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Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Bankkonto-best%C3%A4tigen/m-p/4765325#M10...

 

"Der Gesetzgeber hat uns dazu verpflichtet, erst ab einem bestimmten Auszahlungsbetrag die Person und das Bankkonto zu verifizieren."

 

 

Oder ist das wieder so eine Luftblase wie letztens das der Gesetzgeber es verbieten würde, die Daten eines VK an den K zu übermitteln 🤔

 

Nachricht 1 von 26
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25 ANTWORTEN 25

Betreff: Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

@Anonymous 

 

Sicherlich ist der Onlinehandel nie komplett risikofrei, das gibt es einfach nicht - doch hier sind schon Mitglieder aufgeschlagen die teilweise Verluste in vierstelliger Höhe erlitten und da ist meiner unbedeutenen Meinung nach jedliche Toleranz verspielt 🙄

Nachricht 21 von 26
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Betreff: Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?


@Anonymous  schrieb:

Ich glaube, man muss das auch mal alles in Relation zu der Gesamtzahl der Transaktionen sehen.

 


Hallo @Anonymous ,

das kann man ja so sehen.

Nützt aber denen herzlich wenig, die hier auf ihr Geld warten müssen, da eBay ja scheinbar schon aus

tecnhischer Sicht viel Luft nach oben hat.

Von den hier auch meines Erachtens mit Füßen getretenen gesetzlichen Vorgaben mal ganz abgesehen.

Und welche Anzahl von Nutzern wird es wohl geben, die, sagen wir mal, bis zu mittlere zweistellige Beträge

gefrustet abgeschrieben haben, hier nicht aufschlagen, und diesem Marktplatz den Rücken gekehrt haben?

Ich denke, auch nicht gerade wenige.

Der Chartverlauf seit der Einführung der neuen ZA auf der Primärbörse spricht da schon eine recht deutliche

Sprache.

Wenn hier tatsächlich alles so einfach, sicher und nachvollziehbar wäre, sähe das zumindest eine Ecke

positiver aus.

Aber die glauben ja an ihren guten Weg.

Bin mal gespannt, wann der Proviant ausgeht.

Nachricht 22 von 26
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Betreff: Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?


@erwerbsregel  schrieb:

https://community.ebay.de/t5/Mitglieder-helfen-Mitgliedern/Bankkonto-best%C3%A4tigen/m-p/4765325#M10...

 

"Der Gesetzgeber hat uns dazu verpflichtet, erst ab einem bestimmten Auszahlungsbetrag die Person und das Bankkonto zu verifizieren."

 

 

Oder ist das wieder so eine Luftblase wie letztens das der Gesetzgeber es verbieten würde, die Daten eines VK an den K zu übermitteln 🤔

 


Das ist natürlich mindestens... unplausibel, wenn man bis zum Ende denkt.

 

Ebay ist schon allein verpflichtet nach dem PStTG, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (30, 2000), die Daten eines VK zu erheben, um diese melden zu können.

 

Ebay hat nunnmal entschieden, derselben Person die Einrichting beliebig vieler Verkaufsaccounts zu gestatten. Daher muss natürlich aus diesem Grund Ebay, um überhaupt erst feststellen zu können, ob diese Grenzen (30, 2000) überschritten sind, die VK-Daten sämtlicher bei Ebay registrierter VK-Accounts kennen. Denn sonst kann Ebay nicht wissen, ob z.B. der VK Paul Pfiffig, reale Person, auf den sich die Meldepflicht der Plattform nach PStTG bezieht, die Grenzen überschreitet.

 

Es könnte z.B. sein, dass die reale Person Paul Pfiffig mit seinem Account "Jupp01 " mit seinen Verkäufen 2999 EUR mit 29 Transaktionen erzielt hat und daher mit jedem weiteren Euro Einnahme oder jeder weiteren Transaktion  die Grenze zur Meldepflicht überschreiten könnte (z.B. mit seinem Account "Jutta08 ", ein Verkauf in 2023 über 2 EUR).

