21-02-2023 10:47
Hallo,
unternimmt mitlerweile Ebay eigentlich was gegen gewerbliche Verkäufer die ein privates Konto verwenden oder ist denen das eh einfach egal? Eine Meldefunktion habe ich zumindest noch immer nicht dafür gefunden.
10-01-2024 15:56
ebay muss auch eine Beschwerdestelle einrichten, die gut erreichbar ist.
Auf die Lösung bin ich schon jetzt gespannt.
10-01-2024 15:58
Woher wollen Sie, @123mipsmops ,
denn wissen,
ob nicht diese auf ebay als privat getarnten gewerblichen Verkäufer ihre Hausaufgaben insoweit gemacht haben,
als dass sie sowieso ab Erreichen einer der beiden Limits gemäß PStTG durch ebay dazu aufgefordert werden, die Steuer-IdNr. bei ebay zu hinterlegen,
und dass parallel dazu monatlich bzw. für 2023 auch gesammelt die Steuern bereits entrichtet wurden?
Dabei hätten diese gar nichts mehr zu befürchten, weil keine Steuerschulden und auch keine Steuerhinterziehung begründet wäre.
Solange keine Abmahnung bei denen eintrifft, die sich ja auch dann mehr oder weniger auf zukünftiges Handeln bezieht,
solange interessiert es den Fiskus wohl eher kein Stück,
ob diese Art Verkäufer Widerrufsrechte anbieten, nach der Verpackungsverordnung agieren oder Gebühren an ebay entrichten. Weil der Fiskus seinen Anteil namens Steuern erhalten hätte.
Und selbst wenn nicht, würden die Steuern dann vermutlich einfach nachentrichtet. Wenn es sich um reale gewerbliche Händler* mit privatem Tarnjäckchen handelt, werden die schon alles fein säuberlich dokumentiert haben.
* Dass es sich genau so verhält, wurde hier schon öfters recht eindeutig offengelegt.
10-01-2024 22:43
Und was mir gerade noch so einfällt:
Ist Lucid und WEEE eigentlich an Verkaufskonten oder an Unternehmer generell gebunden?
Wenn diese Verpflichtungen bereits aufgrund seiner andersweitig unternehmerisch begründeten Tätigkeit erfüllt werden,
und dieser Verkäufer zudem noch selbst ein Widerrufsrecht anbietet (auch wenn nicht formvollendet mittels einsehbarer WRB in Formularform, aber vielleicht der Sendung beiliegend oder per ebay-Nachricht),
bliebe dann wohl nur noch der nicht verlinkte Hinweis zur Streitbelegung sowie das fehlende Impressum.
Allerlei Geschreibsel in der Artikelbeschreibung kann ja selbst gemäß einiger Abmahnungen als AGB gewertet werden.
Könnte dies eventuell die Kosten einer Abmahnung deutlich senken?
Dann ist eigentlich nur noch ebay geschädigt aufgrund Gebühren- und Provisionsverlust.
Was ebay diversen Beiträgen hier zufolge nicht gerade immens interessiert.
11-01-2024 00:59
Die WEEE-Nummer ist an den genauen Firmennamen/-form gebunden.
Bei einer Umfirmierung von z. B. Einzelunternehmen auf GmbH, ist eine Neubeantragung notwendig.
Selbstverständlich gilt das auch für andere Unternehmensformen.
Wie "streng" die Bindung der LUCID-Nummer ist, kann ich Dir nicht beantworten.
11-01-2024 01:05
ebay hat einen eigenen Wikipedia-Eintrag.
https://de.wikipedia.org/wiki/EBay
Im Abschnitt „Gewerbliche Verkäufer“ findet man Urteile, unter welchen Umständen der Handel als „gewerblich“ eingestuft werden kann.
Zitat:
"Gewerbliche Verkäufer
Verkäufer können gegenüber eBay erklären, ob sie privat oder gewerblich verkaufen. Private Verkäufer unterliegen bestimmten Beschränkungen.
