22-12-2023 19:41
Hallo,
ich habe als privater Verkäufer einen alten Computer verkauft. In der Beschreibung habe ich explizit Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme abgelehnt. Der Käufer sitzt in Spanien und hat nun ein Rückgabeantrag gestellt und ich habe keine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren, bzw. es abzulehnen?
Und wie soll ich ein Rücksendeetikett aus Spanien zu mir organisieren?
Verlangt Ebay wirklich von mir, den Hin und Rückversand zu tragen?
22-12-2023 19:45
Wenn der Käufer die Rückgabe mit dem Grund, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht oder defekt ist, dann kann man die Rückgabe nicht ablehnen ob man privat ist oder nicht. Und schreiben kann man da auch was man will.
Und ja, ebay erwartet dass du ein Rücksendeetikett stellst und nach Erhalt komplett erstattest.
Machst du das nicht von slebst wird ebay eingreifen und du verlierst Geld und Artikel. Zusätzlich gibt es noch einen Mangeleintrag.
Wenn du von hier keinen Rücksendeschein stellen kannst (innerhalb der EU sollte es innerhalb der Rückgabe eigentlich funktionieren) musst du dem Käufer vorab die Kosten senden, das allerdings geht nur ausserhalb von ebay.
22-12-2023 19:51
Vielen Dank für die Bestätigung meiner Vermutung. Auch toll das man im Ausland anscheinend noch negativ bewerten kann, denn das hat der Käufer auch gleich getan und mich dort als Betrüger diffamiert.
Ebay hat das Geld gleich eingefroren obwohl es schon ausgezahlt ist. Weiter Zahlungseingänge erwarte ich zur Zeit nicht und ich bin ernsthaft am überlegen, nach 24 Jahren mein Ebaykonto einfach zu löschen.
Eine Frechheit was da gerade stattfindet und Ebay deckt das auch noch alles....
22-12-2023 19:55
@soennitdi schrieb:Hallo,
ich habe als privater Verkäufer einen alten Computer verkauft. In der Beschreibung habe ich explizit Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme abgelehnt. Der Käufer sitzt in Spanien und hat nun ein Rückgabeantrag gestellt und ich habe keine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren, bzw. es abzulehnen?
Und wie soll ich ein Rücksendeetikett aus Spanien zu mir organisieren?
Verlangt Ebay wirklich von mir, den Hin und Rückversand zu tragen?
@soennitdi Jej!
Oje, oje. Ist es der mit der roten Bewertung? Da war doch auch ein Länderausschluss drin, warum hast du bloss nach Spanien versendet?
Wenn der was von defekt anmerkt oder Artikel nicht wie beschrieben, dann müssen auch private Verkäufer zurücknehmen.
Und genau das Rücksendeetikett wird das Problem werden. Er hat schon rot bewertet, ein kooperatives Miteinander sieht anders aus.
Ja und ebay sieht das in dem Fall so, dass du als Verkäufer dafür aufkommen musst.
Und vermutlich gelten für dich jetzt nicht mal die Vorschriften, die bei ebay.de sind, sondern es geht immer
nach dem, von wo aus der Käufer sich eingeloggt hat. z.B. ebay.com.
Der Käufer sitzt mit allem jetzt am längeren Hebel. Vielleicht hat er am Ende Geld und Ware, wenn du das mit der Rücksendung nicht hinbekommst.
Mit einem Käufer, mit dem man reden kann, könnte man das über Paypal regeln, dass er so das Geld bekommt, um das Etikett zu kaufen, Sendungs Nr. hochladen und dann warten, bis das Gerät wieder da ist.
Aber wenn der Käufer nicht so kooperativ ist- siehe rote Bewertung- dann solltest du für dich erstmal abwägen.
22-12-2023 19:55
Schon alleine deswegen raten wir immer allen privaten Verkäufern ab ins Ausland zu verkaufen. Sind die Käufer auf einer anderen Webseite angemeldet z.B. ebay.com...etc hat ebay.de wohl auch keine Möglichkeit einzugreifen.
22-12-2023 20:02
Ich wußte leider nicht, das man bei einem Verkauf in die EU so schlecht da steht. Der Witz daran ist, das ich meine Sammlung reduziert habe und in einem kurzen Zeitraum viele alte Computer verkauft habe - und alle sind sie ins Ausland gegangen.
Mit dem Verkäufer hatte ich vorher schon einige Diskusionen, da er gleich nach dem Kauf noch Zubehör forderte, was nicht mit aufgeführt und auch so dargestellt wurde.
Was ich jetzt rausgelesen habe:
Ich soll ein Rücksendeetikett besorgen, wobei Ebay mich nicht unterstützt.
Es soll dem Käufer zugestellt werden und ich weiß nicht, ob er es überhaupt nutzt.
