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Grundsatzverstöße - Ebay ist es egal?

Moin zusammen,

 

Ebay hat ja den Meldegrund "Falschangabe des Artikelorts" - es werden hahnebüchene "Ortschaften" angegeben:

 

NRW / BW / Kleiderschrank/bei-mir-zu-Hause etc. angegeben - eindeutige Verstöße gegen den Grundsatz zum Artikelstandort - oder wie hier vom VK gewählt:

 

NRW, Deutschland

 

der Grundsatz zum Artikelstandort lautet:

Schirmfoto_2024-04-12_064923 Artikelstandort Grundsatz.jpg

 

Grundsatz zur Angabe des Artikelstandorts | eBay

 

nach durchgeführter Meldung kommt die obligatorische Nachricht der KI:

 

"Wir haben Ihre Meldung geprüft und haben festgestellt, dass das Angebot nicht gegen unsere Grundsätze verstößt. Diese Entscheidung wurde mithilfe von Automatisierung oder künstlicher Intelligenz getroffen.

Wenn Sie Inhalt gemeldet haben, der unten nicht aufgeführt ist, senden wir eine separate E-Mail, sobald wir eine Entscheidung getroffen haben. 

Ihr Referenznummer:
xxxxxxxxxxx
Hier sind die von Ihnen gemeldeten Angebote, die von dieser Entscheidung betroffen sind: Item: xxxxxxxxxxxx Sommerkleid m. Trägenr Gr.M v. Protest brau+bunt Viscosejersey


Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Fehler vorliegt, helfen wir Ihnen gerne weiter. Sie können über unser internes Beschwerdemanagementsystem eine Beschwerde über diese Entscheidung einreichen und wir werden uns die Sache noch einmal ansehen."

(Email Kundendienst bzw. KI liegt natürlich vor.....)

 

Das "interne Beschwerdemanagement" ist für wen (überhaupt) nutzbar??

oder ist dies nur für  Rechte-Inhaber / Gewerblicher VK`s/ o.ä. ? 

 

Warum muss ich jetzt noch weitere Schritte durchführen obwohl bereits ein eindeutiger Verstoß vorliegt?

 

steffi@ebay@ 

miriam@ebay@

patrick@ebay@ 

@ community-team@ebay@ 

 

Durch das Abbügeln der Meldung bleiben diese Angebote - obwohl eindeutige Verstöße vorliegen- online:

scheint so gewollt zu sein das möglichst "alles" online bleibt und möglichst vertickt wird........

anders kann ich mir solch ein stümperhaftes Verhalten nicht erklären.....

 

Es sei denn Ebay verfolgt einen mir nicht verständlichen "Plan" - ergo wäre es sinnvoll wenn Ebay in Form eines Mitarbeiters antworten und diesen Plan "erklären" könnte.....

Nachricht 1 von 23
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22 ANTWORTEN 22

Betreff: Grundsatzverstöße - Ebay ist es egal?

Ah, tut mir leid @oskar_der_wikinger jetzt habe ich das verstanden. Ich weiß nicht, wie es dazu gekommen ist, aber hinter den Markierungen sind @ Zeichen. Ich gehe stark davon aus, dass es daran liegt. Ich markiere mal als Test den patrick@ebay und wir können ja dann schauen, nachdem ich diesen Beitrag gepostet habe. 

 

Liebe Grüße

Claudia 

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Nachricht 21 von 23
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Betreff: Grundsatzverstöße - Ebay ist es egal?


@plopppl_42  schrieb:

Hallo @katzenjogi 

 

das ist mir ehrlich gesagt viel zu aufgeweicht:

 

wenn es Regeln gibt sollten diese auch eingehalten werden - oder die Regeln werden abgeschafft - dann entfällt zumindest die Unglaubwürdigkeit derselbigen.....

 

Es wäre auch mehr als einfach umzusetzen:

die PLZ des entsprechenden Artikelstandorts muss zwingend angegeben werden - dann entfallen solche ominösen Standorte.