Ab 30 Verkäufen oder einem Erlös von 2000 € jährlich ist damit zu rechnen, dass Ebay dies dem Finanzamt mitteilt, welches daraufhin unter Umständen prüft, ob ein Verdacht auf eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.[66]
Der Verkauf von gebrauchten Haushaltsartikeln wird in der Regel nicht als gewerblich angesehen. Der Verkauf mit Gewinn kurze Zeit nach dem Kauf jedoch schon. Als Hinweis auf eine gewerbliche Tätigkeit kann unter anderem gewertet werden[66]
wenn die Artikel auf professionellen Fotos präsentiert werden,
wenn ein Versand ins Ausland angeboten wird,
wenn der Verkäufer als Powerseller geführt wird oder
wenn pro Jahr über 100 Bewertungen erhalten wurden.
Beispielfälle, in denen die Gerichte auf gewerbliches Handeln von Verkäufern entschieden:
Verkauf von 39 Artikeln in 5 Monaten, LG Berlin, Az. 103 U 149/01
Verkauf von über 40 Büchern in 6 Wochen, OLG Frankfurt am Main, Az. U (Kart) 18/04
Verkauf von Bekleidung als Neuware in verschiedenen Größen, LG Hannover, Az. 18 O 115/05[67]
Verkauf von 42 neuwertigen oder gleichartigen Artikel in 4 Wochen, OLG Zweibrücken, Az. 4 U 210/06[68]
Verkauf von 10 neuen Markenartikeln, LG Frankfurt am Main, Az. 2/03 O 192/07[69]
154 Bewertungen von Käufern und Werbung „Verkaufe alles, was im Haushalt nicht mehr nötig ist“, AG Bad Kissingen, Az. 21 C 185/04[70]
Durchschnittlich 26 Käuferbewertungen im Monat (über mehrere Monate) BGH[71]
Verkäufer mit 500 Auktionsangeboten in sechs Wochen ist gewerblicher Anbieter, OLG Hamm[72][73]
Andererseits wäre eine Sammlungsauflösung von 680 angebotenen Artikeln nicht zwangsläufig gewerblich, OLG Hamburg, Az. 5 W 22/11[74]"
11-01-2024 01:30
Für die LUCID-Nummer gilt ebenfalls Namensbindung (also auch an die Firmierung).
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=11434
Punkt 2: „Was bedeutet dies genau?“
11-01-2024 08:20
Was soll denn die Steuerpflicht mit dem Kontomodell zu tun haben? Kaum ein privatgewerblicher wird seine Umsätze nicht versteuern.
11-01-2024 22:59
aber !!! wenn der umsatz von den Privaten (gewerblichen) unter 22500 Euro liegt sind sie ja quasi KU.....und es passiert nichts von seiten des FA
12-01-2024 00:13
Wie kommst du denn auf sowas?
Umsatzsteuertechnisch magst du vielleicht recht haben - aber die Gewinne eines KU werden über die normale Einkommenssteuer noch als Einnahme gerechnet und versteuert.
Und wenn es da ganz hart kommt und es Ungereimheiten gibt, schätzt das FA auch gerne mal - und das auch 2-3 Jahre rückwirkend.
So zumendest die Theorie - ich hoffe das es in der Praxis auch mal einige trifft.
12-01-2024 10:59
Die Frage, wann jemand gewerblich handelt ist rechtlich eigentlich ganz klar:
Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten.
https://www.juraforum.de/lexikon/gewerbe
Ob jemand außerhalb von EBay " ordentlich " arbeitet; ist bezügl. EBay nicht die Frage.
Ein Priverblicher kann dort alles soweit richtig / ordentlich machen; Gewerbe angemeldet, steuerlich korrekt, etc. etc.
Wenn aber hier von Diesen EBay um Gebühren durch falsche Angaben ( Privat ) bewusst betrogen wird und EBay sich das gefallen lässt ist daß gegenüber den hier ordentlich arbeitenden Gewerblichen schon eine Unverschämtheit. Abgesehen davon, daß EBay durch die lasche Handhabung, trotz Wissen aufgrund von Meldungen , sich selbst um sicher nicht unerhebliche Einnahmen bringt.
Hat man sich ordentlich als Gewerblich angemeldet wird man laufend aufgefordert, irgendwelche Daten / Nummern / Anmeldungen wie LUCID-Nr., USTident-Nr. etc. etc. bis zum .... zu melden, ansonsten wird der Account gesperrt.
