abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Plattformen-Steuertransparenzgesetz - alle privaten Verkäufe werden ans Finanzamt gemeldet

 

Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Der Bundestag hat kurz vor Jahresschluss noch eine wichtige Änderung auf den Weg gebracht, die vor allem die Verkäufer auf KA-Portalen trifft. Das Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen verpflichtet die Plattformbetreiber – Verkäufe die über die KA-Plattformen getätigt wurden, an das Finanzamt zu melden. Das betrifft alle digitalen Plattformen die dazu geeignet sind Ware oder Dienstleistung zu vermitteln. Was darf noch „frei“ verkauft werden? Die Grenze liegt bei 30 verkauften Artikel bis Januar 2024 – oder wenn die Gesamtsumme der Verkäufe in diesem Zeitraum die Grenze von 2.000 Euro überschreitet. Die Bagatellgrenze von 2000 Euro Umsatz im Zeitraum bis Januar 2024 kann schnell erreicht sein. Wer also mit z.B. mit 14 Verkäufen die Summe von 2.000 Euro / Jahr überschreitet, wird dem Finanzamt gemeldet. Rechtlich handelt es sich um einen Privatverkauf, wenn eine private, volljährige Person eine Sache oder einen Gegenstand an eine andere Privatperson oder einen Händler verkauft. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käufer ebenfalls eine Privatperson oder ein Händler ist.

 

koelner1963_2-1672390028951.png

mehr unter: https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-... 

 

und hier von offizieller Stelle des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html 

Nachricht 1 von 1.239
Neueste Antwort
1.238 ANTWORTEN 1.238

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

 

Aber hier sind so wie ich sehe nur Profis unterwegs und keiner von denen die hier schreiben ist scheinbar betroffen. Keiner von denen die hier Tips geben oder schreiben haben scheinbar eine große Familie, viel Platz für ein jahrzehntelanges hobby zu Hause und möchten es hier Stück für Stück verkaufen und nicht alles in einem Rutsch.


und da trifft es zumindest bei der Sammlung der Eisenbahn in jedem Fall die Liebhaberei (und das höre ich zum ersten mal in Bezug auf Steuern).

 

Jetzt habe ich das mit der Liebhaberei gelesen und finde es für mich treffend, da kommt der nächste Hinweis, egal wie ich meine Aktivitäten nenne, es ist dem FA egal.

 


Du wirst im Forum nur sehr selten eine wirklich nützliche Antwort kriegen, denn die "Profis", die du erwähnst, sind zu 99% Gewerbliche, die teilweise in dir eben auch eine Konkurrenz sehen. 

Was auf den ersten Blick (ohne die genauen Hintergründe zu kennen), ja auch nachvollziehbar ist. Gewerbetreibende bei Ebay sind im Vergleich zu Privatverkäufern eigentlich immer im Nachteil, da sie eine Menge Vorgaben zu erfüllen haben. Sie können daher auch preislich nicht mit den Privatverkäufern mithalten. Es sei denn, sie machen sich auf die Suche nach günstigen Einkaufsmöglichkeiten (z.b. bei E.K.A.) wo sie manche Anbieter dann überzeugen können, ihre Artikel günstig abzugeben. 

Bezüglich "Liebhaberei". Natürlich wird das vom Finanzamt auch kontrolliert, ob die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, oder nicht. 

Fazit: Am besten ist es halt immer, bevor man sich in einem "Haifisch-Forum"🤣 Hilfe sucht, selbst bei Google nach sämtlichen erdenklichen Begriffen zu suchen. Das erspart dir manche Reaktion hier, die dir auch psychisch nicht unbedingt hilfreich ist. 

Nachricht 861 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

 

 

 

Ich habs wirklich auch satt jetzt. 

 

 

Na hoffentlich 

Nachricht 862 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

Ich will niemanden veräppeln. Auch ich taste mich an das ganze Thema ran. Ich habe über dieses Gesetz gelesen und dann das Forum hier gefunden, weil ich dachte viele wie ich stehen vor solchen Fragen.

 

Aber hier sind so wie ich sehe nur Profis unterwegs und keiner von denen die hier schreiben ist scheinbar betroffen. Keiner von denen die hier Tips geben oder schreiben haben scheinbar eine große Familie, viel Platz für ein jahrzehntelanges hobby zu Hause und möchten es hier Stück für Stück verkaufen und nicht alles in einem Rutsch.


