am 29-02-2024 11:23 - zuletzt bearbeitet am 29-02-2024 18:02 von kh-marina
Hallo zusammen. Ich habe ein altes Autoradio für 80 € zzgl. Versand bei einem Privatverkäufer gekauft, das sich nach dem Erhalt als defekt erwiesen hat und sich gar nicht einschalten lässt. Verkauft wurde es nicht als defekt. Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben und er hat mir gleich frech geantwortet "Die Masche läuft nicht. Ihr wollt das Radio nur umsonst haben." Das ist natürlich nicht wahr, denn ich möchte es zurückgeben und kann mit dem defekten Gerät nichts anfangen, selbst wenn ich es geschenkt bekommen würde. Da der Verkäufer sich auf eine Rückgabe nicht einigen wollte und meinte als Privatverkäufer muss er nichts zurücknehmen, habe ich das an eBay übergeben (Fallnummer 5332385613). Kurz danach bekam ich eine Mail, das ich zwei Optionen habe. 1. Entweder ich kann einen schriftlichen Schadensnachweis von einem Handler oder einen Reparatur Kostenvoranschlag oder ein Gutachten eines Sachverständigen eBay zukommen lassen und darf dann das Radio zurückschicken. 2. Oder ich bekomme von eBay 30 € Kulanzzahlung und kann das Radio behalten. Beide Möglichkeiten sind Unfug. Ich investiere doch nicht bei einem 80 € Artikel meine Zeit und werfe gutes Geld in Höhe von 50-100 € (umsonst macht es niemand) schlechtem hinterher um irgendwelche Kostenvoranschläge oder Gutachten zu holen um dann den Kaufpreis für das Radio zurückzubekommen. Das wäre wirtschaftlicher Unsinn. Auch 30 € Kulanz würden mir nichts bringen, weil ich dann immer noch 50 € Verlust hätte und diese 30 € würde auch nicht der Verkäufer, sondern eBay zahlen, was ungerecht wäre. Ich habe telefonisch mit Kundenservice gesprochen bzw. versucht zu sprechen (die sprechen alle nur gebrochen Deutsch). Der erste Mitarbeiter sagte zu mir, der Fall würde nach 3-5 Tagen zu meinen Gunsten geschlossen, was natürlich nicht passierte aber davon bin ich vorher schon ausgegangen. Dann habe ich nochmal angerufen. Der Mitarbeiter war, obwohl Deutsch für ihn Fremdsprache ist, sehr verständnisvoll und bemüht, hat aber gesagt, dass er, obwohl der selben Meinung mit mir ist, trotzdem nichts machen kann, weil alles vom System vorgegeben ist und er als Mitarbeiter überhaupt keinen Einfluss darauf hat und nichts an dem Prozess ändern kann. Ganz toll! Ein Mensch kann also nur befolgen was die Maschine sagt. Man kann sich also sparen mit dem Kundendienst zu telefonieren, die können eh nichts machen. Aber vielleicht hat nina@ebay mehr Möglichkeiten und kann sich den Fall anschauen und eventuell zu meinen Gunsten schließen. Wie gesagt, ich möchte das defekte Radio zurückschicken und zwar ohne irgendwelche Gutachten etc. So was rentiert sich bei dem Preis nicht und wäre verlorene Zeit und rausgeschmissenes Geld.
29-02-2024 20:40
Kann diese Willkür auch nicht nachvollziehen. Man liest hier sogar von Fällen, in denen Artikel wieder zurückgenommen werden mussten, obwohl klar als defekt deklariert, aber nicht alle Fehler vollumfänglich und detalliert angegeben wurden.
Hier möchte der Käufer einfach einen Artikel zurückgeben, der fälschlich beschrieben war und bleibt auf dem Schaden sitzen, nicht gerade vertrauensbildende Signale ....
Zeitgleich starre Vorgaben durch das "System", die sinnvolle Problemlösungen nicht zulassen ... irgendwie passt das nicht zusammen.
29-02-2024 20:46
Bist ja auch ein ganz Böser der Dinge hinterfragt die man nicht hinterfragen soll 😀
29-02-2024 21:06
Hallo @fr.schmitz. Das System weiß anscheinend besser was für uns gut ist. Ich möchte gar nicht wissen was in Zukunft alles passieren wird, wenn Maschinen alleine unsinnige Entscheidungen treffen, die von Menschen nicht korrigiert werden können. Schöne neue KI Welt, die oft nur künstlich aber nicht intelligent ist.