Wenn Ebay`s Arbeits-Kapazitäten nicht ausreichen um alle Aufgaben korrekt umzusetzen:

 

was spricht dagegen Fachpersonal einzusetzen - kann für die Plattform nur von Vorteil sein.

 

Dann haben die Aktionäre eben mal ein paar weniger Euronen im Säckle......sie werden es überleben - sicherpin!


Hallo @plopppl_42! Auch wenn dir am Wochenende claudia@ebay schon geantwortet hat, so möchte ich nochmals zusätzlich auf diesen von dir erwähnten Verbesserungsvorschlag eingehen und dir für deine Beiträge zum Thema "ungültige Artikelstandorte" danken.

 

Wenn ein Artikel zur Abholung angeboten wird, gibt es im Einstellformular Felder, in denen die Postleitzahl und das Bundesland eingetragen werden sollten, sodass man weiß, wo sich der Artikel ungefähr befindet, bei einem Versand des Artikels ist die Registrierungsadresse (PLZ & Ort) vorausgewählt. Derzeit handelt sich es aber um Freitextfelder, deine Idee wurde daher von mir weitergegeben.

 

Das Meldeverfahren wurde kürzlich unter anderem aufgrund neuer Gesetze verbessert und wir prüfen derzeit im Hintergrund, ob die künstliche Intelligenz bei deinen Meldungen über die Artikelseiten Maßnahmen ergreifen hätte sollen. Die von dir gemeldeten Angebote wurden inzwischen entsprechend unseres Grundsatzes zur Angabe des Artikelstandorts bearbeitet.

 

Ich sehe es aber auch so wie @hasjana, dass es innerhalb der jeweiligen Region Abweichungen zwischen Abgabeort des Pakets und Artikelstandort geben kann. Das Land sollte aber immer richtig sein, darauf legen wir großen Wert, da das ja u.a. auch einen Einfluss auf die anfallenden Rückversandkosten etc. haben kann.

 

Wie ihr andere Community Nutzer*innen einbinden könnt, sodass sie eine Benachrichtigung erhalten, erklären wir auch hier in diesem Tutorial > Sich gegenseitig mit @[Nutzername] erwähnen und zitieren! So wie du das gemacht hast, hat das am Freitag leider nicht geklappt.

 

Falls es dazu noch Rückfragen gibt, melde dich gerne nochmals hier 🙂.

 

Liebe Grüße

Miriam

Wegen Krankheit heute leider abwesend.

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eBay

Nachricht 22 von 23
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Betreff: Grundsatzverstöße - Ebay ist es egal?

Hallo miriam@ebay 

 

das mit dem Markieren ist so eine Sache - ich hatte diesen Beitrag gefunden in dem "es" erklärt worden ist:

 

https://community.ebay.de/t5/eBay-Fragestunde/Willkommen-zur-allgemeinen-eBay-Fragestunde-am-25-01-2...

 

das scheint nicht so ganz geklappt zu haben - testen wir es einfach mal neu an:

 

steffi@ebay 

patrick@ebay 

community-team@ebay 

 

Im  Verkaufsformular wird explizit die PLZ abgefragt - dies wird von diversen Usern aber dezent mißachtet und utopische Artikelstandorte eingepflegt (s.o.) - m.E. ein eindeutiger Grundsatzverstoß.

 

Wie bei so vielen "Meldegründen" passiert aber auch hier nix - eine VK mit knapp 100 Angeboten (Artikelstandort NRW) ist gemeldet worden - nix passiert - ganz im Gegenteil:

 

die VK hat noch munter weiter eingestellt - natürlich wieder mit dem nicht-korrekten Artikelstandort.

 

Es scheint daran zu liegen das es sich um ein Freitextfeld handelt - wann wird das an die entsprechende Anforderung - sprich: PLZ des Artikelstandorts- geändert/festgetackert?

 

Wo das Paket an den Versanddienstleister übergeben wird ist m.E. zweitrangig - den Verlauf kann ich problemlos über die Sendungsverfolgung (soweit sendungsverfolgt versandt wird) einsehen - ich finde die korrekte Angabe des Standorts weitaus wichtiger!

 

VG

Nachricht 23 von 23
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