 

Hier ganz unten unter SIS (Service- und Informationsstelle),

oder noch weiter darunter auf den Pfeil neben "Ansprechpartner nach Steuer(themen)":

 

Finanzamt Luckenwalde | Finanzämter des Landes Brandenburg

 

Da gibt es Informationen. Oder beim Steuerfachberater Ihrer Region.

 

Wie ich schon irgendwo zwischen Seite 2 und 35 o.ä. schrieb: Selbst INFORMIEREN!

Ich habe eine einzige, aber sehr umfangreiche Sammlung, weshalb ich mich bei einer entsprechenden Stelle meines Wohnsitzes darum gekümmert hatte.

Und zuvor bei einem Steuerberater, der meine Photovoltaik über Jahre steuerlich aufbereitet hatte, bevor ich mich selbst daran wagte.

 

Inzwischen sollten Sie ausreichend finanzielle Mittel aus Ihren Verkäufen erwirtschaftet haben, um sich einmalig eine fachlich professionelle Steuerberatung finanziell leisten zu können.

Nachricht 863 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

das weiss ich und es werden weitere dazu kommen. zumindest noch das was ich hier in direkter Nähe bereits in meine Kisten gepackt habe. Was ich tue ist die Verkäufe in eine Excel Tabelle gegenüberzustellen. Dort werde ich auch fiktive Zahlen zum Kauf eintragen. Nur werden diese höher sein als die Verkaufspreise. Das tue ich um mich vorzubereiten wenn ich 2024 angefragt werde

Nachricht 864 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

unbermerkt hattet ihr ja vorgeschlagen hier, z.B. das man sich auf mehreren Portalen anmelden soll um dann eben seine Verkäufe zu streuen und unter den Limits zu bleiben und das eben will ich nicht

Nachricht 865 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

was heisst denn verbergen, was soll das sein?

Nachricht 866 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

als ich auf der Seite war und Kontakt suchte wurde ich weitergeleitet auf das Elster Kontaktformular.

 

Die finanziellen Mittel erwirtschafte ich mit meinem Gehalt. Mit dem ich auch mein Hobby bezahle. Es ist wirklich stark wie man echt glaubt ich würde mit dem Verkauf meiner alten Eisenbahnteile etwas erwirtschaften, es ist doch logisch das man mit einem Hobby eigentlich nur draufzahlt und Modellbahn ist nun sicher nicht das billigste Hobby.

 

Aber das zeigt den Grundgedanken den man unterstellt. Verkaufen um was zu erwirtschaften.

Nachricht 867 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@kingofreude Du hast selbst das Wort unbemerkt benutzt und dein Satz wurde auch 2x reinkopiert.

 

Und auf unbemerkt folgt eben was verbergen wollen.

 

Und jetzt deine Reaktion auf den Vorschlag von viersektoren. Er wollte noch auf was anderes raus.....

 

Aber das zeigt den Grundgedanken den man unterstellt. Verkaufen um was zu erwirtschaften.

 

Ich schlage dir nochmal vor, mache deinen eigenen Thread denn langsam aber sicher läuft dieser klasse Thread Gefahr, jetzt geschlossen zu werden. 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 868 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

was heisst denn verbergen, was soll das sein?


@kingofreude ,

das ist ein allgemein gebräuchliches starkes Verb der deutschen Schrift und Sprache.

Dieses und auch dessen Bedeutung wird außer Dir, den allermeisten hier ein Begriff sein.

Nachricht 869 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

als ich auf der Seite war und Kontakt suchte wurde ich weitergeleitet auf das Elster Kontaktformular.

 

Die finanziellen Mittel erwirtschafte ich mit meinem Gehalt. Mit dem ich auch mein Hobby bezahle. Es ist wirklich stark wie man echt glaubt ich würde mit dem Verkauf meiner alten Eisenbahnteile etwas erwirtschaften, es ist doch logisch das man mit einem Hobby eigentlich nur draufzahlt und Modellbahn ist nun sicher nicht das billigste Hobby.

 

Aber das zeigt den Grundgedanken den man unterstellt. Verkaufen um was zu erwirtschaften.


 

Sie haben aber hunderte Angebote verkauft und daraus Erlöse erzielt.

Also erwirtschaftet, auch wenn es vielleicht nicht zu 100% im richtigen Kontext genannt ist.

Ohne dass ich Sie einem gewerblichen Verkäufer gleichgestellt hätte! 

Kann man privat nicht "erwirtschaften", durch Handeln am Markt ein Ergebnis erzielen, Geld einnehmen?

 

Nachricht 870 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Hallo Liebe eBay-Mitglieder, leider ist diese Diskussion etwas vom Thema abgewichen. Bitte versucht beim Thema zu bleiben. Dankeschön

Nachricht 871 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Mach zu und fertig @kh-sandra .

