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Kann ich in Zukunft sachliche Lösungsvorschläge verzichten?

Gegen welche Bestimmung von "Mitgliedern helfen Mitgliedern" habe ich eigentlich verstoßen?

 

Nachdem ich vergeblich versucht habe über das Internet entsprechende Antworten zu finden, habe ich meine Frage zum Kaufvertrag am 2. August im Hilfeforum “Mitglieder helfen Mitgliedern” gestellt.

 

Die Antworten auf meine Frage bestehen wie einmal nur aus Gegenfragen und dem Vorwurf, warum ich mich überhaupt an dieses Hilfeforum wende.

 

Das es offensichtlich eine Rolle spielt um welche Uhrzeit ein eBay-Mitglied sein seine Frage stellt ist mir ebenfalls neu.

 

Ich möchte jetzt einfach wissen was ich falsch gemacht habe und ob welchen Nutzen die Antworten im Bezug auf mein Anliegen haben.

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Mitglieder-helfen-Mitgliedern

Dies ist ein spezielles Hilfeforum in dem eBay-Mitglieder-Fragen von unseren erfahrensten & aktivsten eBay-Mitgliedern beantwortet werden.

Möchtest auch Du zu diesen Experten gehören und Dein Wissen über eBay-Themen mit anderen eBay-Mitgliedern teilen, schreibe mir bitte eine Email an steffi.de@ebay.com

 

Ein spezielles Hilfeforum in dem erfahrene eBay-Experten mit viel Wissen auf Fragen von eBay-Mitgliedern mit weniger Erfahrung antworten.

 

Was ist an dieser Interpretation falsch?

 

Woran kann ein eBay-Mitglied bei dieser Darstellung erkennen welche Fragen zulässig sind und welche nicht?

 

Meine Frage: Welche Informationspflichten hat der Verkäufer im Bezug auf die Eigenschaften der Versandart?

 

Da der Verkäufer lediglich angibt: Standardversand (1-2 Werktage) und ich Privatkäufer bin halte ich meine Frage auch für berechtigt. Zumal die Versandpreise zwischen 3,00 EUR und 6,00 EUR liegen.

 

Eine Anfrage welche Leistung in den  Versandkosten eines T-Shirts enthalten sind wurde vom Verkäufer nicht beantwortet.

 

Da ich als Privat-Käufer das Versandrisiko trage macht es einen großen Unterschied ob die Ware als Warensendung oder als Päckchen mit Sendungsnummer verschickt wird.

 

Bei Kaufverträgen sind die rechtlichen Bestimmungen festgelegt. Und die müssen nicht diskutiert werden.

Welchen Wert hat also der Ratschlag in einem Diskussionsforum darüber zu diskutieren ob eine Verpflichtung für den Verkäufer besteht oder nicht?

 

Warum der Hinweis wichtig sein kann, dass ich meine Frage nachts gestellt habe, darüber kann man gerne mal diskutieren.

Ebenso über den Begriff Experten-Forum und welche Anforderungen an die Qualität der Lösungsvorschläge gestellt werden.

 

Warum werden auf der einen Seite Fragen von einigen Experten als ungeeignet abgewiesen und von anderen wenige Tage später beantwortet.

Liegt es hier einzig und alleine am Ermessungsspielraum des Experten ob eine Frage beantwortet wird oder nicht.

 

Wer aus mangelnder Kenntnis nicht antworten kann, kann dann aber auch auf Kommentare verzichten.

Oder er gibt eine nachvollziehbare Begründung hierfür ab.

 

Originalantwort auf meine Frage:

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 und wieder stellst du deine "Fragen" im MhM, diesmal mitten in der Nacht.

 

Warum gibst du nicht einen breitern "Publikum" die Möglichkeit darüber zu diskutieren indem du deinem Betrag im Diskussionsforum eröffnest ?!

 

►  http://community.ebay.de/t5/Versand-und-Zahlung/ct-p/11900000065

 

oder bist du garnicht an einer Diskussion interessiert ?

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Die zweite Antwort besteht aus der aufwendigen Inszenierung meiner Grammatik.

Durch Kopieren wurde das Wort Standard 11 x mit einem (T) anstatt einem (D) geschieben.

Zudem noch ein Link zu wikipedia um mich informieren zu können was eine Standarte ist.

 

Der Vergleich passt zwar auch überhaupt nicht und natürlich gibt es neben Standarte zig andere Möglichkeiten für die man mir einen Link hätte geben müssen. Noch ein schönes Katzenfoto dazu sollte wahrscheinlich witzig wirken.

