26-11-2023 00:57
Hallo Community,
nochmal hier, weil ich den Hinweis bekam, dass es unter Mitglieder helfen Mitgliedern nicht zu einer Diskussion kommen kann, denn dort ist das gesperrt bzw. auf von eBay autorisierte Personen beschränkt.
Alle Gebote, auch die in letzter Sekunde, werden gewertet. So war man es gewohnt und das muss auch so sein.
Egal wann, alle Gebote müssen berücksichtigt werden, die innerhalb der Laufzeit der Auktionszeit abgegeben werden. Das ist auch rechtlich betrachtet eine verpflichtende Voraussetzung für Auktionen.
Denn sonst bedeutet es, das unterschiedliche Teilnahmebedingungen generiert werden, die aber nicht rechtens sind. Jeder der bei eBay Gebote abgeben kann, muss ohne Beschränkung bis zur letzten Sekunde der Auktion das auch verbindlich machen können. Gebote nach der Auktion sind natürlich wirkungslos, das weiß ja jeder, denn das geht ja auch gar nicht. Aber jedes Gebot bis zu letzten Sekunde der Auktionslaufzeit muss berücksichtigt werden.
DAS IST JETZT VORBEI !!!
Jetzt bekommt man vermehrt die Meldung "Fehler beim Gebot".
Ich habe mit dem Kundenservice gesprochen. Dass abgegebene Gebote angenommen werden ist jetzt nicht mehr sicher. Man soll doch bitte spätestens 5 Sekunden vor Auktionsende bieten, weil es sonst grundsätzlich nicht mehr sicher ist, das ein Gebot übernommen wird. ABER, auch diese "5 Sekunden Regel" ist nicht sicher!
Angeblich trägt eBay keine Verantwortung und die Auktionszeit ist nicht mehr verbindlich für Gebotsabgaben. Das ist falsch, der Gesetzgeber sagt etwas völlig anderes.
Ich habe es zweimal selbst erleben müssen. Gebote innerhalb der letzten Sekunden, aber absolut sicher vor Auktionsende, und es kam die Fehlermeldung "Fehler beim Gebot". Das ich deswegen stinksauer bin ist noch sehr untertrieben und nur eine Höflichkeitsform.
Besonders "toll" ist es, wenn man dann sieht, dass das erfolgreiche, natürlich viel niedrigere Gebot eines anderen Bieters, zur exakt gleichen Zeit durchgekommen ist. Das ist der Beweis, dass es am System von eBay liegt. Es konnten offensichtlich nicht alle Gebote verarbeitet werden, weil das System es nicht mehr geschafft hat.
Es ist ebenso offensichtlich, dass diese Fehler bei der Übertragung durch einen Mangel an Datenstrom- und Systemkapazität auf Seiten von eBay begründet sind. Das Datenvolumen übersteigt also inzwischen die Kapazitäten von eBay. Das war mal anders. Da hat eBay versäumt sich den ständig steigenden Anforderungen anzupassen.
Das ist doppelt ärgerlich !!!
Zum einen verlieren Verkäufer auf diese Weise bares Geld. Gebote die nicht durchkommen bedeuten faktisch immer einen geringeren Verkaufspreis. Das können ein paar Euro, kann aber auch ein sehr hoher Verlustbetrag sein.
Die Bieter, die davon betroffen sind, werden regelrecht veräppelt. Man bietet innerhalb der Auktionszeit und es werden Gebote mit einer Fehlermeldung ignoriert.
Und das obwohl der Gesetzgeber dazu klare Vorgaben macht. Das darf nicht passieren. Nur höhere Gewalt erlaubt das. Aber das ist hier keine höhere Gewalt, sondern Fehler von eBay.
Fazit:
Man kann nicht mehr darauf vertrauen, dass das System von eBay funktioniert. Man kann nicht mehr darauf vertrauen zuverlässig Gebote abgegeben zu können. Die urprünglich mal - auch gesetzlich - vorgegebene Garantie, bis zum Ende einer Auktion auch Gebote abgeben zu können, ist damit von eBay einseitig aufgehoben.
Wenn ich schreiben würde, was ich wirklich gerne dazu sagen möchte, dann wäre das sicher nicht mehr "stubenrein".
