09-11-2023 18:15
09-11-2023 21:45
EBay suggeriert, dass ein Käufer, auch wenn er unversichert kauft, nie finanziellen Schaden erleiden wird .....
Selbst wenn Ebay das suggerieren sollte, muss dich das doch nicht tangieren.
Du bist doch der Verkäufer.
... und wenn ich jetzt beispielsweise bei Konkurrenten unversichert kaufe und der Artikel - aus welchen Gründen auch immer - nicht bei mir ankommt, ja dann hab ich Pech gehabt…
So siehts aus, wenn der Verkäufer so wie du, alles vor Gericht mit Zeugen und Fotos belegen kann.
Deshalb ist ein nachverfolgbarer, uU versicherter Versand im ureigensten Interesse der privaten Käufer (bei Kauf von privat).
Nur wissen das nicht viele, weil sie sich auf den Käuferschutz verlassen und meinen, kommt ein Artikel nicht an, dann bekomme ich ja mein Geld von Ebay (haha) zurück.
Oder sie wollen den Käuferschutz in unlauteren Absichten ausnutzen.
Da stört dann ein versicherter Versand.
09-11-2023 22:09
09-11-2023 22:11
09-11-2023 22:19
Du unterstellst dem Käufer die ganze Zeit, dass er dich offenbar über Ohr hauen will.
Woher nimmst du die Gewissheit, das der Käufer unlautere Absichten hat...?
Das der Käufer die Ware nicht erhalten hat, kannst du nicht mal Ansatzweise beweisen.
Ich würde als Verkäufer einfach die Versandart anpassen, oder "Schwund" einkalkulieren.
Als versierter Verkäufer sollte man wissen, wie das am besten zu händlen ist.
Sollte sich das hier am Ende nicht mehr rechnen, bleibt nur das Verkaufen aufzugeben,
oder ein anderes Warensegment aufzutun, das von Hause aus zwingend den versicherten Versand verlangt.
Da du nun aber als privater VK hier aktiv bist, bleibt dir nur eine angepasste Versandart,
oder den Verlust einzukalkulieren.
Ich kann mir nicht denken, dass man wegen Kleckerbeträgen die Gerichte bemüht.
Ich würde das jedenfalls nicht anstreben.
09-11-2023 22:19
09-11-2023 22:24
09-11-2023 22:32
DANKE ... Diese Erfahrungen durfte ich dank einiger zu spät aussortierter Mitmenschen selber genießen 😉
Den eine hat man Einstein ´ne Weile untergeschoben - der Narzißt ist ´ne Eigenkreatur.
@boccadifragola schrieb:
Ich möchte dich gerne für den zu deiner Signatur gehörenden Aphorismus loben, wer auch immer diesen in die Welt gesetzt hat.
09-11-2023 22:37
09-11-2023 22:40 - bearbeitet 09-11-2023 22:44
Tagchen @boccadifragola
Es geht nicht darum, ob Ebay über einem Gesetz steht.
Ebay ist aber nur ein Verkaufsportal mit bestimmten Regeln.
Die sind vereinfacht und automatisiert. Das lässt sich bei der Menge der Transaktionen wohl kaum vermeiden.
Das BGB besagt, der Käufer trage das Risiko ab ÜBERGABE an den Versanddienstleister. Ebay kann keine Zeugen befragen. Das ist eine Möglichkeit für den Beweis einer Übergabe. Die andere ist der Übergabebeleg.
Das geht nur mit einem Beleg, auf dem man auch lesen kann, wohin geschickt worden ist.
Alles andere sprengt hier den Rahmen.
Da kann man lamentieren oder einfach was daraus lernen.
Du hattest keine alternative Versandmethode angeboten. Und aus meiner Erfahrung bin ich es leid, mit Verkäufern fruchtlose Dialoge über einen gescheiten sendungsverfolgten Versand zu führen....
die einem können die Rechnung nicht anpassen, andere argumentieren, das sei doch übertrieben und wieder andere kassieren für ein Paket, nur um dann doch unversichert zu versenden oder mit PRIO...
Die wenigsten bekommen das korrekt auf die Reihe.