Vertragsrecht ist ja auch eine staubtrockene Angelegenheit. Da macht die Spielerei doch viel mehr Spaß.

 

Und natürlich gibts ja auch noch einen 3. Experten-Vorschlag:

 

Da frage ich mich dann auch immer mit welcher Berechtigung manche Menschen behaupten sie könnten etwas besser als andere.

 

Die Lösung meiner Probleme: Kauf doch einfach da wo der Verkäufer klar das Versandunternehmen angibt und den Preis.

 

Tja. Was soll ich dazu sagen? Ist der Tipp ernst gemeint, muss ich davon ausgehen, dass der Tippgeber mir die Fähigkeit abspricht, selbst auf diese Möglichkeit zu kommen.

 

DHL versendet übrigens auch Päckchen wie ich erfuhr. Unversichert. Beim Preis war man sich nicht so sicher. M.E. 4,80 €.

 

Warum spricht man bei Mitglieder helfen Mitgliedern immer von erfahrenen eBay-Experten, die viel Wissen und aktiv sind?

 

Wie viel Aktivität ist erforderlich um den Portopreis für ein DHL Päckchen zu googlen? Wenn man das als Experte überhaupt muss.

 

Das kann aber auch der Käufer selber machen. Und für die meisten Leute die nicht den ersten Tag auf eBay sind, stellen solche Infos auch wenig Mehrwert dar.

 

Informationen darüber, dass "Unversichert" sich in erster Linie auf den Inhalt beschränkt und das auch Päckchen eine Sendungsnummer haben und verfolgt werden können,wenn man weiß wie. Das sind Tipps die für viele nützlich sein können.

 

Denn in den meisten Fällen geht es nicht um Schadenersatzansprüche sondern um den Sendungsnachweis.

 

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Zusammenfassung:

 

  • Gegen welche Bestimmungen habe ich verstoßen, die eine Nichtzuständigkeit begründen?
  • Warum wird mir vorgeworfen meine Frage nachts gestellt zu haben?
  • Woran kann ich zukünftig erkennen ob ich meine Frage im Forum stellen darf?
  • Warum werden nicht alle Mitgleider gleichgestellt?
  • Wer bestimmt bei Mitglieder helfen Mitgliedern die Qualitätsanforderungen im Bezug auf Antworten?

 

Ich denke das war es.

 

Ach ja. Eine Frage habe ich doch noch. Hat sich die E-Mail-Adresse von Steffi geändert?

 

Die versuche ich nämlich schon seit letztem Jahr zu erreichen. Trotz mehrfacher Versuche bis heute vergeblich.

 

 

 

 

 

Nachricht 1 von 27
Neueste Antwort
26 ANTWORTEN 26

Betreff: Kann ich in Zukunft sachliche Lösungsvorschläge verzichten?

@colonia-gebot

 

Um eine deiner Fragen zu beantworten:  Das sindf sog.  FOREN-ACCOUNTS.

 

Speziell für dieses Forum gezüchtete Accounts, weil es bei Ebay nicht einfacher ist, als einen gewerblichen Account gezielt "abzuschiessen".

 

 

Nicht jeder Händler hat soviel Kohle, daß er sich Löschungen von Roten kaufen kann.  😉

 

 

 

Nachricht 21 von 27
Neueste Antwort

Betreff: Kann ich in Zukunft sachliche Lösungsvorschläge verzichten?

@colonia-gebot

 

(Käufer & Verkäufer sind Privatpersonen)

 

Frage 1:  Bei Versand "Sonstige" greift die Versandkostendeckelung von EBay nicht.

 

Frage 2: Nein, ist er nicht.

 

Frage 3: Ja. 

 

Wobei ich jetzt diese Antworten relativieren muss, daß sie von Gesetzes wegen nur meine eigene Meinung darstellen und das gilt grundsätzlich hier im Ebay-Forum.

 

Deine Fragen sind rechtlicher Natur und dürfen konkret nur von einem RA, Staatsanwalt oder Richter beantwortet werden.

 

Wobei man sagen muss, daß 99% der (Beiträge:1)-Mitglieder, die hier (unwissentlich) ins Forum stolpern, unwissentlich nicht wissen, daß viele der Fragen solch rechtlicher Natur sind oder eine reine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen den beiden Parteien.