09-01-2024 19:32
Hallo asdfeatabus,
jedes Gebot, dass innerhalb der gesetzen Auktionszeit gestellt wird, ist laut Gesetzgeber zu werten. Wir machen die Gesetze nicht, aber jeder muss sich darauf verlassen können, dass Online-Auktionsanbieter (und das ist eBay natürlich auch) sich an die gesetzlichen Vorschriften halten.
Was hat dein Post mit dem Problem zu tun, dass eBay das offensichtlich wegen technischer Mängel nicht umsetzen kann und immer wieder Gebote nicht berücksichtigt werden und stattdessen Fehlermeldungen kommen (oder manchmal nicht einmal das)?
Was hat dein Post damit zun tun, dass es ja nicht nur die Gebote sind, die nicht berücksichtigt werden, sondern auch die Verkäufer dadurch einen finanziellen Schaden haben?
Wenn ich mich als Bieter und erst recht als Verkäufer nicht darauf verlassne kann, das alle in der Auktionszeit abgegeben Gebote berücksichtigt werden, dann muss ich insbesondere als Verkäufer davon ausgehen, von eBay durch Unterlassung der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben finanziell geschädigt zu werden.
Und da dies ein Fakt ist, weil eben inszwischen nachweislich nicht immer alle Gebote innerhalb der Auktionszeit berücksichtigt werden, schädigt eBay damit Bieter UND Verkäufer.
Was ist daran drollig? Nichts.
Greetz
Dan
09-01-2024 23:43
10-01-2024 22:26
Moin surender2021,
da es anscheinend so wichtig ist um immer mehr ein Fass damit aufzumachen, das am Thema vorbei geht, will ich gerne darauf eingehen. Aber auch damit das letzte Mal. Um einen hier der Community öfter verwendeten Begriff in der Umkehrung anzuwenden, damit ist dann das Fass zu.
Tut mir leid, warum ein Vergleich der Aufgabenstellung eines Hausmeisters und eines Raketenwissenschaftlers einen Grund sein für zu meinen Berufsgruppen oder Leute diskreditieren zu können, weil er vielleicht einen anderen Bildungsweg oder Karriere Weg beschritten hat, erschließt sich mir nicht.
Und warum mit diesem Vergleich das Benehmen verloren gegangen sein sollte auch nicht. Erst Recht nicht warum man in diesen Zusammenhang einmal ganz kleine Brötchen backen sollte.
Zum einen wäre das dann nach dieser Definition schon eine Herabwürdigung der Bäckerszunft. Und zum Anderen ist das nur ein Vergleich, der weder die Leistungen und Fähigkeiten der einen noch der anderen Berufsgruppe in irgendeiner Art herabwürdigt.
Um das Verständnis zu erleichtern, solche Vergleiche stellt man an um ein Aufgabengebiet zu differenzieren und zu erklären dass man bei des Tischler Leisten bleiben sollte. Oh, Entschuldigung, das wäre ja nach der vorhergegangenen Definition schon wieder eine Herabwürdigung des Tischlerberufes.
Ich hätte stattdessen auch schreiben können, dass man hier bei eBay Äpfel mit Birnen vertauscht. Und das hebt weder die Äpfel an, noch würdigt es die Birnen herab. Es geht darum, dass man offensichtlich nicht qualifiziert genug arbeitet, um die zu erwartenden Voraussetzungen zu erfüllen, oder auch nur die von Gesetzgeber verlangten.
Anders sieht es aus, wenn man klar und deutlich herabwürdigt und Leute als dumm, oder dämlich darstellt.
Das hat auch nichts mit Zynismus zu tun. Wer sich selbst als zynisch bezeichnet, also durch beißenden Spott geprägt ist und dabei oft bewusst die Gefühle anderer Personen oder gesellschaftliche Konventionen missachtet, lässt es da schon eher bewusst an Benehmen mangeln. Das bedeutet Zynismus per Definition nun einmal. Sich selbst als zynisch geprägt zu erklären, ist da kaum gesellschaftlich anerkannt, sondern dient eher dazu gegen sich aufzubringen.
