28-11-2021 17:02
Ich bin seit ca. 20 Jahren Mitglied, meine Adresse wie auch Telefonnummer sind korrekt hinterlegt.
Ebay verweigert die mir zustehenden Auszahlungen und versucht mich zu zwingen, eine Ausweis-Kopie hochzuladen.
Zum einen lade ich keine Ausweisdokumente im Internet hoch, weil das viel zu riskant ist, und niemand darf so etwas von mir verlangen.
Des Weiteren gibt es gesetzliche Grundlagen für das Verlangen einer Ausweisvorlage. Ebay müsste folglich plausibel darlegen, warum eine Ausweisvorlage erforderlich ist. Eine plausible Begründung fehlt, der Wunsch nach Identifizierung eines mehrjährigen Mitglieds ist kaum schlüssig.
Falls jedoch Ebay die Ausweisvorlage von mir erzwingen könnnte, könnte alles außer meinem Namen und der Adresse geschwärzt werden. Des Weiteren müssten die Personen benannt werden, die dieses Ausweis-Dokument einsehen können. Das ist beim Hochladen im Internet kaum möglich.
Ich habe inzwischen 3 x telefonischen Kontakt zu Ebay aufgenommen, wurde mehrmals an für die Lösung des Problems nicht kompetente Mitarbeiter:innen weiterverbunden, ohne dass das Problem behoben wurde.
Ich habe gleichlautende Beiträge gesehen und hoffe, dass Ebay von solchen rigiden, gesetzlich fragwürdigen Praktiken Abstand nimmt und ich nicht die Auszahlung des mir zustehenden Geldes womöglich einklagen muss.
28-11-2021 17:09
Wenn du dich nicht verifizieren möchtest musst du das Geld wohl einklagen.
Und wenn du deinen Namen und Adresse schwärzen möchtest dann mach das und es wird nicht anerkannt.
Bei jeder Bank, wo du ein Konto eröffnen willst musst du deinen Ausweis vorlegen und manche machen auch eine Kopie davon. Machst du dort auch so ein Trara?
Die Zahlungsdienstleister mit denen ebay zusammenarbeitet haben eine Banklizenz und sind verpflichtet angegebene Konten und Nutzer zu vergleichen und zu verifizieren. Wenn du den Ausweis nicht hochladen willst dann schicke eben eine Kopie nach Kleinmachnow.
28-11-2021 17:16
28-11-2021 17:20
Da kannst du drauf rumreiten wie du willst, wenn ebay nicht deine Personalien mit dem Kontoinhaber der Bank und dem Account vergleichen und verifizieren kann gibts kein Geld. Mit der neuen ZA waren Bedingungen verknüpft, denen du doch wohl zugestimmt haben musst wenn du Artikel einstellen konntest
28-11-2021 17:26
Meine Daten sind korrekt hinterlegt und können mit denen meine Bank abgeglichen werden.
28-11-2021 17:27
wie ich den Artikel interpetiere, ist die Forderung nach Vorlage des Ausweises duchaus im gesetzlichen Rahmen. ...
Und eine Schwärzung der Daten bis auf Namen und Anschrift ist auch möglich....
28-11-2021 18:14
Es wird wohl viele Ebay geben, die schon jahrelang bei Ebay gemeldet sind. Den Datenabgleich gab es früher schon einmal unkomplizierter und dann konnte man verkaufen. Nun ist die neue Zahlungsabwicklung gekommen und alle haben dies noch einmal durchlaufen müssen. Die Ausweiskopie wurde vielfach verlangt. Wenn Du also an Dein Geld kommen möchtest, dann mußt Du dem wohl nachkommen - kannst ja offizielll das Wort Kopie drüberlegen bzw. die Ausweisnummer schwärzen - das geht wohl. Will mich aber da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, da ich diese Zahlungsabwicklung nicht akzeptiert habe.
