04-01-2015 08:48
Warnung vor ebay-Mitglied fieb_sabi.
Bietet, ersteigert und in folge ZAHLT NICHT und MELDET SICH NICHT!!!
Konnt leider keine Bewertung abgeben da Fall geschlossen.
04-01-2015 08:56
@romanow1966 schrieb:Warnung vor ebay-Mitglied fieb_sabi.
Bietet, ersteigert und in folge ZAHLT NICHT und MELDET SICH NICHT!!!
Konnt leider keine Bewertung abgeben da Fall geschlossen.
Und was wolltest du in die positive Bewertung schreiben?
Vielen Dank das sie bei mir nicht bezahlt haben. |
Verkäufer können ihre Käufer schon seit 2008 nicht mehr rot bewerten.
Ich hoffe jetzt mal das du den Fall wegen Nichtzahlung selbst geschlossen hast und zwar mit Verwarnung für den Käufer.
"Aber ich glaube es nicht"
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
04-01-2015 08:56
romanow1966 schrieb:
SpoilerWarnung vor ebay-Mitglied
Bietet, ersteigert und in folge ZAHLT NICHT und MELDET SICH NICHT!!!
Konnt leider keine Bewertung abgeben da Fall geschlossen.
Moin
wem sollte denn Deine Bewertung nützen, ausser Deinem befriedigten Ego?
Etwas besseres, als dass der K sich nicht meldet,
kann Dir in so einer Situation gar nicht passieren,
weil ihm (und natürlich auch Dir) dann nämlich nach Fallschliessung die Bewertung verwehrt wird.
(Wenn ebay den Fall schliesst, verläuft es allerdigns anders - DU musst den Fall schliessen.)
So verfährt man mit Nichtzahlern und hilft dann automatisch auch anderen Verkäufern
melde bitte einen nicht bezahlten Artikel (max. am 32. Tag)
http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter
und schliesse den Fall selbst MIT Verwarnung nach frühestens 4 Tagen.
( Die Provision wird dann übrigens seitens ebay automatisch erstattet. )
Täten DAS alle VK mit ihren Nichtzahlern,
gäbe es nicht annähernd so viele davon hier bei ebay,
weil Du darüber hinaus zum einen im Eingeschränkten Käuferkreis
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
>Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels ausschliessen kannst,
sodass sie erst gar nicht mehr bieten können
und zum anderen diese Nichtzahler nach einigen (5 oder 6?) Verwarnungen bei ebay rausfliegen.
Somit hilfst Du nicht nur Dir selbst, sondern auch anderen Verkäufern . . .
WICHTIG:
Ausserdem mußt Du zusätzlich noch den Vertrag fristgerecht (7-10 Tage) kündigen,
denn die Problemfallmeldung hat NICHTS mit dem bestehenden Vertrag zu tun.
Meldet sich der Käufer innerhalb dieser Frist nicht,
kannst Du danach den Artikel erneut einstellen.
Bezahlt er allerdings wider Erwarten doch noch,
mußt Du auch liefern (können) . . .
Sollte sich der Käufer NICHT während des offenen Falls melden,
verwirkt er sein Bewertungsrecht, meldet er sich allerdings,
könnte er Dich auch immer noch bewerten . . .
Fiele diese Bewertung ungerechtfertigter Weise negativ aus,
könntest Du bei ebay versuchen, diese entfernen zu lassen.
Die Chancen dafür stehen beim nachweisbaren Nichtzahler gar nicht schlecht . . .
Nicht vergessen, den User unbedingt auf Deine persönliche Sperrliste zu setzen.
Ich würde den Käufer sogar darüber informieren, damit Du ihn belangen kannst,
sollte er trotzdem mit (s)einem anderen Account bei Dir versuchen, zu kaufen.
Das darf er nicht, weil sich die Sperre gegen ihn als reale Person richtet,
mit ALLEN Accounts, die auf seinen Namen angemeldet sind . . .
Tut er es dennoch, kannst Du ihn über das folgende Formular hier => melden
04-01-2015 08:56
@romanow1966 schrieb:Warnung vor ebay-Mitglied fieb_sabi.
Bietet, ersteigert und in folge ZAHLT NICHT und MELDET SICH NICHT!!!
Konnt leider keine Bewertung abgeben da Fall geschlossen.
Und was wolltest du in die positive Bewertung schreiben?
Vielen Dank das sie bei mir nicht bezahlt haben. |
Verkäufer können ihre Käufer schon seit 2008 nicht mehr rot bewerten.
Ich hoffe jetzt mal das du den Fall wegen Nichtzahlung selbst geschlossen hast und zwar mit Verwarnung für den Käufer.
"Aber ich glaube es nicht"
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
04-01-2015 08:56
romanow1966 schrieb:
SpoilerWarnung vor ebay-Mitglied
Bietet, ersteigert und in folge ZAHLT NICHT und MELDET SICH NICHT!!!