Das kann man leider auch nicht mit einer guten Portion Ironie und schwarzem Humor relativieren, sondern forciert es damit eher.
Und es ist sehr wohl entschuldigend, wenn man quasi nur nach Gründen sucht, warum eBay nicht daran schuld sein kann, wenn Gebote nicht gewertet werden, die rechtzeitig gesetzt wurden. Das hat in erster Linie mit technischen Gründen zu tun und eben nicht mit dem Mangel an Fähigkeiten der Bieter. Das hat auch nichts mit „Zuspätkommen“ und „Pech gehabt“ zu tun.
Das virtuelle Gebote manchmal nicht genommen werden ein alter Hut sei, ist als Aussage hier ebenso völlig fehl am Platz, weil leider völlig am Thema vorbei und auch keine Entschuldigung.
Wo ist in den Posts Belege ersichtlich sind, dass eBay sich nicht am gesetzliche Vorgaben hält, wurde mehrfach erklärt, bitte genauer nachlesen.
Belegbare Fallbeispiele sind natürlich hilfreich und wurden auch gestellt, bitte auch hier genauer nachlesen.
Der einzig richtige Hinweis, war, das der Knackpunkt bleibt das ein Gebot was aus welchem Gründen auch immer nicht rechtzeitig eintrifft nicht mehr gewertet wird und werden kann.
Nur ist es kaum noch mehr die Frage, ob sie nicht rechtzeitig eintreffen, denn das wurde intensiv beobachtet und nachvollzogen. Sie treffen rechtzeitig ein, sie werden nur nicht verarbeitet. Und auch das wurde hinreichend erklärt und diskutiert.
Die dazu angestellten Vermutungen wegen Laufzeiten und anderen Dingen wurden alle schon technisch eingehender betrachtet und Gründe dargestellt warum das so ist. Das ist anscheinend untergegangen und sollte dementsprechend nachgelesen werden.
Der Hinweis, man sollte beachten das virtuelle Auktionen die nicht durch einen Dritten, sprich Auktionator, geschlossen werden, rechtlich andere Voraussetzungen, Verbindlichkeiten und Konsequenzen haben, wie Auktionen die durch eben jenen Dritten geschlossen wurden, ist eher verwirrend statt erleuchtend.
Mir erschließt sich der klare Sinn dieser Satzkonstruktion leider nicht, der hier implementiert werden soll. Ja es gibt das BGB, aber das ist hier ebenso wenig hilfreich.
Stattdessen wäre der wiederholt gestellte Hinweis auf die verbindlichen Voraussetzungen die der Gesetzgeber geschaffen hat, die Auktionsanbieter und Plattformen wie eBay vorzuhalten haben, deutlich sinnvoller, aber die wurden alle schon genannt und ausreichend diskutiert.
Und die ABG des virtuellen Anbieters sind hier ebenso völlig fehl am Platz, denn die gelten nur insoweit sie nicht in Konflikt mit gesetzlichen Regelungen stehen, was sicher bekannt sein dürfte?
Darum muss man sich in dieser Problematik, das rechtzeitig gesetzte Gebote nicht verarbeitet werden, eben nicht erst einmal mit den AGB des Anbieters auseinander setzen, denn es entsteht daraus eben keine neue resultierende Rechtslage.
Zusammen beantworten möchte ich die gesammelten Hinweise zu, es wäre auch möglich das eine Sitzung am andere Stelle unterbrochen worden ist, dass dies auch beim telecom tv passiert und ja auch über „IP“ kommt und häufiger vorkommt als man meinen mag. Oder dass man desweiteren aus welchen Gründen auch immer auf einer Sperrliste gelandet ist.
Es wurde in den Posts bereits mehrere Feststellungen getroffen, die recht eindeutig sind.
Man kann messen wie schnell die eBay-Server antworten. Damit geht einher, dass man auch feststellen kann, dass die Laufzeiten keine Sekunden dauern, sondern im Millisekunden-Bereich liegen. Allerdings ist feststellbar, dass wenn man direkt auf die Webseiten von eBay USA zurückgreift, tatsächlich Laufzeiten von dreistelligen Millisekunden-Werten erreicht werden können. Aber trotzdem nicht derart, dass daraus ein Gebotsmissachtung resultieren, oder damit begründet werden könnte.
Gleichzeitig ist festzustellen dass die reinen Laufzeiten, nicht bedeuten, dass die gesendeten Datensätze auch verarbeitet werden, selbst wenn sie durch automatisierte Erhalt-Bestätigungen als angekommen verifiziert sind. Hier liegt offensichtlich das eigentliche Problem, dass leider dann auch an der mangelden Rechtkapazität von eBay lieght, die ebenso offensichtlich nicht ausreichend vorgehalten wird. Und auch das wurde ausreichend diskutiert.
Im Übrigen sind insbesondere dann erscheinende Fehlermeldungen von eBay selbst, der eindeutige Beweis, dass die jeweiligen Gebote angekommen sind, aber nicht verarbeitet wurden. Denn sonst gäbe es grundsätzlich niemals eine solche Fehlermeldung.
Um es einfach darzustellen. Es wurde festgestellt und das für jeden an Hand von Beispielen nachvollziehbar, dass eBay, wohl aus Gründen der Einsparung von Rechenleistung, nach relativ kurzer Zeit die nicht permanent aktiv gehaltenen von Usern geöffneten Webseiten inaktiv schaltet.
Man muss zum Beispiel regelmäßig inaktiv gesetzte Seiten erneut aufrufen, damit man Artikel in einer Liste speichern kann. Macht man das nicht, wird die Anforderung nicht verarbeitet. Das kann jeder selbst nachprüfen, es ist ein Fakt.
Ähnliches wurde im Zusammenhang mit geöffneten Seiten festgestellt, wo man das Biet-Fenster bereits komplett ausgefüllt, aber noch nicht die letzte Bestätigung ausgelöst, wurde um ein Gebot abzugeben. Es kann offensichtlich passieren, dass selbst wenn die laufende Zeit im Hintergrund angezeigt wird, das Biet-Fenster inaktiv wird. Es wurde hier die Vermutung angestellt, dass dies bereits nach 30 Sekunden passieren könnte, es wenigstens aber wohl nach einigen Minuten des Öfteren der Fall ist.
Das würde auch belegen warum Gebote nicht verarbeitet werden, obwohl sie rechtzeitig abgegeben wurden. Und da Dieses eine wohl inzwischen relativ gesicherte Fehlerquelle zu sein scheint, würde das eine bewusste Missachtung gesetzlicher Vorgaben sein, was die Annahme- und Verarbeitungsverpflichtung von Geboten innerhalb der laufenden Auktionszeit, wie der Gesetzgeber es geregelt hat, bedeuten.
Aber, das ist nicht das alleinige Problem, oder die Feststellung eines einzigen Fehlers, denn auch in anderen Fällen wurden Gebote nicht verarbeitet, die rechtzeitig gesetzt wurden und wo man eine Inaktivierung des Gebotsfensters durch Zeitüberschreitung nicht annehmen kann.
So und damit genug der Erklärungen.
Greetz
Dan
11-01-2024 12:11
Hallo
Im letzten Jahr habe ich in meinem Sammelgebiet an einigen Auktionen teilgenommen
und auch gewonnen.Nach Abschluß der Bietzeit erhielt ich in der Hälfte der Auktionen
die Nachricht ,daß der Höchstbieter ermittelt werden muß.In einigen Fällen
erhöhte sich dann der Kaufbetrag.Vielleicht wurden dann zumindest die Ebaysniper
noch berücksichtigt.
Die Frage der Gebotsabgabe während der Auktionsdauer mag gesetzlich geregelt sein,
offensichtlich aber nicht die Modalitäten des Auktionsendes.Dazu finde man im Internet
unterschiedliche Meinungen.Mal zählt die Ebayzeit,mal die Ebayzeit plus 60 Sekunden
dann nur die angegebene Restlaufzeit. Trotz längerer Suche habe ich nur ein
Landgerichtsurteil dazu gefunden.Danach muß das vollständige Gebot zur festgesetzten
Zeit auf dem Zielserver des Veranstalters sein.Es handelte sich dabei um Sekunden.
