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Kundenservice hat keine Befugnisse

Hallo zusammen. Ich habe ein altes Autoradio für 80 € zzgl. Versand bei einem Privatverkäufer gekauft, das sich nach dem Erhalt als defekt erwiesen hat und sich gar nicht einschalten lässt. Verkauft wurde es nicht als defekt. Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben und er hat mir gleich frech geantwortet "Die Masche läuft nicht. Ihr wollt das Radio nur umsonst haben." Das ist natürlich nicht wahr, denn ich möchte es zurückgeben und kann mit dem defekten Gerät nichts anfangen, selbst wenn ich es geschenkt bekommen würde. Da der Verkäufer sich auf eine Rückgabe nicht einigen wollte und meinte als Privatverkäufer muss er nichts zurücknehmen, habe ich das an eBay übergeben (Fallnummer 5332385613). Kurz danach bekam ich eine Mail, das ich zwei Optionen habe. 1. Entweder ich kann einen schriftlichen Schadensnachweis von einem Handler oder einen Reparatur Kostenvoranschlag oder ein Gutachten eines Sachverständigen eBay zukommen lassen und darf dann das Radio zurückschicken. 2. Oder ich bekomme von eBay 30 € Kulanzzahlung und kann das Radio behalten.  Beide Möglichkeiten sind Unfug. Ich investiere doch nicht bei einem 80 € Artikel meine Zeit und werfe gutes Geld in Höhe von 50-100 € (umsonst macht es niemand) schlechtem hinterher um irgendwelche Kostenvoranschläge oder Gutachten zu holen um dann den Kaufpreis für das Radio zurückzubekommen. Das wäre wirtschaftlicher Unsinn. Auch 30 € Kulanz würden mir nichts bringen, weil ich dann immer noch 50 € Verlust hätte und diese 30 € würde auch nicht der Verkäufer, sondern eBay zahlen, was ungerecht wäre. Ich habe telefonisch mit Kundenservice gesprochen bzw. versucht zu sprechen (die sprechen alle nur gebrochen Deutsch). Der erste Mitarbeiter sagte zu mir, der Fall würde nach 3-5 Tagen zu meinen Gunsten geschlossen, was natürlich nicht passierte aber davon bin ich vorher schon ausgegangen. Dann habe ich nochmal angerufen. Der Mitarbeiter war, obwohl Deutsch für ihn Fremdsprache ist, sehr verständnisvoll und bemüht, hat aber gesagt, dass er, obwohl der selben Meinung mit mir ist, trotzdem nichts machen kann, weil alles vom System vorgegeben ist und er als Mitarbeiter überhaupt keinen Einfluss darauf hat und nichts an dem Prozess ändern kann. Ganz toll! Ein Mensch kann also nur befolgen was die Maschine sagt. Man kann sich also sparen mit dem Kundendienst zu telefonieren, die können eh nichts machen. Aber vielleicht hat  nina@ebay  mehr Möglichkeiten und kann sich den Fall anschauen und eventuell zu meinen Gunsten schließen. Wie gesagt, ich möchte das defekte Radio zurückschicken und zwar ohne irgendwelche Gutachten etc. So was rentiert sich bei dem Preis nicht und wäre verlorene Zeit und rausgeschmissenes Geld.

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52 ANTWORTEN 52

Kundenservice hat keine Befugnisse

nina@ebay
Community Support Team
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@old-euro Vielen Dank für die Schilderung deines Anliegens. 🙂 In diesem Fall habe ich allerdings auch keine andere Möglichkeiten als unser telefonischer Kundenservice. 

Da du den Artikel bei einem privaten Verkäufer erworben hast, ist es eine unumgängliche Vorgabe, dass du uns einen Nachweis über den Schaden eines Gutachters oder einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur vorlegst. 

Sofern uns dieser Nachweis nicht vorliegt, können wir dich bei der Rückgabe leider nicht weiter unterstützen.

 

Liebe Grüße,

Nina

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Nachricht 2 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

Hallo @old-euro 

 

was sollte ebay denn deiner Meinung nach machen?

Da wird kein Mitarbeiter zu dir kommen und das Radio überprüfen.