29-02-2024 21:17
Ja, und? Ist doch auf praktisch jeder anderen Verkaufsplattform genauso. Das hat hier inzwischen irgendwie etwas von betreutem Kaufen.
29-02-2024 21:25
Meiner Meinung nach betrifft der Gefahrenübergang eben die Gefahr des Untergangs (so heißt es glaub ich richtig), also des Verlustes der Sendung/des Artikels bei C2C.
Das hat mit einem defekten Artikel nichts zu tun.
Der VK hat einen als nicht defekt deklarierten Artikel verkauft, der sich nun als defekt erweist.
Da hat er ohne wenn und aber zurück zu nehmen, denn er muss gewährleisten, dass sich der Artikel in dem von ihm beschriebenen Zustand befindet.
Die Auslegung Ebays hier würde ja den Verkauf von allem Schrott begünstigen, denn Gutachten etc. wird nicht immer lohnen.
Das ist doch absurd.
Dann braucht man hier nichts Gebrauchtes mehr zu kaufen.
01-03-2024 08:12
@sunrise1605 schrieb:
Meiner Meinung nach betrifft der Gefahrenübergang eben die Gefahr des Untergangs (so heißt es glaub ich richtig), also des Verlustes
Nö. Verschlechterung und Verlust.
Wer weiß denn, ob der K nicht einfach einen Mangel behauptet, um kostenlos an die Sache zu kommen? V kann sich IMO relativ entspannt zurücklehnen, bis K das Vorliegen des Defekts schon bei Gefahrübergang nachweist. Das sind die Spielregeln beim Kauf und Versand von privat. Wenn die nicht schmecken, holt K lieber ab und prüft die Ware bei Übergabe.
01-03-2024 11:09
@dpr812 schrieb:
@sunrise1605 schrieb:
Meiner Meinung nach betrifft der Gefahrenübergang eben die Gefahr des Untergangs (so heißt es glaub ich richtig), also des Verlustes
Nö. Verschlechterung und Verlust.
Wer weiß denn, ob der K nicht einfach einen Mangel behauptet, um kostenlos an die Sache zu kommen?
Genau das ist doch die ganze Zeit das Problem hier, dass die Käufer einen Defekt erfinden und so nicht genehme Ware kostenfrei zurück senden können.
Wobei ich das dem TE nicht unterstellen will, im Gegenteil.
V kann sich IMO relativ entspannt zurücklehnen, bis K das Vorliegen des Defekts schon bei Gefahrübergang nachweist.
Wo steht geschrieben, dass der K das "nachweisen" muss?
Der VK kann die Angaben des K prüfen, wenn der den Artikel zurück hat.
Das sind die Spielregeln beim Kauf und Versand von privat.
Nein, sind sie nicht.
Wenn die nicht schmecken, holt K lieber ab und prüft die Ware bei Übergabe.
Die Gefahr des Unterganges berifft den Verlust der Sendung und nicht eine eventuelle Gewährleistung des Verkäufers.
Wo liest du von einem Vorgehen, also erst Gutachten, dann Geld zurück, in den Beiträgen der letzten 3-4 Jahre hier im Forum?
Ich lese hier täglich und lese das nun zum ersten mal.
01-03-2024 11:25
ich weiss jetzt was für ein radio das ist, aber einige auch ältere modelle benötigen ein zweites plus über die zündung damit das radio sich einschalten läst, auch waren in der zuleitung sicherungen verbaut.
Mal als tip
01-03-2024 13:09
Hallo @progresssauger. Danke für den Tipp aber ich kenne mich damit aus. In diesem Fall liegt es definitiv daran, dass das Radio defekt ist.
01-03-2024 13:18
Heute morgen bekam ich überraschenderweise eine Nachricht vom Kundenservice. So viel zur Unumgänglichkeit eines Schadensnachweises bzw. Gutachtens und Glaubwürdigkeit der Aussagen, die von eBay Mitarbeitern getätigt wurden. Echt traurig, dass man sich hier auf nichts verlassen kann.