Nachricht 872 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@kingofreude  schrieb:

als ich auf der Seite war und Kontakt suchte wurde ich weitergeleitet auf das Elster Kontaktformular.

 

Das ist doch nicht weiter tragisch?

 

59 Finanzamt Kontakt.png

 

 

Zumal Sie auch den Link für einen email-Kontakt oder die angegebene Telefonnummer der SIS nutzen könnten.

 

Nur eine Vermutung:

Für so eine umfangreiche Eisenbahnsammlung und -anlage in H0 könnte ja durchaus Grundeigentum nötig oder vorhanden sein?

Dann hätten Sie ja aufgrund der Grundsteuerreform sowieso einen Elster-Zugang.

Denn meines Wissens nach musste die Erklärung dazu bis zum 31. Januar 2023 über Elster abgegeben werden.

Sollte das ein Steuerfachberater durchgeführt haben, hätten Sie ja auch schon so einen an der Hand.

Nachricht 873 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Für interessierte Leser, die weiter auf der Suche nach Erklärungen wegen des neuen Gesetzes sind.

 

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ebay-und-airbnb-melden-verk%C3%A4ufer-dem-finanzamt/a...

 

 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 874 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Vielen Dank.

Hilft dem Haupteigner diese  threads jedoch auch nicht viel weiter.

Überwiegend Allgemeinplätze. Tausend mal von den Medien durchgekaut.

Fakt ist meiner Meinung, dass das Gesetz und die Durchführungsbestimmungen dazu ein

unüberlegter Schnellschuß war, der nicht nur die Verwaltung von EBAY belastet.

Ich wünschte mir dazu von den maßgeblichen Usern und ggf. auch von EBAY hier etwas mehr Kritik an dem Ganzen.

Gesetz hin, Gesetz her.  Kann sich alles ändern. Nennt man Demokratie.

Nachricht 875 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@nordwinni  schrieb:

Vielen Dank.

Hilft dem Haupteigner diese  threads jedoch auch nicht viel weiter.

 

Der TE ist ein gewerblicher Verkäufer und er war so nett und hat diesen fruchtbaren Thread eröffnet, damit sich viele informieren können. Ich denke nicht, daß TE bei dem Thema Hilfe sucht.

 

Überwiegend Allgemeinplätze. Tausend mal von den Medien durchgekaut.

Fakt ist meiner Meinung, dass das Gesetz und die Durchführungsbestimmungen dazu ein

unüberlegter Schnellschuß war, der nicht nur die Verwaltung von EBAY belastet.

Ich wünschte mir dazu von den maßgeblichen Usern und ggf. auch von EBAY hier etwas mehr Kritik an dem Ganzen.

 

Du kannst Schreibern doch nicht vorschreiben bzw. wünschen, welche Meinung sie zu etwas haben. 

Wenn du liest, dann siehst du ja, was überwiegt.

Und natürlich wird das Gesetz keiner Plattform gefallen, aber was sollen sie offen kritisieren? Sie müssen das Gesetz umsetzen.

 

Gesetz hin, Gesetz her.  Kann sich alles ändern. Nennt man Demokratie.

 

Ob sich irgendwann da wieder was ändert, das wird auch davon abhängen, wieviel Einnahmen dadurch erzielt werden im Staatsäckel.


@nordwinni 

Manche Menschen kann man sich im Leben auch sparen. Die taugen nicht mal als Erfahrung.
Nachricht 876 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

 

Gesetze und Vorschriften zurück nehmen .... in Deutschland?

      Du scheinst mir noch etwas schlaftrunken zu sein  😉

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 877 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

Ich denke, grundsätzlich kann man das für private Verkäufer grob auf vier Szenarien herunterbrechen:

 

1) Man verkauft privat unterhalb der genannten Grenzen von 30 Angeboten und überwiesenen 2000 Euro Einnahmen.

Hier muss man nichts weiter veranlassen

 

2) Man verkauft privat aus einer regulären Sammlungsauflösung einer einzigen Sammlung, auch einzeln möglich. Und wird dadurch vermutlich über die Grenzen hinaus gelangen.

Hier sollte man selbst dem zuständigen Finanzamt gegenüber melden oder anfragen.

Denn wenn ebay das aufgrund gesetzlicher Zwänge tut, dürfte es im Nachgang ungemein schwerer fallen, die Unterlagen aufzubereiten, wenn man vom Finanzamt ohne vorhergehende Informationen erst einmal steuerlich veranlagt wird.