Die Durchführung der Bestimmungen scheint auf Intenetauktionen aber lockerer
gehandhabt zu werden.Eine Plattform verlängert die Auktionsdauer bei einem
Gebot in der letzten Minute um drei Minuten ,dann evtl.noch mehrmals.
Wahrscheinlich würde Ebay das externe Snipern wieder eher verbieten,
als daß es zu einstweiligen Verfügungen gegen Höchstbieter und gerichtlichen
Verfahren kommt.
11-01-2024 15:00
Tagchen @shovelfxb
Darf ich zwischendurch mal nach der Quelle für die von dir gemeinten gesetzlichen Vorgaben fragen?
11-01-2024 19:07 - bearbeitet 11-01-2024 19:09
Moin @shovelfxb
wie ich Deinen sehr "ausführlichen" Beiträgen in diesem Thread entnehmen kann , ist Dir dieses Thema entweder sehr wichtig oder Du schreibst aus purer Langeweile.
Wenn Du der Meinung bist, daß die Auktionen von der von Ebay berücksichtigten Endzeit nicht dem geltendem Recht entsprechen, dann steht es Dir jederzeit frei, Ebay deshalb zu verklagen. Auch wenn Du zuhause über ein technisches Equipment verfügen würdest, daß sich selbst die NASA oder ESA wünschen, wirst Du immer den gerichtsfesten Beleg vermissen lassen, der Deine Thesen stüzt.
Wenn Du Ebay, warum auch immer, nicht verklagen möchtest, dann lass es, aber jammere hier nicht rum, wenn Deine Gebote nicht akzeptiert werden. Ich selbst habe mit meinem Einkaufsuser > 5000 Bewertungen, konnte aber in den vergangenen 20 Jahren kein Indiz dafür erkennen, daß es zeitlich bei den Auktionen irgendwelche unlauteren Abläufe gibt. Fast jedesmal, wenn ich kurz vor Auktionsende mein Höchstgebot abgegeben habe, wurde es auch berücksichtigt. Die wenigen Fälle, bei denen das nicht der Fall war, lagen entweder an meiner Internetverbindung oder meiner eigenen Schusseligkeit.
In dem Sinne, entweder rechtzeitig bieten oder woanders kaufen. Es gibt ja auch andere Plattformen oder Festpreisangebote.
Liebe Grüße von der Ostsee
Peter
11-01-2024 19:13 - bearbeitet 11-01-2024 19:13
@petersmodellbahnstuebchen Danke! Ich habe den letzten langen Text dazu nicht mehr komplett gelesen (einfach too much) weil ich weiterhin zu meiner Meinung stehe, das Bieterverhalten einfach etwas zu ändern.
War immer Viel- Bieter und kann diese sogenannten Probleme nicht nachvollziehen. Ich empfinde das weiter als hausgemacht!
11-01-2024 19:31
@Anonymous schrieb:@petersmodellbahnstuebchen Danke! Ich habe den letzten langen Text dazu nicht mehr komplett gelesen (einfach too much) weil ich weiterhin zu meiner Meinung stehe, das Bieterverhalten einfach etwas zu ändern.
War immer Viel- Bieter und kann diese sogenannten Probleme nicht nachvollziehen. Ich empfinde das weiter als hausgemacht!
Hallo @Anonymous ,
nicht ganz, alleine bei dem magentafarbenen Platzhirsch sind stabile DSL/VDSL-Verbindungen nicht
immer gewährleistet: https://www.netzwelt.de/ist-down/71-telekom.html
Hatte vor kurzem auch ein ähnlich gelagertes Problem.
Selbst wenn ich hier noch aktiv auf etwas bieten würde und auch die vom TE genannten Unstimmigkeiten
vorhanden währen, würde ich erst einmal das Verbindungsprotokoll meines Routers analysieren.
Gruß
11-01-2024 19:36
am 11-01-2024 22:18 - zuletzt bearbeitet am 11-01-2024 22:27 von kh-sandra
Hallo nurfuehier,
es würde zu weit führen entsprechende Urteile und Grundsätze, die allgemeine bekannt sind (oder eben auch nicht) im Detail aufzufürhen. Das ist auch nicht das eigentlich Thema hier.