Wenn du klagen willst... jeder braucht ein Hobby. 😎
09-11-2023 22:51
09-11-2023 22:51
@boccadifragola schrieb:
Stell dir mal bitte folgendes gedanklich vor:
Du gehst in einen Supermarkt, schnappst dir einen Kasten Bier, whatever, gehst zur Kasse, bezahlst; und stellst nun fest, dass im Kasten eine Flasche fehlt; du sagst dir bestimmt: nun gut, was solls, ich werde jetzt nicht wegen einer Flasche Bier, die ich zwar bezahlt habe, die aber nicht im Kasten ist, ich werde also nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Und während du so an der Kasse stehend drüber nach denkst, werden weitere zehn Kästen Bier anderer Kunden abkassiert. Bei genauerem hinsehen stellst du fest, dass in jedem dieser Kästen eine Flasche Bier fehlt. Vermutlich wird jeder Kunde sich gesagt haben: ach, was soll ich mit Kanonen auf Spatzen schießen.…
Der hinkt IMHO ein wenig.
Das Problem ist, wie schon gesagt, daß Du das abgenickt hast.
Der vernünftige Käufer investiert eh lieber 2€ mehr, als den Nichtversand bei geringem Erlös zu riskieren.
😎
Hatte ich auch schon, also umgekehrt geht es auch. Dann krieg ich nen Euro erstattet und - bei mir war es ein Kleid - gugg in die Röhre.
"Damals" gab es noch die Ersatzkaufregelung.
Aber nu is dat auch passé. So what.
Weiterhin besteht noch die Möglichkeit, des netten langfingrigen Mitmenschen, der im Vorbeigehen ...
Alles in allem natürlich nicht zufriedenstellend, aber nu.
Investiere oder riskiere halt versicherten Versand 😉
100 Prozent gibt es hier nicht.
09-11-2023 22:57
09-11-2023 23:20
10-11-2023 02:15
Mein Ziel ist es ja auch VersandKosten so gering wie möglich zu halten;
Das ist löblich, geht dann aber auf deine Kappe, zumindest hier bei Ebay.
Ab einer gewissen Summe sollte man dem ganzen Ärger aus dem Weg gehen und mit Sendungsverfolgung versenden.
Das gibt beiden Seiten, Käufern wie Verkäufern, Sicherheit.
10-11-2023 15:23
@Anonymous schrieb:
...Du hattest keine alternative Versandmethode angeboten.
...
Das ist im Übrigen auch ein ganz wesentlicher Punkt, wenn ein Gericht darüber befinden soll, ob der Grundsatz(!) nach §447 BGB so Anwendung finden soll.
Ein privater VK, der in den angebotenen Versandmethoden keine Wahl lässt und nicht mindestens auch eine versicherte Versandart zur unversicherten anbietet, kann auch allein deshalb ganz schnell mal vor Gericht Schiffbruch erleiden. Sollte man neben einigen anderen Begleitumständen immer vor Augen haben, bevor man in Erwägung zieht, zivilrechtlich seine Forderung ggf. vor Gericht durchzusetzen.
10-11-2023 15:48
Was glaube ich noch nicht erwähnt wurde:
man darf eine versicherte/verfolgbare Versandart anweisen, sollte der Verkäufer keine anbieten.
Das sollte man natürlich möglichst vor einem Kauf abklären und geht in dem Fall auf Kosten des Käufers.
Man ist also den Verkäufern nicht ganz hilflos ausgeliefert.
02-04-2024 11:22
Es ist wie beschrieben, das BGB ist hier zwar klar: "Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB).",
aber gem. den AGB bietet eBay einen Käuferschutz an und wird ohne Sendungsnummer in der Regel für den Käufer entscheiden, so auch in deren Hilfeforum beschrieben.
Somit bleibt einem dann nur der Weg zum Gericht. Dies ist natürlich umständlich und dauert. Ich habe es dennoch zweimal gemacht bei Artikeln um 60 Euro und 25 Euro (heutzutage verschicke ich nur noch unter 10 Euro als unversichert). Hier konnte ich unter Angabe meines Paketshops (Besitzer konnte Abgabe der Sendung bestätigen) jeweils im schriftlichen Verfahren gewinnen. Mein Risiko war aufgrund Rechtsschutzversicherung gering und die beiden Käufer mussten jeweils den Artikelpreis sowie rund 110 Euro Mahngebühren sowie deren eigene Anwaltskosten tragen. Dazu noch 5% über Basiszins für den Verzug.