28-11-2021 18:19
Eine Zeitlang hat Ebay sogar das Postidentverfahren genutzt, fand ich gut....irgendwann wurde das wohl zu teuer, und man konnte sich hier plötzlich mit Fantasienamen und Adressen anmelden, mit der Folge, daß es immer mehr Betupper gab...
28-11-2021 18:44
@dmary56 schrieb:Eine Zeitlang hat Ebay sogar das Postidentverfahren genutzt, fand ich gut....irgendwann wurde das wohl zu teuer, und man konnte sich hier plötzlich mit Fantasienamen und Adressen anmelden, mit der Folge, daß es immer mehr Betupper gab...
Jepp habe ich damals auch bei meinem Hauptaccount gemacht, damals noch mit dem Zusteller an meiner Wohnungstür. Ebay wollte mit diesem Zeichen neben dem Account so etwas wie Sicherheit vorspielen.
Den oskar dagegen hatten sie mir damals (12/2006) sogar gesperrt weil das mit dem verfizieren per Fax überhaupt nicht geklappt hat, per Mail ging es damals noch nicht.
Hier half wirklich nur ein Brief an die Revisionsabteilung von Dreiblinden.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
28-11-2021 18:47
1. Anmelden zur neuen ZA
2. alle benötigten Daten abfragen
3. alles prüfen
4. freischalten zum Verkauf
Scheinbar übergeht Ebay oben einen Punkt und verlangt daher nachträgliches nicht zulässiges vom VK.
>>Die Zahlungsdienstleister mit denen ebay zusammenarbeitet haben eine
>>Banklizenz und sind verpflichtet angegebene Konten und Nutzer zu vergleichen
>>und zu verifizieren.
Nein, der VK macht keinen Vertrag mit einem Zahlungsdienstleister, sondern nur mit Ebay. Ebay hat dafür zu sorgen, dass die Prozesse regelkonform ablaufen.
28-11-2021 20:51
28-11-2021 20:54
Das was du früher bei der Anmeldung als Daten hinterlegt hattest, reicht aber heute nicht mehr, bzw. muss bestätigt werden.
Du könntest dich theoretisch auch schon seit 20 Jahren hier als Donald Duck rumtreiben, wird und wurde doch bisher gar nicht kontrolliert.
Deshalb nun, wenn du verkaufen möchtest, dieser ganze Prozess.
29-11-2021 08:51
im Übrigen kann man für die Verifizierung neben Personalausweis und Reisepass auch den Führerschein verwenden
29-11-2021 10:27
>>Du könntest dich theoretisch auch schon seit 20 Jahren hier als Donald Duck
>>rumtreiben, wird und wurde doch bisher gar nicht kontrolliert.
Stimmt nicht ganz. Es gab Zeiten, da wurde die Anmeldung mittels Briefversand der Erstanmeldungsdaten vorgenommen. Außerdem war auch Postident möglich.
Wurde alles abgeschafft, weil ja zu teuer. Sicherheit darf auch nichts kosten.
>>reicht aber heute nicht mehr, bzw. muss bestätigt werden.
Warum nicht? Hat sich zwischen September 2021 und heute was verändert?
Wir reden hier von dem Anmeldeprozedere als Verkäufer. Ich war seit Jahrzehnten Verkäufer mit "nur Überweisung". Nur weil Ebay jetzt sein Bezahlprozedere fehlerhaft implentiert hat, bin ich deswegen kein anderer Verkäufer und schon garnicht Donald Duck geworden. Davon abgesehen, was hätte ein Donald Duck jetzt für Vorteile beim Verkauf?
29-11-2021 11:29
29-11-2021 11:42
@bourneagainshell schrieb:>>Du könntest dich theoretisch auch schon seit 20 Jahren hier als Donald Duck
>>rumtreiben, wird und wurde doch bisher gar nicht kontrolliert.
Stimmt nicht ganz. Es gab Zeiten, da wurde die Anmeldung mittels Briefversand der Erstanmeldungsdaten vorgenommen. Außerdem war auch Postident möglich.
