am 26-06-2022 18:14 - zuletzt bearbeitet am 26-06-2022 18:38 von kh-sandra
Ich bin seit April 2002(!) bei eBay angemeldet und habe 875 Bewertungen. Laut Verkäufer-Cockpit ist mein "Servicestatus" seit jeher "Überdurchschnittlich", meine Bewertungen sind 100% Positiv.
Seit Ende Mai versucht das dahinsiechende US-Unternehmen eBay nun unter dem Vorwand "Wir konnten Ihre Angaben zur Identität nicht verifizieren." (warum auch immer und wie auch immer) eine Kopie meines Personalausweises zu erpressen, obwohl sich an meiner Bankverbindung, die mit meinem Ausweis ja nichts zu tun hat, seit über 20 Jahren rein gar nichts geändert hat und auch mein stets verifiziertes PayPal-Konto funktioniert seit jeher wunderbar.
Bei der letzten Auszahlung gegen Ende Mai lief auch alles wie seit Jahrzehnten ohne Probleme und mit dem neuen Zahlungssystem bin ich bisher klargekommen, auch wenn mir bewusst ist, dass es nur eingeführt wurde, damit eBay mal wieder versteckt die Gebühren erhöhen kann. Seit ein paar Tagen gibt es übrigens nicht einmal mehr 10% des Verkaufserlöses als eBay-Punkte, sondern nur noch 7%. Direkte Gutschriften wie früher sind wohl auch längst Geschichte.
Jedenfalls begnügen sich sogar Krankenkassen und Behörden mit Briefen, wenn sie meine Anschrift bestätigen möchten, aber aus irgendeinem Grund will eBay an meine Daten, die eine simple Online-Handelsplattform aus den USA ganz sicher nichts angehen. Das macht auch sonst kein Online-Händler, nicht einmal PayPal und auch nicht **bleep**.
Mir ist schon bewusst, dass diese Schikane und die manipulativen Texte völlige Absicht sind, nur verstehe ich nicht, wie es sich für eBay lohnen soll, Privatkunden gezielt zu vergraulen? Erst letztes Jahr musste eBay gegenüber Analysten mal wieder einen Rückgang der 'active buyers' gegenüber Investoren und Analysten verkünden und so geht es seit Jahren. Auch 2022 ging es weiter und der Umsatz ist um 6% gefallen, während es in der aktuellen Situation sicher nicht besser wird, wenn man so agiert.
Die Frage an die Community lautet:
-> Wie lange darf eBay mein Geld willkürlich einbehalten? Es geht um über 500 Euro und ich gehe davon aus, dass eBay sich strafbar macht, wenn sie einfach ohne jede plausible Begründung mein Eigentum stehlen ("verfügbare Auszahlungen" sind da, aber "Es stehen keine Auszahlungen an." und das lässt sich nicht ändern). Hat schon jemand Erfahrungen damit gesammelt oder gar einen Anwalt bemüht?
Sobald ich mein Geld habe, kündige ich mein eBay-Konto und gehe dann wie so viele andere auch zu **bleep**. Es ist kein Wunder, dass es sich hier um eine sterbene Plattform handelt, die sich munter ihr eigenes Grab schaufelt...
PS.
Das eBay-Kundenservice-Portal wurde auch meisterhaft so designt, dass es völlig unmöglich ist, den Support einfach mal schriftlich zu erreichen, außer vll per Brieftaube über die geheime Adresse, die man nur versteckt im Impressum findet. Die Gestaltungsmühe, die dabei an den Tag gelegt wird, schriftlichen Kontakt zu vermeiden, ist schon erstaunlich. Ich frage mich, ob eine Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit Hörschädigung bei diesem de facto vorhandenen Telefon-Zwang Erfolg hätte, denn nicht jeder kann so easy telefonieren und vor allem ist es schlechter nachweisbar.