 

 

 

Nachricht 22 von 27
Neueste Antwort

Betreff: Kann ich in Zukunft sachliche Lösungsvorschläge verzichten?


@*_logan5_* schrieb:

 


 

 ....

Wobei ich jetzt diese Antworten relativieren muss, daß sie von Gesetzes wegen nur meine eigene Meinung darstellen und das gilt grundsätzlich hier im Ebay-Forum.

 

Deine Fragen sind rechtlicher Natur und dürfen konkret nur von einem RA, Staatsanwalt oder Richter beantwortet werden.

 

Wobei man sagen muss, daß 99% der (Beiträge:1)-Mitglieder, die hier (unwissentlich) ins Forum stolpern, unwissentlich nicht wissen, daß viele der Fragen solch rechtlicher Natur sind oder eine reine zivilrechtliche Angelegenheit zwischen den beiden Parteien.

 

 


Servus @*_logan5_*

 

Deine Antwort ist ziemlich daneben.

 

1. ist die Aufzählung der befugten Personen nicht vollzählig

2. korreliert sie auch nicht mit dem RDG (nun such mal schön)

 

und hier findest Du meine Begründung,

allerdings aus der Zeit, in der

noch viele viele antworten durften,

also auch Nichtexperten, Quacksalber, Smileyfetischisten und so fort.....

 

 

 

http://community.ebay.de/t5/Mitgliedskonto/Wie-schnell-m%C3%BCssen-Artikel-bezahlt-werden-Wie-anonym...

 

 

 

Nehmt das Leben ernst,

nachher wird's lustiger.

 

Quelle: i

 

Nachricht 23 von 27
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Betreff: Kann ich in Zukunft sachliche Lösungsvorschläge verzichten?


@*_logan5_* schrieb:

@colonia-gebot

 

Um eine deiner Fragen zu beantworten:  Das sindf sog.  FOREN-ACCOUNTS.

 

Speziell für dieses Forum gezüchtete Accounts, weil es bei Ebay nicht einfacher ist, als einen gewerblichen Account gezielt "abzuschiessen".

 

 

Nicht jeder Händler hat soviel Kohle, daß er sich Löschungen von Roten kaufen kann.  😉

 

 

 


WO steht denn diese Frage vom TE nach Forenaccounts

 

Zudem ist deine Antwort unvollständig.... mein Account ist kein Forenaccount, sondern ein reiner Kaufaccount und ich handele auch nicht gewerblich !

 

Aber wo wir schon dabei sind.... warum hast du eigentlich nicht geschrieben, dass augenscheinlich auch Deiner ein  für dieses Forum gezüchtete Account ist?

 

Accounts züchtet man auch nicht...... Te hat sich vor wenigen Wochen erkundigt, wie man einen zweiten Account anlegen kann.

 

http://community.ebay.de/t5/Kaufen-bei-eBay/Wie-kann-ich-einen-zweiten-Account-%C3%B6ffnenWie-kann-i...

Nachricht 24 von 27
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Betreff: Kann ich in Zukunft sachliche Lösungsvorschläge verzichten?

Hallo und vielen Dank für die hilfreiche Auskunft.

 

Mit Versandkostendeckelung meinst du sicher die Versandobergrenzen?

 

Die Bezeichnung (Sonstige 1-2 Werktage) hatte ich neulich auch gefunden, jedoch keine logische Erklärung.

 

Ich warte mal ob es tatsächlich um die Obergrenzen geht..

 

Du sagst, dass der Verkäufer nicht darüber informieren muss wie er die Ware transportiert.

 

Ist der Versand nicht Vertragsbestandteil? Davon gehe ich aber ma aus. Auf welcher Grundlage willst du sonst ggf. Ansprüche aus einer nicht fristgerechten Lieferung geltend machen?

 

Bei gewerblichen Händler ist es mir auch egal wie die Ware zu mir kommt, da das Versandrisiko immer vom Händler zu tagen ist.

 

Aber als Privatkäufer eben nicht. Und Versand kosten des Verkäufers die zwar durchaus einen Versand mit Sendungs-ID ermöglichen würden sind leider keine Garantie, dass er auch so versendet?

 

Im besagten Fall wurden 4, 80 Verlangt.  Möglich wäre der Versand eines T-Shirts als:

 

Versichertes Hermes-Päckchen mit Sendungsnummer

Unversichertes Päckchen von DHL

Oder eine Warensendung durch die Post

 

Zwei dieser drei Möglichkeiten  für den Käufer bei Privatgeschäften jedenfalls ein höheres Verlustrisiko dar wenn der Verkäufer sich für diese Art entscheidet.