Wurde alles abgeschafft, weil ja zu teuer. Sicherheit darf auch nichts kosten.
>>reicht aber heute nicht mehr, bzw. muss bestätigt werden.
Warum nicht? Hat sich zwischen September 2021 und heute was verändert?
Wir reden hier von dem Anmeldeprozedere als Verkäufer. Ich war seit Jahrzehnten Verkäufer mit "nur Überweisung". Nur weil Ebay jetzt sein Bezahlprozedere fehlerhaft implentiert hat, bin ich deswegen kein anderer Verkäufer und schon garnicht Donald Duck geworden. Davon abgesehen, was hätte ein Donald Duck jetzt für Vorteile beim Verkauf?
Wenn TE bereits 20 Jahre hier angemeldet ist, wurde gar nichts überprüft.
Und zwischen durch auch nicht (außer man hat das PostIdent freiwillig gemacht).
Es ging im EP aber um eine Auszahlung und dafür bzw. für die ZA muss man eben seine Daten erneut oder überhaupt mal verifizieren lassen.
29-11-2021 12:17 - bearbeitet 29-11-2021 12:19
>>Wenn TE bereits 20 Jahre hier angemeldet ist, wurde gar nichts überprüft.
>>Und zwischen durch auch nicht (außer man hat das PostIdent freiwillig gemacht).
Doch, es gab eine Zeitlang die Anmeldung über die per Brief zugesandten Anmeldedaten. Das war aber nur über eine sehr kurze Zeit und ziemlich am "Anfang" von Ebay, vermutlich so um 2001 ... 2003.
Postident war auch möglich, kann aber wie Du schreibst, generell nur freiwillig gewesen sein. Ich denke aber, dass auch diese Accounts mit Nichtauszahlung oder seltsamen Anmeldeprozedere geknebelt werden.
>>Es ging im EP aber um eine Auszahlung und dafür bzw. für die ZA muss man
>>eben seine Daten erneut oder überhaupt mal verifizieren lassen.
Nein zu Ebay
Zuerst alle Voraussetzungen prüfen und danach zum Verkauf freischalten. Nicht andersherum. Ohne Rot düfte ein Verkauf gar nicht möglich sein und warum lila, also erneut? Hat das erstemal nicht ausgereicht oder kommt eher Willkür ins Spiel?
29-11-2021 12:53
Ich glaube wir reden aneinander vorbei 😉
"Zuerst alle Voraussetzungen prüfen und danach zum Verkauf freischalten. Nicht andersherum. Ohne Rot düfte ein Verkauf gar nicht möglich sein und warum lila, also erneut? Hat das erstemal nicht ausgereicht oder kommt eher Willkür ins Spiel?"
Da bin ich ganz bei dir!
Mit "erneut" oder "überhaupt" meinte ich, wenn der Account von TE eben noch nie in irgendeiner Form bestätigt wurde.
Dass das natürlich alles vor dem ersten Verkauf zu geschehen hat, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
01-12-2021 21:59 - bearbeitet 01-12-2021 21:59
@moin-land schrieb:Zur Info:
Zur Info: Was?
Lies mal die verlinkte Quelle komplett, anstatt nach der Überschrift das Lesen einzustellen, Einstein.
04-12-2021 16:39
Wozu nun dieses ganze "Mimimi"?
Ganz ehrlich, auf Insta oder Facebook werden ungeniert sämtliche private Sachen freimütig dokumentiert und weiter gegeben und geht man hier nach den neusten, überarbeiteten AGB`s wird gemeckert was das Zeug hält !?!
Das sich ebay nun erstmal um eingehende Zahlungen kümmert finde ich total klasse, denn so werden die Möchtegern-Faker mal so direkt ausgefiltert.
Wenn Du also, aus welchem Grund auch immer, von ebay aufgefordert wirst, deine Daten "erneut nach Jahren" zu bearbeiten bzw. anzugeben, wird das wohl schon so seine Richtigkeit haben