10-12-2015 19:48
Hallo Leute,
war heute bei uns unter den Kollegen diskutiert worden.
Bitte mal folgendes fiktives Szenario vorstellen.
Ländliche Wohngegend, nennen wir es Heidis Dörfli.
Die Häuser stehen dicht an dicht.
In meinem Haus kommt es zu einem Brand.
Durch den Funkenflug oder den hohen Flammen wird ein Nachbarhaus in Mitleidenschaft gezogen und auch hier brennt der Dachstuhl nieder.
Welche Versicherung ist für den Schaden am Nachbarhaus zuständig?
Die Brandversicherung des Eigentümers vom Nachbarhaus, oder meine private Haftpflichtversicherung weil der Schaden ja durch mich, bzw. mein Eigentum verursacht wurde.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
10-12-2015 19:58
Keiner von Beiden.
Bei Vorsatz zahlt die Haftpflicht nicht. 😉
10-12-2015 20:01
Moin,
wenn ich dir etwas raten sollte, wäre es nur gefährliches Halbwissen.
Wenn du hier keine Tipps bekommst, versuchs doch mal hier.
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=35
Viel Glück!
10-12-2015 20:04
@arme-socke-mit-loch schrieb:Keiner von Beiden.
Bei Vorsatz zahlt die Haftpflicht nicht. 😉
Nein kein Vorsatz.
"Hier könnte Ihre Werbung stehen."
10-12-2015 20:17
Hallo, wenn das Feuer durch Fahrlässigkeit entstanden ist, glaube ich nicht, dass deine Versicherung und die des Nachbarn. , diesen Schaden übernehmen wird. Ist es ohne eigenes Verschulden entstanden, wird sie wohl bezahlen müssen, auch für den Schaden deines Nachbarn. Versicherungen werden sich auf jeden Fall winden, winden, winden ...., um nicht zahlen zu müssen.
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
10-12-2015 20:55
Lies mal hier :
11-12-2015 07:54 - bearbeitet 11-12-2015 07:59
@oskar_der_wikinger schrieb:Hallo Leute,
war heute bei uns unter den Kollegen diskutiert worden.
Bitte mal folgendes fiktives Szenario vorstellen.
Ländliche Wohngegend, nennen wir es Heidis Dörfli.
Die Häuser stehen dicht an dicht.
In meinem Haus kommt es zu einem Brand.
Durch den Funkenflug oder den hohen Flammen wird ein Nachbarhaus in Mitleidenschaft gezogen und auch hier brennt der Dachstuhl nieder.
Welche Versicherung ist für den Schaden am Nachbarhaus zuständig?
Die Brandversicherung des Eigentümers vom Nachbarhaus, oder meine private Haftpflichtversicherung weil der Schaden ja durch mich, bzw. mein Eigentum verursacht wurde.
Servus @oskar_der_wikinger
leider kann man mit diesen dürftigen Angaben nicht viel anfangen.
Ist der Nachbar überhaupt brandversichert ? (Pflicht ist aufgehoben).
Und, WELCHE AHB hat er oder Du ? Verbunden ?
Völlig falsch ist der Post von @*sweet-melody*.
(Fahrlässigkeit)
GANZ unverbindlich (wegen der wenigen vorhandenen Tatsachen):- es wird
reguliert von ded BV'en, und diese regeln untereinander das Teilungsprocedere.
Aber nochmals, viele Fragen bleiben offen.
Welche Fragen aber auch noch auftauchen,
der Besitzer des abgebrannten Hauses ist i.d.R. außer Obligo.
(Vorsatz ausgenommen).
Maßgeblich ist natürlich die Richtzahl 1914,
momentan bei 17.
Servus.
11-12-2015 08:13
@oskar_der_wikinger schrieb:Hallo Leute,
war heute bei uns unter den Kollegen diskutiert worden.
Bitte mal folgendes fiktives Szenario vorstellen.