Wir werden also permanent " kontrolliert "; die Priverblichen eher nicht, obwohl dazu die technischen Möglichkeiten sicherlich vorhanden wären. Auf Meldungen zu reagieren, nachzuprüfen und ( in der AGB hinterlegten Möglichkeiten ) zu reagieren seitens EBay ? Dazu sag ich lieber nichts.
Also bleibt eigenlich nur die Maßnahmen zu ergreifen, die uns gegeben sind:
Evtl. Kauf tätigen beimPriverblichen um an die Adressdaten zu kommen !
Meldung an die Finanzbehörde ( geht in BW online; Accountname erforderlich, Klarname aus dto. hilfreich )
https://anonymer-steuerhinweis.finanzamt.landbw.de/whistle/#/mainpage/OFDKAcase/ofdka
An Wettbewerbszentrale ( nicht Verbraucherzentrale ) melden ( geht auch online, anonym oder mit Rückmeldung ). https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde
Gewerbeaufsicht wäre, je nach angebotener Ware, evtl. auch noch eine Option.
Abmahnung , evtl. über Anwalt, ( bleibt man erst mal anonym ) , kostet max. Beratungsgebühr aber den " Andern " ggf. etwas mehr.
Irgendwann greift dann auch die eine oder andere " langsam mahlende Mühle "
Wenn man Umsatzrückgänge hat solle man sich Gedanken machen, weshalb und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Zeit muß man in jedem Fall aufwenden, die Hände in den Schoß zu legen ist das Einfachste, aber nicht das Schlauste. Und Jammern löst keine Probleme !!
Und komm mir jetzt keiner mit " Petze, Denunziant, Blockwart etc. ".
Mit ordentlich Arbeitenden MITBEWERBERN hab ich keine Probleme, nur mit REGELBRECHER, die sich denken: ALLE DOOF AUSSER MICH.
12-01-2024 11:20 - bearbeitet 12-01-2024 11:23
@viersektoren-verbannt schrieb:Woher wollen Sie, @123mipsmops ,
denn wissen,
ob nicht diese auf ebay als privat getarnten gewerblichen Verkäufer ihre Hausaufgaben insoweit gemacht haben,
als dass sie sowieso ab Erreichen einer der beiden Limits gemäß PStTG durch ebay dazu aufgefordert werden, die Steuer-IdNr. bei ebay zu hinterlegen,
und dass parallel dazu monatlich bzw. für 2023 auch gesammelt die Steuern bereits entrichtet wurden?
Dabei hätten diese gar nichts mehr zu befürchten, weil keine Steuerschulden und auch keine Steuerhinterziehung begründet wäre.
Solange keine Abmahnung bei denen eintrifft, die sich ja auch dann mehr oder weniger auf zukünftiges Handeln bezieht,
solange interessiert es den Fiskus wohl eher kein Stück,
ob diese Art Verkäufer Widerrufsrechte anbieten, nach der Verpackungsverordnung agieren oder Gebühren an ebay entrichten. Weil der Fiskus seinen Anteil namens Steuern erhalten hätte.
Und selbst wenn nicht, würden die Steuern dann vermutlich einfach nachentrichtet. Wenn es sich um reale gewerbliche Händler* mit privatem Tarnjäckchen handelt, werden die schon alles fein säuberlich dokumentiert haben.
* Dass es sich genau so verhält, wurde hier schon öfters recht eindeutig offengelegt.
Genau, denke ich auch. Die, welche Unternehmer sind, gehen nur das Risiko einer Abmahnung ein. Sparen wohl jede Menge Geld und können die Ware günstig anbieten.
Schlechter für rein private Verkäufer die es hier übertreiben, besonderst mit Neuware. Für die wird das Entdecken richtig teuer.
12-01-2024 11:23
Hat man sich ordentlich als Gewerblich angemeldet wird man laufend aufgefordert, irgendwelche Daten / Nummern / Anmeldungen wie LUCID-Nr., USTident-Nr. etc. etc. bis zum .... zu melden, ansonsten wird der Account gesperrt.