PS².
lustig, eBay versucht schon einfach die Namen der Alterantiven zu zensieren
26-06-2022 18:34
eBay hat diesen Beitrag direkt als "Spam" eingestuft, weshalb er kurzzeitig nicht sichtbar war (vll immer noch nicht) und nun gibt es einen doppelpost
26-06-2022 19:26
@drecks_mitgliedsname schrieb:
...Die Frage an die Community lautet:
-> Wie lange darf eBay mein Geld willkürlich einbehalten? Es geht um über 500 Euro und ich gehe davon aus, dass eBay sich strafbar macht, wenn sie einfach ohne jede plausible Begründung mein Eigentum stehlen ("verfügbare Auszahlungen" sind da, aber "Es stehen keine Auszahlungen an." und das lässt sich nicht ändern). Hat schon jemand Erfahrungen damit gesammelt oder gar einen Anwalt bemüht?
...
Ebay wird ggf. das Geld bis zu 30 Tagen einbehalten.
Ist hier geregelt und pausibel (je nach Blickwinkel) begründet, dem ist von Dir bei Akzeptanz der neuen Zahlungsabwicklung zugestimmt worden: https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/einbehaltene-zahlungen-im-rahmen-der-zahlungsabwicklun...
Ebay macht sich nach Lage der Dinge nicht strafbar, für Diebstahl oder Unterschlagung fehlt die "rechtswidrige Zueignungsabsicht". Du solltest also nicht davon ausgehen, dass der Einbehalt selbst im strafrechtlichen Bereich rechtswidrig wäre.
Angedroht und angekündigt wurde hier schon oft, dass dagegen mit Anwälten vorgegangen oder dagegen geklagt würde. Üblicherweise blieb es wohl bei Ankündigungen, hier erfolgte soweit m.W. wohl kein anderweitiges Feedback. Aber vielleicht meldet sich noch jemand.
Prophylaktisch: Ja, ich weiß, dass dies möglicherweise nicht das ist, was Du lesen möchtest.
26-06-2022 20:27 - bearbeitet 26-06-2022 20:30
@drecks_mitgliedsname schrieb:eBay hat diesen Beitrag direkt als "Spam" eingestuft, weshalb er kurzzeitig nicht sichtbar war (vll immer noch nicht) und nun gibt es einen doppelpost
...nicht immer gleich das schlimmste denken, den Beitrag wurde lediglich verschoben , weil eine Moderatorin dachte, daß sich der Inhalt deines Post auf die neue 2 Stufen-Authentifizierung bezieht... ist doch nicht weiter schlimm 😉
26-06-2022 20:32
26-06-2022 20:40
"Ebay wird ggf. das Geld bis zu 30 Tagen einbehalten."
-> Ich bin sehr gespannt, ob mir der Restbetrag nächste Woche tatsächlich wie durch ein Wunder plötzlich ausgezahlt wird. Eine plausible Erklärung zur Erpressung von Ausweisdokumenten findet sich auf dieser Seite auch nicht.
"Ist hier geregelt und pausibel (je nach Blickwinkel) begründet, dem ist von Dir bei Akzeptanz der neuen Zahlungsabwicklung zugestimmt worden"
-> Mir ist schon aufgefallen, dass in den Antworten hier erstaunlich viele Apologeten der absurdesten Handlungsweisen von eBay aufkommen, inklusive der Tatsache, dass ständig mit vollem Ernst das Impressum als Kontaktmöglichkeit verlinkt wird. Es könnte sogar sein, dass in den Bedingungen zur Zahlungsabwicklung irgendwo versteckt angedeutet wird, dass eBay mein Haus erbt und mein erstgeborenes Kind bekommt, aber selbstverständlich liest sich kein Mensch tausende Seiten AGBs ernsthaft durch, sodass jede Willenserklärung dieser Art anfechtbar ist. Die einem normalen Endkunden regulär zumutbare Kommunikation von eBay beschränkte sich darauf, eine neue Zwangszahlungsabwicklung zur Gebührenerhöhung einzuführen und nur deshalb habe ich akzeptiert.
"Sie können Ihr eBay-Konto derzeit leider nicht schließen
Wir können Ihr eBay-Konto derzeit aus folgendem Grund nicht schließen:
Ihr Konto weist ein Guthaben auf. Bitte kontaktieren Sie unseren Kundenservice, um dieses Problem zu klären. Gehen Sie zu eBay.com/help und wählen Sie unten auf der Hilfeseite eine der Kontaktoptionen aus. Sobald das Problem geklärt ist, können Sie eine neue Anfrage zum Schließen Ihres eBay-Kontos und zur Löschung Ihrer Daten senden."