Greetz
Dan
11-01-2024 22:24
@sinmarfi schrieb:
@Anonymous schrieb:@petersmodellbahnstuebchen Danke! Ich habe den letzten langen Text dazu nicht mehr komplett gelesen (einfach too much) weil ich weiterhin zu meiner Meinung stehe, das Bieterverhalten einfach etwas zu ändern.
War immer Viel- Bieter und kann diese sogenannten Probleme nicht nachvollziehen. Ich empfinde das weiter als hausgemacht!
Hallo @Anonymous ,
nicht ganz, alleine bei dem magentafarbenen Platzhirsch sind stabile DSL/VDSL-Verbindungen nicht
immer gewährleistet: https://www.netzwelt.de/ist-down/71-telekom.html
Hatte vor kurzem auch ein ähnlich gelagertes Problem.
Selbst wenn ich hier noch aktiv auf etwas bieten würde und auch die vom TE genannten Unstimmigkeiten
vorhanden währen, würde ich erst einmal das Verbindungsprotokoll meines Routers analysieren.
Gruß
Also jedesmal vor dem Bieten erst mal kontrollieren / checken, ob die Leitung, also das Internet voll funktioniert ? @sinmarfi ?
11-01-2024 22:27
Hallo Peter,
naja, von Langeweile kann ich hier nicht sprechen.
Ich hatte zwei betroffene Auktionen speziell angebeben, wo Uhren trotz meiner rechtzeitigen Gebote, die durchaus zum Erfolg hätten führen können (was aber verhindert wurde, weil eBay meine Gebote nicht verarbeitet hat), zu Spottpreisen verkauft wurden. Und natürlich deutlich unter meinen gesetzten Geboten und damit auch zum erheblichen finanziellen Schaden der Verkäufer.
Da ich die Marktpreise kenne, konnte ich einen nachvollziehbaren Verlust von deutlich über 1.000 € vorrechnen. Ich habe das im Detail in einem Post belegt und erklärt. Ich könnte genausogut sagen es war ein Verlust von über 2.000 €, wie ich dort vorgerechnet habe.
Greetz
Dan
12-01-2024 12:41
@voli-maus schrieb:
@sinmarfi schrieb:
@Anonymous schrieb:@petersmodellbahnstuebchen Danke! Ich habe den letzten langen Text dazu nicht mehr komplett gelesen (einfach too much) weil ich weiterhin zu meiner Meinung stehe, das Bieterverhalten einfach etwas zu ändern.
War immer Viel- Bieter und kann diese sogenannten Probleme nicht nachvollziehen. Ich empfinde das weiter als hausgemacht!
Hallo @Anonymous ,
nicht ganz, alleine bei dem magentafarbenen Platzhirsch sind stabile DSL/VDSL-Verbindungen nicht
immer gewährleistet: https://www.netzwelt.de/ist-down/71-telekom.html
Hatte vor kurzem auch ein ähnlich gelagertes Problem.
Selbst wenn ich hier noch aktiv auf etwas bieten würde und auch die vom TE genannten Unstimmigkeiten
vorhanden währen, würde ich erst einmal das Verbindungsprotokoll meines Routers analysieren.
Gruß
Also jedesmal vor dem Bieten erst mal kontrollieren / checken, ob die Leitung, also das Internet voll funktioniert ? @sinmarfi ?
Selbst wenn ich hier noch aktiv auf etwas bieten würde und auch die vom TE genannten Unstimmigkeiten vorhanden währen, würde ich erst einmal das Verbindungsprotokoll meines Routers analysieren.
Ist eigentlich nicht so komplex, dass man es auch anders interpretieren kann @voli-maus
12-01-2024 12:47 - bearbeitet 12-01-2024 12:48
@shovelfxb schrieb:Hallo nurfuehier,
es würde zu weit führen entsprechende Urteile und Grundsätze, die allgemeine bekannt sind (oder eben auch nicht) im Detail aufzufürhen. Das ist auch nicht das eigentlich Thema hier.
Greetz
Dan
@shovelfxb Moin! Nee, das würde nicht zu weit führen. Ein oder zwei Links reichen doch.
Man kann doch nicht substantiell über etwas diskutieren, was unbelegt ist.