Um das überhaupt erkennen zu können, ist es schon allein der Logik geschuldet, dass Ebay zur Gewährleistung seiner Pflichterfüllung die Daten eines jeden einzelnen VK-Accounts, der mindestens 1 Transaktion unabhängig von der erlösten Summe durchgeführt hat, kennen muss.

Denn nur dann kann Ebay die entsprechend notwendige Bewertung nach Transaktionen oder Ertrag überhaupt vornehmen.

 

Insofern halte ich die in Deinem Beitrag von mir rot markierte Einschränkung für eine mal wieder freihändig aus dem Bauch heraus formulierte Äußerung, nicht jedoch für eine, die aus Kenntnis der Materie heraus erfolgte.

Nachricht 23 von 26
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Betreff: Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?


@sinmarfi  schrieb:

Aber die glauben ja an ihren guten Weg.

Bin mal gespannt, wann der Proviant ausgeht.


 

Das würde mich insbesondere beim Problem des Telefon_Onkel interessieren!

Mit der bis 31.10. guten Vita hätte der Verkäufer mit ausreichender Sicherheit "sofortige Auszahlung" bekommen.

 

Wenn nun schlagartig seit Anfang November aus allen Verkäufen seit 01.11.2023 kein Telefon mehr ausgeliefert wurde, die Zahlungen jedoch "tagesaktuell" ausgezahlt und das Konto gleich leergeräumt wurde,

muss ebay erstmal etwa 150.000 Euro abpuffern und im Rahmen des Käuferschutzes an Käufer zurückordern, ohne dass man u.U. überhaupt noch Zugriff auf das Firmenkonto des Onkels hätte.

 

Es ist ja jetzt schon zu lesen, dass durch ebay Nachfristen gewährt worden sein könnten, obschon eigentlich alle Zeichen auf Sturm stehen:

"Jetzt kann ich einen Antrag auf Käuferschutz stellen - dachte ich. Nein, kann ich nicht. Ich kann jetzt einen Fall eröffnen. Jetzt schreibt Ebay den Verkäufer nochmals an - ich darf wieder eine Woche warten, bis ich dann den Antrag stellen kann."

 

Das ist natürlich die Kehrseite der ebay-Zahlungsabwicklung, wenn ebay dann seinen kaufenden Mitgliedern gegenüber auch den Käuferschutz erfüllen muss.

Da kan man schon mal Nachfristen gewähren für einen Verkäufer, der scheinbar komplett abgetaucht ist. 😁

 

 

Nachricht 24 von 26
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Betreff: Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

Paul Pfiffig, köstlich!
Nachricht 25 von 26
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Betreff: Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle?

Da die Lösung gefunden worden ist, schließe ich diesen Thread ab, bevor er vom eigentlichen Thema abkommt. Gerne würde ich aber noch kurz von meiner Seite aus auf diese ständigen negativen Kommentare, welche immer von den gleichen Mitgliedern kommen, hier in der Community eingehen:

Die Community lebt von einem regen und vor allem auch ehrlichen Austausch. Für konstruktive Kritik sind wir dankbar, den nur so können wir uns verbessern. Das Gleiche gilt, wenn wir auf Anwendungsfehler und technische Schwierigkeiten hingewiesen werden - nur so ist es uns unter anderem möglich an der Behebung zu arbeiten. 

Aber ständig unfundierte und negative Beiträge, sei es gegen eBay an sich oder auch gegen uns Mitarbeiter, nur, weil man nicht die Antwort erhält, welche man hören möchte oder sich eBay nicht in die gewünschte Richtung umorientiert, bringen niemandem was. Diese Meinungen, Vorschläge, Rückmeldungen können wir, im Gegensatz zu fundierten Beiträgen, nicht weitergeben, weil sie eben nicht fundiert sind. Wenn man so viele negative Gedanken gegenüber einem Unternehmen hat, ist das wirklich schade und tut uns als Mitarbeiter auch sehr leid (das ist keine Floskel!), aber dann muss man sich wirklich überlegen, ob eBay der richtige Partner für einen ist, wenn nichts getan werden kann, um einen zufriedenzustellen. 

Lieben Gruß,
Steffi

Die Community noch besser kennenlernen und nutzen - sehe Dir dazu unsere Community Tutorial Videos an.

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