-> Wow. Im Moment sieht es sogar so aus. Das ist ja schon fast kafkaesk. Ich bekomme mein Geld nicht ausgezahlt, aber darf mein Konto nicht löschen, weil mein Geld nicht ausgezahlt wird...
26-06-2022 20:41
Äh doch der Beitrag wurde zunächst als Spam markiert und es wurden dann die Namen der ursprünglich erwähnten Alternativen zu eBay zensiert.
26-06-2022 20:42
@drecks_mitgliedsname schrieb:eBay hat diesen Beitrag direkt als "Spam" eingestuft, weshalb er kurzzeitig nicht sichtbar war (vll immer noch nicht) und nun gibt es einen doppelpost
Hallo @drecks_mitgliedsname
was für ein geiler Username 🤣
Dein Ursprungsthread wurde von der Moderation in eine andere Kategorie verschoben,
den doppelten Thread haben sie mittlerweile gelöscht.
Solangsam kannst du dich beruhigen, runter kommen und uns erzählen was dich wirklich nervt.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
am 26-06-2022 20:55 - zuletzt bearbeitet am 26-06-2022 21:20 von kh-sandra
@drecks_mitgliedsname schrieb:
Äh doch der Beitrag wurde zunächst als Spam markiert und es wurden dann die Namen der ursprünglich erwähnten Alternativen zu eBay zensiert.
das ist schon länger so, daß der Grünbehutete aus dem Sherwood Forest oder der Fluß in Südamerika
ohne as am Schluß hier gebleept werden... ist in meinen Augen etwas kindisch.... aber wenns hilft...
du mußt halt improvisieren, z. B. **bleep**
am 26-06-2022 21:17 - zuletzt bearbeitet am 26-06-2022 21:27 von kh-sandra
leider ist mir aus unerfindlichenGründen der Blick auf dein Profil verwehrt bzw. mir wird ein einziges Kuddelmuddel angezeigt, deshalb meine Frage:
Hast du seit Einführung der neuen Zahlungsabwicklung schon vor Mai was verkauft und dafür das Geld bekommen oder war es so, daß du einstellen durftest und die Verifizierung des Kontos erst danach verlangt wurde?
Normal wäre ja, daß ohne erfolgreiche Verifizierung gar keine Einstellung von Artikeln möglich sein dürfte...
aber das ist hier schon häufig vorgekommen und ist auch in meinen Augen eine gro0ße **bleep** ....
..und was das "Impressum" angeht..... da gebe ich dir recht....ich bin gerade eher auf anderen Plattformen zum Einkaufen unterwegs, da finde ich in der Regel Kontaktinformationen auf fast den wichtigsten Seiten direkt am Rand und muß nicht erst großartig durch die Gegend scrollen...
26-06-2022 21:59
Hallo @drecks_mitgliedsname ,
das wird nicht nur ein 30 tägiger Einbehalt!
ebay behält Ihr Geld solange ein, bis Sie Ihrerseits bedingungslos alle Maßnahmen zur Teilnahme an der ebay Zahlungsabwicklung abschließend zuende bringen.
Dazu gehört das für die Zahlungsabwicklung erneut verifizierte Bankkonto (Mikrozahlungen oder aktueller Kontoauszug) sowie eine hochauflösende Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Am besten mittels Scanner.
Da ebay selbst allerdings öfters Verkäufe zulässt, bevor Sie diese erforderlichen Nachweise beibringen, besteht durchaus zu Recht die Frage nach der Rechtmäßigkeit.
Angeblich erlaubt ebay den Verkauf auch schon vorher, um Ihr Verkaufserlebnis nicht zu trüben oder Ihnen dieses nicht zu verwehren. Nur an der Auszahlung hapert es dann.
Als Verkäufer registrieren | eBay
Und genau dieses dürfte dann strittig sein, da ebay damit gegen die eigene AGB - Nutzungsbedingungen zur Zahlungsabwicklung verstößt und somit vertragsbrüchig wird.
Weil eine AGB oder Nutzungsbedingung kaum durch eine Floskel einer Hilfeseite außer Kraft gesetzt werden kann:
Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay | eBay.de
Natürlich ist dieses grandiose Entgegenkommen nur dem angestiegenen Mitglieder- und Verkäuferschwund geschuldet und stellt eben keine uneigennützige Großzügigkeit ebays dar.
26-06-2022 22:04
Na @dmary56
du scheinst eine neue Freundin zu haben?
Was den TE angeht
https://feedback.ebay.de/fdbk/feedback_profile/**bleep**_mitgliedsname?&filter=feedback_page:ALL
lt. erhaltener VK Bewertungen muß wohl schonmal Geld von ebay her geflossen sein.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
26-06-2022 22:09
@oskar_der_wikinger schrieb:Na @dmary56
du scheinst eine neue Freundin zu haben?
vielleicht hat sie sich ja auch nur umbenannt 😀
27-06-2022 00:14
"leider ist mir aus unerfindlichenGründen der Blick auf dein Profil verwehrt bzw. mir wird ein einziges Kuddelmuddel"
-> Mein Mitgliedsname heisst genauso wie der Forenname hier, der Link lässt sich also easy selber basteln. Ich bin wie gesagt seit 2002 - also über 20 Jahre - bei eBay und habe schon hunderte Dinge verkauft, auch nach der Zahlungsumstellung. Mein Konto hat sich auch seit 20 Jahren nicht geändert und es sollte offensichtlich sein, dass diese Bitte um "Verifizierung" nur ein Vorwand ist, um Daten abzugreifen, weil es keine Notwendigkeit gibt, irgendetwas zu verifizieren, zumindest nicht mit solchen Mitteln.
27-06-2022 00:20
"Da ebay selbst allerdings öfters Verkäufe zulässt, bevor Sie diese erforderlichen Nachweise beibringen, besteht durchaus zu Recht die Frage nach der Rechtmäßigkeit."
-> Was da heutzutage in den AGBs zur Registrierung steht, ist irrelevant für mich, da ich mich im Jahr 2002 registriert habe, mein Konto ist seitdem verfiziert, mein PayPal-Konto seit 2007 und seitdem hat sich nichts geändert. Es funktioniert alles und gab niemals Probleme. Irgendwelche Datensammelgesetze aus den USA sind mir egal, ich möchte einfach nur noch mein Konto kündigen. eBay wird sich nach geltendem Recht nicht einfach das Guthaben seiner Nutzer für immer einverleiben können.
27-06-2022 00:33
Hallo @drecks_mitgliedsname ,
jetzt habe auch ich es vermutlich verstanden. Sie verkaufen schon seit einiger Zeit mit der ebay Zahlungsabwicklung, und plötzlich verweigert man die Auszahlung?
ebay möchte gelegentlich (Hintergrund mir unklar) nochmals eine Verifizierung der Personendaten.
Das wurde schon öfters berichtet.
Es wurde auch schon berichtet, dass der ordentliche Rechtweg bzw. dessen unzweifelhafte Ankündigung über einen Anwalt zum Erfolg geführt hat, wenn alle Daten seit der ersten Anmeldung noch aktuell sind, kein Adresswechsel oder keine Namensänderung stattgefunden hat.
Nur mal eine Vermutung von mir:
Ob ebay auch die Gültigkeit / das Ablaufdatum des Personaldokumentes in deren System einfügt und nach Ablauf das neue Dokument in erneuter Ablichtung abfordert?
27-06-2022 00:51
Der wahre Hintergrund der Personalausweisforderungen ist sicherlich die Kooperation mit US-Behörden, mehr Kontrolle über Nutzer sowie einfach der Verkauf von Daten. Das geht mir jedoch gehörig zu weit und ein US-Konzern bekommt ganz bestimmt nicht meinen Personalausweis, nur damit ich auf einer ganz normalen Online-Plattform Waren (ver)kaufen kann. eBay kennt meine Daten so auch und hat es 20 Jahre lang geschafft, Geld von meinem Konto abzubuchen, aber auf einmal können sie irgendwelche Daten nicht verifizieren, obwohl sich absolut nichts geändert hat. Auch die Gültigkeitsdauer meines Personalausweises geht eBay schlicht rein gar nichts an.