Hallo Herr ...
vielen Dank, dass Sie uns zur Rückgabe Ihres Artikels Autoradio ... eingeschaltet und damit einen Antrag auf eBay-Käuferschutz gestellt haben.
Da Sie einen Artikel erhalten haben, der von der Beschreibung des Verkäufers abweicht, kann ich Ihnen zwei Lösungsmöglichkeiten zur Auswahl anbieten:
A. Rückgabe bei voller Rückerstattung (Kaufpreis plus ursprüngliche Versandkosten)
ODER
B. Teilrückerstattung ohne Rückgabe
Vorab noch eine wichtige Information: Entscheiden Sie sich für die Rücksendung des Artikels, dann laden Sie in dem entsprechenden Fall unbedingt die Sendungsnummer hoch. Wie das funktioniert, erkläre ich Ihnen im folgenden Absatz.
A. Rückgabe bei voller Rückerstattung
Wenn Sie den Artikel zügig und unverändert an den Verkäufer zurücksenden, erhalten Sie eine volle Erstattung des Kaufpreises sowie der ursprünglichen Versandkosten. Eine Zustimmung des Verkäufers zur Rückgabe ist dafür nicht mehr erforderlich. Die Kosten der Rücksendung übernehmen wir für Sie.
Für den Rückversand habe ich Ihnen ganz einfach ein kostenloses Versandetikett ausgestellt. Das Etikett ist dieser E-Mail angehängt und gilt für eine Rücksendung innerhalb Deutschlands, bei Artikeln bis zu ##Gewicht wählen: 2, 5, 10, 31,5## kg und den Abmaßen von höchstens 120x60x60 cm.
Damit ist das Etikett natürlich auch verwendbar, wenn Ihr Artikel leichter oder kleiner ist. Die Sendung ist bei DHL bis zu einem Warenwert von 500 Euro versichert. Den Anhang können Sie direkt aus Ihrem privaten E-Mail Postfach öffnen, ausdrucken und das Paket damit frankieren.
Bitte schicken Sie den Artikel innerhalb von 7 Werktagen an den Verkäufer zurück.
Anschließend laden Sie bitte die Sendungsnummer in dem Fall hoch. Damit bestätigen Sie uns automatisch die Rücksendung des Artikels vor dem 3.März.
Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Sobald uns die Bestätigung für die Zustellung bei Ihrem Verkäufer vorliegt, erfolgt die Rückerstattung über die Zahlungsmethode, mit der die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde.
Falls Sie den Artikel nicht innerhalb der oben genannten Frist zurücksenden können, geben Sie uns bitte unbedingt Bescheid. Wir räumen Ihnen gerne etwas mehr Zeit ein, damit Ihr Fall nicht automatisch geschlossen wird.
B. Teilrückerstattung ohne Rücksendung
Wenn Sie den Artikel trotz der Abweichung behalten möchten, können wir Ihnen als Entschädigung eine Gutschrift in Höhe von 30 auf Ihre ursprünglich gewählte Zahlungsquelle anbieten. Um diese Möglichkeit zu wählen, senden Sie uns bitte eine kurze Bestätigung innerhalb der nächsten 7 Werktage.
Antworten Sie dazu einfach auf diese E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.
01-03-2024 13:40
Siehste mal wenn genug Gegenwind da ist kehrt das Schiff um😉
01-03-2024 16:36
Normalerweise sollte es alleine mit Hilfe von menschlichem Verstand möglich sein, ganz ohne Gegenwind. Die Falschaussagen der Mitarbeiter geben jedenfalls einem zu denken. So was darf einfach nicht sein aber das ist leider nicht das erste Mal, dass hier von der offiziellen Stelle Behauptungen aufgestell werden, die nicht der Wahrheit entsprechen. Es werden auch keine Quellen genannt, die diese Behauptungen belegen sollen. Bei Nachfragen wird einfach ausgewichen oder erst gar nicht geantwortet. Es ist natürlich leichter als den Fehler zuzugeben, wofür man Mut braucht. Man nimmt lieber in Kauf unglaubwürdig zu erscheinen. Traurig aber wahr.