Konnt leider keine Bewertung abgeben da Fall geschlossen.
Moin
wem sollte denn Deine Bewertung nützen, ausser Deinem befriedigten Ego?
Etwas besseres, als dass der K sich nicht meldet,
kann Dir in so einer Situation gar nicht passieren,
weil ihm (und natürlich auch Dir) dann nämlich nach Fallschliessung die Bewertung verwehrt wird.
(Wenn ebay den Fall schliesst, verläuft es allerdigns anders - DU musst den Fall schliessen.)
So verfährt man mit Nichtzahlern und hilft dann automatisch auch anderen Verkäufern
melde bitte einen nicht bezahlten Artikel (max. am 32. Tag)
http://res.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ResolutionCenter
und schliesse den Fall selbst MIT Verwarnung nach frühestens 4 Tagen.
( Die Provision wird dann übrigens seitens ebay automatisch erstattet. )
Täten DAS alle VK mit ihren Nichtzahlern,
gäbe es nicht annähernd so viele davon hier bei ebay,
weil Du darüber hinaus zum einen im Eingeschränkten Käuferkreis
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
>Käufer mit Vermerken wegen eines nicht bezahlten Artikels ausschliessen kannst,
sodass sie erst gar nicht mehr bieten können
und zum anderen diese Nichtzahler nach einigen (5 oder 6?) Verwarnungen bei ebay rausfliegen.
Somit hilfst Du nicht nur Dir selbst, sondern auch anderen Verkäufern . . .
WICHTIG:
Ausserdem mußt Du zusätzlich noch den Vertrag fristgerecht (7-10 Tage) kündigen,
denn die Problemfallmeldung hat NICHTS mit dem bestehenden Vertrag zu tun.
Meldet sich der Käufer innerhalb dieser Frist nicht,
kannst Du danach den Artikel erneut einstellen.
Bezahlt er allerdings wider Erwarten doch noch,
mußt Du auch liefern (können) . . .
Sollte sich der Käufer NICHT während des offenen Falls melden,
verwirkt er sein Bewertungsrecht, meldet er sich allerdings,
könnte er Dich auch immer noch bewerten . . .
Fiele diese Bewertung ungerechtfertigter Weise negativ aus,
könntest Du bei ebay versuchen, diese entfernen zu lassen.
Die Chancen dafür stehen beim nachweisbaren Nichtzahler gar nicht schlecht . . .
Nicht vergessen, den User unbedingt auf Deine persönliche Sperrliste zu setzen.
Ich würde den Käufer sogar darüber informieren, damit Du ihn belangen kannst,
sollte er trotzdem mit (s)einem anderen Account bei Dir versuchen, zu kaufen.
Das darf er nicht, weil sich die Sperre gegen ihn als reale Person richtet,
mit ALLEN Accounts, die auf seinen Namen angemeldet sind . . .
Tut er es dennoch, kannst Du ihn über das folgende Formular hier => melden
04-01-2015 08:59
oskar_der_wikinger schrieb:Spoiler@romanow1966 schrieb:Warnung vor ebay-Mitglied fieb_sabi.
Bietet, ersteigert und in folge ZAHLT NICHT und MELDET SICH NICHT!!!
Konnt leider keine Bewertung abgeben da Fall geschlossen.
Und was wolltest du in die positive Bewertung schreiben?
Vielen Dank das sie bei mir nicht bezahlt haben.
Verkäufer können ihre Käufer schon seit 2008 nicht mehr rot bewerten.
Ich hoffe jetzt mal das du den Fall wegen Nichtzahlung selbst geschlossen hast und zwar mit Verwarnung für den Käufer.
"Aber ich glaube es nicht"
Guten Morgen, oskar
ich fürchte dasselbe . . . .
04-01-2015 09:06
**Achtung***Warnung vor romanow1966***
Erzählt in seinen Artikelbeschreibungen Märchen.
http://www.ebay.de/itm/Nokia-2720-offen-fuer-alle-Netze-/261691442159
Zitat 1: auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und Rücknahme bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.
Zitat 2: Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren vor.
Denn sie wissen nicht was sie tun, mal wieder einfach blind abkopiert und keine Ahnung von irgendetwas.
http://knetfeder.de/kleinkariert/recht-eu.html
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
12-01-2015 00:41
Das man Käufer schon seit 2008 nicht mehr negativ bewerten kann mag für Deutschland zutreffen, aber in Österreich war es bis 2014 noch sehr wohl möglich. Tja andere Länder, andere Sitten. Und was das abkopierenbetrifft so muss ich dir recht geben denn ich hatte wirklich nicht geschaut dass es sich hierbei um Gebrauchtwagen handeln sollte da ich es von einem Handyangebot hatte. Dumm gelaufen aber in zukunft passe ich sicher besser auf. Aber danke für die rückmeldung!!