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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Bankkonto-best%C3%A4tigen/m-p/4765325#M10...

 

"Der Gesetzgeber hat uns dazu verpflichtet, erst ab einem bestimmten Auszahlungsbetrag die Person und das Bankkonto zu verifizieren."

 

 

Oder ist das wieder so eine Luftblase wie letztens das der Gesetzgeber es verbieten würde, die Daten eines VK an den K zu übermitteln 🤔

 

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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

Hallo @erwerbsregel! Gerne bringe ich mich hierzu ein. Es ist spannend zu sehen, dass dieses Thema nun wieder hochkommt, denn wir haben uns bezüglich des Verifizierungsprozesses bereits mehrmals in einschlägigen Community-Threads geäußert.

 

Bei der Einführung der Zahlungsabwicklung im Jahr 2020 wurde entschieden, dass wir den Handel durch die gesetzlich vorgeschriebenen Verifizierungsschritte so wenig wie möglich beeinträchtigen möchten und ein nahtloser Übergang stattfinden sollte. Auch allen, die sich neu bei eBay registrieren, um ihre Artikel privat zu verkaufen, möchten wir den Anmeldeprozess so einfach wie möglich machen, sodass sie ihre ersten Artikel schnell einstellen können. Aus diesem Grund sind die nächsten Verifizierungsschritte möglicherweise erst erforderlich, wenn bereits ein Artikel verkauft und/oder eine Auszahlung erhalten wurde.

 

Wenn Informationen verifiziert werden müssen, erhalten Betroffene E-Mails dazu und im Verkäufer-Cockpit Pro wird oben ein rotes Banner angezeigt. Aufgrund der strikten Vorschriften für die Finanzbranche müssen wir unsere Verkäufer*innen unter Umständen von Zeit zu Zeit um eine zusätzliche Verifizierung ihrer Angaben bitten.

 

Uns ist bekannt, dass manche von euch der Ansicht sind, dass die Verifizierung zuerst vollständig bestanden werden sollte, so ist das aber bei eBay in den meisten Szenarien derzeit nicht so vorgesehen.

 

Es gelten unsere Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay.

Liebe Grüße

Miriam

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eBay

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Nachricht 12 von 26
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25 ANTWORTEN 25

Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

Es gibt einen interessanten Artikel von Frau Dr. Susanne Grohe

Quelle: https://paytechlaw.com/kyc-kyb-identifizierung/

 

 

 

 

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 2 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

Anonymous
Nicht anwendbar

@erwerbsregel  schrieb:

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Bankkonto-best%C3%A4tigen/m-p/4765325#M10...

 

"Der Gesetzgeber hat uns dazu verpflichtet, erst ab einem bestimmten Auszahlungsbetrag die Person und das Bankkonto zu verifizieren."

 

 

Oder ist das wieder so eine Luftblase wie letztens das der Gesetzgeber es verbieten würde, die Daten eines VK an den K zu übermitteln 🤔

 


@erwerbsregel Hej!

 

Die Verpflichtung könnte ich mir irgendwie schon vorstellen, aber ab dem 1. Cent, der durch Verkäufe eingenommen wird.

Die Quelle würde mich auch interessieren.

Ich fänd die Verpflichtung gut, dass alle Verkäufer erst alles durchlaufen, bevor sie mit dem verkaufen anfangen können.

Nachricht 3 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

Das sagt das GWG §10 dazu:

 

https://dejure.org/gesetze/GwG/10.html

 

Dort findet Ihr auch die Summen, ab wann eine Identifizierung notwendig ist.

Erwähnt werden folgende Grenzen: 1000 €, 2000 €, 10.000 € oder 15.000 €

Tagsüber schlafen. Nachts hellwach. Niemals alt werden. Niemals sterben. Es ist so schön Vampir zu sein.
Nachricht 4 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

Hallo Thomas,

vielen Dank für deinen hilfreichen Link (hatte selbst auf die schnelle nichts gefunden) ich erlaube mir einmal in der Causa ebay daraus zu zitieren:

 

"Gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG ist die Identifizierung vor Begründung der Geschäftsbeziehung durchzuführen. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn dies den Geschäftsablauf erheblich stören würde und nur ein geringes geldwäscherechtliches Risiko besteht, kann auch noch während der Begründung identifiziert werden."