Selbst wenn du, außerhalb Ebays, rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen würdest wärst du in der Beweislast und müßtest, in gleicher Form wie jetzt, nachweisen dass das Radio nicht das verspricht was angeboten wurde.

So ist das nunmal mit Aussage gegen Aussage.


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Nachricht 3 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

Seit wann ist es eine unumgängliche Vorgabe nina@ebay, dass wenn man einen defekten Artikel bei einem Privatverkäufer gekauft hat, einen Nachweis vorlegen muss und das bei einem Kaufpreis von 80 €? Im Forum ließt man ständig von Fällen, bei den es um Hunderte oder gar Tausende Euro teuere Artikel geht, wo sich die Verkäufe beklagen, dass der Käufer dank Käuferschutz problemlos und ohne irgeneinen Nachweis zurückgeben konnte oder gar nicht zurückgeschickt und trotzdem das Geld zurückbekommen hat. Und die Tatsache, dass ein System entscheidet und ein Mitarbeiter nichts ausrichten kann, ist untragbar. Wo soll das hinführen und was bringt mir ein Käuferschutz, der von mir erwartet, dass ich 50-100 € ausgebe, damit ich 80 € zurückbekomme. Das ist doch eine Milchmädchen Rechnung. Wer hat sich diesen Unsinn ausgedacht?

Nachricht 4 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

@old-euro Sobald ein Artikel von der Beschreibung abweicht, benötigen wir darüber einen Kostenvoranschlag zur Reparatur oder ein Gutachten über den Schaden. 

Wenn die Abweichung der Beschreibung dann nachgewiesen wurde, kannst du den Artikel ohne Probleme im Rahmen unseres Käuferschutzes zurücksenden.

 

Liebe Grüße,

Nina

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Nachricht 5 von 53
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Hallo @oskar_der_wikinger. Das ist doch Quatsch und auch in den anderen Fällen nicht anders. Kennst du viele Käufer, die etwas bemängelt haben (egal was) und ein Gutachten oder Nachweis vorlegen mussten? Nichts der gleichen. Es reichte einen Fall aufzumachen mit dem Grund "defekt" oder "nicht beschrieben" und schon musste der Verkäufer zurücknehmen. Das weißt du ganz genau und ließt hier jeden Tag mit. Deswegen ist es mir ein Rätsel warum du so was schreibst.

Nachricht 6 von 53
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nina@ebay Tut mir leid Nina aber das stimmt nicht. Nur in den seltensten Fällen wird so etwas verlangt. Hier gab es Hunderte Beiträge von Verkäufern, die Ihre nicht mal defekte Sachen zurücknehmen mußten, weil ein Käufer nur gehustet hat. Nix Nachweis, nix Gutachten und nix defekt. Ein Geschrei wäre auch ganz groß, wenn jeder Käufer einen Nachweis vorlegen müßte um Käuferschutz in Anspruch zu nehmen. Da würden sich nicht nur jede Menge Verkäufer, sondern auch alle Käufer vom eBay verabschieden. 

Nachricht 7 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse


@old-euro  schrieb:

Hallo @oskar_der_wikinger. Das ist doch Quatsch und auch in den anderen Fällen nicht anders. Kennst du viele Käufer, die etwas bemängelt haben (egal was) und ein Gutachten oder Nachweis vorlegen mussten? Nichts der gleichen. Es reichte einen Fall aufzumachen mit dem Grund "defekt" oder "nicht beschrieben" und schon musste der Verkäufer zurücknehmen. Das weißt du ganz genau und ließt hier jeden Tag mit. Deswegen ist es mir ein Rätsel warum du so was schreibst.


Ich schreibe es nicht umsonst @old-euro 

ich kenne es auch anders und kann dir versichern der hochgelobte Käuferschutz ist keine Vollkaskoversicherung.

Es ist und bleibt immer eine Kann-Leistung der Plattform und keine Muss-Leistung, die Regeln dazu hat der Hausherr festgelegt.

Einen Rechtsanspruch auf den Käuferschutz gibt es meines Wissens nach nicht.