Wir werden also permanent " kontrolliert "; die Priverblichen eher nicht, obwohl dazu die technischen Möglichkeiten sicherlich vorhanden wären.
Und im Gegenzug die chin. Verkäufer eher nicht.
Ich sehe bei vielen keinerlei Veränderung und gehe mit der Ansicht konform.
Und auch ein entscheidender Punkt: es wird freiwillig auf Gebühren verzichtet, die die hier korrekt Agierenden aber blechen!
12-01-2024 11:33
12-01-2024 11:45
Die neuen ( künftigen ) AGB´s von EBay (https://www.ebay.de/help/policies/member-behaviour-policies/user-agreement?id=4259&mkevt=1&mkpid=2&e... ) enthalten zu diesem Thema ja Einiges, ( §3; 5-7 ) auch die Möglichkeiten seitens EBay, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen / Sanktionen zu erteilen.
Soweit so gut, nur, daß man sich dann gleich wieder viele " Hintertürchen " schafft, um zu sagen: "Tja, was sollen wir da machen ??? "
eBay ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die von Nutzern eingestellten Inhalte proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter, den eBay-AGB oder den eBay-Grundsätzen zu überprüfen. eBay ist gleichwohl berechtigt, auf Eigeninitiative freiwillige Überprüfungen zur Erkennung und Feststellung von rechtswidrigen oder unvereinbaren Inhalten zu treffen und entsprechende Maßnahmen nach § 5 Abs. 7 zu ergreifen.
Der Worte las ich wohl, allein, mir fehlt der Glaube bzw. Den Worten lasst nun Taten folgen !!!!
Wer immer nur auf den " Gaul ", der den Karren zieht eindrischt und ihn schlecht behandelt, darf sich nicht wundern, wenn der " Gaul " irgendwann " bockt " bzw. davonläuft.
Wer gut behandelt wird, leistet gerne mehr !!!!!
Vielleicht sollte EBay mal den Posten schaffen: Manager für Kundenzufriedenheit Gewerbliche ( Stellenbeschreibung u.a.: Kritik ernst nehmen, Anregungen / Ideen umsetzen, Problemumsetzungen ausführen und vieles mehr. )
12-01-2024 11:59
Und im Gegenzug die chin. Verkäufer eher nicht.
Ist steuerrechtlich zwischenzeitlich klar geregelt:
Als diese Regelung kam, wurde das zuständige FA ( in Berlin glaub ich ) mit Neuanmeldungen " überschwemmt ".
Inwieweit seitens EBay ( und darum geht´s ja hier ) hier auf korrektes Verhalten / Melden geachtet wird fällt unter dasselbe Thema; woher der Anbieter kommt ( Inland / Ausland ) ist letztlich unerheblich.
Entscheiden ist, arbeitet der Mitbewerber ebenso wie man selbst korrekt oder nicht, egal wo er sitzt.
Welche rechtlichen Möglichkeiten man gg. " unlautere " Mitbewerber ( Abmahnung, Klage in Shanghai oder wo auch immer etc ), ist eine andere Frage.
20-01-2024 20:12 - bearbeitet 20-01-2024 20:16
...........
20-01-2024 20:23
Hallo
ich habe hier auch jemand gefunden der offensichtlich gewerblich verkauft. Dieser hat zwei Accounts mit jeweils 2200 bzw. 650 Artikel alles Filme also kein tausende verschieden private Artikel.
Das ist so offensichtlich warum macht dagen ebay nichts?
24-01-2024 21:12
@pluscd schrieb:Hallo
ich habe hier auch jemand gefunden der offensichtlich gewerblich verkauft. Dieser hat zwei Accounts mit jeweils 2200 bzw. 650 Artikel alles Filme also kein tausende verschieden private Artikel.
Das ist so offensichtlich warum macht dagen ebay nichts?
Weil es bedeutet, dass Ebay (personelle und weitere) Ressourcen nutzen müsste, falls sie dagegen vorgehen. Die sind aber knapp.