 

Da von einer "Störung" nicht ausgegangen werden kann ist ebay also verpflichtet die Verifikation vor dem Erstellen des ersten Angebotes durchzuführen.

 

"Einsichtnahme in ein amtliches Ausweisdokument vor Ort. Dies kann in einer Filiale oder per Postident auf einem Postamt erfolgen. Online funktioniert das nicht." (Ohne weitere Worte)

 

"Bei einer natürlichen Person sind folgende Daten zu erheben: Vorname und Nachname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und eine Wohnanschrift"

 

Wozu also zusätzlich ein Lichtbild, die Kennnummer des eingereichten Dokumentes und so weiter und so fort?

Nachricht 5 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

Das frage ich mich auch schon lange. Vor allem mit was wollen die das denn überhaupt gegengleichen?

 

Und die Verifizierung wurde schon bei 3,50 erzwungen, soweit ich hier schon gelesen habe.

Nachricht 6 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

@erwerbsregel 

 

Genau, man muss sich nur einmal die Zeit nehmen und selbst etwas stöbern.

Auf keinen Fall würde ich hier jede Antwort , in Bezug auf ebay, als "richtig" nehmen, nur weil sie jemand als Antwort markiert hat.

---

 

Weiteres Beispiel ist nämlich die Verrechnung von Gutscheinen, wenn der Gesamtbetrag nicht erreicht wurde. Aber das Thema haben wir in einem anderen Thread und der Betroffene hat dazu eine private Nachricht erhalten.

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Nachricht 7 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

Hallo @daduc_345 

 

Auch ich kann mich an Vorkommnisse erinnen, nach der eine vorgenommene Verifikation teilweise wie ausgewürfelt wirkte 🤗 wobei ich persönlich eine notwendige Verifikation ab 1000 Euro auf diesem Marktplatz auch für willkürlich halte.

 

Heiße Luft für 975.- Euro zu verkaufen reicht auch schon um dunkle Gestalten anzulocken ...

Nachricht 8 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

Anonymous
Nicht anwendbar

Tagchen @erwerbsregel 

 

Ich meine, man könnte deine Frage mit "jein" beantworten, wenn man einen Blick in das PStTG wirft.

§ 18.

Nachricht 9 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

"Gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 GwG ist die Identifizierung vor Begründung der Geschäftsbeziehung durchzuführen. Lediglich in Ausnahmefällen, wenn dies den Geschäftsablauf erheblich stören würde und nur ein geringes geldwäscherechtliches Risiko besteht, kann auch noch während der Begründung identifiziert werden.

Wird keine dauerhafte Geschäftsbeziehung begründet (handelt es sich also um einen einmaligen Auftrag), so ist bei Geldtransfers ab einem Schwellenwert von 1000 EUR zu identifizieren."

 

Dies würde ich heranziehen wollen:

Es würde auch die vor Monaten in der Gemeinschaft getroffene Aussage unterstützen, dass

1) bereits als Verkäufer geführte Mitglieder diese Verifizierung vor einem Verkauf abschließen müssen,

2) gänzlich neu angemeldete Mitglieder ihren ersten Verkauf jedoch ohne Verifizierung frei hatten.

 

Weil bei 1) von einer dauerhaften Geschäftsbeziehung ausgegangen werden kann,

bei 2) jedoch ersteinmal nur ein Vorgang entsteht, der dann nicht dauerhaft sein muss.

 

Eine unverhältnismäßige Störung des Geschäftsablaufes wäre wohl schwerlich zu begründen. 

 

Und exakt mit dem Zeitpunkt des Hochladens eines zweiten Angebotes bei neuen Verkäufern müsste nach meinem Empfinden dann eine Automatik dies Verhindern und die komplette, vorherige Verifizierung erforderlich machen.