Was i.d.R. fast immer erstattet wird sind nicht gelieferte Artikel, am schnellsten wenn der VK keinen Versand- bzw. Abliefernachweis erbringen kann.


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Nachricht 8 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

Tut mir Leid, dass ich reinplapper, das ganze ist allerdings wirklich interessant.

 

Ich habe mir jetzt die ebay käuferschutz Seite durchgelesen und dort nichts von Gutachten und wer die Kosten dafür trägt gefunden. Auch ist dort nichts von einer Kann Leistung zu lesen.

 

Wäre jemand so nett den entsprechenden Teil der Geschäftsbedingung zu posten?

Nachricht 9 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

Es geht nicht um einen Rechtsanspruch @oskar_der_wikinger, sondern um den Sinn der Sache. Würdest du 50-100 € ausgeben um 80 € zurückzukriegen? Wenn ja, ist Rechnen nicht deine Stärke. Und wenn eBay man den Defekt nachweisen muss, warum hat mir eBay als zweite Option 30 € Teilerstattung angeboten? Ich sage dir warum. Weil bei eBay das System entscheidet, nicht ein Mensch. Das ist doch lächerlich, dass ein Kundendienst Mitarbeiter keine Handhabe hat. Wie "schlau" das System ist und welche "intelligente" Entscheidungen von der KI getroffen werden, kann man im Forum jeden Tag nachlesen.

Aber bei dir wundert mich trotzdem das, was du schreibst. Als ob du hier noch nie jede Menge Beiträge von den Verkäufern gelesen hast, die ihre Sachen zurücknehmen oder Ware und Geld verloren haben, weil der Käufer irgendwas bemängelt hast und zwar ohne jeglichen Nachweis. Oder die Ware zurückgeschickt hat, die der Verkäufer nach Erhalt geprüft und festgestellt hat, dass sie nach wie vor einwandfrei funktioniert. Hat dieser Käufer ein Gutachten vorlegen müssen um zurückschicken zu dürfen? Wohl kaum. Die Begründung von Nina war genau so abenteuerlich wie die von Patrick, warum mein Beitrag vom System zurückgehalten wurde.

Nachricht 10 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

Wozu brauche ich einen Käuferschutz, der mich nicht schützt und einen Kundendienst, der nichts machen kann, weil vom System alles vorgegeben wird und auch bei offensichtlicher Sinnlosigkeit nicht korrigiert werden kann? Dann kann ich genau so bei meinem Bäcker anrufen und dort Käuferschutz beantragen.

Nachricht 11 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

@old-euro 

 

Ich muss gestehen, dass für mich dein Fall verwirrend ist.

Immer kann man hier lesen dass auch ein privater Verkäufer zurücknehmen muss, wenn ein Artikel defekt oder nicht wie beschrieben ist. 

Warum in dem Fall die Vorgabe eines Gutachtens oder Reparaturkostenvoranschlag?

Warum heisst es unumgängliche Vorgabe? Und das bei einem 80,--€ Artikel. 

Dann muss ich davon ausgehen, dass das mit der Rückgabe bei privaten Verkäufern eben doch nicht so problemlos ist, wie man hier immer lesen kann.

Oder hat sich in den AGB irgendwas verändert?

 

Nachricht 12 von 53
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Hallo @bambina20plus. Mich überrascht es nicht. eBay ist und bleibt eine Plattform, auf der du dich auf nichts verlassen kann. Es wird viel versprochen und wenig gemacht. Grosse Worte, nichts dahinter. Wie eine Blase, die bei einer Berührung sofort platzt.

Nachricht 13 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

Übernimmt ebay dann die Kosten für das Gutachten bzw. den KV wenn der Käuer recht hat oder trägt das dann der Verkäufer???? 

Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch (Erich Kästner)
Nachricht 14 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

Hallo @molfish. Natürlich nicht, wäre auch zu schön um wahr zu sein. Diese Kosten trägt immer der Käufer, unabhängig davon wer Recht hat. Unter Umständen würde man für das Gutachten oder KV sogar mehr ausgeben müssen als die Ware gekostet hat. Auf diesen Kosten bleibe ich als Käufer sitzen und das ist der Grund warum diese tolle Lösung ein wirtschaftlicher Unfug ist. Aber das System bzw. derjenige, der dieses ausgehäckelt hat, war sicher kein Mathe Genie. Da kann ich besser gleich diese 30 € Teilrückzahlung annehmen, die mir eBay als zweite Option angeboten hat und die restlichen 50 € abschreiben. Aber selbst diese 30 € würde eBay nicht dem Verkäufer in Rechnung stellen, sondern aus eigener Tasche zahlen. Der Verkäufer wäre also fein raus, obwohl er mir eine defekte Ware verkauft hat. Der einzige dumme wäre in dem Fall der Käufer, also ich.

Nachricht 15 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

@old-euro 

Das war ja auch eher eine rhetorische Frage von mir 😊

 

Ich verstehe aber das Angebot mit der Teilrückzahlung nicht denn damit gibt ebay doch selbst zu das das Teil nicht in Ordnung ist. Aus welchem Grund sonst macht man solch ein Angebot?

 

Aber ich muuß ja nicht alles verstehen. Dir noch einen schönen Abend

Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch (Erich Kästner)
Nachricht 16 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

Ich verstehe die Aufregung nicht. Der Gefahrübergang hat mit Übergabe an den Transportdienstleister stattgefunden. Vielleicht ist der Defekt auf dem Transportweg entstanden. Wenn Du den Verkäufer in die Pflicht nehmen willst, musst Du halt nachweisen, dass der Artikel bereits bei Gefahrübergang defekt war. Die Variante mit dem KVA finde ich da schon ziemlich kulant für eine kostenlose Plattform. Die Spielregeln beim Privatverkauf sollte man kennen oder beim Gewerblichen kaufen.

 

BTW: Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn.

Nachricht 17 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

 

Ich kenne das mit dem Gutachten usw. von früher, also vor vielen Jahren.

Da war das mehr oder weniger oft eine Vorgabe.

 

Seit es den Kauferschutz und auch die Zahlungsabwicklung über Ebay gibt, lese ich nun zum erstenmal, dass das (jetzt) eine Pflicht sei.

 

Dann darf man sich fragen, wie es die ganzen Käufer bisher geschafft haben, Artikel unter den absurdesten Behauptungen ohne jegliche Beweise, nicht mal mit Fotos, bei privaten VK zurück zu geben.

 

Entweder hat Ebay die Anforderungen an eine Rückgabe geändert oder da stimmt was nicht.

 

Schottergärten müssen in der breiten Öffentlichkeit endlich als das gesehen werden, was sie sind: ein verantwortungsloser Frevel gegenüber Natur, Klima und kommenden Generationen, ein trauriges Armutszeugnis und peinlicher Beweis des eigenen Unvermögens, Zeichen einer völligen Entfremdung von der Natur

Nachricht 18 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

Das mit dem Gefahrenübergang ist ja nachvollziehbar öffnet aber Tür und Tor hier jeden Ramsch  zu verkaufen und darauf zu hoffen das der Käufer das Gerät nicht kostenpflichtig prüfen lässt weil wirtschaftlich nicht sinnvoll und die Kröte schluckt bzw. sein Geld verliert. 

Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch (Erich Kästner)
Nachricht 19 von 53
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Kundenservice hat keine Befugnisse

@molfish 

Logik ist keine Stärke von eBay. Mit einer Hand geben sie dir 30 € (in Kleinigkeiten sind die grosszügig) und mit der anderen fordern sie von dir ein Gutachten. Nichts Halbes und nichts  Ganzes. Und wenn man hinterfragt, bekommt man Erklärungen und Gründe, die frei erfunden sind. Wenn man weiter nachhackt, bekommt man einfach keine Antwort mehr. Mein zweiter Beitrag wurde übrigens gelöscht, weil ich angeblich wegen der Netiquette verstoßen habe. Obwohl ich den zweiten Beitrag zum gleichen Thema nur geschrieben habe, weil der erste vom System zurückgehalten und nicht veröffentlicht wurde. Angeblich wegen zu viel Text, was vom System als Spam interpretiert wird, wie Patrick erklärt hat.

Nachricht 20 von 53
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