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Bei einem Fall besteht Handlungsbedarf........ich gehe in den Fall und normalerweise konnt man dann dort schreiben. Jetzt heißt es Käufer / Verkäufer kontaktieren. Selbst wenn man die s dann tut steht beim offenen Fall immernoch - Handlungsbedarf.
Käufer zahlt nicht obwohl er bereits die WARE erhalten hat. Polizei habe ich bereits eingeschaltet. Der bewertet mich doch glatt negativ, behält die Ware und eBay macht nichts...die abgegebene Bewertung verstößt nicht gegen die Grundsätze. Er bemänge...
Käufer zahlt nicht obwohl er bereits die WARE erhalten hat. Polizei habe ich bereits eingeschaltet. Der bewertet mich doch glatt negativ, behält die Ware und eBay macht nichts...die abgegebene Bewertung verstößt nicht gegen die Grundsätze. Er bemänge...
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