Wenn ich was zurückbekomme und es nicht mein Artikel ist, bin ich dann irgendwie geschützt?
22-12-2023 20:04 - bearbeitet 22-12-2023 20:06
Wenn ich was zurückbekomme und es nicht mein Artikel ist, bin ich dann irgendwie geschützt?
Hast du irgendwas, was deinen Artikel als deinen Artikel ausweist? Ohne Beweise würde ich da schwarz sehen. Gibt es da Gerätenummern?
@soennitdi Eines ist mir absolut unverständlich: warum machst du Länderausschlüsse und versendest dann doch ins Ausland? Warum können die überhaupt bei dir bieten?
22-12-2023 20:08
Ja, ich habe Bilder von der Unterseite, dort ist eine Seriennummer zu sehen. Ebenso habe ich Diagnosebild von der Platine fotografiert. Dort ist ein Datumstempel und eine Uhrzeit zu sehen, womit man dies genau der Platine zuordnen kann.
22-12-2023 20:08
@soennitdi schrieb:Hallo,
ich habe als privater Verkäufer einen alten Computer verkauft. In der Beschreibung habe ich explizit Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme abgelehnt. Der Käufer sitzt in Spanien und hat nun ein Rückgabeantrag gestellt und ich habe keine Möglichkeit, mich dagegen zu wehren, bzw. es abzulehnen?
Und wie soll ich ein Rücksendeetikett aus Spanien zu mir organisieren?
Verlangt Ebay wirklich von mir, den Hin und Rückversand zu tragen?
Hallo @soennitdi ,
Spanien hattest du doch ausgeschlossen.
Wohin hattest du den Artikel geschickt ?
War da eine abweichenden Lieferadresse ?
22-12-2023 20:13
Habe eben mal nachgeschaut und hab´s verwechselt. Dieser Rechner ist nach Portugal gegangen. Die Adresse war auch in Portugal und EU weiten Versand hatte ich angeboten.
Das war so also ok und ich habe mich darauf eingelassen.
Ich frage mich nun, bei dem Verhalten des Käufers, was für Rechte habe ich bzw. wie ich von Ebay geschützt werde, wenn ich nun nur ein paar Steine oder anderen Schrott geliefert bekomme?
22-12-2023 20:25
22-12-2023 20:27
Danke erst mal für eure Beteiligung.
Wie lange hat man eigentlich Rückgaberecht bei einem privaten Verkauf?
22-12-2023 20:32
Portugal war auch ausgeschlossen, @soennitdi .
22-12-2023 20:47
Ändert ja nichts, ich hab mich darauf eingelassen. Versandkosten hin waren ~22€, zurück dann wohl noch etwas mehr. Bleibe ich also auf ca. 50€ sitzen, wenn ich denn überhaupt meinen Rechner zurück bekomme - danke Ebay....
22-12-2023 22:29
Man hat kein Rückgaberecht bei einem privaten Kauf. Dein Käufer hat auch keine normale Rückgabe geöffnet sondern es handelt sich um eine Reklamation. Ebay gewährt 30 Tage Käuferschutz und in diesen 30 Tagen kann der Käufer meckern und der VK muss zurücknehmen.
22-12-2023 23:05
Ja, es ist ein Trauerspiel mit dem internationalen Verkauf geworden.
Früher war das völlig ok und ohne Probleme, heute leider nicht mehr.
Deshalb rate ich immer davon ab.
Es gibt über kurz oder lang Ärger damit und als Verkäufer ist man hier definitiv in der sehr viel schwächeren Position.
22-12-2023 23:15
Mit dem Verkäufer hatte ich vorher schon einige Diskusionen, da er gleich nach dem Kauf noch Zubehör forderte, was nicht mit aufgeführt und auch so dargestellt wurde.
Und das hätte mit der Grund sein sollen, dann den Kauf abzubrechen. Da kann man den Ärger schon direkt kommen sehen, ist leider so.
Und der einzige Schutz, den hier Verkäufer haben ist relativ einfach: macht Geschäfte im Inland, dann ist es bei einer REklamationen viel problemloser mit dem Rückversand.
Und man kann sich manchmal des Eindrucks nicht erwehren, dass es mittlerweile ausreichend bei Käufern aus dem Ausland bekannt ist, dass sie bei einer Rückgabe am Ende vielleicht Geld und Ware haben.
Natürlich darf man es nicht verallgemeinern, aber solchen Problemen sollte man tunlichst aus dem Weg gehen.
Und mit deinem Länderausschluss warst du ja auf einem guten Weg und es dann anders zu machen, das kann ich nicht verstehen.
23-12-2023 00:53
"Ändert ja nichts, ich hab mich darauf eingelassen. Versandkosten hin waren ~22€, zurück dann wohl noch etwas mehr. Bleibe ich also auf ca. 50€ sitzen, wenn ich denn überhaupt meinen Rechner zurück bekomme - danke Ebay...."