 

Mal abgesehen von der Verpflichtung ist es ja bereits aufwendiger die Versandart zu verschweigen als einfach Post, DHL oder Mermes zu nennen.

 

Und wer seine Kunden bereits ausführlich darüber informiert, dass sie beim Kauf auch die Versandkosten akzeptieren die der Verkäufer verlangt, unabhängig der tatsächlichen Kosten, der wird sich bestimmt auch was bei der Versandart gedacht haben.

 

Zum letzten Punkt ist es glaube ich so, dass darauf hinweisen musst das es keine Rechtberatung ist wenn du jemanden einen Tipp gibts.

 

Das lese ich oft bei wikipedia, dass man für die Richtigkeit nicht haftet. Und was wahrscheinlich noch schlimmer ist, ist wenn du für deine Auskunft Geld nimmst.

Nachricht 25 von 27
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Betreff: Kann ich in Zukunft sachliche Lösungsvorschläge verzichten?

Hallo Steffi,

 

das ist ja wirklich mal eine Überraschung.

 

Ich hatte zwar erzählt, dass ich dich bereits mal angeschrieben habe, aber auch erklärt, dass keinen so wichtigen Hintergrund hatte um dich unbedingt erreichen zu müssen.

 

Warum die Mails dich nicht erreicht haben weiß ich leider auch nicht. Versendet wurden sie  am 31.10.2015 und am 14.07.2016.

Eigentlich bin ich nur deinem Aufruf gefolgt und wollte mich ewas näher über eBay im Allgemeinen und dem Forum Mitglieder helfen Mitgliedern im Speziellen informieren.

 

Ich finde es wichtig anderen zu helfen. Damit möchte ich nicht den Anspruch erheben ein ausgesprochener eBay-Profi zu sein.  Ich interessiere mich generell für Menschen. Das ich mich zudem ein wenig in Sachen Vertragsrecht auskenne, war schon manches Mal nützlich im Bezug auf Unterstützung für andere User. Einmal abgesehen davon, das viele oft ihr Pflichten und Rechte nicht kennen wissen manche nicht einmal das sie einen verbindlichen Vertrag haben. Aber da brauche ich dir ja nichts zu erzählen.

 

Was ich damit sagen will. Im Laufe der Zeit habe ich einiges über die Communty erfahren und es gibt genug Möglichkeiten mich gelegentlich hilfreich einzubringen. Und wenn ich den Leuten nur die Erkenntnis vermitteln kann, das eBay, für mich eines der besten Rechtsportale anbietet. Das meine ich tatsächlich so. Rechtliche Bestimmungen einfach und auch für den Laien verständlich zu machen und trotzdem dieses komplexe Thema komplett zu behandeln finde ich schon eine enorme Leistung.

 

Und neben der vorbildlichen rechtlichen Informationsquell ein umfangreiches Angebot an praktischen Möglichkeiten . Also ich beschäftige mich auch noch nach zwei Jahren damit und finde immer wieder etwas Neues.

 

Ichspreche das Thema nur so ausführlich an, weil ich davon überzeugt bin, dass man es besser nicht machen kann und dass es viele Probleme wahrscheinlich nicht geben würde wenn Käufer und Verkäufer diese Möglichkeiten ebenfalls intensiver nutzen würden.

 

Tja, ich denke das war es auch für den Moment. Hab mich gefreut, dich mal kurz "kenenzulernen",

 

LiebenGruß aus Köln und ein schönes Wochenende

 

Volker

Nachricht 26 von 27
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Betreff: Kann ich in Zukunft sachliche Lösungsvorschläge verzichten?


*_logan5_* schrieb:

 

Frage 1:  Bei Versand "Sonstige" greift die Versandkostendeckelung von EBay nicht.

 


 

 

das ist nicht korrekt - schon seit geraumer Zeit ist auch sonstiges auf die (aktuellen) 9,50 Euro gedeckelt, genauso wie Pakete, Päckchen, Einschreiben ... sofern es in der gewählten Kategorie überhaupt eine Obergrenze für diese Versandarten gibt

 

Bücher- und Warensendung sind in allen Kategorien auf 2,50 Euro gedeckelt, Deutsche Post Briefe (ohne Zusatzleistungen) auf 3 Euro

 

http://pages.ebay.de/help/pay/maximum_shippingcosts.html

Nachricht 27 von 27
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