Weil ab dem zweiten Angebot dann kein "einmaliger Auftrag" mehr vorliegt.

 

Aber wie immer wird es ebay ziemlich egal sein, was hier geschrieben wird,

und niemand wird sich dem großartig annehmen und sich selbst sachkundig machen.

 

 

Nachricht 10 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

Moin @Anonymous 

 

PStTG § 18 enthält jedoch keine Angabe ab welcher Summe (wie hier von einer ebay-Offiziellen ausgesagt wurde) die Verifikation durchzuführen ist darüber bin ich halt gestolpert 🤗

Nachricht 11 von 26
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Hallo @erwerbsregel! Gerne bringe ich mich hierzu ein. Es ist spannend zu sehen, dass dieses Thema nun wieder hochkommt, denn wir haben uns bezüglich des Verifizierungsprozesses bereits mehrmals in einschlägigen Community-Threads geäußert.

 

Bei der Einführung der Zahlungsabwicklung im Jahr 2020 wurde entschieden, dass wir den Handel durch die gesetzlich vorgeschriebenen Verifizierungsschritte so wenig wie möglich beeinträchtigen möchten und ein nahtloser Übergang stattfinden sollte. Auch allen, die sich neu bei eBay registrieren, um ihre Artikel privat zu verkaufen, möchten wir den Anmeldeprozess so einfach wie möglich machen, sodass sie ihre ersten Artikel schnell einstellen können. Aus diesem Grund sind die nächsten Verifizierungsschritte möglicherweise erst erforderlich, wenn bereits ein Artikel verkauft und/oder eine Auszahlung erhalten wurde.

 

Wenn Informationen verifiziert werden müssen, erhalten Betroffene E-Mails dazu und im Verkäufer-Cockpit Pro wird oben ein rotes Banner angezeigt. Aufgrund der strikten Vorschriften für die Finanzbranche müssen wir unsere Verkäufer*innen unter Umständen von Zeit zu Zeit um eine zusätzliche Verifizierung ihrer Angaben bitten.

 

Uns ist bekannt, dass manche von euch der Ansicht sind, dass die Verifizierung zuerst vollständig bestanden werden sollte, so ist das aber bei eBay in den meisten Szenarien derzeit nicht so vorgesehen.

 

Es gelten unsere Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay.

Liebe Grüße

Miriam

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eBay
Nachricht 12 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

 

Das Prinzip des deutschen Geldwäscherechts sieht daher immer eine Verifikation durch eine Identifizierung unter Anwesenden vor.

 

Dann hat sich Ebay mit der Zusendung der Personalausweise aber ganz schön in die Nesseln gesetzt.

Das dürfte dann für eine der Gesetzgebung entsprechenden Verifizierung nicht genügen. 

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 13 von 26
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Anonymous
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Bei der Einführung der Zahlungsabwicklung im Jahr 2020 wurde entschieden, dass wir den Handel durch die gesetzlich vorgeschriebenen Verifizierungsschritte so wenig wie möglich beeinträchtigen möchten und ein nahtloser Übergang stattfinden sollte. Auch allen, die sich neu bei eBay registrieren, um ihre Artikel privat zu verkaufen, möchten wir den Anmeldeprozess so einfach wie möglich machen, sodass sie ihre ersten Artikel schnell einstellen können. Aus diesem Grund sind die nächsten Verifizierungsschritte möglicherweise erst erforderlich, wenn bereits ein Artikel verkauft und/oder eine Auszahlung erhalten wurde.

 

Den Punkt kann man nachvollziehen. Nahtloser Übergang von bisheriger zu der neuen Zahlungsabwicklung. Die Verkäufer waren ja schon da.

 

Bei neuen Registrierungen hätte man tatsächlich einen Cut machen sollen und den Fokus nicht auf schnell einstellen, sondern erst auf kompletten Durchlauf legen sollen.