Ländliche Wohngegend, nennen wir es Heidis Dörfli.
Die Häuser stehen dicht an dicht.
In meinem Haus kommt es zu einem Brand.
Durch den Funkenflug oder den hohen Flammen wird ein Nachbarhaus in Mitleidenschaft gezogen und auch hier brennt der Dachstuhl nieder.
Welche Versicherung ist für den Schaden am Nachbarhaus zuständig?
Die Brandversicherung des Eigentümers vom Nachbarhaus, oder meine private Haftpflichtversicherung weil der Schaden ja durch mich, bzw. mein Eigentum verursacht wurde.
Also ich hatte vor Jahren mal einen Wasserschaden gehabt,
das Wasserkam von oben durch die Decke runter, weil er Hahn oben undicht war,
das Wasser zog meine Panele sowie den Küchenschrank darunter in Mitleidenschaft,
da hieß es eigen geht vor fremd, den Schaden hat meine Versicherung erstattet,
obwohll das Wasser ja von oben kam.
Im Gegenzug ist meinem Kind eine Wasserbombe auf die Jalousie der Mieter unter mir gefallen,
die Wucht vom 3.OG bis Paterre .
Den Schaden hat meine Haftpflicht übernommen.
Da hieß es nicht eigen geht vor fremd.
11-12-2015 08:33 - bearbeitet 11-12-2015 08:38
@rotzkroete schrieb:Also ich hatte vor Jahren mal einen Wasserschaden gehabt,
das Wasserkam von oben durch die Decke runter, weil er Hahn oben undicht war,
das Wasser zog meine Panele sowie den Küchenschrank darunter in Mitleidenschaft,
da hieß es eigen geht vor fremd, den Schaden hat meine Versicherung erstattet,
obwohll das Wasser ja von oben kam.
Im Gegenzug ist meinem Kind eine Wasserbombe auf die Jalousie der Mieter unter mir gefallen,
die Wucht vom 3.OG bis Paterre .
Den Schaden hat meine Haftpflicht übernommen.
Da hieß es nicht eigen geht vor fremd.
Servus @rotzkroete
ja, diese Versicherungen .:)
Völlig logisch:- undichter Hahn ist ein typischer Wasserschaden(eng umgrenzt: Leitungswasser). Eine Wasserbombe zählt nicht dazu !!
Deswegen hier die Haftpflicht (sofern vorhanden), ansonsten Eigenzahlung.
Es lohnt sich die VB der verschiedenen Versicherungen genau zu lesen.
😉
Nachtrag: Wichtig auch zu wissen, eine Haftpflicht hat die Aufgabe,
zunächst die Schadensforderung ABZUWEHREN, erst danach: bezahlen.
Hier entstehen oft Irritationen.
11-12-2015 08:41
@daxbutt schrieb:
@oskar_der_wikinger schrieb:Hallo Leute,
war heute bei uns unter den Kollegen diskutiert worden.
Bitte mal folgendes fiktives Szenario vorstellen.
Ländliche Wohngegend, nennen wir es Heidis Dörfli.
Die Häuser stehen dicht an dicht.
In meinem Haus kommt es zu einem Brand.
Durch den Funkenflug oder den hohen Flammen wird ein Nachbarhaus in Mitleidenschaft gezogen und auch hier brennt der Dachstuhl nieder.
Welche Versicherung ist für den Schaden am Nachbarhaus zuständig?
Die Brandversicherung des Eigentümers vom Nachbarhaus, oder meine private Haftpflichtversicherung weil der Schaden ja durch mich, bzw. mein Eigentum verursacht wurde.
Servus @oskar_der_wikinger
leider kann man mit diesen dürftigen Angaben nicht viel anfangen.
Ist der Nachbar überhaupt brandversichert ? (Pflicht ist aufgehoben).
Und, WELCHE AHB hat er oder Du ? Verbunden ?
Völlig falsch ist der Post von @*sweet-melody*.
