrift, da kann der Käufer auf keinen Fall bei ebay.com einen Fall eröffnen 🙄
Ist auch noch nie vorgekommen ...
Es gelten nur die deutschen Gesetze ...
hast wohl "ironie off" vergessen" ? 😎
03-04-2024 17:58
ich betrachte es .....?
egal...
die Threads die ich zum Thema abonniert hatte, sind seltsamerweise verschwunden 🙄
habe leider ein gutes Gedächtnis, und kämpfe gerade damit mit der Forum-Netiquette komform zu antworten
die moldawische iPhone Käuferin letzten Herbst die einen Pick-Up Service genutzt hat , ihr wurde über .com das Geld erstattet, der VK ging leer aus.
genau so der eine Fall mit Depot.bg, teuere GraKa ---> VK 💩Karte
und was ganz kommisch ist, wenn deutsche Käufer im Ausland kaufen und etwas schief läuft , dann ist plötzlich .com zuständig, also wieder die 💩 Karte.
03-04-2024 18:27
Moin @turbotuentchen
wenn ich mich an die Aussagen der Ebay-MA zu verschiedenen Threads hier korrekt erinnere, ist bei einer Falleröffnung immer die Ebay-Gesellschaft verantwortlich, auf deren Ebay Seite der Verkauf getätigt wurde.
D.h. für mich, bei Rücksendungen immer ein Versandetikett von mir mit Absender der ursprünglichen Lieferadresse. Wie die Ware dorthin kommt, ist laut den Aussagen von patrick@ebay Sache des Käufers, da bei einem Kauf auf ebay.de der Käuferschutz von ebay.de gilt.
Ausländische Käufer auf einer Webseite komplett vom Kauf auszuschließen, wäre nach EU-Recht außerdem unzulässig (Geoblocking) und könnte auch mit ziemlich harten Sanktionen belegt werden. Die Einschränkung auf das Liefergebiet des Verkäufers ist laut Bundesnetzagentur eine der wenigen, zulässigen Ausnahmen.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter