abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?

Hallo Leute,

 

war heute bei uns unter den Kollegen diskutiert worden.

 

Bitte mal folgendes fiktives Szenario vorstellen.

 

Ländliche Wohngegend, nennen wir es Heidis Dörfli.

 

Die Häuser stehen dicht an dicht.

 

In meinem Haus kommt es zu einem Brand.

 

Durch den Funkenflug oder den hohen Flammen wird ein Nachbarhaus in Mitleidenschaft gezogen und auch hier brennt der Dachstuhl nieder.

 

Welche Versicherung ist für den Schaden am Nachbarhaus zuständig?

 

Die Brandversicherung des Eigentümers vom Nachbarhaus, oder meine private Haftpflichtversicherung weil der Schaden ja durch mich, bzw. mein Eigentum verursacht wurde.


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

Nachricht 1 von 13
Neueste Antwort
12 ANTWORTEN 12

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?

Keiner von Beiden.

 

Bei Vorsatz zahlt die Haftpflicht nicht.  😉

Nachricht 2 von 13
Neueste Antwort

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?

Moin,

wenn ich dir etwas raten sollte, wäre es nur gefährliches Halbwissen.

 

Wenn du hier keine Tipps bekommst, versuchs doch mal hier.

 

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=35

 

Viel Glück!

Nachricht 3 von 13
Neueste Antwort

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?


@arme-socke-mit-loch schrieb:

Keiner von Beiden.

 

Bei Vorsatz zahlt die Haftpflicht nicht.  😉


Nein kein Vorsatz.


"Hier könnte Ihre Werbung stehen."

Nachricht 4 von 13
Neueste Antwort

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?

Hallo, wenn das Feuer durch Fahrlässigkeit entstanden ist, glaube ich nicht, dass deine Versicherung und die des Nachbarn. , diesen Schaden übernehmen wird. Ist es ohne eigenes Verschulden entstanden, wird sie wohl bezahlen müssen, auch für den Schaden deines Nachbarn. Versicherungen werden sich auf jeden Fall winden, winden, winden ...., um nicht zahlen zu müssen. 

*****************************************************************************************************************************

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 5 von 13
Neueste Antwort

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?

@oskar_der_wikinger

 

 

Lies mal hier :

 

 

 

 

http://www.d24-news.de/recht/mietrecht-wohnen-garten/Nach-dem-Grillfest-brennt-das-Nachbarhaus-Wer-m...






Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber, nichts lernen zu wollen.
Sokrates
(um 450v.Chr.)






















Nachricht 6 von 13
Neueste Antwort

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?


@oskar_der_wikinger schrieb:

Hallo Leute,

 

war heute bei uns unter den Kollegen diskutiert worden.

 

Bitte mal folgendes fiktives Szenario vorstellen.

 

Ländliche Wohngegend, nennen wir es Heidis Dörfli.

 

Die Häuser stehen dicht an dicht.

 

In meinem Haus kommt es zu einem Brand.

 

Durch den Funkenflug oder den hohen Flammen wird ein Nachbarhaus in Mitleidenschaft gezogen und auch hier brennt der Dachstuhl nieder.

 

Welche Versicherung ist für den Schaden am Nachbarhaus zuständig?

 

Die Brandversicherung des Eigentümers vom Nachbarhaus, oder meine private Haftpflichtversicherung weil der Schaden ja durch mich, bzw. mein Eigentum verursacht wurde.


Servus @oskar_der_wikinger   

 

leider  kann man mit diesen dürftigen Angaben nicht viel anfangen. 

Ist der Nachbar überhaupt brandversichert ? (Pflicht ist aufgehoben).

Und, WELCHE AHB hat er oder Du ? Verbunden ? 

 

Völlig falsch ist der Post von @*sweet-melody*.

(Fahrlässigkeit)

 

GANZ unverbindlich (wegen der wenigen  vorhandenen Tatsachen):- es wird 

reguliert von ded BV'en, und diese regeln untereinander das Teilungsprocedere.

Aber nochmals, viele Fragen bleiben offen.

 

Welche Fragen aber auch noch auftauchen,

der Besitzer des abgebrannten Hauses ist i.d.R. außer Obligo.

(Vorsatz ausgenommen).

 

Maßgeblich ist natürlich die Richtzahl 1914,

momentan bei 17.

 

Servus.

 

Nachricht 7 von 13
Neueste Antwort

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?


@oskar_der_wikinger schrieb:

Hallo Leute,

 

war heute bei uns unter den Kollegen diskutiert worden.

 

Bitte mal folgendes fiktives Szenario vorstellen.

 

Ländliche Wohngegend, nennen wir es Heidis Dörfli.

 

Die Häuser stehen dicht an dicht.

 

In meinem Haus kommt es zu einem Brand.

 

Durch den Funkenflug oder den hohen Flammen wird ein Nachbarhaus in Mitleidenschaft gezogen und auch hier brennt der Dachstuhl nieder.

 

Welche Versicherung ist für den Schaden am Nachbarhaus zuständig?

 

Die Brandversicherung des Eigentümers vom Nachbarhaus, oder meine private Haftpflichtversicherung weil der Schaden ja durch mich, bzw. mein Eigentum verursacht wurde.


Also ich hatte vor Jahren mal einen Wasserschaden gehabt,

das Wasserkam von oben durch die Decke runter, weil er Hahn oben undicht war,

das Wasser zog meine Panele sowie den Küchenschrank darunter in Mitleidenschaft,

da hieß es eigen geht vor fremd, den Schaden hat meine Versicherung erstattet,

obwohll das Wasser ja von oben kam.

 

Im Gegenzug ist meinem Kind eine Wasserbombe auf die Jalousie der Mieter unter mir gefallen,

die Wucht vom 3.OG bis Paterre .

Den Schaden hat meine Haftpflicht übernommen.

Da hieß es nicht eigen geht vor fremd.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_____________________________________________________

Alle Menschen haben Fehler. Ich wünschte, ich hätte auch welche 🙂
Nachricht 8 von 13
Neueste Antwort

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?


@rotzkroete schrieb:

Also ich hatte vor Jahren mal einen Wasserschaden gehabt,

das Wasserkam von oben durch die Decke runter, weil er Hahn oben undicht war,

das Wasser zog meine Panele sowie den Küchenschrank darunter in Mitleidenschaft,

da hieß es eigen geht vor fremd, den Schaden hat meine Versicherung erstattet,

obwohll das Wasser ja von oben kam.

 

Im Gegenzug ist meinem Kind eine Wasserbombe auf die Jalousie der Mieter unter mir gefallen,

die Wucht vom 3.OG bis Paterre .

Den Schaden hat meine Haftpflicht übernommen.

Da hieß es nicht eigen geht vor fremd. 

 


Servus @rotzkroete  

 

ja, diese Versicherungen .:)

 

Völlig logisch:- undichter Hahn ist ein typischer Wasserschaden(eng umgrenzt: Leitungswasser). Eine Wasserbombe zählt nicht dazu !!

Deswegen hier die Haftpflicht (sofern vorhanden), ansonsten Eigenzahlung.

 

Es lohnt sich die VB der verschiedenen Versicherungen genau zu lesen.

 

 

😉

 

Nachtrag: Wichtig auch zu wissen, eine Haftpflicht hat die Aufgabe,

zunächst die Schadensforderung ABZUWEHREN, erst danach: bezahlen.

 

Hier entstehen oft Irritationen.

Nachricht 9 von 13
Neueste Antwort

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?


@daxbutt schrieb:

@oskar_der_wikinger schrieb:

Hallo Leute,

 

war heute bei uns unter den Kollegen diskutiert worden.

 

Bitte mal folgendes fiktives Szenario vorstellen.

 

Ländliche Wohngegend, nennen wir es Heidis Dörfli.

 

Die Häuser stehen dicht an dicht.

 

In meinem Haus kommt es zu einem Brand.

 

Durch den Funkenflug oder den hohen Flammen wird ein Nachbarhaus in Mitleidenschaft gezogen und auch hier brennt der Dachstuhl nieder.

 

Welche Versicherung ist für den Schaden am Nachbarhaus zuständig?

 

Die Brandversicherung des Eigentümers vom Nachbarhaus, oder meine private Haftpflichtversicherung weil der Schaden ja durch mich, bzw. mein Eigentum verursacht wurde.


Servus @oskar_der_wikinger   

 

leider  kann man mit diesen dürftigen Angaben nicht viel anfangen. 

Ist der Nachbar überhaupt brandversichert ? (Pflicht ist aufgehoben).

Und, WELCHE AHB hat er oder Du ? Verbunden ? 

 

Völlig falsch ist der Post von @*sweet-melody*.

(Fahrlässigkeit)

 

GANZ unverbindlich (wegen der wenigen  vorhandenen Tatsachen):- es wird 

reguliert von ded BV'en, und diese regeln untereinander das Teilungsprocedere.