Ich werde nun die eMail-Adressen aus dem Impressum (das nicht einmal auf jeder Seite verlinkt ist, was auch rechtswidrig ist) mit einer Fristsetzung bemühen. Wenn nichts passiert, wende ich mich an die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung, an den Versicherungsombudsmann e.V. sowie an den CSSF Luxemburg. Es wäre sicher auch für manche Verbraucherschutzzentralen, Heise und Golem oder weitere Medien interessant. Eine Anfrage an die IT-Recht-Kanzlei der Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller GbR und Rechtsanwälte Richard & Kempcke GbR vom Internetrecht Rostock kommt ebenfalls in Frage.
27-06-2022 01:50
Hallo @drecks_mitgliedsname !
Wünsche dir viel Erfolg! Würde mich freuen, wenn du uns hier
weiterhin auf dem Laufenden halten würdest!
MfG
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
27-06-2022 03:20 - bearbeitet 27-06-2022 03:20
@non-soli-cedit schrieb:
Anscheinend hat der Ersteller des Textes wohl nicht zugestimmt, so kommt es mir zumindest vor, da er bis dato ja noch keinen Ausweis hochgeladen hat.
Das sehe ich anders, Zitat: "Bei der letzten Auszahlung gegen Ende Mai lief auch alles wie seit Jahrzehnten ohne Probleme und mit dem neuen Zahlungssystem bin ich bisher klargekommen, auch wenn mir bewusst ist..."
Dementsprechend könnte es sich wohl um eine Untersxhlagung von ebay handeln, da weder ein Nachweis der Identität noch das des Konto erfolgt ist.
Nein. Handelt es sich noch immer nicht, den entsprechend fehlenden Tatbestandsanzeiger hatte ich genannt.
PS. Mir ist es übrigens auch passiert vor nicht mal 1 Monat das ich hätte Aufgeben könne n ohne die Zahlungsabwicklung vorher zu akzeptieren, habe dann aber abgebrochen weil ich mir gedacht habe das ebay mir anschließend erpress... bzw mein Geld fest hält
Vor dem Einstellen wird man bezüglich der neuen Bestimmungen informiert und darüber belehrt, dass man diese mit dem Einstellen eines Angebots akzeptiert, falls ich mich recht erinnere. Einstellen ohne Akzeptanz der neuen ZA geht regulär nicht.
27-06-2022 03:32
@drecks_mitgliedsname schrieb:
...
"Ist hier geregelt und pausibel (je nach Blickwinkel) begründet, dem ist von Dir bei Akzeptanz der neuen Zahlungsabwicklung zugestimmt worden"
-> Mir ist schon aufgefallen, dass in den Antworten hier erstaunlich viele Apologeten der absurdesten Handlungsweisen von eBay aufkommen, inklusive der Tatsache, dass ständig mit vollem Ernst das Impressum als Kontaktmöglichkeit verlinkt wird. Es könnte sogar sein, dass in den Bedingungen zur Zahlungsabwicklung irgendwo versteckt angedeutet wird, dass eBay mein Haus erbt und mein erstgeborenes Kind bekommt, aber selbstverständlich liest sich kein Mensch tausende Seiten AGBs ernsthaft durch, sodass jede Willenserklärung dieser Art anfechtbar ist. Die einem normalen Endkunden regulär zumutbare Kommunikation von eBay beschränkte sich darauf, eine neue Zwangszahlungsabwicklung zur Gebührenerhöhung einzuführen und nur deshalb habe ich akzeptiert.
Du hattest, unter anderem, eine Frage. Ich habe sie beantwortet, soweit es mir möglich ist.
Nur weil man eine Tatsache benennt oder eine Frage sachlich beantwortet, heißt dies nicht, dass man ein Apologet Ebays sein muss oder deren Praxis auch nur gutheißt. Kann man erkennen, wenn man in der Lage ist, zu differenzieren.
Und da Dir, wie dort vermutet, meine erste Antwort anscheinend nicht gepasst hat, wird Dir auch diese Anmerkung nicht passen: Doch, es gibt Menschen, die sich die AGB von Ebay bei angekündigter Änderung durchlesen. Ebenso Vertragstexte anderer Art. Das sind dann vermutlich die Menschen, die nicht von irgendwelchen vermeintlichen Überraschungen heimgesucht werden.
Wenn Du aber meinst, dass derartig abegebene Willenserklärungen im Nachhinein mit Erfolg anfechtbar wären, steht es Dir ja frei, dagegen auf dem Rechtsweg vorzugehen. Du kannst im Forum ja dann das Ergebnis mitteilen.