Eigentlich nicht "danke ebay"! Genau wegen diesen gemeinen Fallstricken sind damals, vor auch schon wieder Jahren, eben tonnenweise private Anbieter - zurecht - ausgestiegen. Du dagegen bist geblieben, hast dich damit auf die nun vielen Risiken eingelassen und blickst halt im Ergebnis (erstmals?) mit dem legendären Ofenrohr sonstwohin. Vielleicht die nunmehrige Lehre? Falls nicht, bis zum nächsten Mal. Grüße
23-12-2023 10:42
So einfach ist das mit dem Loeschen des Kontos nicht.
Solange Du Verbindlichkeiten bei eBay hast wird Dein Konto sicherlich nicht geschlossen...
Gruss
23-12-2023 12:21
Hallo @soennitdi , ich klinke mich hier mal ein.
Die Rückgabe kann in bestimmten Situationen nicht ausgeschlossen werden, da ja auch der Käufer derjenige sein kann, der beim Öffnen eines Paketes nur Steine vorfindet wenn dieser bei einem weniger seriösen Verkäufer Dinge erworben hat, daher wird den Käufern zumindest die Möglichkeit gegeben so etwas im Fall der Fälle zu melden bzw. wird verhindert, dass Verkäufer kategorisch jede Art von Anfrage ablehnen können.
Nicht jede Behauptung muss allerdings hingenommen werden. Dabei wird unter zwei Beschwerdekategorien unterschieden: Einmal der direkte Schaden, wenn man z.B. einen Fernseher kauft und dieser, z.B. durch einen Transportschaden, mit einem Riss im Bildschirm geliefert wird. Da diese Beschädigung recht einfach zu belegen ist, reichen dazu meist Bilder des Artikels, um die Behauptung zu belegen.
Dann gibt es aber noch die Meldung eines internen Schadens, wie in diesem Fall, wo ein als "funktionierend" eingestelltes Gerät beim Käufer angekommen, keine Funktion aufweist. Da sich diese Beschädigung nicht so einfach nachweisen lässt, kann hier, wenn die Rückgabe durch den Verkäufer abgelehnt wird, ein Schadensnachweis von einem qualifizierten Dritten angefordert werden, damit ein Beleg vorliegt, um die Meldung des Käufers zu stützen.
Des Weiteren, bist du auch im Falle einer Rücksendung abgesichert, bei der du nicht deinen eigenen Artikel zurückerhältst. Die Rückerstattungsfrist bei eBay beträgt 48 Stunden ab Rückerhalt des Artikels, es ist daher wichtig, innerhalb dieser Frist direkt zu melden, dass ein Problem mit dem zurückerhaltenen Artikel vorliegt, da sonst der Fall vom Käufer an den Kundenservice übergeben und die Erstattung erzwungen werden kann. Ist die Erstattung einmal veranlasst, werden Meldungen bezüglich Probleme mit dem zurückerhaltenen Artikel nicht mehr akzeptiert. Brauchst du mehr Zeit als die von eBay gestellten 48 Stunden um den Artikel zu prüfen, kann diese Frist auf Antrag auch verlängert werden. Es bietet sich daher an, dem Kunden ein von dir erstelltes Etikett zu stellen, da du so direkt im Besitz der Sendungsverfolgung bist, um zu wissen, wann mit einer Zustellung zu rechnen ist, damit du die 48 Stunden leichter einhalten und effizienter nutzen kannst.
Wenn der Käufer in der Tat einen gültigen Schadensnachweis Vorbringen kann oder anderweitig zu einer Rücksendung des Artikels unter der Meldung einer abweichenden Beschreibung berechtigt ist, sind die Kosten des Rückversandes vom Verkäufer zu tragen, da natürlich Niemand gerne Geld ausgibt, für einen Artikel der nicht dem entspricht was man von seiner Beschreibung erwartet, um dann dafür zu Zahlen das der Artikel zurück geht, nur damit man das Geld, welches man für den beschriebenen Artikel zwar gerne gezahlt hätte, für den letztendlich erhaltenen Artikel aber nicht, zurückerhalten kann.
Ein letzter Punkt, auch wenn eBay in manchen Belangen sehr strenge Regeln hat, musst du dir als Verkäufer nicht alles gefallen lassen, so zum Beispiel die Bewertung des Käufers. Es gibt durchaus viele Gründe, warum eine Entfernung von Bewertungen regelmäßig abgelehnt wird, Beschimpfungen oder Betrugsvorwürfe sind in Bewertungstexten jedoch strengstens untersagt, weshalb die Bewertung hier entfernt werden kann. Sende mir diesbezüglich gerne eine Antwort oder wende dich an den Kundenservice, damit sich darum gekümmert wird.
Ich hoffe ich konnte damit einige Unklarheiten klären.
Liebe Grüße
Emil
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