Aber nochmals, viele Fragen bleiben offen.

 

Welche Fragen aber auch noch auftauchen,

der Besitzer des abgebrannten Hauses ist i.d.R. außer Obligo.

(Vorsatz ausgenommen).

 

Maßgeblich ist natürlich die Richtzahl 1914,

momentan bei 17.

 

Servus.

 


Guten Morgen , hätte ich "aus grober Fahrlässigkeit" schreiben müssen?

*****************************************************************************************************************************

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 10 von 13
Neueste Antwort

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?


@vonk_moni schrieb:

 



Servus @oskar_der_wikinger   

 

leider  kann man mit diesen dürftigen Angaben nicht viel anfangen. 

Ist der Nachbar überhaupt brandversichert ? (Pflicht ist aufgehoben).

Und, WELCHE AHB hat er oder Du ? Verbunden ? 

 

Völlig falsch ist der Post von @*sweet-melody*.

(Fahrlässigkeit)

 

GANZ unverbindlich (wegen der wenigen  vorhandenen Tatsachen):- es wird 

reguliert von ded BV'en, und diese regeln untereinander das Teilungsprocedere.

Aber nochmals, viele Fragen bleiben offen.

 

Welche Fragen aber auch noch auftauchen,

der Besitzer des abgebrannten Hauses ist i.d.R. außer Obligo.

(Vorsatz ausgenommen).

 

Maßgeblich ist natürlich die Richtzahl 1914,

momentan bei 17.

 

Servus.

 


...

Guten Morgen , hätte ich "aus grober Fahrlässigkeit" schreiben müssen?


Ach @*sweet-melody*  

 

eigentlich sollte "man" solche Sachen gar nicht "expressis verbis" 😉 schreiben.

 

Weil es zu unterschiedliche Verträge gibt,

sehr alte V. schließen die "grobe F." aus, neuere nicht oder nur sukzessive.

 

Genaue Informationen kann man nur aus aktuellen VVB herauslesen,

und diese sind auch noch manchmal sehr kompliziert.

 

😉

 

Und jetzt schleppe ich mich zum Glühweinstand

unseres Weihnachtsmarktes. 

Das Wetter ist passend.

 

Nebel, Nebel, Nebel..................

 

Aber ich bin ja versichert.

😉

 

Nachricht 11 von 13
Neueste Antwort

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?


@daxbutt schrieb:

@rotzkroete schrieb:

Also ich hatte vor Jahren mal einen Wasserschaden gehabt,

das Wasserkam von oben durch die Decke runter, weil er Hahn oben undicht war,

das Wasser zog meine Panele sowie den Küchenschrank darunter in Mitleidenschaft,

da hieß es eigen geht vor fremd, den Schaden hat meine Versicherung erstattet,

obwohll das Wasser ja von oben kam.

 

Im Gegenzug ist meinem Kind eine Wasserbombe auf die Jalousie der Mieter unter mir gefallen,

die Wucht vom 3.OG bis Paterre .

Den Schaden hat meine Haftpflicht übernommen.

Da hieß es nicht eigen geht vor fremd. 

 


Servus @rotzkroete  

 

ja, diese Versicherungen .:)

 

Völlig logisch:- undichter Hahn ist ein typischer Wasserschaden(eng umgrenzt: Leitungswasser). Eine Wasserbombe zählt nicht dazu !!

Deswegen hier die Haftpflicht (sofern vorhanden), ansonsten Eigenzahlung.

 

Es lohnt sich die VB der verschiedenen Versicherungen genau zu lesen.

 

 

😉

 

 


Moin@ daxbutt

 

ich habe allerdings auch schon ganz andere Fälle erlebt, von Versicherung zu Versicherung verschieden,

 

eigentlich drei mal der gleiche Fall, jedesmal Zerstörung durch Fremdeinwirkung,

drei mal verschiedene Ergebnisse.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_____________________________________________________

Alle Menschen haben Fehler. Ich wünschte, ich hätte auch welche 🙂
Nachricht 12 von 13
Neueste Antwort

Wer kennt sich mit Versicherungen aus?

@daxbutt, vielen Dank für deine Antwort und viel Spaß auf dem Weihnachtsmarkt! 🙂

*****************************************************************************************************************************

WIR SIND NICHT AUF DER WELT, UM SO ZU SEIN, WIE ANDERE UNS HABEN WOLLEN.

Nachricht 13 von 13
Neueste Antwort