Ich gehöre zu denen, die das so befürworten, weil die Enttäuschung anscheinend, wenn das später gefordert wird, immer sehr gross ist. Und dem hätte man vorbeugen können. 

Nachricht 14 von 26
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Uns ist bekannt, dass manche von euch der Ansicht sind, dass die Verifizierung zuerst vollständig bestanden werden sollte, so ist das aber bei eBay in den meisten Szenarien derzeit nicht so vorgesehen.

 

Schon klar, dass das nicht vorgesehen ist.

Wäre aber vermutlich um einiges klüger, wenn es vorgesehen wäre.

 

Nicht nur, dass neue VK aus allen Wolken fallen, wenn sie nach erfolgreichem Verkauf auf einmal Daten an Ebay übergeben sollen und solange neue Gelder einbehalten werden (von der Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise mal abgesehen).

 

Sondern es werden für Betrüger wieder die Scheunentore wagenweit offen gelassen.

Eine riesige Sicherheitslücke, die doch so einfach zu schließen wäre und die doch gerade das Argument schlechthin für die "neue Zahlungsabwicklung" war.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 15 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

@sunrise1605 

 

ebay ist halt der Meinung einzig und allein den Weg zum Erfolg zu kennen so wie es zu Beginn der Nullerjahre mal war - der Empfang für Hinweise auf Stolpersteine, wachsene Userunzufriedenheit und eine allgemeine System"holperigkeit" ist dabei leider abgeschaltet 🙄

Nachricht 16 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

 

Genau, der Meinung bin ich auch. Erst ködern, easy peasy einstellen und sicher verkaufen und anschließend sicher aufs Geld warten müssen. Wie oft liest man hier, dass die Minibeträge nicht funktionieren und die Papiere mehrmals hintereinander nicht erkannt werden.

 

Wenn die software ausgereift ist, kann man das ja machen. Aber so sollte man die, die nicht registriert sind vor dem Einstellen darauf aufmerkasam machen, dass ebay willkürlich über das Geld verfügt.

 

Sicher

Du bekommst dein Geld über eBay direkt auf dein Bankkonto und bist mit dem Verkäuferschutz – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. abgesichert. Und falls du Hilfe brauchst, ist unser Kundenservice für dich da.

"So schützen wir Sie:

In solchen Fällen schützen wir Sie vor neutralen oder negativen Bewertungen."

 

Kundenservice? ebay kontaktieren führt nicht dazu, sondern im Kreis.

 

 

 

Nachricht 17 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?


@Anonymous  schrieb:

[...]

Ich fänd die Verpflichtung gut, dass alle Verkäufer erst alles durchlaufen, bevor sie mit dem verkaufen anfangen können.


...das würde aber eventuell nicht so gut passen zu eBay´s Behauptung, dass das Verkaufen doch so "einfach"  sei und könnte Neumitglieder verschrecken.

Lieber gleich mal verkaufen lassen uns erst hinterher die Katze aus dem Sack lassen - wie andauernde neue Threads hier im Forum von eBay-Neulingen ja auch zeigen.

 

Gruß

RKF

Nachricht 18 von 26
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Anonymous
Nicht anwendbar

Ich glaube, man muss das auch mal alles in Relation zu der Gesamtzahl der Transaktionen sehen.

 

Nachricht 19 von 26
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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

@sunrise1605 

 

Ich hatte vor einigen Monaten mal ganzseitige ebay-Werbung in Computerzeitschriften kritisiert, weil da auch alles "ganz einfach und sicher" sei.

 

Damals wurde ich belehrt das die Werbung stets nur poisitives vermittelt und da ist etwas dran, Werbung kostet und würde wohl sein Ziel verfehlen wenn so Sätze wie "Es besteht die Möglichkeit, Geld und Ware zu verlieren" - "Wir zahlen Ihre Erlöse erst nach einem kompletten Datenstriptease von Ihnen aus" oder "Nutzen Sie unser geniales Anzeigenmarketing und wer weiß vielleicht zahlen Sie sogar noch drauf!" enthalten wären 🤗

Nachricht 20 von 26
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