(Fahrlässigkeit)
GANZ unverbindlich (wegen der wenigen vorhandenen Tatsachen):- es wird
reguliert von ded BV'en, und diese regeln untereinander das Teilungsprocedere.
Aber nochmals, viele Fragen bleiben offen.
Welche Fragen aber auch noch auftauchen,
der Besitzer des abgebrannten Hauses ist i.d.R. außer Obligo.
(Vorsatz ausgenommen).
Maßgeblich ist natürlich die Richtzahl 1914,
momentan bei 17.
Servus.
Guten Morgen , hätte ich "aus grober Fahrlässigkeit" schreiben müssen?
WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.
11-12-2015 08:57 - bearbeitet 11-12-2015 08:58
@vonk_moni schrieb:
Servus @oskar_der_wikinger
leider kann man mit diesen dürftigen Angaben nicht viel anfangen.
Ist der Nachbar überhaupt brandversichert ? (Pflicht ist aufgehoben).
Und, WELCHE AHB hat er oder Du ? Verbunden ?
Völlig falsch ist der Post von @*sweet-melody*.
(Fahrlässigkeit)
GANZ unverbindlich (wegen der wenigen vorhandenen Tatsachen):- es wird
reguliert von ded BV'en, und diese regeln untereinander das Teilungsprocedere.
Aber nochmals, viele Fragen bleiben offen.
Welche Fragen aber auch noch auftauchen,
der Besitzer des abgebrannten Hauses ist i.d.R. außer Obligo.
(Vorsatz ausgenommen).
Maßgeblich ist natürlich die Richtzahl 1914,
momentan bei 17.
Servus.
...Guten Morgen , hätte ich "aus grober Fahrlässigkeit" schreiben müssen?
Ach @*sweet-melody*
eigentlich sollte "man" solche Sachen gar nicht "expressis verbis" 😉 schreiben.
Weil es zu unterschiedliche Verträge gibt,
sehr alte V. schließen die "grobe F." aus, neuere nicht oder nur sukzessive.
Genaue Informationen kann man nur aus aktuellen VVB herauslesen,
und diese sind auch noch manchmal sehr kompliziert.
😉
Und jetzt schleppe ich mich zum Glühweinstand
unseres Weihnachtsmarktes.
Das Wetter ist passend.
Nebel, Nebel, Nebel..................
Aber ich bin ja versichert.
😉
11-12-2015 09:08
@daxbutt schrieb:
@rotzkroete schrieb:Also ich hatte vor Jahren mal einen Wasserschaden gehabt,
das Wasserkam von oben durch die Decke runter, weil er Hahn oben undicht war,
das Wasser zog meine Panele sowie den Küchenschrank darunter in Mitleidenschaft,
da hieß es eigen geht vor fremd, den Schaden hat meine Versicherung erstattet,
obwohll das Wasser ja von oben kam.
Im Gegenzug ist meinem Kind eine Wasserbombe auf die Jalousie der Mieter unter mir gefallen,
die Wucht vom 3.OG bis Paterre .
Den Schaden hat meine Haftpflicht übernommen.
Da hieß es nicht eigen geht vor fremd.
Servus @rotzkroete
ja, diese Versicherungen .:)
Völlig logisch:- undichter Hahn ist ein typischer Wasserschaden(eng umgrenzt: Leitungswasser). Eine Wasserbombe zählt nicht dazu !!
Deswegen hier die Haftpflicht (sofern vorhanden), ansonsten Eigenzahlung.
Es lohnt sich die VB der verschiedenen Versicherungen genau zu lesen.
😉
Moin@ daxbutt
ich habe allerdings auch schon ganz andere Fälle erlebt, von Versicherung zu Versicherung verschieden,
eigentlich drei mal der gleiche Fall, jedesmal Zerstörung durch Fremdeinwirkung,
drei mal verschiedene Ergebnisse.
11-12-2015 09:12