Weil es auch bedeuten würde, dass Ebay ggf. einen bzw. mehrere Verkäufer bzw. registrierten Nutzer verlieren könnte. Mögen sie nicht, die Kenngröße "Benutzer" ist nun mal nicht unerheblich, um den Erfolg, die Verbreitung, die Popularität etc. eines Unternehmens und damit nicht zuletzt den Wert eines Unternehmens darzustellen. Daher wollen die keinen Nutzer unnötig verlieren, was dann sogar darin gipfelt, dass sie in bestimmten Fällen nicht einmal das Löschungsersuchen eines gesperrten Accounts annehmen, sondern den dann als Leiche, aber eben als "registrierter Nutzer" weiter führen.
Da Du gewerblich unterwegs bist, bleibt Dir aber die Möglichkeit, den angeblichen Privatverkäufer abmahnen zu lassen. Nur können das eben nicht andere für Dich erledigen, sondern Du must Dich selbst aus dem Fenster lehnen. Ist unbefriedigend, lässt sich aber eben nicht ändern.
25-01-2024 16:23
Sich auf die Hilfe von EBay hinsichtlich Priverblichen verlassen ist vergebene Mühe.
Hab das in einem derartigen Fall seit September 23 mehrmals über die div. Möglichkeiten ( Beitrag melden / pers. Meldung Conciergeservice etc. ) versucht, bis heute nichts passiert.
Und " personelle Engpässe "; zum Lachen. Um " ordentlich arbeitende Verkäufer" zu " gängeln " scheint genug Personal dazusein
Laut AGB wäre das kein Problem, solche Fälle zu übrprüfen und zu den AGB entsprechenden Verhalten zu verpflichten wie Vorlage SteuerIdentNr / Gewerbeanmeldung etc.etc.
Auch die Definition, ab wann man gewerblich verkauft ist ganz klar geregelt.
Aber wie gesagt: Hilf dir SELBST, bei Ebay hilft dir keiner.
Hab hierzu in Beitrag 70 schon einiges eingestellt, auch in den Beiträgen davor / dahinter sind von einigen Usern diverse Tips vorhanden.
Ansonsten hilft nur: " Sch..... " drauf.
27-01-2024 07:37
@au-au-au-automatix schrieb:
@pluscd schrieb:Hallo
ich habe hier auch jemand gefunden der offensichtlich gewerblich verkauft. Dieser hat zwei Accounts mit jeweils 2200 bzw. 650 Artikel alles Filme also kein tausende verschieden private Artikel.
Das ist so offensichtlich warum macht dagen ebay nichts?
Weil es bedeutet, dass Ebay (personelle und weitere) Ressourcen nutzen müsste, falls sie dagegen vorgehen. Die sind aber knapp.
Weil es auch bedeuten würde, dass Ebay ggf. einen bzw. mehrere Verkäufer bzw. registrierten Nutzer verlieren könnte. Mögen sie nicht, die Kenngröße "Benutzer" ist nun mal nicht unerheblich, um den Erfolg, die Verbreitung, die Popularität etc. eines Unternehmens und damit nicht zuletzt den Wert eines Unternehmens darzustellen. Daher wollen die keinen Nutzer unnötig verlieren, was dann sogar darin gipfelt, dass sie in bestimmten Fällen nicht einmal das Löschungsersuchen eines gesperrten Accounts annehmen, sondern den dann als Leiche, aber eben als "registrierter Nutzer" weiter führen.
Da Du gewerblich unterwegs bist, bleibt Dir aber die Möglichkeit, den angeblichen Privatverkäufer abmahnen zu lassen. Nur können das eben nicht andere für Dich erledigen, sondern Du must Dich selbst aus dem Fenster lehnen. Ist unbefriedigend, lässt sich aber eben nicht ändern.
Hallo @au-au-au-automatix
danke für deine Antwort. Aber für ebay ist das doch ein sehr großer Nachteil.
Ich verkaufe einen Film für 5 Euro und ebay bekomme davon 11% und 0,41 Euro zusammen 0,96 Euro
Der "Privat" Verkäufer (mit 2200 Filmen) verkauft denn gleichen Film und ebay erhält 0 Euro
Das wäre doch ein Vorteil wenn ebay dagegen vorgehen würde. Da verstehe ich die Logik echt nicht!!