01-03-2024 16:54
Das in der eMal von eBay erwähntes kostenloses Rücksendeetikett war übrigens gar nicht angehängt. Also musste ich zurückschreiben und um ein Etikett bitten, was unnötige Zeitverschwendung ist. Die Anleitung in der eMail wie man die Sendungsnummer für das zurückgeschickte Paket hochladen kann, funktioniert auch nicht. Es gibt keine technische Möglichkeiten dafür. Das bedeutet wieder mit dem Kundenservice telefonieren, damit sie die Nummer eintragen. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Typisch eBay.
01-03-2024 17:48
@sunrise1605 schrieb:
@dpr812 schrieb:V kann sich IMO relativ entspannt zurücklehnen, bis K das Vorliegen des Defekts schon bei Gefahrübergang nachweist.
Wo steht geschrieben, dass der K das "nachweisen" muss?
Im BGB.
Nun hat also der Plattformbetreiber Erstattung zugunsten des K angekündigt. Bevor der Siegesjubel seinen Höhepunkt erreicht: Sofern der V Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen hat und der Plattformbetreiber die Erstattung nicht aus eigener Tasche zahlt, sollte sich K bei geeignet wehrhaftem V auf zunächst Post vom Inkasso, dann vom Gericht vorbereiten.
Das nur einmal als Anregung von außerhalb Eurer täglich gelesenen eBay-Blase.
01-03-2024 19:01
Das stellst du dir zu einfach vor @dpr812. Auch für Privatverkäufer gilt der Haftungsausschluss nicht für Mängel, die die Funktionsfähigkeit des Gegenstands beeinträchtigen (§434 BGB). Und auch nicht für Mängel, die der Verkäufer arglistig verschweigt (§ 444 BGB). In beiden Fällen haftet immer der Verkäufer. Ein Sachmangel liegt vor, wenn sich die Sache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet und wenn sie nicht eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art erwartet werden kann. Da kannst du ausschließen was du willst. Solange etwas nicht als defekt verkauft wurde oder vorhandenen Defekte nicht beschrieben wurden, muss die Funktion gewährleistet sein und da hilft dem Verkäufer kein Inkasso und auch kein Gericht.
In meinem Fall ist das Radio gar nicht funktionsfähig. Einen Nachweis darüber zu erbringen wäre überhaupt kein Problem, kostet nur Geld. Das würde aber, anders als bei eBay, der Verkäufer dem Käufer, also mir, erstatten müssen, wenn er den Streit verlieren würde, wovon ausgegangen werden kann.
01-03-2024 20:20
Ich schließe mich Deiner Aussage an. Auch mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Rückgabe technischer Geräte von "Privat an Privat" nur über ein Gutachten abgewickelt wurde.
Bisher reichte der Rückgabegrund "Artikel ist nicht wie beschrieben."
01-03-2024 21:47 - bearbeitet 01-03-2024 21:51
Wo im BGB?
Wo steht da, dass ein Käufer nur gegen teure Gutachten einen vom VK falsch beschriebenen Artikel rückabwickeln kann, bzw. Nacherfüllung, Ersatzlieferung verlangen kann.
01-03-2024 21:48
Gerne noch mal für dich:
Der VK kann die Sachmängelhaftung nicht ausschließen, wenn er Schrott verkauft hat, Punkt!
01-03-2024 21:58
@dpr812 schrieb:
@sunrise1605 schrieb:
@dpr812 schrieb:V kann sich IMO relativ entspannt zurücklehnen, bis K das Vorliegen des Defekts schon bei Gefahrübergang nachweist.
Wo steht geschrieben, dass der K das "nachweisen" muss?
Im BGB.
Nun hat also der Plattformbetreiber Erstattung zugunsten des K angekündigt. Bevor der Siegesjubel seinen Höhepunkt erreicht: Sofern der V Sachmangelhaftung wirksam ausgeschlossen hat und der Plattformbetreiber die Erstattung nicht aus eigener Tasche zahlt, sollte sich K bei geeignet wehrhaftem V auf zunächst Post vom Inkasso, dann vom Gericht vorbereiten.
Das nur einmal als Anregung von außerhalb Eurer täglich gelesenen eBay-Blase.
Nö @dpr812 ,
wenn ein VK einen defekten Artikel verkauft, dann kann der K reklamieren.
Das kann ein K auch bei privaten Vk.
02-03-2024 10:17
V hat einen funktionsfähigen Artikel in den Versand gegeben. Beweise das Gegenteil!