Einen einmal angeschobenen steuerlichen Prozess rückgängig zu machen ist ungleich aufwändiger als auf eine zuvor angefragte Regelung zu verweisen.

 

3) Man verkauft aus Umgestaltung der Sammlung oder unterschiedliche gebrauchte Gegenstände des eigenen Haushaltes über die genannten Grenzen hinaus.

Eigentlich wie vorstehend unter Punkt 2).

Hier könnte bei Umgestaltung der Sammlung und weiterem Erwerb von Sammlungsgegenständen aber auch die Differenzbesteuerung in Betracht kommen, wenn die nachgekauften Gegenstände weniger als ein Jahr vor Wiederverkauf gehalten werden.

Und somit schon ein Indiz für gewerblichen bzw. steuerpflichtigen Handel darstellen.

 

4) Man verkauft aus mehreren "Sammlungen" oder gar regelmäßig Neuware.

Das sollte man nunmehr tunlichst unterlassen, möchte man nicht vom Fiskus zusätzlich steuerlich veranlagt werden.

So etwas stellt in aller Regel einen steuerpflichtigen gewerblichen Verkauf dar, den man kaum noch mit "privat" begründen könnte.

"Mehrere Sammlungen" sind oftmals nur eine Verschleierung von gewerblichem Gebrauchtwaren- oder Antikhandel. Und wurde so auch schon mehrfach ausgeurteilt.

Der An- und regelmäßige Verkauf von Neuware stellt nahezu immer eine steuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit dar.

 

 

Resumee:

Ein Gang zum zuständigen Finanzamt schafft Klarheit.

 

Wir hier Schreibenden (inklusive mir) können nur Vermutungen oder Unterstellungen vortragen.

Ein Steuerberater kann nur versuchen, die Sache möglichst zutreffend zu beschreiben, mögliche Schlupflöcher zu finden und steuerlich zu veranlassen.

Ausschließlich das Finanzamt jedoch kann belastbares Aussagen hinsichtlich Steuerpflicht treffen.

 

 

Das alles ist nur meine ganz persönliche Einschätzung und keineswegs rechtlich verwertbar.

 

Nachricht 878 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023

@viersektoren-verbannt 

 

Hier möchte ich einmal etwas aus dem eigenen Erfahrungsschatz beisteuern:

 

Wir sind 2 Personen und ja, wir haben mehere Sammelgebiete:

- Wir sind beide Filmfreaks und haben eine Mehrfach-Vierstellige Sammlung in den letzten 25 Jahren aufgebaut

- Meine Frau arbeitet seit knapp 40 Jahren in einem Buchgroßhandel, Romane, Kochbücher und Hörbücher sammeln sich seitdem fast automatisch bei uns an

- Persönlich habe ich mich in den Neunzigern und den Nullerjahren dem Thema Ü-Ei verschrieben und aus der Zeit auch noch reichlich Material stehen

- Aus meiner Kindheit gibt es noch eine Märklin-HO-Modeleisenbahn mit reichlich Zubehör, wo im Grunde auch der Platz für einen Aufbau fehlt.

 

Ein Verkauf mit Gewinn dürfte hier utopisch sein 😁 und ich habe das ganze Prozedere mit einer Prüfung durch das FA schon Angang der Nullerjahre durch - solange sich in den steuerechtlichen Vorgaben nichts wesentliches geändert haben sollte, dürfte eine erneute Prüfung wieder wie damals mit dem Status eines privaten Anbieters enden.

 

Wer hier natürlich aus seinem "privaten" Haushalt zum Beispiel 50 TOP-Smartphones, 30 High-End-Laptops oder 16.000 Drogerieartikel (war hier schon einmal Thema) anbietet, der ist dann 2024 fällig und meiner Meinung nach zu Recht!

Nachricht 879 von 1.239
Neueste Antwort

Betreff: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) – Änderung bereits zum 1. Januar 2023


@aufnimmerwiedersehen1  schrieb:

@nordwinni  schrieb:

Vielen Dank.

Hilft dem Haupteigner diese  threads jedoch auch nicht viel weiter.

 

Der TE ist ein gewerblicher Verkäufer und er war so nett und hat diesen fruchtbaren Thread eröffnet, damit sich viele informieren können. Ich denke nicht, daß TE bei dem Thema Hilfe sucht.

 

 

 

 

 

 


 


Da hab ich mich mißverständlich ausgedrückt.  Mit  "Haupteigner"  war (ironisch) nicht der TE gemeint 😊

Nachricht 880 von 1.239
Neueste Antwort