11-04-2024 08:19
Einen sperrigen Artikel, der abgeholt werden muss, habe ich nicht erhalten, der Verkäufer sabotiert die Abwicklung, weil ihm offenbar der Erlös zu gering ist. Ich habe den Artikel hier per PP an Ebay bezahlt. Wie bekomme ich mein Geld zurück?
13-04-2024 14:52
Wieso, nordwest?
Da die Zahlung über eBay läuft, ist eine Barzahlung nicht möglich.
Wenn also Barzahlung nicht möglich ist, ist Barzahlung nicht möglich.
Die Logik ist doch in sich geschlossen.
Man könnte sagen: kreisförmig.
13-04-2024 15:15 - bearbeitet 13-04-2024 15:16
selina_b@ebay schrieb:@luden_hut Wie willst du zum Beispiel bei einer Dienstleistung einen Käuferschutzfall durchführen?
Du kannst ja eine Dienstleistung nicht zurückgeben.
Hier geht es um eine ABHOLUNG - eine Dienstleistung holt man ja wohl kaum ab
Da die Zahlung über eBay läuft, ist eine Barzahlung nicht möglich.
Ihr verbietet einem Käufer die Barzahlung bei Abholung - er MUSS über ebay bezahlen, bei Artikeln die KEINEN Käuferschutz haben?
Ihr zwingt also dem Käufer eine unsichere Zahlung durchzuführen - und wenn Pech ist halt das Geld weg?
Das kannst ja wohl nicht sein.
Wir reden hier um einen Physischen Artikel - nix Digitales oder eine Dienstleistung.
Käufer müssen sofort den Artikel bezahlen, ansonsten kann der Verkäufer (nach 4 Tagen) den Kauf mit dem Grund "der Käufer hat nicht gezahlt" abbrechen.
Der Käufer MUSS also bezahlen - hat aber keinen Schutz - das ist der Sinn der sicheren neuen einfachen Abholung mit Zahlung über ebay?
Den Käufer zu etwas zwingen (er hat ja keine andere Wahl) - und dann "nicht unser Problem" ?
Läuft ebay, läuft - das Vertrauen zu Euch erhöht sich durch den nichtdurchdachten Prozess garantiert nicht.
Dann solltest du es zumindest mal weiterleiten, das hier wohl ein gewaltiger Fauxpas im Prozess ist.
13-04-2024 15:19
Gerne habe ich euer Feedback an die entsprechende Abteilung weitergeleitet.
Liebe Grüße
Selina
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13-04-2024 17:54
So, ich hab dann mal eine Lösung, wie von der freundlichen Mitarbeiterin empfohlen, außerhalb von Ebay gefunden. PP hatte erst angesagt "wird geprüft", jetzt ist die Bestätigung da, das Geld ist wieder auf meinem Konto.
Um das Rätsel aufzulösen, es war ein Vermessungsgerät sowie eine Messlattenaurüstung mit Stativ, in einer 2m langen Kiste.
Mein Fazit: Wer bei Abholartikeln an Ebay zahlt, muss hier höllisch aufpassen, sonst wird er womöglich nur sein Geld los. Früher das beste Shoppingportal der Welt, heute: Pass bloß auf! Vorsicht vor Ebay!
13-04-2024 18:09
13-04-2024 18:44
@der_einzig_unwahre_heino schrieb:So, ich hab dann mal eine Lösung, wie von der freundlichen Mitarbeiterin empfohlen, außerhalb von Ebay gefunden. PP hatte erst angesagt "wird geprüft", jetzt ist die Bestätigung da, das Geld ist wieder auf meinem Konto.
Schön zu hören,
dann bleibt als Fazit:
Artikel mit Abholung nur per Paypal bezahlen, weil im Streifall der Verkäufer keinen Versand/Übergabe nachweisen kann.
13-04-2024 23:44
@der_einzig_unwahre_heino schrieb:So, ich hab dann mal eine Lösung, wie von der freundlichen Mitarbeiterin empfohlen, außerhalb von Ebay gefunden. PP hatte erst angesagt "wird geprüft", jetzt ist die Bestätigung da, das Geld ist wieder auf meinem Konto.
Um das Rätsel aufzulösen, es war ein Vermessungsgerät sowie eine Messlattenaurüstung mit Stativ, in einer 2m langen Kiste.
Mein Fazit: Wer bei Abholartikeln an Ebay zahlt, muss hier höllisch aufpassen, sonst wird er womöglich nur sein Geld los. Früher das beste Shoppingportal der Welt, heute: Pass bloß auf! Vorsicht vor Ebay!
So ein Messinstrument gehört zu keiner der genannten Kategorien, die den Käuferschutz ausschließen. Auch nicht, wenn es vom Verkäufer in einer falschen Kategorie eingestellt war.
Warum wird der Käuferschutz dann verweigert?