05-03-2024 17:33
Ich habe ein spezielles Problem mit Ebay: Käufer sitzt in Australien. Ich habe einen Plattenspieler geliefert, Warenwert € 340, Versand € 170. Der Käufer bemängelt einige unwichtige Dinge, die aber keine Mängel sind. Ich biete eine Teilrückerstattung von €120 an. Der Käufer verlangt zusätzlich eine ganzer Liste von Ersatzteilen zu liefern, Wert inkl Versand € 200. Ebay entscheidet zu meinen Ungunsten, obwohl sie selbst sagen, dass der Artikel nicht beschädigt ist. Ich solle ein Return Label erstellen (Kosten € 200). Ich mache einen Fall aus, wegen Missbrauch des Käuferschutzes. Ebay setzt den Fall auf Hold. Nach 5 Tagen erhalte ich die Nachricht: Ich hätte schon fünf Tage zusätzliche Zeit zum Kauf des Labels erhalten. Da ich diese nicht genutzt habe, hat der Käufer die Wahlfreiheit, das Gerät zu behalten, zu verkaufen oder zu entsorgen. Zurücksenden müsse er es nicht mehr. Ich habe Geld und Ware verloren. Einspruch bei Ebay wurde abgewiesen
Das ist m.E. Beihilfe zum Betrug. Hat jemand einen Tipp, wie ich weiter vorgehen kann?
07-03-2024 21:47
08-03-2024 19:57
>>bei solchen empfindlichen Artikeln am besten nur Abholung zu hohes Risiko
>>selbst bei bester Verpackung auf Transportschäden,Verlust, Lieferzeit Überschreitung
und warum geht Abholung auch nur über die ZA? Käufer holt ab und bemängelt zwei Tage später. Wie kommst da an Dein Gerät ran?
03-05-2024 11:49
Ich hatte eine ähnliche Erfahrung bezüglich Erstattung durch Ebay, und dies sogar innerhalb Deutschlands. Obwohl der Käufer bereits mit dem Vorgaukeln von Mängeln (volle Erstattung und Ware trotzdem behalten, oder zumindest Teilerstattung erzwingen wollen) mehrere Verkäufer vor mir betrogen hatte, lässt ihn Ebay trotz Beschwerden weiterhin gewähren. In Deutschland konnte ich zumindest nun einen Strafantrag wegen gewerbsmäßigem Betrug bei der Staatsanwaltschaft stellen (3 Monatsfrist beachten!), im Ausland bringt das aber herzlichst wenig.
Man sollte sich immer bewusst sein, dass es nur den Käuferschutz gibt. Der Käufer erhält sein Geld immer zurück. Ein Fall wird immer zu Gunsten des Käufers entschieden. Der Grund ist völlig gleichgültig. Der Verkäufer sollte sich daher generell darauf einstellen die Justiz heranziehen zu müssen. Und das geht halt nur, wenn sich der Käufer auch im selben Land befindet.
Ich Verkaufe nur in DE - und ich schreibe auch generell in meine Produktbeschreibung, dass ich kein Englisch spreche. Englische Anfragen beantworte ich auch nicht.
09-05-2024 10:18 - bearbeitet 09-05-2024 14:10
09-05-2024 11:12
Hallo @flavius53 ich kann verstehen, dass du darüber verärgert bist. Kannst du mir bitte die Artikelnummer nennen? Ich prüfe das gerne für dich und gebe dir dann eine Rückmeldung dazu. Ich wünsche dir einen schönen Feiertag.
Liebe Grüße
Claudia
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.