Beim ersten Verfahren war es ein großer Aufwand: Begründung, Mahnbescheid, Antwort der Gegenseite etc., beim zweiten Mal musste ich nur die Eckdaten austauschen, da der Sachverhalt der gleiche war.
Nun ist es aber jedem selbst überlassen, ob man den Weg bestreiten will. Man muss halt die Mahngebühren vorstrecken, eine ordentliche Begründung schreiben und es bleibt natürlich ein Restrisiko. Von Mahnbescheid bis Urteil vergingen immer mehr als 1.5 Jahre. Was ggf. noch zu beachten ist, aufgrund der geringen Streitwerte gab es immer Urteile im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Anhörung. Dies ist natürlich bei einer guten Argumentation und fehlenden Kenntnissen der Gegenseite von Vorteil, aber es gibt auch keine Einspruchsmöglichkeit mehr, wenn das Gericht einmal entschieden hat.
15-05-2024 18:11
Hallo,
ich habe auch gerade einen solchen Fall.
In der Beschreibung habe ich explizit darauf hingewiesen, dass, wenn versicherter Versand gewünscht wird, sich der Käufer bitte melden soll.
Außerdem biete ich immer eine versicherte und eine unversicherte Variante an.
Klar geht man nicht sofort davon aus, dass der Käufer ein Schlitzohr ist, wirklich wissen kann man es aber auch nicht, ob die Sendung nicht angekommen ist oder der Käufer es nur behauptet.
Ich bin auch für Käuferschutz, aber Verkäufer müssen ja auch nicht die Gelackmeierten sein. Immerhin ist man auch nur Privatverkäufer und kein gewerblicher, genau wie der Käufer.
Automatisierte Regeln kann aber auch heißen, dass man sieht, dass die Sendung verschickt wurde und der Verkäufer einen Versand gekauft und bezahlt hat, also wird er wohl kaum die Marke in den Papierkorb werfen, sondern diese zu ihrem Zweck einsetzen.
Oder wirft jemand 5€ weg, nur um die Ware doch zu behalten?
15-05-2024 18:29
Tja, was du schreibst interessiert hier nicht. Wenn du ohne Sendungsnummer verschickst und der Käufer reklamiert einen nicht erhaltenen Artikel ist dein Geld und deine Ware weg. Solltest du nicht freiwillig erstatten macht ebay das für dich und du bekommst einen Mangel ins Konto.
Biete einfach keinen Versand mehr ohne Sendungsverfolgung an.
15-05-2024 18:33
@dschielai schrieb:Hallo,
ich habe auch gerade einen solchen Fall.
1. In der Beschreibung habe ich explizit darauf hingewiesen, dass, wenn versicherter Versand gewünscht wird, sich der Käufer bitte melden soll.
2. Außerdem biete ich immer eine versicherte und eine unversicherte Variante an.
Klar geht man nicht sofort davon aus, dass der Käufer ein Schlitzohr ist, wirklich wissen kann man es aber auch nicht, ob die Sendung nicht angekommen ist oder der Käufer es nur behauptet.
3. Ich bin auch für Käuferschutz, aber Verkäufer müssen ja auch nicht die Gelackmeierten sein. Immerhin ist man auch nur Privatverkäufer und kein gewerblicher, genau wie der Käufer.
4. Automatisierte Regeln kann aber auch heißen, dass man sieht, dass die Sendung verschickt wurde und der Verkäufer einen Versand gekauft und bezahlt hat, also wird er wohl kaum die Marke in den Papierkorb werfen, sondern diese zu ihrem Zweck einsetzen.
Oder wirft jemand 5€ weg, nur um die Ware doch zu behalten?
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1. der Käufer muss sich nicht melden, er muss nur aus den angebenen Versandarten wählen und zahlen
2. da stellt sich mir die Frage, warum Du nicht auch den Versand per DHL anbietest wenn eh per DP verschickst - viele vermeiden es nämlich möglichst, per Hermes beliefert zu werden
3. ja nu - rechtlich gesehen trägt immer noch der Käufer das Versandrisiko - der private Verkäufer müsste nur jetzt zivilrechtlich gegen den Käufer vorgehen, wenn dieser bewusst den unversicherten Versand wählt und sich dann das Geld wiederholt
4. er muss nicht zwingend 5 Euro wegwerfen - das hier weiter auszuführen wäre allerdings unklug